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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 05:05:01 *
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Autor Thema: Minderung Kindesunterhalt....springt Vorschusskasse ein?  (Gelesen 1542 mal)
Skygirl237
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Beiträge: 53


« am: 05. Juni 2008, 18:28:57 »

Hallo....,
hab nochmal ne kleene Frage.
Also wir zahlen für 2 unterhaltsberechtigte Kinder (9&5 Jahre alt). Einmal zahlen wir 229€ und einmal 175 € OLG Dresden ist zuständig).
Nun verhält es sich allerdings so, dass das jüngere Kind in die nächste Alterstufe "springt", somit ist der SB von 900 € nicht mehr gewährleistet und es wird wohl eine Mangelfallberechnung erfolgen. Bzw. eben 2 Mangelfallberechnungen!
Nun mehr unsere Frage....wenn wir für das ältere Kind dann nicht mehr die o.g. 229 € sondern nur noch ca. 130€ und eben dann auch genausoviel für das jüngere Kind zahlen würden (beide jeweils 130€)....bekommen ja dann beide KM weniger Geld!
Nun ist unsere Frage:
Müssen die beiden KM damit leben, dass sie dann weniger bekommen einfach Huch
Oder zahlt die Unterhaltsvorschusskasse da noch was dazu, damit denen ein bestimmter Betrag zur Verfügung steht???
Denn es gibt doch sowas wie nen Mindestbetrag, denen den Kindern zusteht oder?
Und unsere Frage ist nun eben, wie hoch dieser ist denn?
Habt schonmal vielen Dank im Voraus....skygirl237
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 05. Juni 2008, 18:40:52 »

Hallo Skygirl,

wie kommst du darauf, dass ihr statt 304,- € (229,- + 175,-) zukünftig nur 260,-€ bezahlen müsst?

Entscheidend ist dabei auch die Frage, ob der Unterhalt tituliert ist.
Wenn ja, könnt ihr den Unterhalt nicht einfach eigenmächtig ändern. Es muss dann erst der Titel geändert werden.

Die eine Mutter wird wahrscheinlich nicht einfach hinnehmen, dass sie weniger bekommen soll, weil die andere mehr bekommt.
Um das genau feststellen zu können, müsstest du aber erst noch mehr Angaben zu den evtl. Titeln machen.

Zur eigentlichen Frage: Bei den von dir genannten Beträgen springt die UVK jedenfalls nicht ein. Dafür ist es noch zu viel.

Gruss Beppo
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Skygirl237
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« Antwort #2 am: 05. Juni 2008, 19:38:28 »

Hallo,
das die Titel nicht einfach so eigenmächtig abgeändert werden können, ist uns bewusst.
Durch den Wechsel in die 2. Altersstufe des 2. Kindes sowie auch nun der Anrechnung meiner berufsbedingten Kilometer und meiner privaten Altersvorsorge komme ich erheblich unter den SB von 900€, was eben bei den damaligen Titulierungen noch nicht der Fall war, deshalb waren die Beträge bei 229€ & 175€ und sind nun eben durch vorgenannte neue Umstände deutlich geringer.
Das 2. Kind wir eh neuberechnet, dass sollte nicht das Problem sein, dies wird es ehern bei Kind 1 aber das bekommen wir auch irgendwie hin.

Kann mir auch jemand verraten, ab wann bzw. ab welchem Betrag die Vorschusskasse einspringt? So ungefähr? Wo kann ich denn das nachlesen?

Danke, skygirl237
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Beppo
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« Antwort #3 am: 05. Juni 2008, 19:44:08 »

@Skygirl,

Zitat
komme ich erheblich unter den SB von 900€,-

Du?Huch

Wieviele Mütter haben denn die Kinder?

Gib bitte nochmal einen kurzen Abriss durch eure familiäre Situation, damit man sich das nicht alles aus anderen Fäden zusammensuchen muss.

Gruss Beppo
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sky
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« Antwort #4 am: 05. Juni 2008, 20:57:29 »

Hi,

zwei Mütter, jeweils ein Kind.

die Unterhaltsvorschusskasse springt ggf. ein, siehe >>HIER<<.

Eine Abänderung des Titels kommt nur in Betracht, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben. Allein der Wechsel in die 2. Altersstufe reicht nicht aus.  Die Anrechnung von Kilometergeld ist eine Einzelfallentscheidung. Wenn der Mindestunterhalt unterschritten wird, muss da schon eine gute Begründung her. Für die Altersvorsorge gilt das gleiche.

Grüße
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Beppo
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« Antwort #5 am: 05. Juni 2008, 21:01:24 »

Hallo Sky, ich hatte Skygirl nach der Anzahl der Mütter gefragt, weil sie von ihrem SB sprach.
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Skygirl237
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« Antwort #6 am: 06. Juni 2008, 07:15:21 »

Hallo ....,
entschuldigt bitte.... mein Mann ist für die 2 Kinder unterhaltspflichtig, ich hatte mich einfach falsch ausgedrückt, sorry!
Es geht hierbei nicht um 2-3 Kilometer sondern um fast 50 zur Arbeit, was doch bei der Neuberechnung nicht ganz unwichtig ist .....!
Aber danke für den link zwecks UHV!
VlG skygirl237
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