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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:45:45 *
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Autor Thema: Anwaltsgehabe  (Gelesen 1542 mal)
schrippe
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« am: 20. Mai 2008, 14:50:42 »

Hallo erst mal alle zusammen,
ich verfolge Eure Foren schon geraume Zeit und bin gelinde gesagt erleichtert, daß es soetwas gibt.
Meine Trennung liegt  schon ca. 2 Jahre zurück, doch jetzt beginnt das Gezetere der Anwälte. Ich bin etwas überfordert mit der Klageschrift, welche die Anwältin meiner zukünftigen Exfrau an das zuständige Familiengericht übergeben hat. Nicht, weil ich mich bemühen würde, die anwaltliche Auseinandersetzung selbst zu führen, das macht mein Anwalt, sondern weil sie vor lauter Falschaussagen, Unsachlichkeiten und Drohungen strozt und ich nicht weiß, welchem Zweck dies dienen sollte.
Was hat es für einen Sinn, die Glaubwürdigkeit von Unterlagen in Zweifel zu ziehen, auf deren Grundlage die verschiedensten Ämter ihre Entscheidungen trafen und treffen (FA-Einkommenssteuerbescheid, JA-Unterhaltszahlungen).
Was hat es für einen Sinn, meine nachweisliche Selbstständigkeit durch den Gebrauch des Wortes "angeblich" in Zweifel zu ziehen.
Was hat es für einen Sinn, zu behaupten, ich hätte nie KU gezahlt, obwohl dem nicht so ist (Nachweis ist bis zur Mangelfalleinstufung durch JA problemlos möglich), und einiges mehr.
Es wäre sehr hilfreich, wenn mich mal jemand erleuchten könnte, damit ich nicht mit jedem neuen Schreiben der Anwältin über die ethischen Grundlagen eines Berufsstandes ins Zweifeln gerate.
Vielen Dank
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Uli
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #1 am: 20. Mai 2008, 15:08:04 »

Hallo Schrippe,

dies habe ich 8 Jahre lang ertragen müssen. Jedes Schreiben des Gegenanwaltes (RAtte) war gespickt mit dreisten Lügen. Jede wäre leicht zu widerlegen gewesen.

Ich denke mal, die RAtten bauen darauf, dass die Richter aus Zeitmangel eh nicht alles lesen können und vieles von dem, was behauptet wird, einfach hängen bleibt. Auch kann man jeden Vorgang künstlich aufblähen, so dass in der Flut der Infos, die wichtigen Details untergehen.
Vieles spricht dafür, dass einem in einem solchen Fall ein eher längerer Rosenkrieg bevorsteht!  exclamation_smile

Gruß, Uli
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82Marco
Globaler Moderator
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Beiträge: 2.766



« Antwort #2 am: 20. Mai 2008, 15:08:41 »

Servus Schrippe!
Erst mal willkommen hier im Forum ... schau mer mal, was wir für Dich tun können.
Ich komme mit Deinem Wusch nach "Erleuchtung" nicht ganz klar ... was willst Du genau von uns?
Eines sollte klar sein, Anwälte wollen auch Geld verdienen und schreiben in der Regel das, was ihr zahlender Mandant von ihnen erwartet.
Zitat
Ich bin etwas überfordert mit der Klageschrift, welche die Anwältin meiner zukünftigen Exfrau an das zuständige Familiengericht übergeben hat.
Auf was wird denn geklagt (ich vermute Unterhalt, aber welcher Art)?

Zitat
Nicht, weil ich mich bemühen würde, die anwaltliche Auseinandersetzung selbst zu führen, das macht mein Anwalt, sondern weil sie vor lauter Falschaussagen, Unsachlichkeiten und Drohungen strozt und ich nicht weiß, welchem Zweck dies dienen sollte.
Auch für den letzten Teil des Zitates hast Du einen Anwalt, der auf solche Dinge erwidern  bzw. Dir Sinn und Zweck erklären sollte.
Fühlst Du Dich gut/nicht gut vertreten?

Grüße ausm Süden
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Jemmy
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.430


*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #3 am: 20. Mai 2008, 15:30:40 »

Hallo

gut/nicht gut vertreten?

Bitte kreutzen sie an  rofl2 rofl2
Entschuldige, Marco, aber das war so verlockend  rofl2

@Schrippe

Willkommen bei VS.de, der Seite, auch für Berufsstandzweifler.

Das was da bei dir jetzt abläuft, ist das typische Geplänkel und Säbelrasseln von Anwälten. Solltest du nicht überbewerten. Es wir vermutlich auch noch schlimmer. bevor es besser wird.
Worum geht es eigentlich? Scheidungsantrag? Wie sieht es mit Kindern aus? Gib mal nen paar Infos!

LG Thomas
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
82Marco
Globaler Moderator
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Beiträge: 2.766



« Antwort #4 am: 20. Mai 2008, 15:38:08 »

@Jemmy:

Zitat
Entschuldige, Marco, aber das war so verlockend 
Darauf wollte ich hinaus, dass Schrippe Nichtzutreffendes streicht und sich dazu äußert...

Liebe Grüße
Marco
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schrippe
Schon was gesagt
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« Antwort #5 am: 20. Mai 2008, 16:00:41 »

Ob ich mich gut vertreten fühle, kann ich noch nicht sagen, da die Vertretung sich im Moment noch darauf beschränkt, Unterlagen auszutauschen. Nach seinen Informationen sperrt sich die Anwältin meiner Frau jeglicher Kommunikation, die weiter reichen würde, als ihre Forderungen zu wiederholen.
Geklagt wird wegen Auskunft und Kindesunterhalt im Rahmen einer Stufenklage, die im Zusammenhang mit der Scheidung steht.
Wir haben drei Kinder zusammen (5, 10, 13), die bei der KM leben (näheres im Forum Kinder).
Ich wollte, daß ihr mich beruhigt und mir versichert, daß der dann zuständige Richter in der Lage ist, Wahrheit von Lüge zu trennen. Denn im Endeffekt hängt mein beruflicher Werdegang und damit der Kontakt mit meinen Kindern dran. Ich bin selbstständig und im Moment nicht in der Lage, für den KU aufzukommen. Wenn der Richter aufgrund der Behauptungen und Darstellungen der Anwältin meiner Frau zu dem Schluß kommt, iich täte dies mit Absicht, schickt er mich in die Wallachei zum angestellten Arbeiten, dann sehe ich unter Umständen meine Jungs noch weniger (bisher alle 14 Tage von Fr. mittag bis So. abend, Berlin-Greifswald: 4 x 240 km)
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82Marco
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« Antwort #6 am: 20. Mai 2008, 16:10:58 »

Servus Schrippe!
Zitat
Wenn der Richter aufgrund der Behauptungen und Darstellungen der Anwältin meiner Frau zu dem Schluß kommt, iich täte dies mit Absicht, schickt er mich in die Wallachei zum angestellten Arbeiten, ...
Das wird er wahrscheinlich tun, egal, was die Anwältin sagt. Fakt ist, die Kinder sind KU-berechtigt und DU hast dafür zu sorgen, dass dieser geleistet wird, solange die Berechtigung vorhanden ist.
Wie Du die Zahlungen sicher stellst, ist prinzipiell Dein Bier; kommst Du aber Deinen Verpflichtungen nicht nach, wird im Zweifelsfalle ein Richter Dir nahe legen, eine "ertragreichere" Tätigkeit auszuüben...

So ists nun mal
Marco
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Uli
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VS-Fossil


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« Antwort #7 am: 20. Mai 2008, 16:11:25 »

Ich wollte, daß ihr mich beruhigt und mir versichert, daß der dann zuständige Richter in der Lage ist, Wahrheit von Lüge zu trennen.

Hallo Schrippe,

das war mir beim ersten Lesen schon klar. Allerdings kann Dich diesbezüglich niemand beruhigen, weil wir den Richter nicht kennen.

Was blöd ist, ist dass der KU nicht bedient werden kann. Das mögen die nicht und könnten Dich in der Tat zur Aufnahme einer angestellten Tätigkeit drängen, wenn Du nicht ein schlüssiges Konzept vorlegen kannst, wie Du in Bälde in die Gewinnzone gelangst. Der Umgang ist hier aller Erfahrung nach eher nachrangig.

Sorry, Uli
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schrippe
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« Antwort #8 am: 20. Mai 2008, 18:11:58 »

Ich war relativ erfolgreich, sonst hätte ich den Unterhalt nicht solange bezahlen können. Nun ist allerdings die Situation eingetreten, daß ich mir durch meinen Umzug einen neuen Kundenkreis aufbauen muß und das dauert einen Moment. Es ist wie ein Neuanfang und das das zweitemal innerhalb von 4 Jahren. Spielt die gute wirtschaftliche Situation der KM keine Rolle und die Tatsache, daß sie diese nur erreichen konnte, weil ich zu Hause geblieben bin. Kann der Richter mitten im wiederholten Aufbau meiner Fa. einen Cut machen, ohne die Umstände zu berücksichtigen, allein aufgrund der Tatsachen, daß ich gerade keinen Unterhalt zahlen kann und das das einzige ist, was die KM interessiert (Geld, egal wie, egal woher?).
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schrippe
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« Antwort #9 am: 21. Mai 2008, 12:36:38 »


 Allerdings kann Dich diesbezüglich niemand beruhigen, weil wir den Richter nicht kennen.

Hallo Uli,
bedeutet das, wenn Ihr den Richter kennt oder Erfahrungen mit dem zuständigen Gericht habt, daß Ihr eine Prognose stellen könntet?
Den Richter weiß ich noch nicht, doch das zuständige Familiengericht ist in Greifswald (MeckPom).
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #10 am: 21. Mai 2008, 12:50:26 »

Hallo Schrippe.
Ich denke nicht, dass du hier jemand finden wirst, der dir bei Nennung des Gerichtes eine Prognose über ein Urteil geben kann.
Schon garnicht im Familienunrecht.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
schrippe
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« Antwort #11 am: 24. Mai 2008, 09:08:36 »

Guten Morgen,
ich wollte nochmal zu meiner Frage zurückkommen.
Spielt die reale Einkommenssituation der KM bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Familie und die Tatsache, daß sie das eheliche Lebensverhältnisse prägende Einkommen hatte (und jetzt noch mehr verdient) keine Rolle? Wird bei der Beurteilung der Situation nur auf den Unterhaltsanspruch der Kinder gesehen und ob er aktuell bedient wird, oder auch mitberücksichtigt, daß die KM, wenn man mal alle emotionalen Befindlichkeiten abzieht, die sich aus der Trennung ergeben, alle beruflichen und wirtschaftlichen Vorteile (mit Aussicht auf ein noch höheres Gehalt: Professur) aus der Ehe gezogen hat? Kann man nach gut 2 Jahren Trennung eigentlich noch auf EU klagen und spielt es unter Umständen eine Rolle bei der Beurteilung der finanziellen Belastung der KM, wenn man darauf verzichtet hat und es weiter tut?
Diese Fragen resultieren alle aus dem Gefühl heraus, daß ich mich absolut benachteiligt fühlen würde, wenn eine Fastprofessorin mit Haus von einem selbstständigen Tischler (Einzelkämpfer!) KU einklagen kann (ich habe nie Zweifel aufkommen lassen, daß ich unterhaltswillig bin, alle meine Bemühungen zielen darauf ab) ohne darauf warten zu müssen, daß ich in angemessener Zeit diesen auch erwirtschaften werde. Sie lehnte ja auch alle auf die Zukunft gerichteten Möglichkeiten der Unterhaltszahlung ab (Ausbildungsversicherung, Kreditierung o.ä.).

MfG schrippe
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elwu
Gast
« Antwort #12 am: 24. Mai 2008, 11:28:15 »

Was hat es für einen Sinn, die Glaubwürdigkeit von Unterlagen in Zweifel zu ziehen [...]

Hallo,

das ist übliches Gehabe der üblen unter den Anwälten. Nach meiner Erfahrung gehören solche miesen *self-censored* sogar dem dubiosen 'Verein für humane Trennung und Scheidung e.V.' an. Das Ziel ist es, dich bei Gericht zu diskreditieren als fiesen Typ, der seinen Kids und seiner armen Exfrau nicht die Wurst aufs Brot gönnt. Um das zu erreichen, werden die abenteuerlichsten Behauptungen aufgestellt, und in aller Regel nicht belegt. Sie können auch gar nicht belegt werden weil sie frei erfunden sind. Deine bzw. deines Anwalts Reaktion sollte sein, nicht auf diesen Unfug einzusteigen. Die absonderlichen Behauptungen kurz und knapp wo möglich mit Belegen zurückweisen. Wo nicht möglich, da es keine Belege geben kann, da die Story frei erfunden ist, auch als frei erfunden zurückweisen. Zu den Details der juristischen Auseinandersetzung solltest du schon deinem Anwalt vertrauen.

/elwu
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schrippe
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« Antwort #13 am: 24. Mai 2008, 12:16:10 »

Moin elwu,
es hat den Anschein, daß genau das mein Anwalt macht. Die Erwiederungen sind sehr kurz gehalten und machen die Anschuldigungen nicht zum Thema. Er verweist nur darauf, daß ich mich gegen die Klage verteidigen will. Allerdings läßt ja die gegnerische Anwältin auch nichts anderes zu, eine Verständigung ausserhalb des Gerichtes scheint nicht gewollt zu sein, da ja nicht einmal Forderungen bezüglich der Höhe des KU gemacht werden.

Gruß schrippe
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elwu
Gast
« Antwort #14 am: 24. Mai 2008, 12:27:20 »

es hat den Anschein, daß genau das mein Anwalt macht.

Hallo,

dann macht er genau das Richtige. Überdies macht sich die Gegenseite mit ihrem agieren eher unbeliebt beim Richter, die Unrechtsprecher wollen solche offensichtlichen Lügen- und Schimpfarien gar nicht lesen. Was die Gegenseite will soll dir nicht den Kopf zerbrechen, die drehen eh ihr eigenes Ding. Entscheidend ist, was der Richter denkt. 

/elwu
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schrippe
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« Antwort #15 am: 24. Mai 2008, 12:38:17 »

Hallo elwu,
Dein Beitrag beruhigt mich etwas, da der Kontakt zwischen mir und meinem Anwalt auch nicht sehr umfänglich ist. Bisher hab ich mich damit beruhigt, daß der gesamte Scheidungsprozess noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um einen intensiveren Kontakt zu pflegen. Aber aufgeregte Gegendarstellungen, wenn sie denn zu diesem Zeitpunkt überhaupt zulässig wären, würden wahrscheinlich eher einen nachteiligen Eindruck beim zuständigen Gericht hinterlassen.
Danke, schrippe
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schrippe
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« Antwort #16 am: 24. Mai 2008, 12:47:40 »



 dubiosen 'Verein für humane Trennung und Scheidung e.V.' .


Ich habe mir mal eben den Internetauftritt dieses Vereins angesehen und würde auf den ersten Blick, dessen Ziele sofort unterschreiben. Was macht ihn also dubios?
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elwu
Gast
« Antwort #17 am: 24. Mai 2008, 13:13:07 »

Ich habe mir mal eben den Internetauftritt dieses Vereins angesehen und würde auf den ersten Blick, dessen Ziele sofort unterschreiben. Was macht ihn also dubios?

Hallo,

die gelebte Realität. Aus eigener umfangreicher Erfahrung mit einem 'Regionalleiter' dieses Vereins, der Anwalt meiner Exfrau war, ist mir klar (und für mich sogar nachlesbar in hunderten von üblen Seiten an Schriftsätzen des Männchens) dass Mitglied- und sogar Funktionärsschaft in diesem Verein einen (jedenfalls diesen konkreten) Anwalt mitnichten davon abhält, niederträchtig, streit- und kostengenerierend, lügend, diskreditierend, alles in allem vorsätzlich wider die offiziellen Vereinsziele zu agieren.

/elwu
« Letzte Änderung: 24. Mai 2008, 13:15:26 von elwu » Gespeichert
schrippe
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« Antwort #18 am: 24. Mai 2008, 13:26:25 »

elwu,
wie steht der Verein zu seinem Mitglied in Anbetracht solchen Verhaltens, gibt es Äußerungen dazu?

Die Anwältin meiner zuk. EX ist in MeckPom niedergelassen. Der Verein hat dort keinen Landesverband. Scheint also nich dazu zu gehören, ist wohl auf ihrem eigenen Tripp. Es steht ja auch immer die Frage, mit welchen Informationen  aus 2. Hand die RA arbeitet und ob sie unter Umständen ihre eigene Trennung rächen will (Mutmaßung!) ?

schrippe
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elwu
Gast
« Antwort #19 am: 24. Mai 2008, 13:39:39 »


Die Anwältin meiner zuk. EX ist in MeckPom niedergelassen. Der Verein hat dort keinen Landesverband. Scheint also nich dazu zu gehören, ist wohl auf ihrem eigenen Tripp. Es steht ja auch immer die Frage, mit welchen Informationen  aus 2. Hand die RA arbeitet und ob sie unter Umständen ihre eigene Trennung rächen will (Mutmaßung!) ?


Hallo,

um das abzuschließen: der Verein ist mir nicht wichtig, ich verfolge nicht was der so treibt. Ich gebe nur wieder, welch außergewöhnlich übles Gehabe einer seiner Funktionäre gezeigt hat (und nach Auskunft meines damaligen Rechtsanwalts ist dieses Verhalten in meinem Fall keine Ausnahme gewesen sondern so geht der immer vor). Was deine Gegenanwältin betrifft: manche  Menschen haben sich schon buchstäblich zu Tode spekuliert *g*

/elwu
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