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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:44:56 *
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Autor Thema: Mündliche Verhandlung - Scheidungsfolgevereinbarung..was ist zu beachten?  (Gelesen 1768 mal)
AH
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 19. Mai 2008, 20:05:48 »

Hallo,

sollte ich in der falschen Rubrik gelandet sein bitte ich einen Moderator um Verschiebung. Danke.

Demnächst steht die mündliche Verhandlung unserer Scheidung an. Ich bitte euch um Hinweise und Hilfe was ich dort besonders beachten muß. Vorab aber erst die Situation.

Wir leben seit 2 Jahren getrennt, nach 5 Jahren Ehe. Sie stammt aus Ecuador und hat seit etwa 2 Jahren einen italienschen Freund welcher bei Ihr, hier in Deutschland  lebt. Ich selbst bin deutscher Staatsbürger, ebenso unser 4 Jahre alter Sohn M*.  Sie ist Hausfrau, Ihr Freund arbeitslos, ich bestreite derzeit Kindsunterhalt, Ehegattenunterhalt, sowie einige weitere Ausgaben wie Kindergartengebühren und ähnliches. Meine berufliche Situation zwingt mich seit etwa einem 3/4 Jahr in 600 km Entfernung zu arbeiten, am Arbeitsplatz habe ich einen zweiten Wohnsitz neben meinem Hauptwohnsitz in der nähe meines Sohnes. Jedes Wochenende, sowie im Urlaub fahre ich "nach Hause" um mit M* zusammen zu sein.

Es ist Ihr erklärter Wille baldmöglichst nach Italien zu ziehen, natürlich mit unserem Sohn. Meine Befürchtung ist das Sie Möglichkeiten hat dies vor Gericht durchzusetzen. Ist meine Befürchtung gerechtfertigt oder grundlos. Einzig und alleine ob Sie eine rechtliche Handhabe ist meine Frage, nicht wie ich einer möglichen Kindsentführung oder ähnlich gelagertem vorbeugen kann.

Ein paar weitere Fragen noch.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung erscheint sinnvoll. Was muß ich im Hinblick auf Umgangsrecht/Sorgerecht beachten. Was kann man fordern, was ist realistisch?

Ich wünsche mir eine hälftige Kinderbetreuung. Meine derzeitige Stellung kündige ich und nehme eine wohnortnahe Teilzeitstellung an. Natürlich würde ich dan weniger verdienen, damit meine Frau auch weniger Unterhalt erhalten, ein rechtlicher Hinderungsgrund? Wie sind eure Erfahrungen mit hälftiger Betreuung? Ist mein Wunsch realistisch und durchsetzbar? Was müsste ich gegebenenfalls beachten?

Der Trennungsunterhalt wird nach erfolgter Scheidung eventuell durch nachehelichen Unterhalt für meine Ex ersetzt, was erwartet mich da, wie berechnet sich dieser?

Literaturempfehlungen zu obigen Punkten?

Bin für jeden Hinweis dankbar.


Alex

Edit von Beppo: Realnamen entfernt.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2008, 20:10:11 von Beppo » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.156


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 24. Mai 2008, 16:47:38 »

Hallo AH,

Sorry AH, dass sich erst so spät jemand um deine Frage kümmert.
Es mag mit daran liegen, dass du recht pauschal nach einem umfassenden Thema fragst, so ähnlich wie: "Ich möchte ein Flugzeug bauen, was muss ich beachten?"

Aber ich versuchs mal:
Es ist Ihr erklärter Wille baldmöglichst nach Italien zu ziehen, natürlich mit unserem Sohn. Meine Befürchtung ist das Sie Möglichkeiten hat dies vor Gericht durchzusetzen. Ist meine Befürchtung gerechtfertigt oder grundlos. Einzig und alleine ob Sie eine rechtliche Handhabe ist meine Frage, nicht wie ich einer möglichen Kindsentführung oder ähnlich gelagertem vorbeugen kann.
Deine Sorge ist berechtigt, jedoch nicht von der Seite, aus der du die Gefahr vermutest.
Schlimmer ist es, wenn sie es einfach macht! Du hast dann kaum noch eine Chance etwas dagegen zu tun.
Z.B. musst du dich dann noch mit den Italienischen Behörden auseinander setzen.
De Jure darf sie das zwar nicht aber de Fakto bekommst du ihn kaum zurück.
Die einzige Chance, die du, bei begründetem Verdacht, meiner Meinung nach hast, ist einen Eilantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf dich zu stellen, eben mit obiger Begründung.
Dein Zusätzliches Problem ist dabei jedoch, dass du eurem Sohn selbst auch nicht das gewohnte Umfeld erhalten kannst, da du 600Km weiter weg wohnst.
Vor dem Hintergrund müsste der Richter nur zwischen 2 großen Umzügen entscheiden und das ginge höchstwahrscheinlich gegen dich aus, da er bei dir ja die Kontinuität der mütterlichen Erziehung und das gewohnte Umfeld verlieren würde.

Du kannst deiner Ex nicht verbieten umzuziehen, und hast für deinen Sohn zur Zeit keine Alternative zu bieten.
Ich habe da leider keine Idee, hoffentlich jemand Anderes hier.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung erscheint sinnvoll. Was muß ich im Hinblick auf Umgangsrecht/Sorgerecht beachten. Was kann man fordern, was ist realistisch?
Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn es etwas gibt worüber man sich einig ist.
Fordern oder erzwingen kannst du da nix.
Schlimmer noch, sie hat praktisch keinerlei juristische Wirkung. Sie ist nicht mehr, als eine gegenseitige Absichtserklärung.


Ich wünsche mir eine hälftige Kinderbetreuung. Meine derzeitige Stellung kündige ich und nehme eine wohnortnahe Teilzeitstellung an. Natürlich würde ich dan weniger verdienen, damit meine Frau auch weniger Unterhalt erhalten, ein rechtlicher Hinderungsgrund? Wie sind eure Erfahrungen mit hälftiger Betreuung? Ist mein Wunsch realistisch und durchsetzbar? Was müsste ich gegebenenfalls beachten?

Auch da habe ich keine guten Nachrichten für dich.
Die hälftige Kinderbetreuung ist ebenfalls nicht gerichtlich durchsetzbar.
Sie kann nur einvernehmlich zwischen den Eltern vereinbart werden und wird von den Behörden und Gerichten eher torpediert als gefördert.
Vor Gericht ist die Praxis, einer bekommt die Kinder und alle Rechte, der andere hat alles zu bezahlen.
Auf keinen Fall ist das ein Weg deine Ex vom Umzug abzuhalten. Im Gegenteil, da damit auch deine Funktion als Zahlesel entfallen würde, wird sie dem niemals zustimmen.
Lieber mit deinem Geld in Italien, als ohne dein Geld in Deutschland.

Der Trennungsunterhalt wird nach erfolgter Scheidung eventuell durch nachehelichen Unterhalt für meine Ex ersetzt, was erwartet mich da, wie berechnet sich dieser?
Im Prinzip nicht viel anders als der TU:
Erst wird KU nach Düsseldorfer Tabelle abgezogen und danach bekommt sie 3/7 vom Rest.
Grob gesagt. Es gibt da zwar noch Einiges im Kleingedruckten aber dazu müsstest du noch mehr Details liefern.

Literaturempfehlungen zu obigen Punkten?
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Dazu findest hier in der linken Spalte unter "Service" Links, Downloads und Buchempfehlungen, sowie unter "Informationen" Erste Hilfe, Urteile, etc.

Insbesondere unter "Urteile" solltest du die mal die Düsseldorfer Tabelle 2008 durchlesen, sowie die die für den momentanen Wohnort deines Kindes gültigen OLG-Leitlinien.
 
Sorry, wenn ich keine besseren Nachrichten für dich habe, vielleicht findet sich noch jemand mit ner tollen Idee.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
AH
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #2 am: 26. Mai 2008, 09:01:42 »

Danke für deine Ausführungen.

Zitat
Die einzige Chance, die du, bei begründetem Verdacht, meiner Meinung nach hast, ist einen Eilantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf dich zu stellen, eben mit obiger Begründung.
Dein Zusätzliches Problem ist dabei jedoch, dass du eurem Sohn selbst auch nicht das gewohnte Umfeld erhalten kannst, da du 600Km weiter weg wohnst.
Vor dem Hintergrund müsste der Richter nur zwischen 2 großen Umzügen entscheiden und das ginge höchstwahrscheinlich gegen dich aus, da er bei dir ja die Kontinuität der mütterlichen Erziehung und das gewohnte Umfeld verlieren würde.

Aus seinem gewohnten Umfeld würde ich M* nicht reisen. Die Arbeitsstelle in 600 km Entfernung ist schnell gekündigt. Sein Geburtshaus mit Garten gehört mir, sämtliche Freunde, sein Kindergarten, etc. sind zu Fuß von dort zu erreichen. Das gewohnte Umfeld würde er also nicht verlieren.

Zitat
Du kannst deiner Ex nicht verbieten umzuziehen, und hast für deinen Sohn zur Zeit keine Alternative zu bieten.
Ich habe da leider keine Idee, hoffentlich jemand Anderes hier

Mein RA ist der Meinung das ich meiner Frau den Umzug nach Italien durchaus verbieten kann. Wie kommst du zu deiner Aussage, gibt es Urteile in denen das Gericht anders entschieden hat?

Das Thema Scheidungsfolgevereinbarung ist bereits gestorben. Keinerlei Wille zur einvernehmlichen Einigung.

Danke nochmals für deine Antworten, auch wenn ich dem nichts positives zu entnehmen vermag.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #3 am: 26. Mai 2008, 09:21:44 »

Moin AH,

Mein RA ist der Meinung das ich meiner Frau den Umzug nach Italien durchaus verbieten kann. Wie kommst du zu deiner Aussage, gibt es Urteile in denen das Gericht anders entschieden hat?

auf welchem antiquierten Rechtsverständnis basiert die Ansicht Deines Anwalts, dass erwachsene Menschen einander etwas verbieten könnten, nur weil sie miteinander verheiratet sind? Deine Frau kann umziehen, wohin sie will; Du kannst lediglich versuchen (!), eine Einstweilige Anordnung zu erwirken, nach der Deine Frau Euren Sohn nicht mit nach Italien nehmen darf. Wenn sie es trotzdem tut, wirst Du feststellen, wie "wirksam" eine solche EA ist, wenn erst einmal eine Ländergrenze zwischen Euch liegt.

Und auch wenn Italien zur EU gehört: Was hindert Deine Ex, sich samt Sohnemann in ihr südamerikanisches Heimatland abzusetzen? Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis zeigt beispielsweise >>>DIESER<<< Fall. Was Gerichte entschieden haben, ist ohne Belang, wenn Deine Ex nicht vorhat, sich daran zu halten.

Just my 2 cents
Martin
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Mündliche Verhandlung - Scheidungsfolgevereinbarung..was ist zu beachten?
 
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