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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:39:31 *
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Autor Thema: Pfändung?  (Gelesen 2542 mal)
Father
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« am: 17. Mai 2008, 20:12:52 »

Hallo,

als mein Kind noch bei seiner Mutter lebte, habe ich weder an das Kind noch an die Mutter Unterhalt gezahlt (nur an die UVG-Stelle). Die Ex lebte von Hartz 4 und verklagte mich wegen Unterhalt.
Dann gewann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, es zog zu mir. Ich habe bisher auch keinen Cent Unterhalt gesehen und die KM verklagt.

Die KM hatte mit ihrer Unterhaltsklage natürlich Erfolg und ich wurde zu ca. 7.000 € Unterhalt für sie und das Kind verurteilt. Da die Ex aber damals, um Hartz 4 zu bekommen, mit der ARGE einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hatte, hat sie heute keinen Anspruch mehr auf das eingeklagte Unterhalt, sondern die ARGE bekommt den gesamten Betrag.

Ich komme nun zum Wesentlichen: Ich habe gestern einen gelben Brief vom Obergerichtsvollzieher bekommen, in dem meine Bank als Drittschuldner aufgeführt ist. Es soll von meinem Konto gepfändet werden. Der Anwalt der Ex hatte bereits im Januar diesen Jahres dies in die Wege geleitet, was ich nicht wusste. Als Gläubige wird die ARGE aber nicht mal erwaäht, sondern die Ex ist als Gläubige aufgeführt.

Meine Frage: Was kann ich jetzt machen? Wie kann ich diesen Blödsinn stoppen?
Ich habe meinem Anwalt jetzt erstmal eine Mail geschrieben, der ist grad in Urlaub. Ausserdem werde ich mein Guthaben vom Konto runternehmen, damit nix wegkommt. Was kann ich noch machen? Brauche Hilfe und Rat und bedanke mich schon mal im voraus!!!

Gruß, Father
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sky
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« Antwort #1 am: 18. Mai 2008, 10:46:28 »

Hi,

Die KM hatte mit ihrer Unterhaltsklage natürlich Erfolg und ich wurde zu ca. 7.000 € Unterhalt für sie und das Kind verurteilt. Da die Ex aber damals, um Hartz 4 zu bekommen, mit der ARGE einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hatte, hat sie heute keinen Anspruch mehr auf das eingeklagte Unterhalt, sondern die ARGE bekommt den gesamten Betrag.

es wäre zu prüfen, ob die Forderung zur Geltendmachung bzw. Durchsetzung an die Mutter rückübertragen wurde. Dann ist die Pfändung rechtmäßig.

Sollte das nicht der Fall sein, kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht (das den PfÜB erlassen hat) Erinnerung gem. § 766 ZPO eingelegt und beantragt werden, dass der PfÜB aufgehoben wird. Es dürfte doch eine Überleitungsanzeige geben, aus der sich ergibt, dass die Forderung an die Unterhaltsvorschusskasse bzw. die ARGE übergegangen ist.

Ich komme nun zum Wesentlichen: Ich habe gestern einen gelben Brief vom Obergerichtsvollzieher bekommen, in dem meine Bank als Drittschuldner aufgeführt ist. Es soll von meinem Konto gepfändet werden.

Das Konto ist bereits gepfändet. Der Bank wurde der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bereits zugestellt. Mit der Zustellung an den Drittschuldner entfaltet der PfÜB seine Wirkung.

Ausserdem werde ich mein Guthaben vom Konto runternehmen, damit nix wegkommt. Was kann ich noch machen?

Das ist nicht mehr möglich, da das Geld bereits beschlagnahmt ist. Im Übrigen handelt es sich um eine Straftat gem. § 288 StGB.

Grüße
sky
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Father
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« Antwort #2 am: 18. Mai 2008, 19:08:33 »

Hallo Sky,

Danke für deine aufschlussreiche Antwort. Bin gerade etwas benebelt vor Schreck. Wie lange dauert es in so einem Fall, bis Geld vom Konto gepfändet wird?

Laut Auskunft der ARGE hat die Mutter keinen Anspruch auf das Geld. Ich muss das mit der Rückübertragung der Geltendmachung nachprüfen. Angenommen, es sei so - würde die ARGE dann das Geld, was von meinem Konto gepfändet und auf das Konto der Mutter übertragen wird, von der Mutter zurückfordern?

Gruß, Father
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brille007
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« Antwort #3 am: 18. Mai 2008, 19:17:45 »

Moin Father,

meines Wissens wandert das Geld nicht direkt von einem Konto auf das andere, sondern zunächst für 2 Wochen auf ein internes Konto bei der Bank (ich glaube, es heisst H-Konto oder so ähnlich). Damit ist es zwar erst einmal Deinem Zugriff entzogen (um zu vermeiden, dass Du gegen § 288 StGB verstösst), aber noch nicht weg. Dein Anwalt (oder ein anderer Anwalt) sollte sich umgehend einklinken.

Grüssles
Martin
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sky
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« Antwort #4 am: 18. Mai 2008, 20:47:23 »

Hi,

Wie lange dauert es in so einem Fall, bis Geld vom Konto gepfändet wird?

das Konto (das Geld) ist bereits gepfändet. Du meinst vermutlich, wann an den Gläubiger abgeführt wird?

Gehen Sozialleistungen auf das Konto, können diese innerhalb von 7 Tagen unter Vorlage des Leistungsbescheides abgehoben werden. Gehen regelmäßig wiederkehrende Leistungen (z.B. Arbeitseinkommen) auf das Konto, kann innerhalb von 14 Tagen ein Freigabebeschluss nach § 850k ZPO über die unpfändbaren Beträge beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Weiterführende Infos gibt es hier  > Kontopfändung<.

Angenommen, es sei so - würde die ARGE dann das Geld, was von meinem Konto gepfändet und auf das Konto der Mutter übertragen wird, von der Mutter zurückfordern?

Ja.

Grüße
sky
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Father
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« Antwort #5 am: 19. Mai 2008, 12:53:22 »

Hallo,

Danke für eure schnellen Antworten.
Ich habe mich bei der Bank erkundigt und ich habe jetzt wie brille schon meinte erstmal 2 Wochen Zeit, um mich zu rühren.
Mein Anwalt hatte vor einiger Zeit die ARGE gebeten, uns den Übertragungsvertrag zu schicken. Das ist noch nicht passiert. Wir werden da jetzt Druck machen. Ich habe meinem Anwalt 2 Mails geschrieben und in der Kanzlei vermeldet, dass er sich umgehend bei mir melden soll. Er kommt am Mittwoch oder Freitag zurück vom Urlaub. Dann stellen wir die Anträge beim Gericht.

Ich bekomme regelmäßig mein Gehalt auf mein Konto. Nun ist da ein Problem. Ich bin seit kurzem auf Vollzeit übergegangen. Wenn die Ex die Höhe des gepfändeten Geldes sieht, wird sie daraus schliessen können, dass ich nicht mehr auf Teilzeit bin, oder? Ich schätze sie so ein, dass sie mir dann versucht Schwierigkeiten zu machen, in dem sie behaupten wird, ich hätte nicht genug Zeit um das Kind angemessen zu betreuen.
Punkt 2. Mein Anwalt hat in den letzten Monaten mit der ARGE ausgehandelt, dass aufgrund meienr schlechten finanziellen Situation ich das Geld schwer abdrücken kann. Wir haben angefragt, dass wenn meine Eltern mir die Hälfte des Betrags leihen, damit die Zahlungsforderung auch erfüllt und getilgt werden könnte. Die ARGE war damit einverstanden und wollte alle nötigen Unterlagen fertig machen. Ist es nun möglich, dass das jetzt platzt, weil eh von meinem Konto gepfändet wird und die ARGE sich dafür entscheiden kann, das Geld dann einfach von der Ex zu holen?

Fragen über Fragen.
Gruß
Father
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Father
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« Antwort #6 am: 23. Mai 2008, 23:34:54 »

Momentan versucht mein Anwalt die zuständige Person bei der ARGE zu erreichen, damit wir enldich die Bestätigung in der Hand haben, dass das geld nicht der Ex, sondern der ARGE zusteht. Bisher war die zuständige Person noch nicht zu fassen.

Was passiert, wenn unser Antrag seine Wirksamkeit nicht fristgemäß entfaltet - wird dann das sämtliche Geld, was auf dem Konto war, gepfändet?
Was ist mit Miete, Strom, Lebensversicherung, Kindergartengeld und meine anderen Fixkosten? Ganz zu schweigen von Essen und trinken?
Und Kindergeld, UVG?

« Letzte Änderung: 23. Mai 2008, 23:44:46 von Father » Gespeichert
sky
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« Antwort #7 am: 24. Mai 2008, 12:01:08 »

Hi,

da muss jetzt was passieren.

Möglich ist ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Klärung der Sachlage. Hilfsweise kann o.g. Freigabebeschluss beantragt werden, damit wenigsten der unpfändbare Betrag nicht verloren geht. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sind unpfändbar.

Grüße
sky
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Father
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« Antwort #8 am: 24. Mai 2008, 12:50:58 »

Danke sky! Ich hab am Montag in der Früh ein Termin beim Anwalt. Hab meine Unterlagen schon zusammengestellt. Je nach dem was der Anwalt unternehmen will, gehe ich danach direkt zum Gericht. Werde euch auf dem Laufenden halten.
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Father
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« Antwort #9 am: 26. Mai 2008, 22:05:01 »

Da bin ich wieder. Ich habe die Freigabe des pfändungsfreien betrages meines Arbeitseinkommens benatragt. Bei einem Nettolohn von ca. 1500 euro dürfen von mir monatlich jetzt nur noch 72 euro gepfändet werden - weil mein kind bei mir lebt und ich ich diesem naturalunterhaltspflichtig bin :-)
siehe auch hier: http://www.meine-schulden.de/fp_files/tabellen/pfaendungstabelle2005.pdf

die sozialleistungen wie kidnergeld und uvg dürfen nicht gepfändet werden. ich habe sogleich auch die sofortige freigabe eines betrags benatragt. so durfte ich gleich 1000 euro sowie das kindergeld und uvg sofort von der bank abheben.

mein anwalt hat auch endlich die arge erreicht und die haben uns den wisch zugefaxt, der bestätigt, dass die EX keinen Cent bekommt, die Arge dagegen alles :-)) daraufhin hat mein anwalt den anwalt der ex angerufen, alles notwendige mitgeteilt und gefordert, die pfändung einzustellen. wir haben zugleich auch angekündigt, dass bei nicht-einstellen wir ein gewisses verfahren gegen die ex auch nicht einstellen werden. der anwalt der gegenseite wird morgen meinen anwalt anrufen und bescheid geben, zu was sich die ex jetzt entschieden hat. jetzt bin ich erstmal gespannt.

jetzt hat sich aber ein anderes problem eingestellt (ja, es hört nie auf). das gericht wird eine kopie des freigabebeschlusses über den pfändungsfreien betrags meines guthabens leider an die gegenseite schicken. darin steht schrecklicherweise auch, wie hoch mein durchschnittliches nettoeinkommen ist. aus dem nettoeinkommen ist zu schliessen, dass ich auf vollzeit bin :-)) jetzt befürchte ich folgende probleme:
a) die ex wir ein erneutes verfahren wegen dem kind anstreben mit dem argument, ich hätte bei vollzeit nicht genug zeit, das kind selbst zu betreuen. okay, ich werde dann eine bestätigung vom arbeitgeber einholen müssen über meine arbeitszeiten, die das gegenteil bestätigen ...  und das würde das muttertier schlucken müssen.
b) es laufen momentan 3 verfahren, die bereits letztes jahr als ich noch auf teilzeit war, begonnen worden sind. ich hatte damals pkh beantragt und für zwei der verfahren auch bewilligt bekommen. eine bewilligung lässt noch auf sich warten. jetzt hat mir ein freund gesagt, dass ich meine veränderten finaziellen verhältnisse mitteilen müsste, ansonsten hätte ich strafe zu befürchten. man sei verpflichtet im fall von pkh jede veränderung der wirtschaftlichen verhältnisse mitzuteilen.
--> meine frage ist nun: da ich sicher bin, dass sobald die ex von meiner vollzeit und meinem gehalt erfährt, sie dies dem gericht meldet. habe ich wegen der pkh etwas zu befürchten? sollte ich meine pkh-anträge abändern, weil die verfahren noch nicht abgeschlossen wurden?

gruß father
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Father
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« Antwort #10 am: 28. Mai 2008, 20:11:46 »

ich habe eben das hier gelesen:

-   Der Drittschuldner hat das Arrestatorium zu beachten (§ 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO), d.h. er darf nicht mehr an den Schuldner leisten. Leistet er dennoch, wird er dem Gläubiger gegenüber nur dann befreit, wenn die Pfändung ihm zu diesem Zeitpunkt unbekannt war (§§ 1275, 407 BGB analog; vgl. RGZ 87, 412; BGHZ 86, 337; T/P 829/37).

der drittschuldner in meinem fall ist meine bank und die Pfänung ist ihr seit ca 2 wochen bekannt.
Wie erwähnt war ich am Montag beim Gericht und habe den beschluss für eine sofortige freigabe einer bestimmten summe bekommen. Normalerweise darf mir die Bank nur dann was auszahlen, wenn ich diesen Beschluss vorzeige. Es hat aber tatsächlich niemand danach gefragt und mir wurde der gesamte Betrag einfach so ausgezahlt. Ich habe bei der Beamtin vom Gericht nochmal nachgefragt, ob das normal ist, und sie meinte nein. Die Bankangestellte hätte nach dem Freigabebeschluss fragen und ihn einsehen müssen und danach erst das Geld auszahlen.
Heute habe ich mein Sparkonto aufgelöst und mir den Betrag (200 euro) in bar auszahlen lassen. Die gleiche Bankangestellte, das gleiche Verhalten.
Ende der Woche werde ich mich beim Gericht erneut erkundigen, ob ich mich damit strafbar gemacht habe - falls ja, dann überweise ich die Summe wieder aufs Konto - und falls nein, dann wird die Bank haften müssen (?). Letztendlich wäre der Betrag eh nur deshalb gepfändet worden weil er ein Überschuss zu dem pfändungsfreien betrag darstellt.
Faktisch in Berechnung meines pfändungsfreien Abeitseinkommens, dem Kindergeld und UVG sowie meiner Naturalunterhaltspflicht meinem Kind gegenüber bleibt ein pfändbarer Anteil von ca. 125 euro übrig. Alles was darüberhinaus zusätzlich auf meinem Konto ist, darf auch gepfändet werden (in diesem Fall wärs das Guthaben, das ich auf dem Sparkonto hatte).

Kennt sich jemand dazu aus? Habe ich mich selbst jetzt strafbar gemacht oder die Bank sich, weil sie mir trotz Sperre dennoch das Sparguthaben ausgezahlt hat?

Gruß
Father
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« Antwort #11 am: 29. Mai 2008, 14:31:18 »

Hi,

der Bank wurde der PfÜB zugestellt, also war die Pfändung dort bekannt.
Die Bank haftet für falsch abgeführte Beträge. Es ist völlig richtig, dass nur der unpfändbare Betrag hätte auszahlt werden dürfen, vgl. § 829 ZPO:

1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen.

Zöller, Aufl. 23, Rn 19:
Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, so hat die Leistung keine Wirksamkeit gegenüber dem Gäubiger; er kann (nach Überweisung; sonst Rn 17) nochmalige Zahlung verlangen (RGZ 77, 257).

Habe ich mich selbst jetzt strafbar gemacht oder die Bank sich, weil sie mir trotz Sperre dennoch das Sparguthaben ausgezahlt hat?

Nein. Es ist nicht Deine Aufgabe, die Bank auf ihre Fehler hinzuweisen. Ob das Sparguthaben ebenfalls gepfändet ist, kannst Du dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entnehmen. Auch hier haftet die Bank für falsch abgeführte Beträge.

Im Übrigen wird Dir das Vollstreckungsgericht die Frage, ob Du Dich strafbar gemacht hast, nicht verlässlich beantworten können. Das ist Strafrecht. Aber mach’ Dir mal keine Sorgen.

Grüße
sky
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riviera
Gast
« Antwort #12 am: 29. Mai 2008, 16:14:03 »

Hi sky,

father fragt noch nach der "Berichtigung" des PKH Antrages....

@father
Meiner Meinung nach musst du saemtliche Aenderungen mitteilen. Wenn sich dein Einkommen nach oben orientiert hat, dann waerst du ja auch vielleicht in der Lage die Kosten teilweise oder ganz zu begleichen.

Sagt dir sowas eigentlich dein Anwalt nicht? *verwundertkuck*

Lieben Gruss riviera

Du solltest dir nicht so sehr einen Kopf machen wegen mehr Arbeit und dem Kind. Solange du das gebacken bekomms, es der Kleinen gut geht, wird es einem Richter wohl eher schwer fallen, dass Kind nun doch wieder zur Mutter zu geben.

Viel Erfolg, das wird schon!!!
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Father
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« Antwort #13 am: 30. Mai 2008, 20:50:06 »

danke für eure antworten.

die dame vom gericht meinte, es sei ein fehler der bank, wenn mir trotz sperre geld ausgezahlt wird. ich war heute früh dann wieder in der bank  und wollt mir auch den rest holen - hat aber diesmal nicht geklappt. scheinbar hat die bank jetzt den freigabebeschluss des gerichts erhalten und jetzt erst gesperrt. ich habe mit der rechtsabteilung der bank telefoniert und gemeint, dass mir zumindest das uvg meines kindes ausgezahlt werden müsse (uvg wurde heute auf mein konto überwiesen). die antwort war, dass aufgrund des bereits hohen freigabebetrages, den ich schon erhalten habe und der tatsache, dass überweisungen von mein konto gingen (miete, rechnungen etc) das uvg sozusagen mit diesen beträgen verrechnet worden ist. ich rief dann wieder bei der dame vom gericht an und erzählte ihr das, auch mit dem argument, dass das uvg erst heute auf das konto gekommen ist. aber die dame hat nur bestätigt, was die bank schon gesagt hat. ok, was solls - wenigstens habe ich mein sparbuch noch schnell auflösen können  und das hat heute scheinbar niemand gewusst, auch nicht die anwältin von der bank. ich hoffe, das bleibt so.

ich werde jetzt abwarten, was mit meinem restlichen guthaben (600) passiert. eigentlich dürften davon aufgrund des pfändungsfreien betrages meines arbeitseinkommens nur ca 100 euro gepfändert werden. oder ob eventuell was "verrechnet" wird, was aus dem fehler der bank eigentlich herrührt. mal sehen auch, ob die gegenseite diese schwachsinnige pfändung wieder aufhebt. und das mit der pkh wird mein anwalt jetzt machen.

spekulation: der gericht hat mir aufgrund meines regelmäßigen arbeitseinkommens und den sozialleistungen für mein kind einen pfändungsfreien betrag berechnet und mir auf antrag einen bestimmten betrag sofort ausbezahlen lassen. in anbetracht meines einkommens und meiner unterhaltsleistung fürs kind darf nur der betrag XXX gepfändet werden. bei meiner pfändung gehts wie gesagt um eine kontopfändung. wäre es machbar und mach ich mich nicht strafbar, wenn ich ab sofort mein einkommen umleite, d.h. nichts mehr davon auf mein konto kommt, sondern z.b. auf das konto eines verwandten?

Nette Grüße
Father

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« Antwort #14 am: 30. Mai 2008, 21:49:37 »

Hi,

wäre es machbar und mach ich mich nicht strafbar, wenn ich ab sofort mein einkommen umleite, d.h. nichts mehr davon auf mein konto kommt, sondern z.b. auf das konto eines verwandten?

hier werden (hoffentlich) keine Tipps erteilt, wie man sich einer Pfändung entzieht. Noch mal der Hinweis auf § 288 StGB.

Grüße
sky
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Father
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« Antwort #15 am: 30. Mai 2008, 22:11:01 »

hi sky, ich will nur wissen, ob es in die sparte vereitelung geht oder ob es doch noch legal ist. man unterscheidet schliesslich auch zwischen konto- und gehaltspfändung. wenns vereitelung ist, dann mach ich das natürlich nicht, ich habe keine lust auf irgendwelche bußgelder. wenn ich legale möglichkeiten habe, nicht wie das gesamte letzte jahr an der armutsgrenze zu leben, dann ergreif ich sie natürlich.
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« Antwort #16 am: 30. Mai 2008, 23:42:29 »

Hi,

das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn man das Gehalt "umleitet" und auch noch auf ein Fremdkonto überweisen lässt, sehe ich da durchaus Vorsatz. Davon ab, zieht eine solche Aktion, neben einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung, i.d.R. die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung nach sich, um dem Gläubiger neue Zugriffsmöglichkeiten zu verschaffen.

Es gibt in Deinem Fall geeignete Rechtsmittel, die Du bzw. Dein Anwalt auch eingesetzt habt. Ein bisschen Glück war auch dabei.

Die Idee würde ich also lieber vergessen.

Grüße
sky
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« Antwort #17 am: 11. Juni 2008, 18:56:09 »

*Vollquoting gelöscht*


Es ist doch keiner verpflichtet, ein Bankkonto aufrecht zu erhalten nur weil jemand darauf pfänden will. Die Pfändung bezieht sich auf das gepfändete Konto, es ist jedem überlassen seine Bank zu wechseln, sich das Gehalt bar auszahlen zu lassen und wer Kontoinhaber ist? Kein Mensch kann einen zwingen ein Girokonto zu unterhalten... manche leben lieber "ohne" thumbup

Grüße
Jürgen
« Letzte Änderung: 12. Juni 2008, 15:14:17 von DeepThought » Gespeichert
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« Antwort #18 am: 11. Juni 2008, 19:06:28 »

@ dalli67,

bitte keine unsinnigen "Tipps"! Natürlich ist niemand verpflichtet, ein Girokonto zu haben. Die vorhersehbare Folge im vorliegenden Fall wäre dann eine Lohnpfändung - und die ist keinesfalls appetitlicher, denn dann ist der Arbeitgeber mit im Boot. Was genau sollte daran klug sein? >>>§ 288 StGB<<< ist jedenfalls kein Spassparagraph für Dumme!

Just my 2 cents
Martin
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« Antwort #19 am: 11. Juni 2008, 19:53:13 »

*Vollquoting gelöscht*

Ich finde meinen Beitrag keinen "unsinnigen" tipp. Zumindest nicht "grundsätzlich" unsinnig. Hier spielen doch viele Faktoren eine Rolle. Verhältnis zum Arbeitgeber, Nettogehalt, Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen... um nur einige zu nennen.

Dein Einwand mit der Gehaltspfändung ist zwar richtig und eine Ex die Geld will ist erbarmungslos, aber es gibt auch die Fallgestalltung, das erst die Lohnpfändung eintritt und dir auf die pfandfreien Bezüge noch eine Kontopfändung reingedrückt wird. Du kannst noch so die Freistellung bei Gericht beantragen... aber den "Stempel" bei der Bank hast Du weg...

Gegenfrage: Was bitte schön ist daran klug an einem Girokonto festzuhalten welches verbrannt ist?

Man kann es von beiden Seiten sehen... und der Betroffene muss das für sich selbst entscheiden. Möglichkeiten sollten offen diskutiert werden können... und da finde ich das schon sehr überheblich, dies mit "unsinnigen" tipp zu bezeichnen. Moderater hin oder her, überzeuge mit Argumenten und nicht mit Überheblichkeit thumbdown

Grüße
Jürgen

« Letzte Änderung: 11. Juni 2008, 20:44:08 von DeepThought » Gespeichert
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Pfändung?
 
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