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Autor Thema: ab wann kann ein Kind mitentscheiden wo es bleiben will?  (Gelesen 1131 mal)
LG
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« am: 30. Juli 2008, 16:24:16 »

Hallo!
Ein Bekannter von uns hat einen 14 jährigen Sohn. Der will lieber bei ihm leben als bei der Mutter, obwohl sie das Sorgerecht hat.
So geht er immer zu ihm. Die Polizei kommt um ihn abzuholen, er sagt er will nicht und dann ziehen sie wieder ab, weil der Junge schon so weit ist, dass es nichts bringt ihn  zu zwingen.
Alles wischi waschi Aussagen von Bekannten...
Wisst ihr ab wann ein Kind das beeinflussen kann? Wenn es bei einem Elternteil ist und dort nicht weg will?
Wie lange ist das "Entführung" und ab wann ist es freier Wille des Kindes?
Klar kann ein 4 Jähriges Kind so eine Entscheidung nicht treffen. Das wäre eine "Entführung".
Klar kann ein 16 Jähriger das entscheiden.
Aber wo ist die Grenze dazwischen?
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #1 am: 30. Juli 2008, 16:37:28 »

Moin LG,

erst mit 18 kann ein Kind (das dann keines mehr ist) entscheiden, bei welchem Elternteil es leben möchte, sofern kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt (in diesem Fall würde das Kind zumindest angehört und dann vom Familiengericht über seinen Aufenthalt entschieden). Alles andere ist juristisch "Kindesentziehung". Weitere Infos >>>HIER<<<

Im beschrieben Fall geht es vor allem um Absatz 7:
Zitat
Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Angesichts Deiner Schilderung mit Polizei etc. scheint die Mutter des Kindes nicht einverstanden zu sein. Und sie hat als ASR-Inhaberin die besseren (bzw. die einzig gültigen) Karten...

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Uli
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #2 am: 30. Juli 2008, 16:39:22 »

Klar kann ein 16 Jähriger das entscheiden.

Hallo LG,

ein 16-jähriger kann nix entscheiden, denn er ist nicht volljährig. Kinder werden im Streifall gehört und mit zunehmendem Alter wird ihre Meinung auch Gewicht bekommen. Ein 14 jähriges Kind würde man wohl nicht gegen den erklärten Willen im weniger beliebten Haushalt belassen.

Gruß, Uli
Gespeichert
LG
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« Antwort #3 am: 30. Juli 2008, 16:44:16 »

das Kind um das es geht ist 8 Jahre alt.
Am liebsten würde sie eine Woche und bei uns wohnen und eine Woche bei der KM.
Darüber kam es so zum Streit, dass wir das Kind jetzt gar nicht mehr sehen dürfen.

Mir geht es darum, wie ich mich verhalte, falls die Kleine mal vor unserer Tür steht und bei uns schlafen will oder vielleicht sogar ganz bleiben mag.
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #4 am: 30. Juli 2008, 18:10:30 »

Hallo LG,

es wäre schon recht praktisch, wenn du gleich mit allen Fakten rausrückst.

In deinem Opening geht es um nen 14-jährigen, dessen Mutter das ASR hat. Nun geht es plötzlich um die 8-jährige deines LG... ja was denn nu?

Hat dein LG das GSR oder liegt es alleine bei der KM?

Zitat
Mir geht es darum, wie ich mich verhalte, falls die Kleine mal vor unserer Tür steht und bei uns schlafen will oder vielleicht sogar ganz bleiben mag.

Als allererstes hat dein LG sich zu verhalten und nicht du. Ich dneke du machst da viel zu viel. Es ist seine Aufgabe das zu klären oder die RA zu bauftragen oder irgenwelche Stellungnahmen zu verfassen.

Grundsätzlich: Möchte sie bei euch übernachten: Sie reinholen, sagen wir rufen die Mama und und diese dann anrufen, über den Wunsch informieren und dann abwarten. Vor allem, dann wenn am nächsten Tag Schule ist.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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