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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:44:36 *
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Autor Thema: Scheidung einreichen? Sie oder ich?  (Gelesen 804 mal)
2gether
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6



WWW
« am: 21. Juli 2008, 15:44:33 »

Hallo zusammen,
ich brauche wieder mal einen Rat von euch.
Bin jetzt seit 18 Monaten getrennt, wir  haben über Mediation versucht alternative Lösungen zu finden. Dies ist teilweise auch gelungen.
Letzte Woche wurde unser Haus verkauft, Vermögen ist alles aufgeteilt. Bisher alles ohne Anwälte.
Jetzt fängt meine Ex an, weiterhin Forderungen zu stellen welche nicht vereinbart waren. Ich will so nicht weitermachen und habe jetzt einen Termin beim RA.
Meine Frage: spielt es eine Rolle, wer die Scheidung einreicht ? Meine EX ist vor 18 Mon ausgezogen, meine beiden Kinder  (20J und 15J) leben bei mir.
Ich möchte jetzt einfach Nägel mit Köpfen machen und würde gerne selbst die Scheidung einreichen, meine Ex verzögert mir die Sache zu sehr.
Spielt es eine Rolle, welcher Partner die Scheidung einreicht, der (die) Verlassene oder der (die) Gehende? Hat das Auswirkungen auf das Gerichtsurteil?

Danke für eure Hilfe - Carlo


PS: ist ein klasse Forum hier  thumbup, ich habe schon so viel Nützliches nachlesen können. Danke an euch alle !
Gespeichert

...ich bin ja so froh, dass ich so froh bin...
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 21. Juli 2008, 15:47:49 »

Moin,

es ist völlig egal, wer die Scheidung einreicht. Die Scheidung wird gegenüber der Ehe und damit beiden Parteien ausgesprochen - somit sind beide die "Verlierer".

Wichtig ist die Einreichung des Scheidungsantrages hingegen für Zugewinn- und Versorgungsausgleich, weil der Tag als Stichtag gilt.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 21. Juli 2008, 15:48:49 »

Hallo,

es ist egal wer die Scheidung einreicht.

Die ganze Sache würde nur etwas schneller gehen, wenn beide Seiten die Scheidung einreichen... so kommt es dann nicht zu "bösen Überraschungen" so nach dem Motto...ich will mich ja gar nicht scheiden lassen....

Mfg

papi74

PS...Deep war schneller
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.592



« Antwort #3 am: 25. Juli 2008, 22:32:34 »

Hi,
wenn der (die) andere die Scheidung zuerst einreicht, dann beantrage ebenfalls die Scheidung. Dann gilt notfalls dein Antrag als Stichtag für Zugewinn, Versorgungsausgleich, wenn die andere Partei aus berechnenden Gründen irgendwann den Antrag zurücknimmt. Ist natürlich nur möglich wenn beide von einem Anwalt vertreten werden.
LG ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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