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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:40:38 *
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Autor Thema: Umgangsrechtsbeschluss, dessen Durchsetzung und das Jugendamt...  (Gelesen 1060 mal)
HrRossi39
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« am: 18. Juli 2008, 11:44:23 »

Hallo zusammen,

meine ausführliche Geschichte habe ich hier an anderer Stelle bereits geschildert. 
Warum ich heute hier erneut einen Beitrag reistelle hat folgenden Grund:

Mir ist es - unglaublich aber wahr - gelungen nach nur knapp 6 Monaten "EILVERFAHREN" endlich einen Beschluss des AG zu erwirken, der mir zumindest den begleiteten Umgang mit meinen beiden Kindern sichern soll.

So weit so gut.

Dachte ich und habe mich voller Vorfreude direkt an das JA gewandt.
Freundlich und ganz zaghaft, vorsichtig habe ich denn zuständigen Sachbearbeiter dort gebeten doch mal den Kontakt zur "Mutter" meiner Kinder aufzunehmen, damit wir möglichst bald - ich habe die Kinder jetzt fast ein Jahr nicht mehr gesehen - einen Termin finden.
Und jetzt kommt es:

Der gute Mensch vom JA behauptete doch allen Ernstes:

1. Den Beschluss habe er noch gar nicht, obwohl dieser bereits 2 Wochen alt ist und JA und Amtsgericht im selben Ort liegen.
 Ohne den Beschluss, so der "gute Mann" weiter, gehe schon mal gar nichts.

2. Hätte er die zuständige Richterin sagen hören, daß sie ein Jugendpsychologisches Gutachten wolle, schriftlich habe er das zwar nicht, aber solange das nicht da ist, wolle er mal lieber nichts unternehmen. Vielleicht komme die Anordnung für besagtes Gutachten ja bald.

3. Da die "Mutter" meiner Kinder ihr Einverständniss für den begleiteten Umgang ja aller Wahrschleichkeit nach sowieso verweigern würde, wäre da ohnehin nicht viel was er tun könne. Außer es dem Amtsgericht mitzuteilen. Was aber im Moment ja nicht in Frage kommt, weil s.o. unter 1. und 2.

Nachdem ich diesen Schock erst einmal verdaut hatte, habe ich mich mit meiner RA'in in Verbindung gesetzt, diese hat mir noch einmal versichert, daß der Beschluss mir den Umgang bis zum Hauptverfahren sichern soll. Außerdem hat sie eine Kopie eben jenes Beschlusses an den "guten Menschen" vom JA gesandt, verbunden mit der Bitte jetzt doch endlich einmal tätig zu werden.

Zeitgleich habe ich den "guten Dipl. Pädagogen" ebenfalls schriftlich aufgefordert, den Kontakt zur "Mutter" meiner Kinder herzustellen.

Das ganze ist jetzt bereits wieder ein knappe Woche her und nichts ist geschehen.

Langsam keimt ein ziemlich schlimmer Verdacht in mir, die Mutter der KM ist Lehrerin im Zuständigkeitsbereiches "guten Dipl. Pädagogen", so das davon auszugehen ist, daß die beiden sich kennen.
Diesem Verdacht hatte ich bereits beim ersten Kontakt mit dem JA, als man mir dort nicht einmal richtig zuhören wollte und meine Hinweise auf die psychische Erkrankung meiner Frau, mehr oder weniger vom Tisch gefegt wurden. Nachzulesen in meinem anderen threat.

Da ich jetzt langsam, wirklich nicht mehr weiter weiss, möchte ich um eure Hilfe bitten.
Soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, oder ist das wie heißt es doch so schön? formlos, fristlos, fruchtlos und verschlimmert meine Situation nur noch weiter?
Was kann ich tun um dem JA Beine zu machen? Ich möchte gerne wieder am Leben meiner Kinder teilhaben, aber anscheinend geht das nicht einmal mit richterlichem Beschluss...
Wie sind eure Erfahrungen? hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was ratet ihr mir soll ich tun?

M.
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 18. Juli 2008, 12:11:04 »

Moin,

dem Amtsleiter des JA lässt du ein Schreiben zukommen mit dem Inhalt:
1. Rein sachliche Darstellung der Aussagen des MA des JA
2. Fristsetzung eine Woche zur Terminierung schnellster BU-Termine (binnen zwei Wochen)

DeepThought
« Letzte Änderung: 18. Juli 2008, 12:13:37 von DeepThought » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
HrRossi39
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #2 am: 18. Juli 2008, 17:54:21 »

Es geschehen wohl doch noch Zeichen und Wunder...

Kurz  nach meinem Post hier habe ich eine Mail von meinem Freund dem "guten Dipl. Pädagogen" erhalten:

Sehr geehrter Herr ******,
den Beschluß zum betreuten Umgang habe ich per Fax am Montag von Ihrer Rechtsanwältin erhalten.
Noch am gleichen Tag hab ich mit Ihrer Frau telefoniert und sie auf diesen Beschluß hingewiesen, um einen Termin für einen begleiteten Umgang zu vereinbaren.
Ihre Frau teilte mir mit, dass sie Beschwerde gegen diesen Beschluß eingelegt habe und auch nicht zu einem begleiteten Umgang bereit ist.
Sie begründete dies wie bereits in früheren Gesprächen damit, dass es nicht zum Wohl der Kinder sei und die Kinder selbst -wenn sie größer sind- entscheiden sollen.
Ich werde das Familiengericht darüber in Kenntnis setzen, dass ihre Frau den begleiteten Umgang verweigert.
 
 
Mit freundlichem Gruß
 
************* *************
Dipl.Sozialpädagoge (Fh)
Fachbereichsleiter Soziale Dienste


Ich glaube langsam, daß ich einfach alles hinschmeisse....
Ich bewege mich jetzt seit gut einem Jahr im Kreis, hab nich u ein Wort von meinen Kinder gehört oder gesehen und es scheint einfach kein Ende in Sicht.
Was muß ich denn noch machen um meine Kinder sehen zu können? Wie kann es denn sein, das die "Mutter" meiner Kinder einen gerichtlichen Beschluss mit einem Anruf vom Tisch fegt. In was für einem Rechtsstaat leben wir denn hier?Huch?

Mit verzweifelten Grüßen
M.
Gespeichert
schischni
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 22



« Antwort #3 am: 18. Juli 2008, 18:13:52 »

Hallo HrRossi39,

ich kann dich ganz gut vertsehen, wir machen hier fast das selbe durch. Ich kann dir nur Raten, kämpfe weiter, auch wenn du das Gefühl hast vor Wände zu laufen. Mein Mann wollte auch schon aufgeben. Er hat das Ja angerufen in dem nun die KM mit Tochter wohnt, die Frau wollte erst nicht viel tun, trotz Richterbeschluss  und Gutachten.
Aber heite was die Km dann beim JA, weil sie Einladung von dort bekommen hat, und die Dame vom JA hatte ein Gespräch mit ihr. Wir hatten schon des öfteren darauf hingewiesen das die KM ein Alkohol Problem hat, was bis heute kaum einer regestriert hat.
Nun unsere Überraschung, mein Mann bekam direkt nach dem Gespräch einen Anruf vom JA, und die Dame hat ihn nochmal gefragt ob die Km ein Alkproblem habe, was er bejate. Sie ist mit der KM durch das Ja zu anderen Kollegen gelaufen und hat dann später auch deren Meinung eingeholt. Nun wird sie sich mit der Schule und einer Beratungsstelle in Verbindung setzten, wo die Km auch schon war.

Es gescehen doch noch Wunder, denn wir hatten nicht mehr dran geglaubt. Es ist was ins rollen gekommen, und egal was, dem Kind wird nun geholfen. Alles andere wird seinen Gang gehen.
Wünschen dir viel Kraft, denn die wirst du brauchen. Geh immer wieder zum Anwalt, JA  und so weiter und gib dich nicht geschlagen.
Toi Toi Toi,

LG
schischni
Gespeichert
HrRossi39
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #4 am: 14. September 2008, 11:02:28 »

Hallo Zusamen,

es ist mal wieder Zeit schreiend im Kreis zu laufen...

Wie ich vor zwei Monaten schon einmal schrieb, hatte ich ein Urteil des AG auf begleiteten Umgang.
Dieses wurde nun wieder aufgehoben - OHNE - das ich meine Kinder auch nur einmal gesehen hätte!!!

Und das geht so:
Die KM ist mit meinem Ältesten (3 1/2 Jahre alt)  kurz vor besagtem Urteil bei einem Kinder- und Jugenpsychologen gewesen. Dieser hat festgestellt, dass der Umgang mit dem Vater eine "inadäquate Veränderung"  für meinen Sohn darstellen würde. Besonders auch, da ich durch meinen Sohn als bedrohlich und beängstigend beschrieben worden sei. Im Übrigen habe der Großvater (Stiefvater der KM) als männliche Bezugsperson meine Stellung (als Vater) schon eingenommen.
Erwähnenswert ist vielleicht auch die Tatsache, dass genannter "Psychologe mich nicht kennt, weder persönlich, noch in sonst irgendeiner Form. Auch nicht unerwähnt sollte die Tatsache bleiben, das ich meinen Großen das letzte Mal gesehen habe, als er gerade 2 1/2 jahre alt war und wir einen sehr liebevollen Umgang hatte. Ich habe damals jede freie Minute mit meinen Kindern verbracht.

Wie dem auch sei, das AG hat auf Einspruch der KM mit Verweis auf das "Gutachten" nun die ursprünglich einstweilige Anordnung wieder aufgehoben und stützt sich dabei auf das Gutachen. Hat aber gleichzeitig ein Gutachten bei der zuständigen Uniklinik für das Hauptverfahren beantragt.

Ich drohe über diesen ganzen Entwicklungen langsma den Verstand zu verlieren. Ich will doch einfach nur meine Kinder sehen und an derem Leben teilhaben. Wie kann es denn sein, dass so etwas geschehen kann?
Kann ich gegen das Gutachten/ die Entscheidung des AG Widerspruch einlegen? Ich will nicht erst bis zum Hauptverfahren warten. ICH WILL ZEIT MIT MEINEN KINDERN VERBRINGEN und ENDLICH WIEDER AN IHREM LEBEN TEILHABEN!!!

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elwu
Gast
« Antwort #5 am: 14. September 2008, 11:38:47 »

Kann ich gegen das Gutachten/ die Entscheidung des AG Widerspruch einlegen? Ich will nicht erst bis zum Hauptverfahren warten.

Hallo,

ist das Hauptverfahren denn schon terminiert? Wenn nicht, den Anwalt dringend um einen Termin anfragen lassen, mit einem dezenten Hinweis auf die derzeit laufende FGG-Reform, insbesondere das Beschleunigungsgebot bei Umgangsangelegenheiten.

/elwu



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Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #6 am: 14. September 2008, 11:57:09 »

Hallo Valentino (bist du es wirklich?),
mit Verstand darfst du an so Dingern nicht drangehen. Das System ist darauf getrimmt, Veränderungen nur träge und mit viel Energieverbrauch herbeizuführen. Ich habe auch manchmal das Gefühl, dass die Protagonisten das Kind vor einen vermeindlich gefährlichen Vater beschützen wollen (obwohl erwiesernermaßen Mütter die Größere Gefahr für Kinder sind)

Lass dich davon nicht entmutigen - es ist schlichtweg normal.

Genau wie das Gutachten des von der Mutter bestellten Psychologen. Auch ein solches Gefälligkeitsgutachten ist eine recht normale Aktion der Mütterfraktion. Dein RA sollte beim Gericht darauf hinweisen, dass die Mutter das Gutachten beauftragt hatte und Du nicht mit dem Kind begutachtet wurdest. Damit sollte die fehlende Parteilichkeit, die Unklarheit des Auftrags und ein erheblicher Fehler nachgewiesen sein und das Dingen damit nichtig sein.
Falls der Richter die Notwendigkeit eines Gutachtens sieht, kann er selbst eins beauftragen.

Lass dich nicht unterkriegen.

Gruß,
Michael

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hamburg2000
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 601



« Antwort #7 am: 14. September 2008, 22:45:59 »

 thumbup
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Ich ziehe nicht aus.
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