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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:17:07 *
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Autor Thema: Gutachten bei Morbus Crohn?  (Gelesen 939 mal)
freiermensch
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18



« am: 17. April 2008, 18:02:24 »

hallo zusammen,

bisher hatte ich nicht vor, den kampf um das umgangsrecht mit meinem zweiten sohn "auszufechten".
heute wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die KM eine anzeige bei der polizei wegen "schwerer körperverletzung" aufgab. da es zu keinem zeitpunkt über verbale auseinandersetzungen hinaus kam (weder durch sie, noch durch mich), gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um einen "schachzug" hinsichtlich der regelung des umgangsrechts handelt. bisher hatte ich nicht vor, das umgangsrecht zu "erstreiten". ich hoffte auf beratungsgespräche etc. mit dem JA, sowie dem "gesunden menschenverstand", da mein sohn und ich ein sehr inniges verhältnis hatten.
die KM ist seit der geburt des kleinen an morbus crohn erkrankt. eine typische begleiterscheinung sind auch psychische "störungen" (manche ärzte und forscher gehen auch davon aus, dass die ursache für morbus crohn psychischer natur ist).
die auswirkung der psychischen störung ist neben einer gewissen form von lethargie und ähnlichem, dass die reizschwelle sehr niedrig ist, und dass sie sehr schnell aggressiv auf ihre umwelt reagiert.
ist ein psychologisches gutachten in dieser situation angebracht oder hilfreich?
gruß
sascha
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #1 am: 17. April 2008, 18:29:15 »

Öhm,


das ist doch ine chronische Entzündung im Darmbereich oder täusch ich mich da?

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
freiermensch
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18



« Antwort #2 am: 17. April 2008, 18:39:02 »

hallo tina,

das täuscht dich nicht. morbus crohn ist eine derzeit als unheilbar geltende auto-immunkrankheit. der darm "bekämpft" sich selber.
die folge daraus ist häufig eben auch psychischer natur:

http://www.drfalkpharma.de/uploads/tx_tocfpshoperw/S85_22-11_2006_02.pdf (seite 25)

das ist eine von einigen hundert verweisen die ich bisher gefunden habe. die krankheit hängt offenbar sowohl in der ursache als auch in der auswirkung unmittelbar mit der psyche zusammen...

gruß
sascha
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #3 am: 17. April 2008, 18:50:34 »

Also Sascha,

ich weiß nicht wie du ein Gutachten das sich auf die Auswirkungen der Krankheit deiner Ex fordern könntest. Du kannst sie nicht zwingen sich irgendwie begutachten zu lassen, schon ga nicht wegen eine Umgangsboykotts.

Allenfalls könnte vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, wenn es um das ABR geht oder um unüberwindliche Umgangsschwierigkeiten. Dann würden aber ehe das Kind begutachtet und ihr beide mit. Dabei würde aber die Erkrankung deiner Ex wieder weniger eine Rlle spielen.

Und die Hürde die Erziehungsfähigkeit anzuweifeln ist ziemlich hoch. Und solange ein Zusammenhang der körperlichen Krankheit mit psychischen Defekten nicht vollständig nachgewiesen ist bringt dich das auch nicht weiter. Zumal ich beim kuzem Überfliegen eher etwas Richtung Depressionen und Angstzuständen aufgrund der Krankheit gefunden hab. Ein Zusammenhang zwischen Ausbruch und vorherigen psychischen Belastungen wird vermutet, ist aber, soweit ich´s jetzt gelesen hab, nicht nachgewiesen.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jemmy
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.430


*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #4 am: 17. April 2008, 19:20:19 »

Hallo Sascha

die KM ist seit der geburt des kleinen an morbus crohn erkrankt. eine typische begleiterscheinung sind auch psychische "störungen" (manche ärzte und forscher gehen auch davon aus, dass die ursache für morbus crohn psychischer natur ist).
Entschuldige bitte, aber die Herrschaften können ausgehen, wovon sie lustig sind. Das hilft dir nicht weiter, solange
es keine gesicherten Erkenntnisse gibt.
Zitat
die auswirkung der psychischen störung ist neben einer gewissen form von lethargie und ähnlichem, dass die reizschwelle sehr niedrig ist, und dass sie sehr schnell aggressiv auf ihre umwelt reagiert.
Ich halte sehr viel von deinen Beiträgen, aber solltest du der Meinung sein mit derart unfundiertem Kram ein Gericht
beeindrucken zu können wird man dich zuerst fragen, wann du deinen Doktor gemacht hast und auf welches Gebiet
du dich im medizinischen Bereich spezialisiert hast. Wenn du diese ( in meinen Augen berechtigte ) Frage dann nicht
explizit beantworten kannst, war es das.
In erster Linie sprechen wir hier von einer ( von vielen ) Krankheit, deren Ursache nur vermutet wird. Daraus etwas derart
abstruses ableiten zu wollen halte ich für mehr als gewagt.

LG Thomas
Gespeichert

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
danimpott
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 44



« Antwort #5 am: 17. April 2008, 19:39:33 »

Jimmy hat recht!

Meiner EX hat auch immer die Kinder "Krankgeschrieben" damit sie nicht den Umgang mit mir wahr nehmen konnten.
Richterin hat gefragt: sind sie Kinderärztin?
KM: Nein, aber Frauen Ärztin!
Richterin: ich lasse mich auch nicht von Orthopäde gynekologisch untersuchen! Wenn kinder krank sin mussen zum Kinderarzt!

:-D

gruß

dan
Gespeichert

ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... :-)
freiermensch
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18



« Antwort #6 am: 17. April 2008, 19:49:51 »

hallo thomas,

ich gebe dir unumwunden recht. daher habe ich auch gefragt, ob das sinnvoll ist 
mir wäre es am liebsten, ich könnte den ganzen weg komplett ohne richter und sonstige rechtsverdreher gehen...

gruß
sascha
Gespeichert
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