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Autor Thema: HILFE, Mutter Drogensüchtig was tun?  (Gelesen 1311 mal)
elliot
Frischling

Beiträge: 2


WWW
« am: 05. Juli 2003, 14:26:07 »

Ich (Zahl-) Vater einer eine 9 jähriger Tochter --> Aline

Ich war mit der Mutter nie verheiratet und habe mich vor 8 Jahren von Ihr getrennt. Wir haben allerdings 3 1/2 Jahre zusammengelebt. Der Haupt-Trennungs-Grund damals war --> die Drogensucht meiner Ex-Freundin, Extasy, LSD, Heroin etc.! Sie konnte einfach nicht mehr aufhören, was mir auch leid tat.

Wir haben oft über Ihre Drogensucht gesprochen. Oft musste Sie weinen weil Sie der Sucht nicht wiederstehen kann. Sie war auch in Psychologischer-Behandlung --> Borderlinerin!!!

Ich bezahle brav den Kindes-Unterhalt, Ich zahle überdurchschnittlich, d. h. 135 PROZENT. Den Unterhalt zahle ich gerne, weil meine Tochter das Geld braucht. Ich möchte nicht das meine Tochter von Sozialhilfe leben muss. --> Wie Ihre Mutter!

Ich sehe meine Tochter regelmässig alle 3 Wochen ein Wochende oder verlängertes Wochende etc. Die Entfernung um meine Tochter zu Besuchen beträgt 500 Kilometer. Manchmal wurde ich trotz Vereinbarung einfach wieder weggeschickt. Mutter verweigert WILLKÜRLICH Umgangsrecht, je nach Gemühtslage!! Ich habe aber bereits Umgangsrecht vom Familien-Gericht in Saarlouis (Saarland) erhalten. Die Mutter lebt seit zehn Jahren von Sozialhilfe und findet angeblich keinen JOB!!!! Seit zehn Jahren im Jugendlichen-Alter von 28 Jahren!!!!

In letzter Zeit geht es der Mutter aufgrund Ihrer Drogensucht psychisch schlechter. Sie verliert immer mehr den Sinn zur Realität!! Ich die Symptome nur schwer beschreiben. Das geht bis zum Verlust der Sprache. Sie hatte Ihre Miete über ein Jahr lang nicht bezahlt. Es kam zu einer Zwangsräumung!! Die Telekom Rechnung für das Telefon hat sie seit 6 Monaten nicht bezahlt so dass ich jetzt mit meiner Tochter seit dieser Zeit nicht mehr telefonieren konnte. Die Mutter Selbst hat aber ein HANDY, neustes Modell natürlich...!!! Von der Klassenlehrerin meiner Tochter weiss ich das meine Tochter oft den Schulunterricht verpaßt! Nach Rücksprache mit meiner Tochter, weiss ich definitiv das Sie an diesen Tagen nicht krank war.

Nun werden die Symptome der Drogen-Erkrankung der Mutter immer schlimmer, manchmal konnte Sie das Kind auch nicht in Empfang nehmen, da Sie nicht mehr auffindbar war!!!!

Ich habe nun das Jugendamt wieder eingeschaltet. Derzeit überlege ich einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Nur beim letzten mal musste ich den RA selbst bezahlen.

Als Sozialhilfeempfängerin bekommt die Mutter RA bezahlt und lacht sich ins Fäustschen....! Sie ist der Meinung was kann ein Gerichtsvollzieher oder ein Richter schon von Ihr wollen.... !!!

Ich bin unter anderem Diplom Sozialpädagoge und kenne mich mit KJHG, BGB, SGB etc. relativ gut aus. Meine Rechtslage als nicht ehelicher Vater ist in der BRD einfach **tsts - ID 36**!!!!

Von dem JUGENDAMT in SAARLOUIS habe ich bis jetzt einen Miesen Eindruck. Die melden sich nicht mal bei mir. Und fahren einfach in Urlaub! Ich weiss das Drogensucht der Mutter kein Grund für Entzug des Sorgerechts ist.

Bitte um Rückmeldung.
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 05. Juli 2003, 18:07:59 »

Hallo elliot,

es wird Dir nur der Weg über die Gerichte bleiben, egal wie Du zu denen und dem JA stehst. Wenn Du Dich in der maßgeblichen Gesetzeswelt auskennst, wirst Du hinsichtlich Kindeswohlgefährdung sicherlich auch genügend Vorkommnisse hierzu belegen können.

Mir persönlich wäre es vollkommen egal, was ein Prozess kostet, denn es geht um Dein Kind. Und der Weg kann nur über ein Erziehungsbefähigtkeitsgutachten Deiner Ex führen.

Gräme Dich bitte nicht über die Schliche und Vorteile Deiner Ex. Fokussiere Dich ausschließlich darauf, dass Du Deiner Tochter helfen willst, nicht in die Fußstapfen ihrer Mutter treten zu können.

Im Weiteren solltest Du jeden Umgangsboykott umgehend dem zuständigen JA mitteilen und vielleicht auch überlegen, sowohl für das Abholen/Bringen Deiner Tochter als auch Gespräche mit dem JA immer einen Zeugen dabei zu haben.

Liebe Grüße

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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