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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:22:57 *
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Autor Thema: Meldpflicht, Nebenwohnung etc.  (Gelesen 1294 mal)
Antares
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« am: 22. April 2008, 15:25:06 »

Hallo,
ich hätte da mal ein paar Fragen zum Melderecht und den daraus eventuell entstehenden Konsequenzen.

Zuerst vielleicht mal ein paar Fakten zu unseren "Zustand" (genauere Umstände will ich noch in der Rubrik MEINE GESCHICHTE beschreiben).
Also, wir sind seit über sieben Jahren verheiratet haben zwei Kinder 8 und 7 Jahre. Vor zwei Jahren ist meine Frau mit den Kindern ausgezogen und bewohnt  eine eigene Wohnung in der gleichen Gemeinde wie ich ca. 500m entfernt. Die Gründe dafür werde ich wie versprochen in MEINE GESCHICHTE beschreiben.
Scheidung ist kein Thema für uns und wir werden auch mittelfristig wieder eine gemeisame Wohnung beziehen. Nun aber nervt das Einwohnermeldeamt von wegen getrennt lebend, Hauptwohnsitz, Ummeldung etc.
Meine Fragen nun: hat jemand Erfahrung wie man das am geschicktesten verhält um nicht unbedingt in die Steuerklasse I gestuft zu werden. Im Moment sind wir alle in meiner Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet und die zweite Wohnung als Nebenwohnsitz. Müssen wir irgend einen Nachweis erbringen kann eventuell Nebenwohnungssteuer erhoben werden etc. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann ein paar Tips geben.
Wäre toll. Möchte mir kein Eigentor schießen nur weil die Verwaltungstante keinen Plan hat.

Danke im Voraus
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Lausebackesmama
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Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 22. April 2008, 15:41:59 »

Hallo Antares,

für das Finanzamt gilt Folgendes (es geht Dir ja um die StKl:) Die Art und Weise, wie ihr euer Eheleben bestreitet, geht die auf gut Deutsch nix an. Wenn es für eure Ehe bekömmlich ist, dass ihr zwei Wohnungen unterhaltet (und dafür keine Staatskosten in Anspruch nehmt), dann ist das eure höchstpersönliche Entscheidung. Das heißt, wenn ihr angebt, nicht getrennt zu sein, dann seid ihr nicht getrennt. Punkt.

Zwar kann das FA anhand der Eintragungen im Melderegister nachprüfen, ob ihr einen gemeinsamen Wohnsitz habt, aber das "dauerhafte Getrenntleben" umfasst mehr als nur "nicht mehr zusammen zu wohnen" (nämlich auch das gemeinsame Wirtschaften).

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Lordi
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« Antwort #2 am: 22. April 2008, 16:26:05 »

Hallo LBM,


Zwar kann das FA anhand der Eintragungen im Melderegister nachprüfen, ob ihr einen gemeinsamen Wohnsitz habt, aber das "dauerhafte Getrenntleben" umfasst mehr als nur "nicht mehr zusammen zu wohnen" (nämlich auch das gemeinsame Wirtschaften).

LG LBM

ich vermute jetzt mal das sein problem ein anderes ist.

ich geh jetzt hier von bayern aus, kann nur sagen wie das hier gehandhabt wird, vielleicht ist es ja in anderen bundesländern anders.

in bayern ist die gemeinde für das ausstellen der lst-karte und damit auch für die eintragung der lohnsteuerklasse zuständig.
und i.d.r. ändert auch nur die gemeinde die lohnsteuerklasse während des laufenden jahres!

sprich....ist die gemeinde nun der ansicht die beiden sind getrennt, schreiben die unter umständen eine dicke fette 1 auf seine karte.

das das fa vielleicht im rahmen der zusammenveranlagung dann wieder von einer ehe ausgeht, ist ein anderes blatt,

auf alle fälle fehlen ihm dann, bis zum einkommensteuerbescheid, etliche euronen pro monat.

mfg
lordi
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #3 am: 22. April 2008, 16:40:31 »

Hi Lordi,

also mein Mann und ich haben die Wohnsitze in unterschiedlichen Bundesländern. Und die Gemeinde meines Mannes hat uns beiden die Steuerkarten ausgestellt und wir haben beide noch die 4/4.

Wenn das so kommen sollte, dann kann Antras zum Amt gehen und die Stkl ändern lassen. Wenn beide Ehegatten begründen, dass die eheliche Gemeinschaft fortbesteht, darf das Amt das nicht verneinen.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
luca
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« Antwort #4 am: 22. April 2008, 18:00:27 »

hallo,

also wenn mir antares mal sein bundesland sagt, dann kann ich ihm vielleicht ein paar tipps geben. (wenn er von amts wegen nicht in meinen Zuständu#igkeitsbereich fällt, ihr versteht).

Auf alle Fälle kannst du da was machen, weil die Ausstellung von Lohnsteuerkarten zwar durch die EMA durchgeführt werden, aber keine originäre Aufgabe sind und den Vorschriften der OFD unterliegen. Gib mir mal bitte noch mehr Infos, dann kann ich dir zumindest die Rechtslage sagen.

lg
Nadine
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Antares
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Beiträge: 7


« Antwort #5 am: 23. April 2008, 07:31:50 »

Hallo,
erst mal danke für die Antworten.
@Nadine: ich wohne in Hessen. Ich bräuchte halt etwas handfestes um bei der Tante vom EMA eventuell rechtkräftige Argumente zu haben, denn ich glaube sie ist da etwas überfordert. Wir wohnen in einem 5000 Seelen Ort und unsere lebensweise ist für die ländlichen Verhältnisse eher ungewöhnlich.

LG Stef
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luca
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« Antwort #6 am: 23. April 2008, 08:51:58 »

@Stef

so, habe mir gerade das Hessische MeldeG reingezogen. Für dich wichtig sind § 13 und § 16, am besten über google ausdrucken.
Ich schicke dir per PN meine Telefonnummer. Ist besser wir besprechen das am Telefon, wird sonst zu kompliziert, aber es kommt auf deine bzw eure (deine Frau muß mitziehen) Argument an, was die Meldebehörde einträgt im Melderegister.
Da ich noch nie vereheiratet war und sicher auch nicht sein werde, mir einfach mal erklären, was du denn gern eingetragen hättest, dann machen wir es passend.

@LBM

Lohnsteuerkarten werden bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt lebend sind, immer nur von einem Meldeamt ausgestellt, und zwar dem, wo der ältere Partner wohnt. Müßte also bei euch so gewesen sein. Lohnsteuerrecht ist aber nicht mein Fachgebiet, eher Melderecht und Passrecht.

lg Nadine
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 23. April 2008, 08:57:40 »

Schlimmstenfall kann man ja immer noch in der Steuererklärung angeben, dass man gemeinsam veranlagt werden will. Dann spielen die Stkl. der Steuerkarte ja eigentlich keine Rolle mehr.

Dauert dann nur eben ein bisschen Länger bis man das Geld ausgeben kann aber es ist jedenfalls nicht weg.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
luca
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« Antwort #8 am: 23. April 2008, 09:10:46 »

PN ist abgeschickt.
« Letzte Änderung: 23. April 2008, 09:18:05 von luca » Gespeichert
Antares
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« Antwort #9 am: 23. April 2008, 09:46:16 »

@Nadine: PN zurück. Danke für das Angebot. LG Stef
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luca
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« Antwort #10 am: 23. April 2008, 10:19:03 »

@Antares

wenn wir heute Telefonieren: kannst du dir bitte Gedanken machen: vorwiegend benutzte Wohnung von dir und deine Frau und von von deinen Kindern (soll ja bei dir sein,oder? und Frau alles Nebenwohnug?)
Ihr wohnt ja dicht zusammen (500m), aber mal konstruieren: Frau und du wann in deiner Wohnung und Kinder (Thema: nach Schule, Freizeit, Ferien, Wochenenden)

Näheres heute Abend.

Lg Nadine
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Antares
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« Antwort #11 am: 25. April 2008, 07:27:29 »

Hallo und vielen Dank, vor allem an Nadine die mir mit ihrem Sachverstand sehr geholfen hat.

LG Antares
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