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Autor Thema: Ex mit Kids in die USA - was tun?  (Gelesen 2080 mal)
kolya
Frischling

Beiträge: 2


« am: 01. Juli 2003, 13:33:32 »

Hallo, brauche Hilfe:bin seit Nov 2001 getrennt von meiner Ex, seit Feb 2003 geschieden. Gemeinsames Sorgerecht, Kids (Tochter knapp sechs, Sohn dreieinhalb) bei ihr.
Grundsätzlich habe ich bislang versucht, größere Konflikte zu vermeiden, da am Ende die kleinen von ihr die Rechnung kriegen... Also immer die Sache mit "Vertrauen" usw
Sie lebt seit knapp 7 Monaten mit einem Amerikaner zusammen.
Vor 3 Monaten teilte sie mir mit, die Schwester ihres Freundes habe Leukämie und er müßte ihr Knochenmark spenden. Somit würde meine Ex inkl Freund und der Kids für einige Wochen nach Florida reisen. Die Rückkehr sollte vor dem Einschulungstermin unserer Tochter sein.
Nun ist sie in USA und ich kriege nunmehr mit, das Telefon, AOK, Pkw, kurzum alles abgemeldet ist.Desweiteren teilt sie mir jetzt mit, sie muesste bis Sept oder Ende 2003 in US bleiben, würden eben dort zur Schule gehen etc.
Sie will sogar den gesamten Unterhalt nach USA überwiesen haben.
Kurzum, sie belügt mich und es scheint, dass ihr Freund und dessen Familie die "Leukämie-Story" langfristig mitgestaltet haben. Soweit ich jetzt mitbekommen habe, ist die ganze Story einfach erstunken/erlogen...
Kann mir jemand einen richtig guten Anwalt im Raum Frankfurt empfehlen? Wo kann ich noch Hilfe finden??? Wo muss ich hin? Anzeige erstatten? Ich will die Kiddies zurück!!!!
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DeepThought
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WWW
« Antwort #1 am: 01. Juli 2003, 13:52:53 »

Hallo Kolya,

Deine Ex hat, da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, den Tatbestand der Kindesentführung erfüllt. Hier könnte Deine Ex lediglich gegen halten, das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht zu haben.

Ich vermute, Deiner Ex war klar, dass Du der Verlegung des Wohnsitzes der Kinder nicht zustimmen würdest und die Gerichte hätten da auch ihre ablehnende Meinung geäußert.

Die Frage ist nur, was tun?

Als erstes musst Du versuchen, den Kontakt zu Deinen Kindern herzustellen. Rufe sie an, wenn Du kannst. Wenn Du keine Telefonnummer hast, versuche diese heraus zu finden. Die Gespräche gestalte so emotionsfrei wie nur möglich.

Als nächsten Schritt überlege Dir, was Du für Dich willst.

Nehmen wir mal an, Deine Ex will in den USA bleiben. Würdest Du die Kinder zu Dir nehmen? Würden die Kinder das auch wollen? Wenn Du beides mit 'Ja' beantwortest, gibt es nur den Weg über einen Anwalt schnellstens die Auslieferung/Rückführung der Kinder zu beantragen.

Du kannst über das Auswärte Amt erste Information zu Kindesentführung abrufen. Der wohl bekannteste Rechtsanwalt für internationales Kindschafts- und Familienrecht ist Herr Dr. Peter Koeppel. Der hat seinen Sitz zwar in München, aber das sollte Dich nicht schrecken. Einfach mal anrufen, vielleicht haben die einen qualifizierten Kollegen in Deiner Nähe.

Wie auch immer entschieden wird, sobald Deine Ex in den USA bleibt, verlieren Deine Kinder einen Elternteil.

Ich wünsche Dir viel Kraft.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought
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WWW
« Antwort #2 am: 01. Juli 2003, 14:02:58 »

Ich habe noch einen interessanten Link für Dich gefunden

http://home.ivx.de/t600689/pages/hinweis_ratgeber_12121999.php

Du kannst auch mit den Begriffen familienrecht+kindesentführung+rechtsanwalt weiter in google forschen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Giesser
Gast
« Antwort #3 am: 01. Juli 2003, 19:05:35 »

Hallo kolya,

mensch, das tut mir wirklich Leid für Dich, aber Du hättest es niemals verhindern können; mach Dir bitte keine Vorwürfe!

Es ist schlimm auf diese Weise auch noch die Kinder komplett entzogen zu bekommen.

Deep hat Dir einige Hinweise/Tips gegeben - nutze sie. Wichtig ist vor allem, dass Du weiter Kontakt halten kannst. Leider sind sie ja noch sehr jung, aber Email gibts auch da und nen Compi hat wohl jeder Haushalt - ihr könntet somit auch chatten (auf jeden Fall mit der Kleinen).

Versuche mit Deiner Ex (sie wird, wenn sie ein Konto angibt auch irgendwie auffindbar sein) irgendwie eine Regelung zu treffen. telefonieren nach USA ist ja auch sauteuer - vielleicht informierst Du Dich mal bzgl. VoiceOverIp - Internettelefonie!

Da wirds dann deutlich billiger!

Ansonsten, die Kids werden größer werden. Schreib Ihnen oder so. Ich gehe mal davon aus, dass das Verhältnis zwischen euch gut war und sie gern bei Dir waren.

Ob eine Rückführung wirklich möglich ist? Ich weiss nicht - könntest Du das wirklich umsetzen (Betreuung etc.)?

Liebe Grüße


Torsten
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kolya
Frischling

Beiträge: 2


« Antwort #4 am: 01. Juli 2003, 22:40:37 »

Danke für die Meldungen zu meinem Post.
Glücklicherweise hat mir meine Ex sowohl Adresse, als auch Tel-Nr in den USA mitgeteilt. Kontakt besteht also mit den Kids.
Seit heute abend weiss ich auch, dass sie ab sofort alle "offiziellen" Dinge über ihren deutschen Anwalt regeln will.
Mal sehen, im Moment überschlagen sich ein bissl die Ereignisse.
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Giesser
Gast
« Antwort #5 am: 02. Juli 2003, 00:21:00 »

Hi kolya,

be cool, erzwingen kannst Du schließlich nichts.

Gut, Kontakt besteht - nur teure wirds sein!

Werde Dir im klaren darüber, was DU willst - und leisten kannst. Überlege, was geht und was nicht.

Und - keine übereilten Schritte, erfahrungsgemäß geht mit der "Brechstange" nie etwas!

LG

Torsten
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Uwe
Frischling

Beiträge: 2


WWW
« Antwort #6 am: 04. Juli 2003, 10:44:46 »

Moin Koyla,
schreib auch einmal uli von der Auslandsliste. In der Auslandsliste treffen sich auch andere Eltern, deren Kinder in ein anderes Land gebracht wurden. Da die Auslandsliste nicht öffentlich ist, musst Du zuerst Uli schreiben, ihm dein Problem schildern und um Aufnahme bitten. Ist aber halb so wild.
Den Link zur Auslandsliste findest Du im Forum bei pappa.com unter der Rubrik "weitere Foren".

Du kannst nach dem HKÜ klagen. Hierzu musst Du einen Antrag auf Rückführung beim Bundesgeneralanwalt stellen. Dabei musst Du auf zügige Bearbeitung drängen. Dies ist verdammt wichtig. Der Grund: Ist das Kind länger als ein jahr im Ausland, wirst Du keine Chance mehr haben, das Kind zurückzuholen, da das Kind sich in der neuen Umgebung eingelebt hat nd eine Rückführung nicht mehr dem Kindeswohl entsprechen würde.

Viel Glück und viel Kraft!

Uwe

http://www.zickenthron.de
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Anonym
Gast
« Antwort #7 am: 04. Juli 2003, 10:52:52 »

Danke für den Tip mit der Auslandsliste. Zwischenzeitlich habe ich auch einen kompetenten Anwalt gefunden; er scheint kaum etwas anderes zu machen, als Rückführungen und dergleichen.
Angst und Bange ist mir wenn ich an die psychische Auswirkung auf die Kids denke. Mir geht's ja nicht um eine eigene Egobefriedigung, sondern um die Kiddies an sich...
Mir scheint, was immer ich unternehme, die Rechnung tragen die Kurzen!
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Anonym
Gast
« Antwort #8 am: 28. September 2003, 22:09:15 »

von uli
vielleicht sollte man hier mal generell auf die auslandsliste und die HP dazu verweisen
www.kindesentziehung-ausland.de
bis jetzt kannte ich dieses Forum noch nicht werde mich noch anmelden.
uli
auslandsliste
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mel
Gast
« Antwort #9 am: 29. September 2003, 08:20:11 »

hallo kolya,
willkommen bei VS.
du musst zwingend darauf achten,dass die exe nicht das  alleineige sorgerecht in der USA beantragt.
ich habe gehört, dass man in der USA nur 14 tage einspruchsrecht hat.
drücke dir aber die daumen
mel
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #10 am: 29. September 2003, 10:10:50 »

Hallo Uli,

ich kenne die Auslandsliste, auch durch die vielen Verquickungen im Fall Jäckel/Holmes und muss gestehen, die Notwendigkeit der verlinikung ergab sich bisher nicht. Das ist durch die steigende Bekanntheit von vatersein.de nun doch ganz anders.

Gern nehme ich den Link mit auf. Hast Du einen Formulierungsvorschlag?

Viele Grüße

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Anonym
Gast
« Antwort #11 am: 29. September 2003, 12:59:01 »

hallo deep
ich schreibe dich privat an...vermute du hast hier einen link zu dir...das muss ja nicht alles hier durch die liste gehen.
okay?
uli
esdrujula@web.de
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Steve-HH
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #12 am: 25. Oktober 2003, 02:22:07 »

Für alle Fälle von Kindesentziuehung und Kindesentführung mit Bezug auf USA möchte ich dringend folgenden Kontakt empfehlen:
Committee for Missing Children, Postfach 1252, 63502 Langenselbold
Tel. 06184-902 322 - Frau Christiane Lops
Email: mail@kinder-nach-hause.de
Frau Lops kann aus eigener Erfahrung beste Ratschläge geben und verfügt über eine Liste kompetenter Ansprechpartner der US-Organisation "Missing Children".
Wer direkte Kontaktaufnahme mit den amerikanischen und kanadischen Partnern wünscht und sprachlich fit ist, erhält Informationen auf folgenden Websites:
www.missingkids.org (für USA)
www.childcybersearch.org (für Kanada)

Vor allen Dingen muss unverzüglich die Anmeldung bei der Zentralen Behörde des Generelbundesanwalts erfolgen, damit keine Fristen versäumt werden.
Wie das funktioniert, ist auf der Website unserer deutschen Sektion www.vermisste-kinder.de zu erfahren.

Falls weitere Komplikationen auftreten, stehe ich auch selbst zur Verfügung und prüfe, ob ich einen der Richter in dem betreffenden Ort/US-Bundesstaat kenne, wenn die Mutter tatsächlich nicht kooperativ sein sollte.

Viel Glück und ran an die Arbeit! thumbup

Steve-HH
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Wir suchen entführte und vermisste Kinder - weltweit!
Helfen Sie durch Hinweis auf unsere Website:

www.vermisste-kinder.de  -  www.vermisste-kinder.ch
www.kindesentziehung-ausland.de
papausa
Schon was gesagt
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« Antwort #13 am: 08. Dezember 2006, 06:36:10 »

Unverzueglich gerichtlich vorgehen.
In Amerika kann der Stiefpapa innerhalb einigen Wochen die angeheirateten Kinder adoptieren, wenn KM angibt keinen Unterhalt zu beziehen und der Bezug zum KV ueber einem Jahr nicht besteht.
Wird Adresse unbekannt angegeben, was nicht nachgeprueft wird bzw. werden kann, wird der KV per Zeitungsannounce ca. einmal die Woche fuer ca. 6 Wochen lang aufgerufen an dem Anhoerungstermin zu erscheinen um Einspruch einzulegen.
 achtung achtung achtung
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lonesomewolf
_lonesomewulf
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 957



« Antwort #14 am: 08. Dezember 2006, 06:53:59 »

Unverzueglich gerichtlich vorgehen.

halla papausa,

bevor du noch mehr threads aus der versenkung holst,
achte erst mal auf die erstellungsdaten  achtung

einem user nach 3 1/2 jahren zu raten,
er möge unverzüglich vorgehen, ist vielleicht doch etwas seltsam ...

wolf
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wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)
papausa
Schon was gesagt
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Beiträge: 30


« Antwort #15 am: 08. Dezember 2006, 20:43:30 »

Vielen Dank fuer den Hinweiss!  :wink
 achtung   achtung    achtung  unverzueglich ist da wohl bereits vor 3 Jahren etwas passiert   rofl2
Das man hier auf das Datum achten muss war mir nicht bewusst, da ich annahm die Threads sind alle aktuell!
 thumbup  wieder dazu gelernt   DANKE!  schild_schuldig



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