Moin,
als umgangsboykotterfahrener KV möchte ich
Moenni aber auch auf folgendes noch hinweisen, dass meines Erachtens für ihn nicht uninteressant sein könnte:
Fakt ist, dass die KM Dir einen unbegleiteten Umgang ermöglichen
muss! Will oder kann sie das nicht, geht es halt eben nur mit ner Umgangsklage. So weit so gut. Siehe z.B.
>>>§1684 BGB<<<Da die Kleine aber erst im Januar(2009?) 2 wird, ist sie zur Zeit erst 1,5 Jahre alt.
Hallo,
Meine Tochter wird im Januar 2 Jahre alt.
Soll heißen, dass wohl - so meine (vor allem hier)erlesenen und selbst erlebten Kenntnisse - kaum ein Gericht in diesem Lande derzeit mehr Umgang als bisher beschließt.
Siehe:
Im Moment ist es mit der KM noch so geregelt, dass ich jeden Dienstag, Donnerstag nach der Arbeit vorbei komme. Am Sonntag verbringe ich den ganzen Tag mit meiner Tochter.
Bei einer 1,5 Jährige ist das echt ordentlich Umgang! Offensichtlich fördert(zumindest im Ansatz)die KM den Umgang und boykotteirt diesen nicht. Moenni könnt auch ein paar Infos mehr reinstellen, wie die Kindeseltern sich insgesamt (noch) verstehen.
Problem dabei ist allerdings, dass bei jedem Besuch die KM dabei sein will, was meiner neuen Partnerin teilweise auch stört. Gerne würde ich mit meiner Tochter etwas alleine unternehmen (zoo besuche, schwimmen, meine Eltern besuchen) was mir die KM verbietet.
Das ist natürlich Obermurks, ABER:
Jeder Fall ist anders: In Moennis Situation würde ich den Umgang in diesem Umfang erst mal weiterhin wahrnehmen, auch wenn die KM dabei ist. Sie scheint zu klammern, was verständlicherweise abnervt, aber sie boykottiert noch nicht und gewährt ordentlich Umgang.
Nach einem JA-Gespräch, RA-Schreiben oder einer Klage könnten die Fronten erstmal völlig verhärtet sein, und ein monatelanger Umgangsboykott könnte die Folge sein. Auch das sollte Moenni klar sein. Und auch eine gerichtliche UR heißt leider noch lange nicht, dass es Umgang gibt. Und nach etwaigem monatelangen Boykott gibts dann evtl. erst mal wieder ne Anbahnung von KV und Kind a la 14 Tage ne Stunde über ein BU.
Vielleicht ist es noch nicht zu spät und KM kriegt sich in den nächsten 6 Monaten wieder ein und lässt locker.
Sollte das dann nicht der Fall sein, Strategie mit JA, RA und ggf mit Gericht einleiten. Aber ab dem 2. Lebensjahr hat ein KV zumindest eine theoretische Chance auch ne halbwegs vernünftige UR a la 14 Tage Fr-So + Ferien und Feiertage zu erhalten. Unter 2,5 oder 2 Jahren gibt's bedauerlicherweise allermeist nur Mini-UR a la 1x Wo wenige Stunden.
Und dann hast Du auch eine noch intensivere Bindung zum KInde - die vor allem vor Gericht relevant ist, zumindest für ne umfangreichere UR als der "Standard".
@Moenni
Lese Dich hier mal ein paar Nächte ordentlich ein, bevor Du den ersten Schritt mit JA und Co startest. Die paar Tage Zeit solltest Du Dir(und der Kleinen) noch geben. Meine Meinung.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Boykottiert Mama würde ich sofort klagen. (So war es bei mir). Bei so viel Umgang wie bei dem TO wär mir aber auch Mama's Beisein
erst mal (!) schnuppe. Eine Klage hat in manchen(!!) Fällen m.E durchaus noch Zeit.
Gruß
Ariba
...der in seinem Fall
NUR noch mit Klagen etwas erreichen kann.