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vatersein.de - Forum 29. Juli 2010, 14:22:28 *
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Autor Thema: Nach der Trennung kommt das Kind zu mir - Wie mache ich es "amtlich"?  (Gelesen 220 mal)
free_bird
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1



« am: 24. Juli 2010, 21:34:05 »

Grüß Gott   .

Seit zwei Woche bin ich frisch gebackener Single. Nach zehn gemeinsamen Jahren meinte meine Frau ihr altes Leben zurück haben zu wollen, suchte sich einen Lover (mit welchem sie sich nun ausgiebig vergnügt) und beschloss, unsere kleine Familie "aufzulösen". Nach dem ersten Schock kamen die ersten Gespräche, mit welchen ich euch jetzt nicht belasten möchte.

Ergebnis war, dass der Kleine zu mir kommt. Sie arbeitet fast Vollzeit, ich habe einen Minijob. Außerdem habe ich gar niemanden mehr wenn mein Kleiner zur Mama kommt. Sie ist damit einverstanden, dass der Kleine seinen Hauptwohnsitz bei mir hat. Das Ganze ist zwar im Moment sehr sehr hart für mich, aber dass mein Sohn zu mir kommt gibt mir Kraft.

Die Frage ist nun: Wo mache ich es amtlich dass der Kleine bei mir wohnen wird? Ich habe zwar schon einen Termin bei einer Beratungsstelle, allerdings erst in zwei Wochen. Infos vorab wären nicht schlecht. Falsch es das falsche Unterforum ist bitte verschieben, ich bin im Moment so von der Rolle, habe so viele Fragen, aber dass mein Sohn bei mir wohnen wird ist mir das Wichtigste.

LG
free_bird
Gespeichert
prokids
Rege dabei
***
Beiträge: 120


« Antwort #1 am: 24. Juli 2010, 22:01:28 »

Hallo free_bird,

hast du denn schon eine Wohnung oder wird deine Frau ausziehen und hat sie schon eine neue Bleibe?

Was mir spontan einfällt: Da, wo das Kind gemeldet ist, da wohnt es zunächst mal. Und je länger dieser Zustand anhält, umso eher greift das Kontinuitätsprinzip.

Du wirst sicher noch wesentlich kompetentere Ratschläge bekommen, aber ich wollte dir in deiner Verzweiflung wenigstens ein bisschen was schreiben  .

Viel Glück
pk
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6.864


Die Justiz ist der Totengräber des Rechts!


« Antwort #2 am: 25. Juli 2010, 09:49:50 »

Moin,

viel kompetentere Antworten sind gar nicht nötig/möglich, weil es genau so ist, wie du sagst.

Sobald Muttern ohne Kind auszieht und sich dieser Zustand verfestigt, gibt es daran kaum noch was zu rütteln.

Es gäbe zwar noch die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) einzuklagen, dafür gibt es aber in dieser Situation keinen Anlass.

Du solltest allerdings darauf hin wirken, dass Mutter und Kind weiterhin einen guten und regelmäßigen Umgang pflegen können, bis hin zu einem Wechselmodell.

Gruss Beppo
Gespeichert

Meine Frau ist bescheiden, sie will von Allem nur die Hälfte.
Wenn danach noch was da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte.
Keinen Cent für Kindesentzieher!
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6.817



« Antwort #3 am: 25. Juli 2010, 12:38:55 »

Moin freebird,

ich muss trotzdem eine entscheidende Frage stellen (nachdem ich nichts von "verheiratet" lese): Wie ist das Sorgerecht für Euren Sohn geregelt? Habt Ihr es gemeinsam? Falls nicht, nützt Dir das Kontinuitätsprinzip im Zweifelsfall nämlich nicht viel; dann kann Deine Ex Euren Sohn jederzeit einkassieren und mitnehmen. Alles andere "Amtliche" ist in so einem Fall nicht das Papier wert, auf dem es steht.

In diesem Fall könnte es daher sinnvoll sein, den momentanen Liebesrausch der Ex dahingehend auszunützen, dass Du ihr eine vorbereitete Sorgeerklärung zur Unterschrift vorlegst...

Grüssles
Martin
Gespeichert

Wer mit dem Kopf in der Vergangenheit steckt, reckt nur den Hintern in die Zukunft...
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