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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:38:43 *
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Autor Thema: Was Erwartet mich Ende des Jahres?????????????????  (Gelesen 1139 mal)
Aldruper
_Aldruper
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« am: 15. Juli 2008, 18:36:39 »

Hallo Allerseits.
Bin seit 4J. wieder neu Verheiratet und habe ein 3jährigen Sohn.Meine Frau  Verdient  Monatlich 800€ Netto
ich gehe mit 1,250€ Netto mon.nach Hause.
Habe noch zwei Kinder(11J) aus erster Ehe deren ich Unterhaltspflichtig bin da bei mir ein Mangelfall vorliegt, Zahle ich monatlich 112€ an die Unterhaltsvorschusskasse.Nun werden beide im Dezember 12J und bekommen dann kein Geld mehr von UHVK.Somit muss die Kindesmutter an mich herantreten glaube nicht das sie mit 112€ Einverstanden ist.Wird mir dadurch ein Fiktives Einkommen angerechnet?Huch oder muss sie sich damit zufrieden geben was ich ja nicht glaube.Vor vier Jahren Verlangte das JA das ich eine Titulierung für beide Kinder Unterschreibe in Höhe von jeweils 98,00€
pro Kind was ich auch tat. Da meine Frau nach der Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten geht, sind wir beide in Lohnsteuerklasse vier .Dadurch verringerte sich auch mein Einkommen.Die UHVK passte  den Unterhalt dementsprechend an.Muss ich jetzt die Titulierung abändern lassen oder zählt der errechnete Unterhalt der UHVK question 
   Gruß Aldruper
 
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Beppo
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.156


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 15. Juli 2008, 19:03:56 »

Hallo Aldruper,

wenn du einen Titel unterschrieben hast, dass du 98,- € bezahlen musst, dann musst du 98,- € bezahlen.

Wenn deine Ex damit nicht zufrieden ist, muss sie dich zur Offenlegung deiner Einkommensverhältnisse auffordern. Selbst  musst du nicht in vorauseilendem Gehorsam aktiv werden.
Da du einen SB von 900,- und 3 Unterhaltsberechtigte hast, bleiben 350,-€ zu verteilende Masse. Du könntest dann 120,-€ pro Kind freiwillig anbieten, evtl. auch etwas mehr, wenn du die Quotelung nach den DT - Altersstufen vornimmst.

Wenn ihr das dann auch nicht reicht, entscheidet ggf. das Gericht, ob zu mehr bezahlen musst.
Das könnte ggf. deine Steuerklassenwahl bemängeln oder deinen SB wg. der Haushaltsersparnis absenken aber das Risiko kannst du abwarten.

Gruss Beppo

« Letzte Änderung: 15. Juli 2008, 19:05:46 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Aldruper
_Aldruper
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« Antwort #2 am: 16. Juli 2008, 07:44:40 »

Danke Beppo für deine Antwort.
Wäre es nicht jetzt sinnvoll die Titulierung ändern zu lassen auf Grund meines jetziges Einkommen? 
Gruß Aldruper
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.156


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 16. Juli 2008, 08:10:22 »

Sehe ich, ehrlich gesagt keinen Vorteil drin.

Du könntest, wie gesagt freiwillig etwas mehr zahlen.

Ob sie damit zufrieden ist, hängt miener Vermutung nach nicht davon ab, ob du einen neuen Titel machst.

Aber vielleicht übersehe ich ja auch was.

Was für einen Vorteil siehst du denn darin?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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