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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:50:49 *
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Autor Thema: Freundin hat sich von mir getrennt  (Gelesen 590 mal)
1337Pirat
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« am: 07. März 2008, 15:14:02 »

Hallo

Freundin hat sich von mir  getrennt nach dem es klar war das sie schwanger ist
(jetzt in der 30 Woche mit Zwilling Nicht verheiratet)
Kann mir einer sagen wie es mit meinen rechten aus sit habe mir Bücher geholt aber waren wohl die falschen ( Das aktuelle Scheidungsrecht mit der neuem Unterhaltsrecht)
auch im i net habe ich keine antworten auf meinen fragen gefunden liegt vielleicht auch am Karussell im Kopf !?!
Ich hab doch auch rechte als Vater oder darf ich nur zahlen ?

1. Wie sit es aus mit geteiltem sorge recht ?
2. Die namens Gebund habe ich da mit Sprache recht (vor und zu Name von ihr mir beiden)?
3.  Wie schaut das mit dem Besuchrecht aus?

Sie sagte zwar das ich die  kleinen immer  sehn kann wen ich möchte aber so wie sich die Sache ab gespielt hat glaube ich da nicht dran .
Sie hat alles Ge blockt was von mir Kamm Solen angeblich die Hormone sein !?! ist klar
Bis zur 27 Woche war kein ran kommen an ihr geschweige ein Gespräch!!
In Moment legt es sich hoffe auch das sich das auch ändert und wir wieder zu samen kommen deswegen möchte ich auch nicht so fort die Tür auf treten wen ihr verstät
aber falls es so bleibt wie es jetzt ist hätte ich schon gerne gewusst was ich für rechte habe 

für braubare Informationen bedanke ich mich schon mall in voraus !!
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #1 am: 07. März 2008, 15:18:07 »

Hallo Pirat,

Zitat
1. Wie sit es aus mit geteiltem sorge recht ?

Das GSR gibt es nur mit Zustimmung der KM und nennt sich dann Sorgerechtserklärung.

Zitat
2. Die namens Gebund habe ich da mit Sprache recht (vor und zu Name von ihr mir beiden)?

Sofern kein GSR besteht hast du kein Mitspracherecht. Ihr könnt aber gemeinsam entscheiden das die Kinder deinen Nachnamen bekommen.

Zitat
3.  Wie schaut das mit dem Besuchrecht aus?

Das hast du unabhängig vom Sorgerecht. Über Art, Umfang und Häufigkeit bei Säuglingen gehen aber die Meinungen sehr weit auseinander.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
1337Pirat
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« Antwort #2 am: 07. März 2008, 15:27:42 »

Das GSR gibt es nur mit Zustimmung der KM und nennt sich dann Sorgerechtserklärung

Da sie sich so quer stellt werde ich von der nix bekommen und kann also nur meine Kinder hin und wieder sehen und habe eigentlich nichts zu melden Gans einfach aus Ge drückt
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #3 am: 07. März 2008, 15:31:27 »

Ja, leider. Außer du findest einen Hebel und kannst ihr genug Honig ums Maul schmieren.
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #4 am: 07. März 2008, 15:51:17 »

Hi 1337 Pirat,

1. Bis Du sicher, der Vater zu sein?
2. Hast Du die Vaterschaft bereits rechtswirksam anerkannt?

Das GSR kannst Du - wie schon richtig ausgeführt wurde - gegen den Willen der KM nicht bekommen. So sind leider die Gesetze.
Nur - wie Du Dein Umgangsrecht wahrnimmst und ausfüllst, ggf. dafür kämpfst, liegt in Deiner Hand und hat nichts mit Ab-und-zu-die-Kinder-
besuchen zu tun.
Es geht schlicht um die Frage, will ich Vater meiner Kinder sein oder nicht.

Habe auch nur das Umgangsrecht für mein Kind; mein Kind weiß jedoch genau, wer sein Vater ist.

Aufmunternde Grüße,
Mux   

P.S.. Deine Texte haben eine schon fast surreal anmutende Orthographie...lass mal ne Rechtschreibprüfung drüberlaufen,
nur um die Lesbarkeit zu erleichtern..
Gespeichert
Hajoco
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 600



« Antwort #5 am: 07. März 2008, 15:53:34 »

Hi  1337Pirat,

 
die Tüte, die Du in Deinem  Avatar über dem Kopf hast, hättest Du besser `mal woanders `drübergetan
 
Deine EX ist über jeden Zweifel erhaben?
Du bist der Vater der Zwillinge?
Du bist dann allen 3 Personen (mit Dir seid ihr sogar 4) zu finanziellem Unterhalt verpflichtet.

Wie ich weiter herauslese, verhält sich Deine EX derzeit nicht kooperativ.
Demnach musst Du all` Deine Wünsche und Forderungen wohl gerichtlich durchsetzen,
sofern keine außergerichtliche Einigung zustande kommt.

Das sind Deine weiteren "Baustellen" für`s Erste.
Gruß,
Jochen
Gespeichert

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
1337Pirat
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« Antwort #6 am: 07. März 2008, 16:06:49 »

Na das sit schlecht aus es war von anfang an klar für sie das sie das alleinige Sorgerecht bekommt  und das die Kids ihren nach Namen und von mir nur den unterhalt worüber sie sich auch keine Gedanken macht sie weis wie sie an ihr Geld kommt so fiel hat sie Dan schon gesagt  na tolle Aussichten für mich es ist auch sehr schwer mit den Honig wen die Ganse Familie gegen  den ( Spender aussage der Familie ) ist Da Mus ich mich Dan wohl mit den Besuchs recht zu frieden geben falls sie mir nicht da auch noch irgend ein Brokern im weg legt danke trotzdem

1. Bis Du sicher, der Vater zu sein?

100 pro nicht aber 99 ja mein Bruder hat vor einem Jahre auch Zwilling bekommen na seine Frau ist klar Ne glaube aber schon das es meine sind

2. Hast Du die Vaterschaft bereits rechtswirksam anerkannt?

Nein habe ich noch nicht sind ja auch noch nicht da

die Tüte, die Du in Deinem Avatar über dem Kopf hast, hättest Du besser `mal woanders `drübergetan

jup hätte ich gewusst wie es sich entwickelt bestimmt na kann man nix machen freue mich ja auch eigentlich über die Kids schöner wäre es natürlich noch mit ihr zusammen
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