Hallo Ths,
Ich würde erstmal sagen,
es kommt drauf an was die bewirken soll.
Also, welchen zweck soll diese anordung haben.
Stimmt es was die bahupten?
Kanst Du es wiederlegen?
Gehts um´s Kind? wenn ja, wer hat Sorgerecht?
usw.
Aber im norfmalfall würde ich erstmal davon ausgehen,
Das es sich ja so verhält.
Das die Anwältin dir damit gedroht hat.
So wie ich die Anwälte (ausser meiner :cul: ) kenne.
Drohen die nicht erst. Weil dann ja gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Also würde ich unter vorbehalt mal behaupten das die Angst machen wollen.
Aber dafür fehlen hintergrund infos.
Grüße
Thomas