Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:13:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Allgemeine Frage zur Pfändung?  (Gelesen 970 mal)
Cobra
Gast
« am: 19. Juni 2008, 16:49:47 »

Hallo,

kann das Gericht eigentlich in meiner Wohnung Gegenstände Pfänden um die geforderten Unterhalt damit auszugleichen und wie ist das wenn ich eine neu LP habe und wir zusammen Wohnen?
Nicht alles in der Wohnung gehört mir, wie kann man vermeiden dass überhaupt etwas gepfändet wird?

Gruß, Cobra
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 19. Juni 2008, 16:58:47 »

Moin,

kann das Gericht
Weniger das Gericht als der Gerichtsvollzieher.

eigentlich in meiner Wohnung Gegenstände Pfänden um die geforderten Unterhalt damit auszugleichen
Wenn der Gläubiger Sachmittelpfändung beantragt hat: Ja. Allerdings müssen es Gegenstände sein, die im Falle der Versteigerung auch was bringen.

und wie ist das wenn ich eine neu LP habe und wir zusammen Wohnen?
Nicht alles in der Wohnung gehört mir,
Schlecht. Es wird dein Eigentum an allen Gegenständen vermutet. Abhilfe kann nur eine EV deine LGin bringen, dass sie das Alleineigentum an den Gegenständen x, y, und z hat.

wie kann man vermeiden dass überhaupt etwas gepfändet wird?
Wenn die Forderung berechtigt ist, hilft nur eines: Zahlen. Ggf. mit dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung vereinbaren und die erste Rate gleich in bar mitgeben.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Cobra
Gast
« Antwort #2 am: 19. Juni 2008, 17:29:49 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Eine Frage habe ich noch: was heißt "EV"? mad3

 
Gespeichert
Smilla
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 285



« Antwort #3 am: 19. Juni 2008, 17:36:51 »

Hallo Cobra,

EV Eidesstattliche Versicherung

LG
Smilla
Gespeichert
Cobra
Gast
« Antwort #4 am: 19. Juni 2008, 17:58:18 »

Danke für die Info.

Gruß, Cobra
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Allgemeine Frage zur Pfändung?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team