Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:23:44 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 [2]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Hilfe bei Unterhaltsberechnung/Kredit  (Gelesen 2143 mal)
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.527


Bonnie 2


« Antwort #25 am: 25. April 2008, 22:27:03 »

'n Abend,

i.d.R. werden nur Schulden akzeptiert die ehebedingt entstanden sind, und selbst das wird eingehend geprüft (so wie sie selber sagen - Einzelfallentscheidung). Eine Kreditaufnahme (um den nachehelichen Ausgleich zu finanzieren) fällt nicht darunter.

Dann schlaf mal gut - Tschau oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
albatros76
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #26 am: 26. April 2008, 08:19:22 »

Tja, schlafen kann ich schon seit ca. 3 Monaten nicht mehr. Jeden Tag ca. 4-5 h. Das geht an die Substanz. Ich würde meinen Kleinen gerne mehr zahlen, wenn es NUR für ihn ist und ich es könnte. Hab mich heut mit nem Leidensgenossen unterhalten, bei dem die Situation so ähnlich war wie bei mir. Da ja der Auszug am 30.04.2008, also in 4 Tagen ist, meinte er, dass ich auf jeden Fall die erste Rate Unterhalt am 01.05. 08 überweisen solle. Da sei ich auf der sicheren Seite. Sonst könnte sie beim JA "Späne" machen.
Ich werde den Betrag nach düsseldorfer tabelle erstmal bezahlen.

Würd noch mehr schreiben, muss aber nun nach Überstunden in der Nachtschicht ins Bett.

MfG
albatros
Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.527


Bonnie 2


« Antwort #27 am: 26. April 2008, 10:58:00 »

Hi albatros,

Zitat
Die Leitlinien klingen ja nicht gut. Selbst bei einer reellen Fahrtstrecke zur Arbeit bleibt ja nach diesem Text nichts zum Gegensetzten. 18 ct. pro Kilometer und darin sind sämtl. Abnutzungen Kosten ... ect. enthalten
Das sehe ich etwas anders. Die ersten 30 km zur Arbeit 27 Cent, dann erst die 18 Cent. Es gilt aber jeder gefahrene km.
Beispiel bei 45 km zur Arbeit:
(30km x 2 x 0,27  +  15km x 2 x 0,18) x 220 / 12  =  396,- Euro monatl.

Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist dtelle die relevanten daten ein, so eine grobe Rechnung ist schnell gemacht.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Seiten: 1 [2]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Hilfe bei Unterhaltsberechnung/Kredit
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team