Hallo vip3r,
ich hatte Dich schon vermisst....
Tja, Antworten auf Deine Fragen gibt es ganz eindeutig. Jedoch muss man hier im Forum auspassen, dass nicht unzulässige Rechtsberatung betrieben wird.
Das eine oder andere kann ich Dir aber aus eigener Erfahrung berichten:
Zunächst: Deine Partnerin bleibt unterhaltsmäßig aussen vor. Nur: Sobald ihr beide heiratet, ist sie wieder mit drin. Zwar nicht in völler Höhe sondern nur mit der durch die Zusammenveranlagung einhergehenden Steuervorteile, aber immerhin...
Schulden werden berücksichtigt, solange sie ehebedingt sind. Also die Miesen auf dem Girokonto, ein Hauskredit, andere private gemeinsame Schulden.
Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt. Dieser wird Dir auch helfen können zu klären, ob Du Prozesskostenhilfe bekommen kannst. Hier würde der Staat ganz oder in Teilen die anfallenden Kosten übernehmen. Auch würde hierüber eine moderate Ratenzahlung vereinbar sein. Diese Kosten kannst Du wiederum im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Du sprichst von einem Trennungsjahr und Trennungsunterhalt. Hier mußt Du differenzieren. Zunächst zahlst Du ja für Deine Tochter Unterhalt. Dieser Kindesunterhalt bleibt bestehen, auch namentlich. Trennungsunterhalt erhält der in Trennung lebende Ehegatte, wenn dieser nicht arbeiten kann. Mit der Scheidung nennt man das dann nachnachehelichen Unterhalt. Anderer Name, gleiche Beträge.
Der Teilzeitjob Deiner Ex ist wie es so schon heißt überobligatorisch. Soll meinen, eigentlich hätte sie ja nicht zu arbeiten, weil Deine Tochter noch zu jung ist und trotz Schule/Kindergarten eine ganztätige Betreuung braucht. Hier kann es passieren, dass diese Einkünfte zur Hälfte angerechnet werden. Jedoch wirst Du Dich mit den Angaben Deiner Frau begnügen müssen. Sie hat lediglich nachzuweisen, was sie bekommt. Ob nebenher noch etwas läuft...tja
Von Deinem Einkommen gibt es gewisse Abzugsbeträge wie Versicherungen und Werbungskosten. Unterhaltsbemessungsgrundlage ist dann der verbleibende Betrag.
Meine Bitte an Dich ist, Dich so schnell es geht mit einem Anwalt beraten zu lassen. Versuche doch mal über den
Väteraufbruch für Kinder einen Anwalt zu finden. Ich betone, mit diesem Verein nicht in Verbindung zu stehen. Jedoch verfügen die über recht gute Erfahrungen und können vielleicht eine Empfehlung geben.
Wichtig ist, dass Du zum Anwalt Vertrauen hast. Meine Erfahrung mit Anwalten ist nicht so prickelnd. Für sie sind wir ein Fall unter vielen, wenngleich doch jede Scheidung anders läuft und die Sachverhalte niemals identisch sind. Gern wollen die Anwälte einem Glauben machen, dass eine Scheidung ein Regelwerk ist.
Noch ein Tip: Mach bloß kein gemensames Konto mit Deiner Freundin. Das kann man hinterher nicht mehr auseinanderrechnen. Wenn der eine etwas gemeinsames zahlt (z.B. Miete, Telefon, usw.) muss der andere seinen Anteil an ihn überweisen. Macht keine Barzahlung.
Alles Gute für Deine Zukunft.
P.S. Wie geht es Deiner Tochter? Hast Du sie mal wieder gesehen?