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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:28:07 *
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Autor Thema: Forderungseintreibung nach Gerichtsurteil  (Gelesen 894 mal)
Agent_Zero
_Agent Zero
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« am: 09. Juli 2008, 15:58:51 »

Hallo Gemeinde,

ich bräuchte mal einen Tipp, bzw. Ratschlag von euch.

Ich rechne momentan täglich mit dem GA Ergebniss (Missbrauchsvorwürfe...).

Da auch eine Strafanzeige anhängig war, bzw. ist, wurde seitens des Strafverteidigers eine Klage auf Unterlassung beim zuständigen Landgericht eingereicht, da die KM keine Reaktion zeigte.

Jetzt meine Frage. Mein Strafverteidiger sagte, dass die KM die Kosten tragen muss, wenn das Urteil ergeht, dass sie die Kosten zu tragen hat.

Wie will das Gericht denn die Forderung durchsetzten? KM = Hartz IV ; zwei Kinder.

Ich zahle für die 2 Kids 392 Euro Unterhalt mtl.


Danke für Eure Hilfe

Gruss
Agent Zero
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Forderungseintreibung nach Gerichtsurteil
 
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