Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:46:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Nach der Trennung kündigen  (Gelesen 1175 mal)
splifff
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 16


« am: 22. Juli 2008, 23:04:35 »

Ich hatte es schonmal geschrieben.
Mir steht eine Trennung bevor. Ein Grund dafür ist der Stress meiner Arbeit und die Probleme hieraus.
Nun ernähre ich aber seit Jahren mit diesem guten Gehalt meine Familie.
Meine Frau möchte sich nun trennen und wünscht das ich ausziehe.
Wir haben 3 Kinder (7 Jahre und 2 Jahre) und ich müsste Unterhalt bis zum Erreichen des Mindesbehaltes zahlen.

Gerade heute bietet meine Firma Ihren Mitarbeitern eine nicht unerhebliche Abfindung an, wenn sie gehen.
Ich liebe meinen Job nicht gerade und sehe nicht unbedingt einen Grund mich kaputt zu machen um das Gehalt meiner Frau zu bezahlen. Es würde mich stören wegen meiner Kinder, aber ich kann mich nicht weiter prostituieren und die Abfindung zeigt eine neue Möglichkeit auf.

Nun die Fragen:

Was passiert wenn ich die Abfindung nehme und tatsächlich keinen neuen Job finde. Werde ich hierfür vom Familienrichter gevierteilt?
Kann ich mich von der Abfindung selbstständig machen oder muss ich meine neuen "Eigenexistenz" später wieder aufgeben um das Geld der Familie zu geben.
Was passiert mit der Abfindung wenn ich diese nicht investiere in eine neue Existenz. Kann ich die einfach stückchenweise verschwinden lassen? Aktuell haben wir keine Gütertrennung vereinbart.

Danke für eine Antwort.

LG
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 22. Juli 2008, 23:14:29 »

Hallo Splifff,

mein Ex-AG hat gern betriebsbedingt gekündigt und dann in einer Nebenvereinbarung Abfindungen gezahlt, die meist so aussahen, dass die Kündigung zum Zeitpunkt x, sagen wir mal 31.12.08 stattfindet und Du ab sofort bei voller Bezahlung freigestellt wurdest und ne kleinere Restsumme in bar bekommst.
Vorteil wäre natürlich, Du hättest jetzt
a) explizit Zeit für die Kinder und
b) könntest Dir "in Ruhe" einen Ersatzjob suchen, der Dir in der Betreuung der Kinder entgegenkommt und
c) nicht mehr dafür reicht, Exxens Lebensunterhalt zu zahlen, was widerum
d) Deine Position in der Trennung verändert.

Zur rein rechtlichen Seite, sind hier andere mehr zur Auskunft berufen. Nur, was soll Dir passieren, wenn Du betriebsbedingt gekündigt wirst? Shit happens.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 22. Juli 2008, 23:21:18 »

Hallo,

ich nehme an es geht um einen Aufhebungsvertrag. Nimm die Abfindung, und zwar *vor* der Trennung. So schnell wie möglich Damit schaffst du eheprägende Fakten, über die der Familienrichter nicht wegsehen kann. Wenn das ganze dann später vor Gericht kommen sollte, wird deine Argumentation glaubhafter sein von wegen Burn-Out-Syndrom und das hast du natürlich imn Einvernehmen mit deiner Frau... Got it?

Was den Unterhalt betifft: der wird aus dem Einkommen der letzten zwölf Monate berechnet. Eine Abfindung wird (sofern das normale Gehalt nicht für eine Übergangszeit weiter fließt) meist auf fünf Jahre umgelegt, ebenso wie sie auch steuerlich auf fünf Jahre berücksichtigt wird. Hier findest du Lektüre zu dem Thema.

/elwu
Gespeichert
splifff
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 16


« Antwort #3 am: 23. Juli 2008, 16:07:54 »

Tja ... da ist mein AG nicht flexibel genug. Der ist eher wie eine Behörde, weil auch ziemlich groß. Da bin ich eine Nummer und Nummern stellen keine Fragen.
Also wenn Abfindung, dann so wie im Text geschrieben.

Die Frage ist ja, wenn ich die Abfindung nehme und davon eine neue selbstständige Existenz gründe, da kann ja eigentlich keiner etwas dagegen haben. Zumal es ja im Grundgesetz verankert ist. Das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl.

Nur vereinbare ich jetzt schnell Gütertrennung und danach lasse ich mich ausbezahlen oder macht das alles keinen Unterschied?
Was heisst nimm die Abfindung vor der Trennung. Trennung ist ja eingeläutet ... zumindest wissen alle Freunde bescheid. Da kann ich nichts mehr machen.

Grüße
Gespeichert
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #4 am: 24. Juli 2008, 00:29:05 »

Hallo Spliff,
Zitat
Zumal es ja im Grundgesetz verankert ist. Das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl.
rofl2 rofl2 rofl2 So hatte ich auch mal gedacht. Ja, du darfst deinen Arbeitsplatz frei wählen, wenn du mehr verdienst. GG? Also für mich scheint es nicht zu gelten (§6.1). Mein Richter handelt etwa so: Legal? Illegal? Schei ssegal!

Also. Nen Freund von mir hat sich nach der Trennung selbständig gemacht. Danach kam er nicht mehr von den Zahlungen runter. Selbst nach einem halben Jahr nicht. Nun war er gerade im Aufbau und hatte nicht so viele Kunden und bat daher um Milde. Die bekam er nicht.
Er arbeitet mittlerweile recht erfolgreich in der selben Position nur hat er das Geschäft verkaufen müssen. Er bekommt nur ganz wenig Gehalt, aber auch einen Firmenwagen etc.
Nun hat er dem Richter klarmachen können, dass er froh ist, den recht sicheren Job zu haben und in seinem Alter keinen besseren zu finden. Nach einigen Kämpfen hat er an der Stelle auch wieder Ruhe. Leider kann er nur ganz wenig Unterhalt zahlen (100€ KU). Irgendwann kann er das Geschäft ja vielleicht wieder zurückkaufen.

Ich würde nur kündigen und eine Selbstständigkeit antreten, wenn du das eh wolltest. Jetzt eine Panikhandlung zu machen, ist kein guter Rat. Exit-Strategien gibt es nämlich auch andere.

Zitat
Nur vereinbare ich jetzt schnell Gütertrennung und danach lasse ich mich ausbezahlen oder macht das alles keinen Unterschied?
Meinst Du, sie macht das mit? Wenn es die Firma ist, an die ich denke, wird deine Frau den Braten ganz einfach riechen.

Zitat
Was heisst nimm die Abfindung vor der Trennung.
Es gibt keinen Diebstahl in der Ehe. Ich habe alles Wertvolle vor der offiziellen Trennung verhökert und kann jedem das selbe empfehlen.

Zitat
Trennung ist ja eingeläutet ... zumindest wissen alle Freunde bescheid.
Dazu solltest Du wissen, was Trennung bedeutet. Ihr werdet nach dem Trennungsdatum gefragt und könnt euch ggf. streiten. Dabei kann man ggf. darlegen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getrennt war.
Die Information der Freunde ist dabei egal; selbst wenn ihr "ehelichen Pflichten" nachgeht ist das egal.
Kocht sie aber für dich mit, wäscht sie deine Sachen oder kauft sie für dich ein und du kannst dies glaubwürdig (ohne Einsatz der Kinder!) belegen, warst Du noch nicht getrennt.

Gruß,
Michael
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #5 am: 24. Juli 2008, 09:47:31 »

Guten Morgen,

wenn der AG so groß ist, gibt es doch auch einen Betriebsrat. Mit dem solltest Du vielleicht ob der Gestaltungsmöglichkeiten mal sprechen.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Nach der Trennung kündigen
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team