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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 04:02:24 *
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Autor Thema: Aber nun unterhaltsabänderungsklage !  (Gelesen 6241 mal)
elwu
Gast
« Antwort #25 am: 06. Mai 2009, 22:23:11 »

Hallo Rick,

viel Erfolg. Und Glück, das braucht man vor dem Familiengericht mehr für Erfolg als alles andere... Hey: be cool! Egal was da an elenden Gestänker und grotesken Behauptungen etc von der Gegenseite aufgefahren wird: be cool. Be cool. Be cool. Got it? Antworte nur wenn dich der Richter was fragt oder auffordert, auf eine Frage der Gegenseite zu antworten. Werde nicht persönlich. Bleib sachlich, immer. Lasse deinen Anwalt machen, solange er was macht, in deinem Sinne. Wenn er aus der Spur läuft, verbiete ihm den Mund und übernimm' die Regie. Ist aber nur bei seltenen Flaschen nötig. Und vor allem:

don't panic!

/elwu
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Uli
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VS-Fossil


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« Antwort #26 am: 07. Mai 2009, 10:24:47 »

morgen gegen 10:30 isses soweit. Die, die mögen, können mal daumendrücken 

So, es ist jetzt soweit, unser armer Rick muss da nun durch. Also alle feste Daumendrücken - er wird es brauchen können!

Uli
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rick67
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« Antwort #27 am: 07. Mai 2009, 11:37:54 »

Hi folks,

tja, was soll ich sagen? der richter eben meinte, ich müsse froh sein, nicht noch mehr unterhalt zahlen zu müssen... es bleibt beim alten. er sagt, die krankheit sei ehebedingt, ex erwerbsunfähig, etc., etc.

ich werde mal wunden lecken, und etwas zeit ins land verstreichen lassen, bin finanziell nicht in der lage den "spass" ans OLG voranzutreiben.

Das leben ist zu kurz und zu schön, um sich darüber aufzuregen ....

Lg

Rick
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Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Uli
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« Antwort #28 am: 07. Mai 2009, 13:02:46 »

... bin finanziell nicht in der lage den "spass" ans OLG voranzutreiben.

Und ich dachte, Du hättest heute einen Termin beim OLG Hamm gehabt! Daher mein Kommentar zu den "heiligen Hallen" dort.

Es tut mir Leid, dass es wieder schief gegangen ist. Was soll man weiter sagen? Shit happens!  exclamation_smile

LG, Uli
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DeepThought
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WWW
« Antwort #29 am: 07. Mai 2009, 16:58:20 »

Moin,

schöner Mist...solltest du nicht vor das OLG gehen, würde ich die gerichtliche Entscheidung gern veröffentlichen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
svgund
Schon was gesagt
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Beiträge: 34


« Antwort #30 am: 11. Mai 2009, 20:51:41 »

Hallo zusammen,

also wenn ich das wieder lese.......
Eines ist mir klar in diesem Staat geworden. "Rechtssprechung" in dem Sinne gibt es hier gar nicht. Es ist alles reine Willkür der Gerichte. Und das finde ich, verstößt eigentlich gegen unser Grundgesetz. Und unter allem steht "im Namen des Volkes". Also sind wir doch selber schuld......

Gruß
Sven
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rick67
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« Antwort #31 am: 06. Juni 2009, 19:40:59 »

Hi deep,

samstag, klar, der schrieb vom gericht ist da.

Tenor:

"Die Sach- und Rechtslage wurde sehr eingehend erörtet.

Auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts erzielten die Parteien folgenden Vergleich:

1. Die Patteien sind sich darüber einig, dass es für die Zukunft zunächst weiterhin vor dem Amtgericht xy unter dem Az. XXL  c zum xx.xx.2005 (sic!) geschlossenen Vergleich bleiben soll"

na dufte, nichts von der Unterhaltsreform gilt vor diesem AG.

2. " Sie Antragsgegenerin erklärte, dass es bis auf weiteres nicht angedacht ist, einen erhöhten Unterhalt geltend zu machen"

jo, dazu schreib ich ma lieber nix c, verbietet meine gute Erziehung c

3. "Beide Parteien schliessen den Vergleich ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Beide Parteien behalten sich insbesondere die in den Schriftsätzen in diesem Verfahren geäüßerten Rechtsstandpunkte sowie den Tatsachenvortrag für weitere Verfahren vor"

"(...) Der Streitwert  ... wird auf jeweils 7692 Euro festgelegt"

Suma sumarum:

@ deep: mehr steht da nicht drin. ging voll in die Hose das ganze. 8000- 10000 Euro das weiter zum OLG HAmm zu treiben habe ich nicht. Soviel müßte ich zahlen, das erklärt den ersten Satz zum "ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts."

sicher lese ich auch die vorläufigkeit in den formulierungen, aber wenn man selbst im saal war,  c ich muss ein kind ernähren, da kann ich mir den spass leider nicht leisten. ex hat wunderbar geschauspielert, da kam einem die galle hoch!

wie dem auch sei, der 1578b BGB wurde erörtert, aber in erwatung höchstrichterlicher rechtsprechung erst einmal verworfen. beamtenmikado, habe ich ja bereits erwähnt, die kostenkeule hat mich aber vorerst mattgesetzt, deshalb vergleich und kein urteil.

Das 2 Schreiben heute im Kasten von betreuerin von ex:

"Sehr geehrter Herr ...

bitte geben Sie Ihrer Tochter bei Besuchen bei der Mutter, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, Verpflegung oder entsprechend etwas Geld mit.- vielen Dank
! " Mfg


 rofl2 rofl2 rofl2 jetzt kapier ich, dass exe für den kartoffelsalat für das schulfest vorgestern 2,50 euro haben wollte, den sie selbstlos dorthingeschleppt hat  , uj wird bestimmt aktenkundig  rofl2 rofl2 rofl2 - übrigens war töchterchen sage und schreibe von 17:00 - 18:00 uhr bei mutter, und die lieben kleinen haben dann in der Schule übernachtet.

Nö, darüber reg ich mich weiter auf 

Lg

Rick









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Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Furbie30
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 916


« Antwort #32 am: 07. Juni 2009, 20:00:36 »

Hallo
Habe ich das richtig gelesen, du sollst deiner Tochter Geld mit zum Umgang geben, für Ex?Huch?
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elwu
Gast
« Antwort #33 am: 07. Juni 2009, 21:13:29 »

Auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts erzielten die Parteien folgenden Vergleich

Hallo,

warum zur Hölle hast du da zugestimmt, hä?!?

/elwu
Gespeichert
Uli
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #34 am: 07. Juni 2009, 21:59:19 »

warum zur Hölle hast du da zugestimmt, hä?!?

Ich hätte den auch ein Urteil sprechen lassen. Teurer wär´s eh nicht geworden.

LG, Uli
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midnightwish
Globaler Moderator
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Beiträge: 7.771



« Antwort #35 am: 08. Juni 2009, 07:36:37 »

Hm,

wenn ich es richtig gelesen hab ist die Forerung dem Kind ür "außerordentliche" Besuche Geld mitzugeben doch eine Forderung er Betreuerin der KM.

Mir stellen sich nun 2 Fragen:

Für die regulären Umgangs-WE und für den Ferienumgang wird darum nicht gebeten?

In welchem Umfang finden denn Besuche außerhalb des normalen vereinbarten Umgangs statt?

Ich glaub ich würde dem Kind dann eben ein nettes Lunchpaket mitgeben, aber niemals Geld.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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