Hallo Spliff,
Zumal es ja im Grundgesetz verankert ist. Das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl.

So hatte ich auch mal gedacht. Ja, du darfst deinen Arbeitsplatz frei wählen, wenn du mehr verdienst. GG? Also für mich scheint es nicht zu gelten (
§6.1). Mein Richter handelt etwa so: Legal? Illegal? Schei ssegal!
Also. Nen Freund von mir hat sich nach der Trennung selbständig gemacht. Danach kam er nicht mehr von den Zahlungen runter. Selbst nach einem halben Jahr nicht. Nun war er gerade im Aufbau und hatte nicht so viele Kunden und bat daher um Milde. Die bekam er nicht.
Er arbeitet mittlerweile recht erfolgreich in der selben Position nur hat er das Geschäft verkaufen müssen. Er bekommt nur ganz wenig Gehalt, aber auch einen Firmenwagen etc.
Nun hat er dem Richter klarmachen können, dass er froh ist, den recht sicheren Job zu haben und in seinem Alter keinen besseren zu finden. Nach einigen Kämpfen hat er an der Stelle auch wieder Ruhe. Leider kann er nur ganz wenig Unterhalt zahlen (100€ KU). Irgendwann kann er das Geschäft ja vielleicht wieder zurückkaufen.
Ich würde nur kündigen und eine Selbstständigkeit antreten, wenn du das eh wolltest. Jetzt eine Panikhandlung zu machen, ist kein guter Rat. Exit-Strategien gibt es nämlich auch andere.
Nur vereinbare ich jetzt schnell Gütertrennung und danach lasse ich mich ausbezahlen oder macht das alles keinen Unterschied?
Meinst Du, sie macht das mit? Wenn es die Firma ist, an die ich denke, wird deine Frau den Braten ganz einfach riechen.
Was heisst nimm die Abfindung vor der Trennung.
Es gibt keinen Diebstahl in der Ehe. Ich habe alles Wertvolle vor der offiziellen Trennung verhökert und kann jedem das selbe empfehlen.
Trennung ist ja eingeläutet ... zumindest wissen alle Freunde bescheid.
Dazu solltest Du wissen, was Trennung bedeutet. Ihr werdet nach dem Trennungsdatum gefragt und könnt euch ggf. streiten. Dabei kann man ggf. darlegen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getrennt war.
Die Information der Freunde ist dabei egal; selbst wenn ihr "ehelichen Pflichten" nachgeht ist das egal.
Kocht sie aber für dich mit, wäscht sie deine Sachen oder kauft sie für dich ein und du kannst dies glaubwürdig (ohne Einsatz der Kinder!) belegen, warst Du noch nicht getrennt.
Gruß,
Michael