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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:38:37 *
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Autor Thema: Unterschrift für den Reisepass meiner Tochter  (Gelesen 779 mal)
Darknez
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 16. Mai 2008, 18:24:04 »

Hallo,
ich habe ein Problem, bei dem mir ddas zuständige JA auch nicht recht weiter helfen konnte.

Es dreht sich darum, daß ich seit 2005 von meiner damaligen Partnerin getrennt bin, wir haben eine kleine Tochter die 5 Jahre alt ist.und geteiltes Sorgerecht. Die Kleine wird jedes WE von mir abgeholt und öfter auch mal während der Woche. Der Unterhalt wird seit der Trennung auch bezahlt, also eigentlich soweit ok.
Der Punkt ist das meine Ex Partnerin einen Partner in den USA hat und eine gute Bekannte in Spanien, da sie beruflich viel rum kommt und eh immer vor hatte ins Ausland zu gehen, will sie jetzt eine Unterschrift von mir um einen Reisepass erstellen zu lassen. Im moment geht es angeblich nur darum in Kürze Urlaub in Spanien zu machen und im Sommer 2 Wochen zu ihrem Freund in die USA zu gehen. Meine Bedenken sind nur, daß wenn ich ihr jetzt die Unterschrift für den Pass gebe dieser ja nicht zeitlich begrenzt ist und sie dann z.B in 2 Jahren aufgrund meiner gegebenen Unterschrift  zu ihrem Freund in die USA oder ihrer Freundin in Spanien ziehen könnte und meine Tochter dann ohne große Probleme mitnehmen kann.
Was ich jetzt gern wissen würde, ist es ratsam ihr die Unterschrift nicht zu geben, gibt es eine Möglichkeit diese Aufenthalte z.B für Urlaub zeitlich zu begrenzen und wenn ich mich weigere ihr die Unterschrift zu geben, welche Möglichkeit hat sie dann trotzdem mit der Kleinen ins Ausland umzusiedeln, sei es jetzt USA oder Europa.

Vielen Dank  für evt. Ratschläge
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 16. Mai 2008, 20:14:17 »

Moin,

die Unterschrift zu verweigern hat wenig Aussicht auf dauerhafte Wirkung. Ggf. würde deine Zustimmung durch das Gericht ersetzt. Wenn die Ex dann tatsächlich sich nebst Tochter ins Ausland absetzt, kannst du die Rückführung nach HKÜ beantragen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Darknez
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #2 am: 16. Mai 2008, 22:01:53 »

Hi,
Sry HKÜ heißt was ? Ich bin mit den Abkürzungen leider oder besser zum Glück noch nicht so bewandert 
Das heißt also ich kann erst dann etwas dagegen unternehmen wenn sie Ggf. schon weg wäre ? Das wäre doch dann sicher mit einem enormen Aufwand verbunden, daß Kind überhaupt ausfindig zu machen, in den USA besteht doch soweit ich weiß keine Meldepflicht oder ? Und wer wäre in dem Fall dann zuständig das JA ? Wird man wenn die Unterschrift richterlich gegeben wird wenigstens vorgeladen um Stellung dazu nehmen zu können ?
Gespeichert
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