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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:46:54 *
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Autor Thema: AG Essen: Schadenersatz bei Umgangsboykott  (Gelesen 998 mal)
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« am: 21. Mai 2008, 20:46:06 »

Drecksäcke!
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1531.html

Zitat
Eine solche Gesundheitsbeeinträchtigung ist von dem Kläger aber nicht substantiiert dargelegt worden, da der Kläger insbesondere nicht dargelegt hat, in welcher Form bei ihm durch die Vereitelung des Umgangs am Kindergeburtstag nachteilige gesundheitliche Beeinträchtigungen eingetreten sein sollen. Insbesondere reicht für die Annahme von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht das Gefühl einer bloßen Enttäuschung oder das Auftreten von Wut oder Empörung aus, wie auch die Enttäuschung oder Empörung über eine Störung oder einen Abbruch einer Hochzeitsfeier keinen Schmerzensgeldanspruch begründen können (vergleiche Palandt-Heinrichs, § 253, Randnummer 12 mit weiteren Nachweisen).

Zitat

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte für den Kläger eine Vereitelung des Umgangs mit den Kindern am Kindergeburtstag der Tochter J nicht bewusst zu dem Zweck bewirkt hat, um den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht zu treffen oder ihn in irgendeiner Form bezüglich seiner Persönlichkeit herabzusetzen, sondern allein aus widerstreitenden Interessen der beiden Elternteile heraus, da die Beklagte den Geburtstag mit den beiden Kindern zusammen feiern und gestalten wollte und zudem am Muttertag des 09.05.04 nicht von ihren Kindern getrennt sein wollte.

Sie hat ja keine Körperfunktionen bei ihm beeinträchtigt.

Außerdem hat sie ihm ja auch nicht vorsätzlich Schaden zufügen wollen, sondern lediglich aus egoistischen Motiven ihre eigenen Interessen durchgesetzt.

Kälter und Verächtlicher kann man den Wert des Verhältnisses von Kindern und Vätern kaum ausdrücken!

Vielleicht kann ich diese Argumentation ja bei meinem nächsten Banküberfall verwenden:
Ich habe das Geld ja nicht genommen, weil ich die Bank schädigen wollte, sondern nur weil ich das Geld haben wollte!


Gruss beppo
« Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 20:55:17 von Beppo » Gespeichert

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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #1 am: 22. Mai 2008, 11:15:17 »

Hallo Beppo,
das sehe ich anders. Es gibt einfach nicht viele Grundlagen, dem Antrag zu folgen. Soll heißen, dass der Antrag hätte pfiffiger gestellt werden müssen, dazu aber kein Platz war.

Normalerweise kommen recht moderne Sprüche aus Essen. Die haben letztens einen Umgangsantrag sehr interessant bearbeitet: Mamas Boykott führte zum Verlust der Sorge. Ich meine auch, dass die einen Schadensansprung wegen Boykott gefolgt sind, bei dem Papi seinen Schaden durch erhebliche Anreise geltend machen wollte. Das klappte.

Gruß,
Michael
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« Antwort #2 am: 22. Mai 2008, 11:19:56 »

Die Schreibfehler sind übrigens mein geistiges Eigentum. Wer sie also einfach kopiert, bekommt eine Urheber-Abmahnung von meinem RA.

KLAR?
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 22. Mai 2008, 11:50:48 »

Hi Micha,

Zitat
Ich meine auch, dass die eine* Schadens******* wegen Boykott gefolgt sind, bei dem Papi seinen Schaden durch erhebliche Anreise geltend machen wollte. Das klappte.
Und legten ihm 94% der Prozesskosten auf und gaben ihm den Rat, wegen der hohen Kosten von 700,-€ auf die Eintreibung der Schuld von 180,- € zu verzichten.

Ich bin mir sicher, dass sie für ihr Urteil Gründe gefunden haben. Wie immer wenn es im Familienstrafrecht gegen Väter geht.
Es mag ja auch angehen, dass dieses Gericht schon mal etwas gut gemacht hat. Das kann ich nicht beurteilen.
Dieses Urteil empfinde ich jedenfalls als blanken Zynismus. Egal ob der Richter so entscheiden musste (Richterliche Unabhängigkeit?) oder ob er seinem eigenen Gewissen folgte.

Gruss Beppo

P.S. Deine Schraibveler kannst du behalten. Ich habe selbst genug!
« Letzte Änderung: 22. Mai 2008, 11:56:17 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #4 am: 22. Mai 2008, 11:54:47 »

Hi Beppo,

ich sehe das Urteil auch positiver. In weiten Teilen der Urteilsbegründung wird dem
Vater gefolgt und der Mutter ganz klar Umgangsboykott attestiert. Den materiellen
Schaden, der dem Vater aufgrund des Boykotts entstanden ist,  muss sie ersetzen.
Ist doch schon ein mal Fortschritt.

Nicht gefolgt sind die Richter weiteren immateriellen Schadensforderungen.
Diese wurden auf § 253 BGB abgestellt und wurden laut Begründung nicht substantiert
belegt. Was auch so der Fall gewesen sein wird.
Denn ein Vater, der nachweislich wegen einmaligen Umgangsboykott so schwer gesundheitlich
angegriffen wird, dass  § 253 BGB greift, würde dann vermutlich als seelisch instabil gelten, was
ihn wieder als Vater disqualifizieren würde.

Und mal ehrlich: Ich will hier keine amerikanischen Verhältnisse, wo aufgrund seelischer
Befindlichkeiten hohe Schadensersatzansprüche resultieren.

Gruß,
Mux

 

 



 

 





« Letzte Änderung: 22. Mai 2008, 11:58:43 von Mux » Gespeichert
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« Antwort #5 am: 22. Mai 2008, 12:04:14 »

Ergänzend:

Zitat
Und legten ihm 94% der Prozesskosten auf und gaben ihm den Rat, wegen der hohen Kosten von 700,-€ auf die Eintreibung der Schuld von 180,- € zu verzichten.

Hat mich auch zunächst gewundert. Ergibt sich aber m.E. mathematisch aus dem Streitwert. Leider sind die erstrittenen 180 €  von der Gesamtforderung von 3180 € nur etwa 6 %.

Also - wie Michael schon schrieb - etwas ungeschickt vorgegangen.

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Beppo
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« Antwort #6 am: 22. Mai 2008, 12:09:23 »

Hallo Mux,

Zitat
ich sehe das Urteil auch positiver. In weiten Teilen der Urteilsbegründung wird dem
Vater gefolgt und der Mutter ganz klar Umgangsboykott attestiert.
Und? Was hat er davon? Außer noch höheren Kosten?

Mit dieser Denkweise wird dem Umgang zwischen Vater und und Kind überhaupt kein eigener Wert zugemessen.
Lediglich zusätzlicher materieller Schaden wird ggf. ersetzt.

Der Boykott an sich bleibt damit grundsätzlich folgenlos.
Und nicht mal der Zeitaufwand kann geltend gemacht werden.

Und selbst das Eintreiben des Schadensersatz ist so riskant, dass man es nicht wirklich versuchen sollte.
Kein Vergleich zur sofortigen Pfändung bei Unterhaltsverstößen.

Wenn mir meine Kinder vorenthalten werden, entsteht mir ein nicht unerheblicher Schaden, auch wenn ich nicht jedes mal einen Herzinfarkt kriege oder warum sollte sonst Kindesentzug bestraft werden, wenn dadurch doch gar kein Schaden entsteht?

Ich bin weit davon entfernt, amerikanische Verhältnisse einzufordern, aber der Entzug der Kinder muss bestraft werden.

Gruss Beppo
 
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Beppo
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« Antwort #7 am: 22. Mai 2008, 12:13:03 »

Also - wie Michael schon schrieb - etwas ungeschickt vorgegangen.
Was hätte er denn besser machen können?
Von vornherein auf die 3.000,- verzichten, weil eben nicht durchsetzbar?
Oder noch besser auch auf die 180,- weil er die ja wahrscheinlich auch nicht bekommt?

Also wie immer. Schlucken und kuschen?
Nächstes mal wieder ne Bude mieten, hinfahren, klingeln wieder nach Hause fahren.

Solche Urteile bewirken genau das!

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 22. Mai 2008, 12:14:55 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #8 am: 22. Mai 2008, 13:40:34 »

Hi Beppo,

Zitat
Ich bin weit davon entfernt, amerikanische Verhältnisse einzufordern, aber der Entzug der Kinder muss bestraft werden.

Das ist absolut richtig! Es ist ein Skandal, dass das Umgangsrecht, das in Bezug auf das vielzitierte Kindeswohl gar nicht hoch genug angesetzt
werden kann, nahezu folgenlos boykottiert werden kann. Glaub mir, ich kenne das Ohnmachtsgefühl, wenn man trotz richtl. Umgangsregelung
sein Kind nicht abholen kann. Wenn man merkt wie Zwangsgeldanträge verschleppt, wegdiskutiert oder nicht statt gegeben werden, weil es ja "nur" ein
WE war, und man auch die Mama verstehen muss etc....wenn man erkennt, dass man alle rechtliche Mittel ausgeschöpft hat.

Oft sind aber nicht nur die Richter mütterfreundlich oder unwillig, sondern die Gesetzeslage gibt eben nicht mehr her.

Umgangsboykott ist (leider) kein Strafbestand.

Zitat
Von vornherein auf die 3.000,- verzichten, weil eben nicht durchsetzbar?
Das wär im vorliegenden Fall wirklich besser gewesen. Die KM hätte dann die eigenen Anwaltskosten, dazu seine + Gerichtkosten tragen müssen,
in der Summe dann doch irgendwas um die 250 €, für ein WE ganz schön teuer. Bei konsequenter Anwendung wahrscheinlich effektiver als
Zwangsgeld, das sowieso nie ausgeurteilt wird (jedenfalls nicht bei den "harmlosen" Fällen).

Ich finde das Urteil macht Mut, eben nicht zu schlucken und zu kuschen. Dass die Lage an sich bescheiden ist,
brauchen wir nicht zu diskutieren.

Gruß,
Mux
 
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