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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:05:49 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Wirksamkeit von Schutzschriften  (Gelesen 2725 mal)
danimpott
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 44



« Antwort #25 am: 28. März 2008, 23:25:28 »

Wenigstens das ist nun bei dir angekommen. Prima.
Vielleicht ist falsch rüber gekommen, aber die "Rechtswirksamkeit" eines Schutzschrift stand für mich nie in Frage.
Es war nur ein Tip an Rot-Gelb, damit er nicht sich auf Behauptungen  seiner Frau wiedersetzt und nicht ganz schutzlos da steht.
Weil andere Legale mitteln stehen ihm kaum zu Verfügung! oder??

Mit ein wenig glück sucht er sich ein vernünftiger Anwalt der ihm dabei hilft und kann, im Fall der Fäller, von ein "Kann-Regelung" genießen statt "Woman-Regelung".

Ich habe mich nie gegen eine Schutzschrift ausgesprochen. Ich habe lediglich zu deiner ganz klar falschen Darlegung über die rechtliche Wirkung einer Schutzschrift Position bezogen.

Wenn du dich nichts gegen ein Schutzschrift hast, wäre besser für der Allgemeinheit, der sich nicht damit auskennt, es besser zu erklären statt sie zu reaktivieren oder dieser Möglichkeit "juristisch" auseinander zu nehmen.

Nach meiner Auffassung ist jeder Mittel gegen Unrecht ein Mittel für das Recht!

Dan
Gespeichert

ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... :-)
PhoeniX
Gast
« Antwort #26 am: 28. März 2008, 23:45:44 »

Moin

Niedliche Diskusion habt ihr hier. 

Lieber Dan


Wenn du dich nichts gegen ein Schutzschrift hast, wäre besser für der Allgemeinheit, der sich nicht damit auskennt, es besser zu erklären statt sie zu reaktivieren oder dieser Möglichkeit "juristisch" auseinander zu nehmen.

Nach meiner Auffassung ist jeder Mittel gegen Unrecht ein Mittel für das Recht!


Dazu möchte ich aber auch noch mal was los werden.

Ich war auch mal so ein Wattebäuschchenwerfer. Nur weil mir hier ein "Knüppel" in die Hand gegeben wurde und ich einen fähigen RA an meiner Seite hatte, bin ich heute alleinerziehender Vater und konnte mein Kind vor noch größerem Schaden bewahren. Das dieser unweigerlich eingetreten wäre belegt ein Gutachten, welches der KM eine "akute Kindeswohlgefährdung mit teilweiser Tendenz zur Lebensgefahr" vorwirft.

Desweiteren machen wir hier keine Rechtsberatung, sondern geben Praxiserfahrungen weiter. Ich denke, das ein Fundus von hunderten von Geschichten die User hier befähigt dieses auch zu tun.
Die Praxis zeigt aber nun mal, das eine Schutzschrift genau so wenig taugt, wie eine Umgangsvereinbarung. Klar gibt es hin und wieder Ausnahmen welche jedoch nur die Regel bestätigen.
Und die Regel besagt eindeutig, das der von den Usern vorgeschlagende Weg für Rot-Gelb der erfolgversprechendere Weg ist, welches dem Kindeswohl am dienlichsten wäre.


Gruß

Martin
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #27 am: 29. März 2008, 00:39:16 »

Moin Deep,

ich glaube, wir sollten diesen Blödsinnsthread schliessen; unser superschlauer "Schutzschrift-Experte" kapiert es einfach nicht. Lustigerweise gibt er aber wenigstens selbst zu, dass sein angebliches Wahnsinnsrezept im eigenen Fall weder sinnvoll noch irgendwie nützlich war:

Der begrundung der abweisung war, wie es sicht im mundlichen verhandlung darstellte, das verschweigen der neuen Bezihung der kindes mutter und der von mir erstrittener behauptung der Kindes entführung und irgend welche selbstmord absichten.

Man stelle sich vor, unser Experte "danimpott" telefoniert morgen mit dem Handy - und gleichzeitig fängt es an zu regnen: Dann wird er mit seiner Logik vermutlich auch behaupten, er können mit seinem Handy Regen machen...

Grüssles
Martin
(der mit Schutzschriften echte, eigene und positive Erfahrungen hat - aber garantiert nicht im Familienrecht)
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danimpott
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 44



« Antwort #28 am: 29. März 2008, 02:35:56 »

im gegenteil brille007 der "Wahnsinsrezept" hat wirkung.
Vielleicht kann ich mich nicht ausdrucken damit du es verstehst, aber NUR weil ich so ein Schutzschrift hinterlegt habe könnte die Richterin der EA abweisen.

Wäre es nicht so, wären meiner kinder in deren Zimmer, bei mir am schlafen und die Mutter würde nicht so oft klagen.
Wenn du, der Meinung bist das ich als "Expert" die "Wahnsinsrezept" habe. Legst du Falsch!!!

Die Idee war nicht von mir sondern von einer Guten Anwalt der Ohne Aussicht auf ein Honorar (ich=PKH Schwein) sich die mühe gegeben hat für die Sache zu kämpfen.

Würde dir empfehlen ein Wenig zu recherchieren im Jura und Rechts Foren, vor du jemand der nur helfen wollte beschimpfst.

dan

PS ich habe kein Handy.
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ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... :-)
PhoeniX
Gast
« Antwort #29 am: 29. März 2008, 02:55:22 »

Moin Dan

Immer mal langsam mit den jungen Pferden.

Würde dir empfehlen ein Wenig zu recherchieren im Jura und Rechts Foren, vor du jemand der nur helfen wollte beschimpfst.
brille ist seit mitlerweile 4 jahren hier vertreten und ist nicht zum Moderator geworden, weil er zu viel Freizeit und ein nettes lächeln hat.

Auch ich habe mitlerweile 4 Jahre Familienrechtserfahrungen, bin alleinerziehend und verfüge über genügend Kenntnisse um deinen Schutzbrief in dieser Form als "nicht tauglich" abzustempeln.
Von Deep, der nicht nur diese Seite (2002 ?) gegründet hat, sondern die meißten RA's in die Tasche steckt mal ganz zu schweigen.

Ich gebe dir Brief und Siegel, das, wäre deine Ex einfach umgezogen ohne dir die Adresse zu nennen, das deine Kinder jetzt bei ihr wären.

Und weiß der Geier was da noch alles hintersteckte. Aber der Schutzbrief hatte definitiv damit so gut wie gar nichts zu tun.


Gruß

Martin
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brille007
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« Antwort #30 am: 29. März 2008, 11:12:16 »

Hi Phoenix,

er kapiert es einfach nicht. Falls eine Schutzschrift in einem solchen Zusammenhang überhaupt Wirkung entfalten könnte, dann in strafrechtlicher Relevanz bei übler Nachrede; für den Kindesumgang ist sie bedeutungslos.

Aber im eigentlichen Ursprungsthread ging es ja überhaupt nicht um Gerichtsverfahren & Co: Wenn eine der allseits bekannten Super-Mom's sich die Kinder schnappt und 300 km wegzieht, braucht sie dafür kein Gericht und keine EA; sie macht es einfach und schafft damit Fakten. Eine Schutzschrift wäre da etwa so sinnvoll wie ein Regenschirm in der Sahara.

Der Umstand, dass unser Schutzschrift-Experte nach eigenem Bekunden 19 Gerichtsverhandlungen brauchte, um eigentlich Selbstverständliches zu erstreiten, belegt für mich eher eine vollkommen kopflose Strategie. Aber es gibt einen schönen Spruch, der auch hier passt: "Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus..."

Grüssles
Martin
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #31 am: 29. März 2008, 11:35:22 »

Hallo

Die Sachlichkeit ist ja hier doch etwas auf der Strecke geblieben. Schade eigentlich.

@dan

Du gehst hier Leute an, die sich in der deutschen Familiengerichtsbarkeit besser auskennem als viele Anwälte.
Damit sollrest du dich zurücknehmen. Deine mangehaften Kenntnisse der deutschen Sprache machen das nicht
gerade besser ( ist nicht böse gemeint ). Deine schreibweise ist oft schwer zu verstehen.

@all

Nach dem, was ich bisher herausgefunden habe, ist diese Schutzschrift in einigen Bereichen der Justiz durchaus sinnvoll,
dass Familienrecht scheint da aber nicht gerade zuzugehören. In jedem Fall ist es offenkundig das, wenn EX wegziehen will und
man hat keine Ahnung wohin, es Zeitverschwendung ist, beim hiesigen Gericht so ein Ding zu hinterlegen, da ja ab dem Moment
der Ummeldung der Kinder ( womit Frauen ja keine Probleme haben ) ein anderes Gericht zuständig ist und man, wie Deep ja schon
erwähnte, ganz Deutschland damit zupflastern müsste. Das nächste Problem an dem Ding ist anscheinend, dass ein Richter
in keinerlei Form dazu gezwungen ist, das Teil auch nur zu lesen, geschweige denn es zu berücksichtigen. Unserem Gott in schwarz
kann da mal wieder keiner Vorschriften machen und auch keiner reinreden.

@Martin
ich glaube, wir sollten diesen Blödsinnsthread schliessen;
Warum ? Du sagst doch selber:
Zitat
(der mit Schutzschriften echte, eigene und positive Erfahrungen hat - aber garantiert nicht im Familienrecht)
Es ist etwas neues für mich und interessiert mich und wenn du mir helfen kannst, zu verstehen was das Teil eigentlich ist
fände ich das sehr gut. Das es im Familienrecht nicht sonderlich Sinnvoll ist habe verstanden, was ich noch nicht genau
rausbekommen habe, ist wo es Sinnvoll ist.
Kannst du mir da ein Beispiel geben?

LG Thomas
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

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midnightwish
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« Antwort #32 am: 29. März 2008, 11:56:44 »

Hi Jemmy,

eine Schutzschrift ist, soweit ich es bisher verstanden hab vor allem im Urheberrecht und damit im Abmahnbereich sinnvoll.

LG Tina
« Letzte Änderung: 29. März 2008, 12:08:07 von midnightwish » Gespeichert

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Beppo
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« Antwort #33 am: 29. März 2008, 12:03:50 »

Danke Thomas,

ich sehe das genauso wie du.

Die Tatsache, dass es Schutzschriften gibt, mag ja in bestimmten Fällen durchaus interessant sein.

Auch wenn das für den konkreten Fall von rot-gelb nicht so ist, erscheint mir das auch zweitrangig, solange es Fälle gibt, in denen dieses Werkzeug etwas nützen kann.

Auch wenn man einen Hammer nicht zum reindrehen von Schrauben benutzen kann, ist er deswegen nicht nutzlos.

Die Aussage: "Eine Schutzschrift kann ein hilfreiches Werkzeug sein." steht nicht im Wiederspruch zu: Eine Schutzschrift nützt in diesem Fall nichts."

Ich denke es gibt keinen Grund diese Frage so kontrovers zu diskutieren.

Jeder sollte das Wissen und die (individuellen) Erfahrungen des Anderen respektieren.

Piep, piep, piep, wir haben uns alle lieb!        coffee-n-news
« Letzte Änderung: 29. März 2008, 12:19:21 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #34 am: 29. März 2008, 12:10:26 »

Richtig Beppo,

Mich interessieren auch nur die Fragen:

was ist das?

wann hat es Sinn (womit wohl auch beantwortet wird, wann es keinen Sinn hat)?

@Tina

könntest du das etwas genauer erläutern?


LG Thomas
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« Antwort #35 am: 29. März 2008, 12:19:16 »

Moin Jemmy,

Warum ? Du sagst doch selber:Es ist etwas neues für mich und interessiert mich und wenn du mir helfen kannst, zu verstehen was das Teil eigentlich ist
fände ich das sehr gut. Das es im Familienrecht nicht sonderlich Sinnvoll ist habe verstanden, was ich noch nicht genau
rausbekommen habe, ist wo es Sinnvoll ist.
Kannst du mir da ein Beispiel geben?

Nochmal zum Mitmeisseln: Eine Schutzschrift KANN in einigen Rechtsgebieten sinnvoll sein: In einem Fall, in dem konkret zu befürchten ist, dass eine potenzielle Gegenpartei einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung (also eine Entscheidung nach Aktenlage und ohne Anhörung der Gegenpartei) stellen könnte, kann man damit zu erzwingen versuchen, dass das angerufene Gericht (sofern man es vorher kennt) diese EV nicht ohne mündliche Anhörung erlässt.

Übertragen auf das Familienrecht bedeutet das: Wenn Mütter, die Kinder als Unterhaltsgeiseln nehmen wollen, tatsächlich vorher zum Gericht dackeln und dort flehen würden "Bitte, bitte, liebes Familiengericht, erlasse eine Einstweilige Verfügung, in der steht, dass ich meine Kinder schnappen und mit ihnen bei Nacht und Nebel umziehen darf, weil mein Ehemann so ein ganz schrecklicher ist" könnte eine Schutzschrift Sinn machen (sofern der Ehemann weiss, an welches Gericht Madame sich wenden wird).

Die Frage ist aber: In wievielen Fällen wird vorab eine gerichtliche Erlaubnis zu einem solchen Umzug in Form einer EV eingeholt? Ich kenne keinen einzigen - sehr wohl aber den immer wiederkehrenden Fall, dass die Damen die Kinder (nicht selten auf anwaltlichen Rat) einfach ins Auto packen und abhauen - zu Freunden, Familienmitgliedern, neuem Lover, ins Frauenhaus, in eine bereits gemietete Wohnung - wohin auch immer. Und genau das kann eine Schutzschrift nicht ansatzweise verhindern: Weil überhaupt kein Gericht involviert ist. Deshalb schrieb ich ja: Es ist nicht sinnvoll, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen. Insofern ist die Empfehlung, eine Schutzschrift zu hinterlegen, irgendwo zwischen schwachsinnig und gefährlich einzuordnen - denn sie wiegt den Schutzschriftersteller in einer Sicherheit, die er nicht hat: Wenn Madame die Tür von aussen schliesst und die Kids im Gepäck hat, war es das. Die sagenhafte Schutzschrift kann man sich als Vater dann auf's Klo tackern (oder noch besser: An die eigene Stirn).

Was rein juristisch Sinn machen KÖNNTE, wäre ein eigener Antrag auf Erlass einer EV, in der der KM untersagt wird, eigenmächtig Fakten durch einen Umzug zu schaffen, bevor Sorgerechts- und ABR-Fragen durch das zuständige Familiengericht abschliessend geklärt sind. Die Betonung liegt aber auch hier auf "könnte", denn es handelt sich hierbei um genau dieselben Familiengerichte, die den Aufenthalt von Kindern bei der Mutter in den meisten Fällen als Optimum ansehen. Und kein Gericht ist verpflichtet, eine EV zu erlassen; so wenig, wie es beim Erlass einer solchen verpflichtet ist, eventuell vorliegende Schutzschriften zu berücksichtigen.

Das ist dann genau der Punkt, an dem sich die Katze in den eigenen Schwanz beisst...

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« Antwort #36 am: 29. März 2008, 12:40:28 »

Danke Martin,

für deine Ausführungen. Somit ist der Drops für mich gelutscht ( der Stein gemeisselt  rofl2 )
und mein Wissenshorizont wieder ein kleines bischen erweitert.

Hab da vorher noch nie was gehört, nun ist mir aber auch klar, warum nicht.
Bei manchem Wissen ist es schön, wenn man es hat, auch wenn es einem
nicht wirklich etwas bringt. Aber letzten endes, weis man nie wozu es gut sein
kann.

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Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
danimpott
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« Antwort #37 am: 01. April 2008, 20:22:33 »

Aber letzten endes, weis man nie wozu es gut sein
kann.

http://www.vatersein.de/Web_Links-op-view-lid-175.html
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« Antwort #38 am: 01. April 2008, 20:44:43 »

@ danimpott,


Was soll der Käse denn jetzt wieder? Auch heute ist "lila" noch immer eine vollkommen falsche und unbrauchbare Antwort auf die Frage nach der Uhrzeit... Genauso falsch wie eine Schutzschrift zur Verhinderung einer nicht autorisierten Kindesmitnahme. Und vor allem: beides wird auch durch stures Wiederholen nicht wahrer...

Just my 2 cents
Martin
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