Hi 1337 Pirat,
1. Bis Du sicher, der Vater zu sein?
2. Hast Du die Vaterschaft bereits rechtswirksam anerkannt?
Das GSR kannst Du - wie schon richtig ausgeführt wurde - gegen den Willen der KM nicht bekommen. So sind leider die Gesetze.
Nur - wie Du Dein Umgangsrecht wahrnimmst und ausfüllst, ggf. dafür kämpfst, liegt in Deiner Hand und hat nichts mit Ab-und-zu-die-Kinder-
besuchen zu tun.
Es geht schlicht um die Frage, will ich Vater meiner Kinder sein oder nicht.
Habe auch nur das Umgangsrecht für mein Kind; mein Kind weiß jedoch genau, wer sein Vater ist.
Aufmunternde Grüße,
Mux
P.S.. Deine Texte haben eine schon fast surreal anmutende Orthographie...lass mal ne Rechtschreibprüfung drüberlaufen,
nur um die Lesbarkeit zu erleichtern..
