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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 15:54:58 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: kosten
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Autor Thema: kosten  (Gelesen 1047 mal)
vip3r
Schon was gesagt
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Beiträge: 7


« am: 14. Januar 2003, 01:20:14 »

wahrscheinlich generell ein thema über das keiner spricht, das ich auch auf keiner internetseite wirklich gut erklärt oder gar absolut passend auf mich gefunden habe.

folgendes:

1. mir wurde nun zugetragen das das gehalt meiner freundin, mit der ich in einer eheähnlichen gemeinschaft lebe, zur unterhaltsrechnung dazugerechnet wird.... (is mir schlecht geworden)

2. inwieweit werden schulden die ich habe eingerechnet....

3. ich weiß das ich einen anwalt brauchen werde, um nicht komplett über den tisch gezogen zu werden.... gibt es nun anwälte die ratenzahlung machen..... und wie soll ich den überhaupt bezahlen...

ich hatte eine phase hinter mir in der ich einfach den kopf in den sand gesteckt hab. wollte nichts mehr von der ganzen chausse die da auf mich zurennt wissen... aber ich kann das nun nicht mehr wegschieben, auch zu liebe meiner neuen zukunft.

nur geldsorgen fressen mich und euch bestimmt auch völlig auf.

jetzt kam noch der umzug in die größere wohnung hinzu...

hm...

vielleicht hilft es ja wenn ich euch fakten nenne damit ihr mir mehr wissen vermitteln könnt.

ich verdiene noch ca. 2300 euro netto

davon habe ich in unserem trennungsjahr (geht noch bis Ende Januar) bisher jeden Monat um die 900 euro gezahlt.

meine ex verdient teilzeitmäßig nicht sonderlich viel, was ich aber gerne irgendwie prüfen lassen würde.

die miete der neuen wohnung läuft auf mich (590,- euro)

mein unfallauto mit vollschaden muß ich noch monatlich mit 260 euro abbezahlen.

div. versicherungen, kreditkarten kommen auf ca. 150 euro im monat.

alle 3 monate kommt kfz steuer mit ca. 250 euro.

das neue auto läuft auf meinen namen - aber meine freundin zahlt raten.....

ich habe nicht mal annähernd eine ahnung wieviel ich in etwa an meine ex berappen werden muß.

wäre klasse wenn mir hier jm irgendwie weiterhelfen kann.... vielleicht auch nur mit nem tip eines guten / fairpreis anwalt...Traurig

ich werde auf jeden fall meine erfahrungen hier weiter posten. danke deep thought und alle anderen.



mir ist grad noch eingefallen, das wir ja zusammen ein haus haben/hatten. wir wollten es notariell auf sie umschreiben  lassen und mich aus der grundschuld herausnehmen, was die bank nicht zulies. kennt sich hiermit auch jm aus? ist es nicht günstiger dies gerichtlich festsetzen zu lassen und somit schulden etc. in den unterhalt einzuberechnen, indem das haus sozusagend zwangsverkauft wird? tx vip3r

[Editiert am 14/1/2003 von vip3r]
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« Antwort #1 am: 14. Januar 2003, 09:32:39 »

Hallo vip3r,

ich hatte Dich schon vermisst....

Tja, Antworten auf Deine Fragen gibt es ganz eindeutig. Jedoch muss man hier im Forum auspassen, dass nicht unzulässige Rechtsberatung betrieben wird.

Das eine oder andere kann ich Dir aber aus eigener Erfahrung berichten:

Zunächst: Deine Partnerin bleibt unterhaltsmäßig aussen vor. Nur: Sobald ihr beide heiratet, ist sie wieder mit drin. Zwar nicht in völler Höhe sondern nur mit der durch die Zusammenveranlagung einhergehenden Steuervorteile, aber immerhin...

Schulden werden berücksichtigt, solange sie ehebedingt sind. Also die Miesen auf dem Girokonto, ein Hauskredit, andere private gemeinsame Schulden.

Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt. Dieser wird Dir auch helfen können zu klären, ob Du Prozesskostenhilfe bekommen kannst. Hier würde der Staat ganz oder in Teilen die anfallenden Kosten übernehmen. Auch würde hierüber eine moderate Ratenzahlung vereinbar sein. Diese Kosten kannst Du wiederum im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Du sprichst von einem Trennungsjahr und Trennungsunterhalt. Hier mußt Du differenzieren. Zunächst zahlst Du ja für Deine Tochter Unterhalt. Dieser Kindesunterhalt bleibt bestehen, auch namentlich. Trennungsunterhalt erhält der in Trennung lebende Ehegatte, wenn dieser nicht arbeiten kann. Mit der Scheidung nennt man das dann nachnachehelichen Unterhalt. Anderer Name, gleiche Beträge.

Der Teilzeitjob Deiner Ex ist wie es so schon heißt überobligatorisch. Soll meinen, eigentlich hätte sie ja nicht zu arbeiten, weil Deine Tochter noch zu jung ist und trotz Schule/Kindergarten eine ganztätige Betreuung braucht. Hier kann es passieren, dass diese Einkünfte zur Hälfte angerechnet werden. Jedoch wirst Du Dich mit den Angaben Deiner Frau begnügen müssen. Sie hat lediglich nachzuweisen, was sie bekommt. Ob nebenher noch etwas läuft...tja

Von Deinem Einkommen gibt es gewisse Abzugsbeträge wie Versicherungen und Werbungskosten. Unterhaltsbemessungsgrundlage ist dann der verbleibende Betrag.

Meine Bitte an Dich ist, Dich so schnell es geht mit einem Anwalt beraten zu lassen. Versuche doch mal über den Väteraufbruch für Kinder einen Anwalt zu finden. Ich betone, mit diesem Verein nicht in Verbindung zu stehen. Jedoch verfügen die über recht gute Erfahrungen und können vielleicht eine Empfehlung geben.

Wichtig ist, dass Du zum Anwalt Vertrauen hast. Meine Erfahrung mit Anwalten ist nicht so prickelnd. Für sie sind wir ein Fall unter vielen, wenngleich doch jede Scheidung anders läuft und die Sachverhalte niemals identisch sind. Gern wollen die Anwälte einem Glauben machen, dass eine Scheidung ein Regelwerk ist.

Noch ein Tip: Mach bloß kein gemensames Konto mit Deiner Freundin. Das kann man hinterher nicht mehr auseinanderrechnen. Wenn der eine etwas gemeinsames zahlt (z.B. Miete, Telefon, usw.) muss der andere seinen Anteil an ihn überweisen. Macht keine Barzahlung.

Alles Gute für Deine Zukunft.

P.S. Wie geht es Deiner Tochter? Hast Du sie mal wieder gesehen?
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« Antwort #2 am: 14. Januar 2003, 11:22:09 »

Offenbar existieren hier unterschiedliche Informationen, möglicherweise werden diese Fragen auch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt oder es hängt davon ab, ob man dem Sozialamt oder dem Unterhaltsempfänger direkt Unterhalt zahlt denn:

So weit mir bekannt ist, wird eine eheähnliche Gemeinschaft wie eine Ehe behandelt und das bedeutet: in dem Moment, wo du in eheähnlicher Gemeinschaft lebst, reduziert sich dein gesetzlich verankerter Selbstbehalt, weil der Gesetzgeber sagt: "Herr X, Frau Y, Sie sparen ja jetzt Kosten ein (Teilen der Miete z.B.), da können Sie mehr bezahlen".  Diese Information war bisher der Grund, warum mein neuer Partner und ich von einer gemeinsamen Wohnung Abstand genommen haben. Natürlich, er würde nicht direkt für den Unterhalt meiner Kinder herangezogen, aber er müsste quasi mich miternähren. Im Grunde ist das nichts als eine indirekte Unterhaltsleistung und außerdem würde mich das wieder in eine Abhängigkeit zwingen, die ich nicht mehr will.

Im Großen und Ganzen kann ich mich den sonstigen Ausführungen von Deep Thought nur anschließen
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« Antwort #3 am: 14. Januar 2003, 13:34:37 »

hört sich alles nicht so erfreulich an Traurig
danke dir recht herzlich für die schnelle antwort.

meinen beiden! töchtern geht es so weit gut. die neue wohnung mit eigenem zimmer gefällt ihnen.

hast du ne ahnung inwieweit meine freundin in stuttgart bei ihrer mutter ersten wohnsitz anmelden soll und in unserer wohnung nur 2ten oder gar keinen...

sie arbeitet ja noch 4 tage in der woche in stuttgart und ist somit mehr dort als hier....
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« Antwort #4 am: 14. Januar 2003, 13:54:40 »

Ich glaube, diese Fragen solltest du wirklich besser einem Fachanwalt für Familienrecht stellen. Wie gesagt, die Rechtsprechung ist in den Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich.

Ob der zweite Wohnsitz im Endeffekt einen Unterschied macht, kann ich nicht beurteilen. Das hängt mit Sicherheit auch davon ab, welche Kriterien für die Eheähnlichkeit angesetzt werden und inwiefern das überprüft werden darf.

Du solltest dich wirklich so schnell wie möglich auf die Suche nach einem Anwalt machen. Auf Prozesskostenhilfe würde ich übrigens bei deinem Einkommen nicht zählen, aber vielleicht findest du ja einen Anwalt, der mit Ratenzahlungen einverstanden ist (dieses Glück habe ich auch mal gehabt).

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« Antwort #5 am: 14. Januar 2003, 14:32:27 »

Nun ja, ich habe ein ähnliches Netto. Bedingt in den ehebedingten Schulden und den Unterhaltszahlungen ist mir vollumfänglich PKH gewährt worden. Wer auf dem Sozialhilfesatz steht, kann keine Gerichts-/Anwaltkosten tragen. Auf jeden Fall versuchen!
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« Antwort #6 am: 15. Januar 2003, 09:53:22 »

Noch mal ganz kurz wegen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft:

Es stimmt. dass die Reduzierung des Selbstbehaltes von 840 € auf 760 € in Frage kommen kann. Das OLG Hamm geht in einem Urteil davon aus, dass für den Unterhaltspflichtigen eine sog. Haushaltsersparnis  mindernd zu berücksichtigen ist. Das gilt, soweit ich weiß, jedoch erst ab einer Dauer des Zusammenlebens von mehr als zwei Jahren oder Indizien, die auf ein auf Dauer ausgerichtetes Zusammenleben schließen lassen (z.B. Kinder, Immobilienerwerb). Hier hat das Gericht gleichgezogen mit der Ansicht, dass beim Unterhaltsempfänger anspruchsmindernd ein Abzug gemacht wird.
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