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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:54:45 *
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Autor Thema: Umgangsrecht/-pflicht  (Gelesen 525 mal)
Tiger2008
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1



« am: 12. März 2008, 20:27:46 »

Hallo zusammen. Ich bin NEU hier und habe folgendes Problem:

Ich habe einen 8-jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt. Wir leben getrennt und haben uns auf die Regelung geeinigt, dass ich meinen Sohn alle 14 Tage am Wochenende von Freitag bis Sonntag habe. Dieses kann ich aufgrund eines Nebenjobs aber nicht mehr möglich machen, da ich auf diesen Job angewiesen bin. Ich kann, wie auch der Mutter mitgeteilt, meinen Sohn von Samstag-Mittag bis Sonntag-Abend nehmen. Darauf will sie sich nicht einlassen, da sie ihren derzeitigen Job um planen bzw. evtl. aufgeben müsste. Des Weiteren hat sie das alleinige Sorge recht und diesen nimmt sie auch voll in Anspruch. Egal welche Informationen ich gern hätte, bekomme ich nur zögerlich bzw. gar nicht oder durch Zufall. Hinzu kommt noch, dass sie unserem Sohn Sachen erzählt, die nicht stimmen. Somit halt auch, dass ich den Nebenjob nur benötige, um am Wochenende auf Tour gehen zu können. Dieses ist aber nicht der Fall. 

Meine Fragen sind:

Kann die Mutter dagegen Einspruch erheben, so das ich meinen Nebenjob aufgeben muss oder mir das Kind im Gegenzug, wenn ich es nicht mache, entziehen?

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.
Gespeichert
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #1 am: 12. März 2008, 21:49:06 »

Hi Tiger2008,

herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für Väter mit Nebenjobs und kleinen und großen Umgangsproblemen!

Deinem Posting entnehme ich, dass bisher regelmäßiger Umgang gewährt und auch durchgeführt wurde? Dazu erst mal Glückwunsch! Deshalb mein Tipp. Rüste erst mal ab. Ihr habt einen klassischen Interessenkonflikt (Ihr arbeitet  ja dann bald beide am WE), den ihr nur durch ruhiges Gespräch und Verständnis für die Situation des anderen hinbekommt. Also reden, ggf. unter Hilfe eines Dritten, der vermittelt. Dieses Arbeitsding ist nicht mit der Brechstange zu lösen.

Von Entzug zu sprechen, wenn Du Deinen Umgang nicht wahrnehmen kannst, ist auch etwas übertrieben.

Ich vermute, dass Ihr bisher keine gerichtliche Umgangsregelung habt. Gibt es denn eine schriftlich fixierte Elternvereinbarung?

Überleg Dir mal, wie unter der neuen Situation ein optimaler Umgang für Dich und Dein Kind aussehen könnte.
Könntest Du als Ausgleich das Kind unter der Woche nehmen? Kennst Du keinen, der in der Zeit von Freitag bis Sa-Mittag Dein Kind betreut?

Konkret zu Deiner Frage: Die Mutter braucht keinen Einspruch zu erheben, sie sagt einfach ganz oder gar nicht! Und dann musst Du dagegen Einspruch erheben, nämlich indem Du eine gerichtliche Umgangsregelung beantragst. Aber was willst Du beantragen, weniger Umgang als gewährt bzw. üblicherweise ausgeurteilt wird? Und die KM dann vorbringt, der Vater wollte das Kind nicht nehmen?

Organisiere Dich neu und nimm den Umgang weiterhin wahr. Wenn das nicht geht, rede vernünftig mit der KM; dass sie ihren Job aufgibt, weil Du einen Nebenjob annimmst, kannsT Du nicht wirklich verlangen?

Gibt mal mehr Infos, andere haben auch noch Ideen.

Liebe Grüße,
Mux



 





Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #2 am: 12. März 2008, 23:42:16 »

Moin


Gibt mal mehr Infos, andere haben auch noch Ideen.

Ich befürchte nicht.



dass sie ihren Job aufgibt, weil Du einen Nebenjob annimmst, kannsT Du nicht wirklich verlangen

Mehr sogar noch. Nur weil du ein paar talers mehr brauchst, sollen a) Die KM ihren Job aufgeben  b) und damit ihren Lebensstandart und den des Kindes herunterschrauben und  c) soll das Kind auf sein Recht bezüglich des Umgangs versichten.

Desweiteren könnte es sein, das du gegenüber der KM Schadensersatzpflichtig wärst.

Gruß

Martin
Gespeichert
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