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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:59:22 *
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Autor Thema: Betreuuungsunterhal, wenn Ex nach BRD ging: nach welchem Recht berechnet?  (Gelesen 1259 mal)
Leo3049
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Beiträge: 53

aka Maxim20


« am: 04. August 2008, 13:19:40 »

Hallo,

Wie ich in frueheren Posts berichtet habe, sind wir deutsche Buerger, haben die letzten Jahre in Sweden gelebt, unverheiratet, und jetzt ging KM nach Deutschland, mit dem Kind. Meine Tochter ist aelter als 3, und ich dachte, dass ich nur nur KU zahlen muss.
Hier im Forum und von Freunden habe ich ueber neuen Urteil von BGH gehoert, dass meine Ex auch Unterhalt fuer sich (Betreuungsunterhalt, wenn ich richtig verstehe) von mir bekommen  kann.
Welches Recht gilt dabei: deutsches oder swedisches? (Fuer KU gilt das Recht nach dem Wohnsitz des Kindes. Fuer Betreuungsunterhalt - was gilt da?)

Gruss

Reinhard
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 04. August 2008, 15:41:06 »

Hallo Leo,

Über BU für ein uneheliches Kind über 3 Jahren würde ich mir erst Gedanken machen, wenn er gefordert wird.
Erst Recht wenn ich im Ausland sitze.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Weisnich
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« Antwort #2 am: 04. August 2008, 19:06:50 »

Hallo Leo,
lt EU-Verordnung 2204/04 ist der Gerichtsstand bei Betreuungsunterhalt und bei Kindesunterhalt das Amtsgericht am Wohnort des Kindes. Auch gelten die Gesetze des entsprechenden Landes.

Falls deine Ex Unterhalt begehrt, war es ein weiser Entschluss, Schweden zu verlassen - den gibt es bei euch ja schlichtweg nicht. Eltern können für sich selber sorgen und wenn sie die 'Belastung' von Kindererziehung 'auf sich nehmen', werden sie halt staatlich unterstützt.

Eine dermaßen einfache Lösung ist natürlich auf dem 'Festland' nicht zu erwarten.

Denn man viel Spass mit einem Schwedischen Steuersystem, das keine Anlage U kennt und einem deutschen Gericht, dem es völlig Schnuppe ist, wie Du in Schweden klar kommst.
Der Gedanke erinnert mich an meine Zeit in Frankreich, einem Land, in dem nachversteuert wird. Wie lange es gedauert hat und was dazu alles nötig war, ist mir heute noch in guter Erinnerung. Geglaubt wurde mir wahrscheinlich bis zum Ende nicht - ich war halt einfach nur zu gerissen in meiner Darlegung, dass man auch in Frankreich Steuern zahlen muss.  rofl2 rofl2 rofl2

Beppo hat aber natürlich recht: erst kümmern, wenn gefordert wird. Sollte deine Ex nun aber grad nicht wissen, wo sie ihr Geld herbekommen soll, wird die Kontaktaufnahme, spätestens durch die ARGE sehr zeitnah sein.


Gruß,
Michael
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Leo3049
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Beiträge: 53

aka Maxim20


« Antwort #3 am: 05. August 2008, 08:51:48 »

Über BU für ein uneheliches Kind über 3 Jahren würde ich mir erst Gedanken machen, wenn er gefordert wird.
Erst Recht wenn ich im Ausland sitze.

Danke, Beppo, Danke, Weisnich.
Na ja, irgendwie muss ich meine Zukunft planen. Ich bin nicht in Thailand, um die kuenftigen Briefe vom ARGE zu ignorieren.

Ich habe hier umgesehen, wie BU berechnet wird. Also, bereiningtes Einkommen, minus KU, minus Selbstbehalt (1000 EUR). Im Selbstbehalt sind die Wohnkosten (360 EUR!!!!) schon drin. Davon soll ich der Ex 3/7 des Gelduntersschiedes bezahlen oder so viel, wie sie vor dem Kindesgeburt bekommen hat. (Ist alles richtig???) Vor dem Kindesgeburt war sie jedoch in Ausbildung, und hat vom Arbeitsamt irgendwas bekommen.
Auf jedem Fall kann ich fuer 360 EUR Wohnkosten  hier im Norden nur am  Bahnhof schlafen. Wird da mich ARGe zwingen, umzuziehen? Oder wie laeuft es mit Wohnkosten um 360 EUR? Weisnich, wie war Deine Erfahrung in Frankreich - versteht ARGE sowas?
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Weisnich
_weisnich
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Beiträge: 1.969



« Antwort #4 am: 05. August 2008, 09:44:13 »

Hallo Sven,
bei Destatis gibbet einen Vergleich der Verbraucherpreise.
Die Idee dieser Tabelle ist die Frage, wie viel Leben Du mit 1€ in Deutschland und in Schweden gestalten kannst. Damit kannst Du dein Netto "bereinigen".

'Konkret':
Du hast 15.000€ netto
Schweden hat einen Index von 115, also sind deine 15 Riesen dort nur 15.000€ *100 / 115 = 13.043€ 'wert' und sind damit als Berechnungsgrundlage anzusetzen. Kopie dieser Tabelle beifügen (ganz wichtig ist der Kopf indem Stat. BUNDESAMT steht), feddich.
Falls die es dir nicht glauben, stelle ich dir gerne mein OLG-Hamm Urteil zur Verfügung.

In den 2 Riesen Unterschied stecken deine zusätzlichen Kosten. Dumm nur, wenn deine Kosten höher sind als die in der Rechnung und du gar keine 15k€ verdienst - ich bin übrigens zurück in D.  rofl2. Als ich dann hier mehr verdiente und auch mehr absetzen konnte, meinte man beim OLG allerdings, dass fiktiv mit dem Gehalt aus Frankreich weitergerechnet werden müsse. Weil so einfach meine Situation erträglicher machen durfte ich auch nicht.

Mach dir keine Sorgen... sie werden dir glauben... vielleicht nicht sofort... aber mit genügender Energie...  rofl2 rofl2 rofl2
Erschrocken wirst Du aber trotzdem darüber sein, was dann am Ende der Rechnung als Zahl stehen wird. Deutschland war noch nie 'ausländerfreundlich' und die Väterfreundlichkeit hält sich sehr in Grenzen. Als Vater im Ausland wirst Du ganz doll Spaß haben.

Btw. Wie sieht es eigentlich mit dem Kind aus? Umgang geplant?
Wo wirst du (mit Kind) übernachten und wie kommst du (schnell und billig rofl2 rofl2) hin und zurück? Das ist nämlich noch ein weiteres 'Hobby', das aus eigener Tasche zu bezahlen ist. Das Kind hat das Recht und du die Pflicht zum Umgang nur bei der Unterhaltsberechnung ist dieses grundlegende Recht (§6.2 GG) dann doch nebensächlich.

Vielleicht meinst du, dass ich zynisch klinge. Vielleicht habe ich aber auch einfach mehr Erfahrung... ich bin Akademiker und musste mich eine geraume Zeit von Tütensuppen ernähren. Ich kann dir ein paar tolle Rezepte geben, wie man aus denen irgendwas machen kann, was dich über das Wochenende bringt.

Gut, ich war verheiratet und du nicht. Dieser Unterschied wurde aber unlängst vom BGH vom Tisch gefegt.


Gruß,
Michael
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Leo3049
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Beiträge: 53

aka Maxim20


« Antwort #5 am: 05. August 2008, 13:28:43 »

Danke, Michael!

bei Destatis gibbet einen Vergleich der Verbraucherpreise.

Hier steht Idex 115. Ich habe frueher das Index 108 aus der Tabelle entnommen [http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/EN/Content/Statistics/Preise/InternationalerVergleich/PlaceToPlaceIndexNumbers,property=file.pdf].
Darf ich die Zahl selbst auswaehlen, die mir besser gefaehllt?

Ich nehme an, dass die Wohnkosten 360 EUR sogar in Deutschland unrealistisch sind (und auch wenn man es per 1,15 multipliziert). Kann ARGE dann mich zwingen, umzuziehen? (Oder sogar ein Zimmer untermieten, wenn man um 360 EUR/ monatlich+15% spricht?)

Falls die es dir nicht glauben, stelle ich dir gerne mein OLG-Hamm Urteil zur Verfügung.
Kannst Du mir ein Link zuschicken?

Erschrocken wirst Du aber trotzdem darüber sein, was dann am Ende der Rechnung als Zahl stehen wird. ....Als Vater im Ausland wirst Du ganz doll Spaß haben.
Habe ich Mittel, die Zahl am Ende der Rechnung mitzugestalten bzw. beeinflussen? Irgendwo habe ich gelesen, dass bei der Scheidung die Gesetze am letzten gemeinsamen Wohnort gelten, also in Sweden.

Btw. Wie sieht es eigentlich mit dem Kind aus? Umgang geplant?
Bzgl. Umgang - ich war die vorige Woche mit dem Kind. Die Ex war sehr hilfsbereit. Mal sehen, wie das weiter geht.
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 05. August 2008, 13:33:50 »

Hallo Leo,

Zitat
Darf ich die Zahl selbst auswaehlen, die mir besser gefaehllt?
Zunächst mal kannst du es dir aussuchen. Wenn jemand das nicht gefällt muss er widersprechen. Im Zweifel wählt am Ende der Richter aus.

Zitat
Irgendwo habe ich gelesen, dass bei der Scheidung die Gesetze am letzten gemeinsamen Wohnort gelten, also in Sweden.
Wenn ich mich richtig erinnere, seid ihr aber beide Deutsche. Dann wird da wohl nix draus.
Falls sie wirklich BU fordert, kannst du es ja mal mit diesem Argument versuchen, dass die schwedischen Verhältnisse und der dort nicht existierende Partnerunterhalt prägend waren.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 05. August 2008, 13:35:50 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #7 am: 05. August 2008, 15:43:46 »

Hallo Leo
Zitat
Hier steht Index 115. Ich habe frueher das Index 108 aus der Tabelle entnommen. ... Darf ich die Zahl selbst auswaehlen, die mir besser gefällt?
Meine Zahlen sind aber gaaaanz neu und deine uralt. Kloa?

Zitat
Ich nehme an, dass die Wohnkosten 360 EUR sogar in Deutschland unrealistisch sind (und auch wenn man es per 1,15 multipliziert).
Nö. Sparen sollste! Wohnklos gibt es auch in Schweden.

Zitat
Kann ARGE dann mich zwingen, umzuziehen?
Du darfst so teuer wohnen, wie du willst. Nur wo du das Geld her bekommst, bleibt dein Ding. Meine Wohnung kostete auch mehr als doppelt so viel. Dazu noch Wohnsteuer, die es in Deutschland nich gab.... alles das verschwand in den paar Prozent, die es bei mir waren.

Zitat
Kannst Du mir ein Link zuschicken?
Nein, aber du kannst mir per PN deine Emailadresse geben.

Zitat
Habe ich Mittel, die Zahl am Ende der Rechnung mitzugestalten bzw. zu beeinflussen?
Ja klar. Ansätze kannst du den Unterhaltsrechtlichen Leidlinien des OLG am Wohnsitz des Kindes entnehmen.

Zitat
Irgendwo habe ich gelesen, dass bei der Scheidung die Gesetze am letzten gemeinsamen Wohnort gelten, also in Sweden.
Jein. Lt. o.g. EU-Richtlinie bleibt Gerichtsstand der Ort, an dem das Verfahren begonnen wurde. Meine Frau ging aber erst von Frankreich nach Deutschland und eröffnete dann das Verfahren. Ich Idiot hätte einfach schon in Frankreich mal eben einen Scheidungsantrag stellen sollen.

Zitat
Bzgl. Umgang - ich war die vorige Woche mit dem Kind. Die Ex war sehr hilfsbereit. Mal sehen, wie das weiter geht.
Für mich wäre neben dem Willen der Mutter auch die Finanzierung des Geschichte wichtig. Ich persönlich halte es für die schlechteste Lösung im Sinne der Kinder, wenn diese ihren Vater nicht sehen.

Gruß,
Michael
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