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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 06:05:21 *
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Autor Thema: Prozesskostenhilfe Berechnung.  (Gelesen 1584 mal)
Spider
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« am: 14. August 2008, 14:23:20 »

Hallo,

weiß nicht, ob das der richtige Platz für die Frage ist, aber weiß jemand, welche Anforderungen für den Antrag auf PZH nötig sind ? Wird dort das Nettogehalt zugrunde gelegt, oder auch alle Spareinlagen durchleuchtet?

Gruß
..ein in Trennung lebender Spider.
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 14. August 2008, 14:31:23 »

Hi Spider,

habe das gute Stück auch gerade ausgefüllt und die wollen quasi alles... Sparkonten, Girokonten, Häuser, Bausparverträge, Lebensversicherungen, usw...

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Wolkenhimmel
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Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #2 am: 14. August 2008, 14:34:52 »

Hi Spider,

und falls Du noch irgendwo eine Yacht im Schifffahrtsregister eingetragen haben solltest - die Du natürlich schon unter der Hand vor Jahren verkauft hast, weil Du das Geld brauchtest - dann finden die die auch...   

Sollte nur ein kleiner Scherz am Rande sein, ist vor ein paar Monaten einem Bekannten passiert. 

LG Wolkenhimmel
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
Spider
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« Antwort #3 am: 14. August 2008, 14:44:56 »

Gibt es denn Richtwerte, die man zugrunde legt?
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #4 am: 14. August 2008, 14:58:01 »

Hi,

was für Richtwerte???

Ich sag mal ganz ehrlich, schon alleine um diese blöden Anträge nicht auszufüllen und zu belegen, würde ich meinen Kram aus meiner Tasche zahlen, wenn sich denn darin noch ein einsamer Euro verstecken würde!!!

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Spider
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« Antwort #5 am: 14. August 2008, 16:43:56 »

Na ja, wieviel man verdienen darf  z.b..
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brille007
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« Antwort #6 am: 14. August 2008, 16:51:46 »

Moin spider,

Na ja, wieviel man verdienen darf  z.b..

es geht bei PKH nicht (nur) um Arbeitseinkommen, sondern auch um Vermögen. Selbst wenn Du also gar nicht arbeiten würdest, aber beispielsweise eine Eigentumswohnung, eine Lebensversicherung oder ein Auto mit nennenswertem Wert hast, wird zunächst erwartet, dass Du solche Vermögenswerte, die oberhalb eines so genannten "Schonvermögens" liegen, zu Geld machst, bevor Du die Allgemeinheit für die Übernahme Deiner Prozesskosten in Anspruch nimmst. Ist ja de facto auch richtig so.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Schmusepapa
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« Antwort #7 am: 14. August 2008, 22:39:21 »

Hallo zusammen,

noch eine Anmerkung:

Es gibt Prozesskostenhilfe mit und ohne Rückzahlungspflicht.

Was heißt das? Damit jemand sein Anliegen vor Gericht vorbringen kann, neigen Gerichte lt. Aussage meines Anwaltes dazu, Prozesskostenhilfe auch in "Grenzfällen" zu gewähren. Falls eine (evtl. spätere Prüfung) ergibt, dass nach Ansicht des Gerichtes doch Geld da ist, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen, so muss man es halt hinterher in Raten zahlen.

Gruß

Martin
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gaya
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« Antwort #8 am: 14. August 2008, 22:48:45 »

hey brille,

in meinem fall haben sie weder das auto noch meine 2 lebensversicherungen gewollt. ich habe alles ordentlich angegeben. RA hat mir erklärt die lebensversicherung dient der altersvorsorge. das auto war auch kein thema. fetter schlitten. den schreibe ich jedes mal rein.

12 prozésse bei verschiedenen gerichten habe ich hinter mir und mit einem einkommen von 2400€ für mich und meine 3 kinder immer PKH ohne raten erhalten.

mit freundlichen grüssen

gaya
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #9 am: 15. August 2008, 09:51:58 »

Hallo Gaya,

das lässt mich hoffen.. weil sonst kann ich meinen Scheidungsantrag wegen Leistungsunfähigkeit zurückziehen. Und beim Anwalt müsste ich dann wohl putzen gehen ;)

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
gaya
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« Antwort #10 am: 15. August 2008, 17:10:23 »

Hey LBM,

ich sitze auch gerade wieder vor so einem antrag, allerdings um nachzuweisen, das sich das einkommen nicht verändert hat. das muss man 4 jahre lang vorlegen. beide lebensversicherungen sind vollabzugsfähig. ganz sicher.

diese anträge sind einfach nur horror, aber da muss man durch. in meinem fall sind die 3 kinder wohl ausschlaggebend, das mir das bei dem einkommen bewilligt wird.

nebenher, weiss jemand, wie hoch momentane kilometerpauschale ist, ich meine gelesen zu haben 0,30€. bin mir aber nicht ganz sicher. für den, der über 20 km fährt, ist das schon ein fetter batzen. unter 20 km gibts nichts.

mit freundlichen grüssen

gaya
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