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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:50:23 *
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Autor Thema: Darauf ankommen lassen ... Zwangsvollstreckung aus EU-Vergleich  (Gelesen 1519 mal)
babbedeckel
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AE-Papa


« am: 23. Mai 2008, 13:55:47 »

Hallo,

zur einstweiligen EA hatte ich hier schonmal Fragen gestellt.
Vom Gericht wird mir gesagt "Liegt alles auf dem Tisch der Richterin ..."
Vom RA wird mir gesagt "Die sind überlastet, auch weil die Richterin neu ist ..."  c
Da ich hier gelernt habe, daß es eine Entreicherung gibt, und diese auch höchstwahrscheinlich durchsetzbar ist ....
UND
Ich -mittlerweile- davon ausgehe, daß das Gerichte eine Weile braucht  crash ....
trage ich mich mit dem Gedanken, es auf eine Zwangsvollstreckung ankommen zu lassen.

  • Ab nächsten Monat wird nix mehr überwiesen
  • höchstwahrscheinlich kommt die Lohn- oder Kontopfändung der Gegenseite
  • Ich mache eine Vollstreckungsgegenklage, mit der Argumentation des EA, bzw. der Abänderungsklage

Meine Fragen hier wären:
Würde eher ein Lohn- oder eine Kontenpfändung eingeleitet werden ? 
(Als Strategie hätte ich noch vor, EXelchen parallel anzuschreiben, und ihr den Verlust meines Arbeitsplatzes anzukündigen)
Wenn dann gepfändet wird, würde dann immernoch die "Entreicherung" gelten ?  (...falls ich die EU-Abänderungsklage gewinne.)
Würde da u.U. die EA beschleunigt werden, da dies auch über den Tisch der Richterin geht ?
Die Vollstreckungsgegenklage könnte ich doch alleine machen, da die Argumentation ja -quasi- kopierbar ist, und ich somit Knete sparen würde.
Wie sieht es mit den Schufa-Einträgen aus ?

Gruß
babbedeckel
PS:Die Argumentation meines RA hier...die ich dann übernehmen/kopieren würde
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DeepThought
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WWW
« Antwort #1 am: 23. Mai 2008, 14:07:12 »

Moin,

Würde eher ein Lohn- oder eine Kontenpfändung eingeleitet werden ? 
Welches Wetter werden wir am 12.03.2018 haben? 

(Als Strategie hätte ich noch vor, EXelchen parallel anzuschreiben, und ihr den Verlust meines Arbeitsplatzes anzukündigen)
Damit sie schon mal vorbereitet ist?

Wenn dann gepfändet wird, würde dann immernoch die "Entreicherung" gelten ?  (...falls ich die EU-Abänderungsklage gewinne.)
ja, denn es wird aus einem gültigen Titel vollstreckt.

Würde da u.U. die EA beschleunigt werden, da dies auch über den Tisch der Richterin geht ?
Deine ZV-Gegenklage wird nicht zangsläufig der Familienunrechtsprecher auf den Tisch bekommen.

Die Vollstreckungsgegenklage könnte ich doch alleine machen, da die Argumentation ja -quasi- kopierbar ist, und ich somit Knete sparen würde.
Jep.

Wie sieht es mit den Schufa-Einträgen aus ?
Greift nicht; erst bei einer EV.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #2 am: 23. Mai 2008, 14:18:54 »

Hi,

Welches Wetter werden wir am 12.03.2018 haben? 

Kann ja sein, daß es da eine generelle Vorgehensweise gibt ... in der Art...bei einem Arbeitnehmer, nehmen wir lieber gleich die Lohnpfändung....oder so..

Zitat
Damit sie schon mal vorbereitet ist?
Vorbereiten möchte ich sie nicht, erst zum Zeitpunkt, in der "sie" die Pfändung schon eingeleitet haben.

Zitat
ja, denn es wird aus einem gültigen Titel vollstreckt.
Shit...ich dachte es wäre da bißchen anders.

Zitat
Deine ZV-Gegenklage wird nicht zangsläufig der Familienunrechtsprecher auf den Tisch bekommen.
Aha...hmmm...dann ist es auch keine erhoffte Beschleunigung.  exclamation_smile

Danke und Gruß
babbedeckel

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Weisnich
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« Antwort #3 am: 23. Mai 2008, 14:23:26 »

Hallo Babbedeckel,
ich glaube, dass deine Idee nur dann funktioniert, wenn da nichts ist,  was man holen könnte. Dafür hast Du aber zu viel Einkommen und Besitz.

Was iss denn nu deine Idee? Beschleunigung? Das funktioniert so nicht, da es verschiedene Abteilungen sind!

Gruß,
Michael
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Uli
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VS-Fossil


WWW
« Antwort #4 am: 23. Mai 2008, 14:33:51 »

Was iss denn nu deine Idee? Beschleunigung?

Na ja, er könnte zunächst mal Zeit gewinnen und somit Gelder für sich sichern, die ansonsten weg wären. Für 2-3 Monate wäre so eine Aktion sicher gut.

Uli
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #5 am: 23. Mai 2008, 15:27:32 »

Hi,

Was iss denn nu deine Idee? Beschleunigung? Das funktioniert so nicht, da es verschiedene Abteilungen sind!
Müssen sich diese Abteilungen nicht kurzschließen ? Da eine EA am laufen ist...
....und damit der Vorgang einfach beschleunigt wird. Ja, daß ist die Grundidee !
UND die Verzögerung ...
[
Na ja, er könnte zunächst mal Zeit gewinnen und somit Gelder für sich sichern, die ansonsten weg wären. Für 2-3 Monate wäre so eine Aktion sicher gut.
Die Dauer, von 2-3 Monaten, müßte natürlich drin sein.    ...in der Hoffnung, daß die Jungs doch noch zum schwingen kommen.

Da fällt mir ein:
Wäre es u.U. sinnvoll, mal eine Art, Status der EA, direkt beim Gericht, bzw. Richterin,  schriftlich zu erfragen ?

Gruß
babbedeckel


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« Antwort #6 am: 23. Mai 2008, 16:44:36 »

Hallo Babbedeckel,
die fragen nichtmals nach dem aktuellen Rechtsstand.

Du kannst denen einen Titel vorlegen und behaupten, dass du keine Zahlungen erhalten hast und die Jungs werden aktiv. (Darum fragt man bei einem Titel ja immer um Herausgabe. Sicherheit gegen eine Pfändung hat man erst, wenn der Titel zerrissen oder in deinem Besitz ist!)

Der Gepfändete kann sich natürlich entsprechend wehren und dann dem Pfänder Kosten aufdrücken zu versuchen. Erst einmal macht dieser aber eine lange Nase.

Gruß,
Michael
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sky
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« Antwort #7 am: 24. Mai 2008, 12:21:09 »

Hi,

Ich mache eine Vollstreckungsgegenklage, mit der Argumentation des EA, bzw. der Abänderungsklage

Abänderungsklage (§ 323 ZPO)  und Vollstreckungsgegenklage ( § 767 ZPO) schließen sich gegenseitig innerhalb ihres Anwendungsbereiches aus. Die Vollstreckungsgegenklage richtet sich gegen die Vollstreckbarkeit; die Abänderungsklage durchbricht die Rechtskraft des Titels.

Deshalb mein Hinweis auf § 766 ZPO >HIER<.

Grüße
sky
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« Antwort #8 am: 24. Mai 2008, 15:38:06 »

Deshalb mein Hinweis auf § 766 ZPO >HIER<.

Sorry, § 769 ZPO.
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AE-Papa


« Antwort #9 am: 26. Mai 2008, 12:16:41 »

Hi,

OK @sky kapiert....du alter Paragraphenreiter 

Könnte ich hier nicht den §272 BGB (Zurückbehaltungsrecht) -irgendwie- geltend machen ?
Da ich ja auch noch Forderungen habe, wie Instandhaltungskosten, verbrauchunabhängige Kosten,
evtl. Schüleraustausch-Kosten, nichterstattete Leistungen der Krankenkasse von Töchterchen.

Gruß
babbedeckel




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« Antwort #10 am: 26. Mai 2008, 12:28:41 »

Moin babbedeckel,

Könnte ich hier nicht den §272 BGB (Zurückbehaltungsrecht) -irgendwie- geltend machen ?

das funktioniert voraussichtlich nicht; nach meiner Kenntnis gibt es hier ein Aufrechnungsverbot: Auf der einen Seite steht juristisch eine titulierte Forderung; auf der anderen eine unbewiesene Behauptung - so wird da kein Schuh draus. Du müsstest (aber das weiss ein im Schuldrecht bewanderter Anwalt genauer) für Deine Auslagen mindestens ebenfalls einen Titel erwirkt haben, bevor Du diese Forderungen überhaupt gegeneinander aufrechnen kannst.

Grüssles
Martin
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sky
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« Antwort #11 am: 26. Mai 2008, 19:43:59 »

Hi,

Könnte ich hier nicht den §272 BGB (Zurückbehaltungsrecht) -irgendwie- geltend machen ?
Da ich ja auch noch Forderungen habe, wie Instandhaltungskosten, verbrauchunabhängige Kosten,
evtl. Schüleraustausch-Kosten, nichterstattete Leistungen der Krankenkasse von Töchterchen.

nein. Aber die Abänderungsklage wird doch wohl von Deinem RA schriftlich begründet worden sein. Mit der Abänderungklage kann vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.

Grüße
sky
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AE-Papa


« Antwort #12 am: 27. Mai 2008, 13:38:33 »

Hi sky,

nein. Aber die Abänderungsklage wird doch wohl von Deinem RA schriftlich begründet worden sein. Mit der Abänderungklage kann vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.

Ja, er hat eine "EA" mit beantragt  ... nur da habe ich auch noch nix vom FG/Richter.  exclamation_smile

Gruß
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« Antwort #13 am: 27. Mai 2008, 20:54:24 »

Hi,

Ja, er hat eine "EA" mit beantragt  ... nur da habe ich auch noch nix vom FG/Richter.  exclamation_smile

da dürfte es sich um eine EA nach § 644 ZPO handeln, denn es wird doch noch gar nicht vollstreckt, oder?

Grüße
sky
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