Anmerkung:Aufgrund dieses Gutachtens bekam die KM das ABR. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist weiterhin impliziert und wird von der KM ausgelebt.
Die Kinder sind beide 14.
Wie wirkt dieses Gutachten auf Aussenstehende?
GUTACHTLICHE (KURZ -) STELLUNGNAHMEin der Familiensache
hier: Empfehlungen an das Familiengericht auf der Grundlage des bisherigen Begutachtungsverlaufs.
Auf Initiative der Rechtsvertreterinnen von Frau ... und Herrn ... verfügte das AG x, Familiengericht - vertreten durch Frau Richterin C, Richterin am Amtsgericht - , mit Beweisbeschluss vom 25.xx zur Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vater oder Mutter ein Psychologisches Sachverständigengutachten einzuholen.
Zu dieser Frage wird in der vorliegenden Sachverständigen - Stellungnahme noch keine abschließende Empfehlung an das Familiengericht gegeben, da bislang vorrangig im Rahmen eines lösungsorientierten Vorgehens gezielt mögliche Schnittmengen für eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Verfahrensbeteiligten geprüft wurden.
Weitergehende, detaillierte psychologische Untersuchungen der Eltern sowie der Mädchen X und X die Grundlage einer abschließenden Empfehlung an das Familiengericht sein müssen, wurden angesichts des bislang gewählten Procederes noch nicht vorgenommen.
Derartige Untersuchungen müssen dem weiteren, ausführlichen Begutachtungsverfahren vorbehalten bleiben, sofern dies vom Familiengericht nach der jetzt anstehenden Entscheidung so noch beibehalten bzw. gewünscht wird.
Verlauf
Nach einem ersten orientierenden Gespräch mit den Töchtern ... am 0...6 konnten am 2...06 mit den Eltern ..., zunächst getrennt, dann in einem gemeinsamen Gespräch die aktuelle Situation sowie mögliche Lösungsansätze erörtert werden. Am ...06 fand auf Initiative des Sachverständigen ein gemeinsames Gespräch mit den beiden Rechtsvertreterinnen in den Räumen der Sozietät ... in T... statt. Nachfolgend kam es am ...06 nochmals zu getrennten Gesprächen mit Frau ... und Herrn ..., um die jeweilige Bereitschaft auszuloten bzw. zu klären, unmittelbar eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und diese dem Familiengericht als Vorschlag zu unterbreiten.
Die (Kinder), die beide die x. Klasse ... besuchen, betonen übereinstimmend, dass sie in ihrem jetzigen Umfeld in ... bleiben wollen. Dieses Verbleiben in der Region, um sich die Freunde aus ... und Umgebung zu erhalten, sei für sie das allerwichtigste. Weiter betonen beide Mädchen, dass sie den Kontakt zu beiden Eltern haben wollen. Sie sehen hierfür auch bei beiden Elternteilen eine uneingeschränkte Zustimmung gegeben. Wichtig sei für sie auch, - wenn die Eltern in getrennten Wohnungen leben -, dass der andere Elternteil in der Nähe ist, damit sie ihn regelmäßig sehen können. Sie selbst wollen in jedem Fall in einem Haushalt zusammenbleiben, am liebsten in der jetzigen ... Wohnung.
Zum Zeitpunkt der Exploration mit (Kinder) bestand zwischen den Eheleuten noch die Regelung, dass eine Woche tagsüber der Vater bzw. die Mutter da war und nachts jeweils die Mutter bzw. zeitweilig auch die Großeltern. Beide Mädchen nannten dies „eine Notlösung" und sie fanden diesen Wechsel auf Dauer „zu blöd". Im Übrigen - so betonten beide Mädchen- würden sich beide Eltern „bescheuert" benehmen.
Herr ... berichtet beim ersten Gespräch am ...06, dass er derzeit mit der Frau und den Kindern in einer Wohnung lebe, wobei er im „Büro" bleibe, dort auch übernachte. Die Kinder hätten ihr eigenes Zimmer. Befürchtungen, dass er sich an den Kindern vergreifen könnte, seien absolut haltlos und es sei auch „vollkommen abwegig", ihm pädophile Neigungen zu unterstellen. Er sei ja schon bereits ... auf Wunsch der Frau regelmäßig einmal in der Woche zur Sexualtherapie gegangen. Mittlerweile habe er auch eine Sexualberatung bei „Pro Familia" wahrgenommen und zwar gleich nach dem letzten Gerichtstermin. Bislang habe er dort 6 Sitzungen gehabt. Die Grundlage sei die Logotherapie. Dies sei für ihn eine Lebenstherapie; sie habe ihm insgesamt schon viel gebracht. Bedauerlicherweise habe seine Frau ja eine Mediation zur Klärung der Beziehungsprobleme abgelehnt.
Hinsichtlich der in Frage stehenden Fotos betont Herr ...., dass diese Bilder mit Zustimmung seiner Frau ins Internet gestellt worden seien. Allerdings - so räumt Herr ... ein- „war ich die treibende Kraft". Als Grund hierfür führt Herr .... an, dass er sich von seiner Frau „nicht genügend beachtet gefühlt" habe. Insbesondere im sexuellen Bereich. Über das Internet habe er dann die Bestätigung bekommen, die er von ihr eben nicht erhalten habe. Ihr sei offensichtlich das Tanzen wichtiger gewesen und Freunde seien ihr wohl auch wichtiger gewesen als **tsts - ID 10**. Die Fotos habe er auch gemacht, damit er etwas habe, wenn sie nicht da war. Die aktuellen Befürchtungen seiner Frau bezögen sich wohl darauf, dass er jetzt auch Fotos der Töchter ins Internet stellen werde. Ergänzend verweist Herr .... darauf, dass es sich bei den fraglichen Bildern, die ins Netz gestellt worden seien, durchaus um „harmonische und ästhetische" Bilder handele. Herr .... betont nochmals, er habe einfach eine Bestätigung dafür haben wollen, dass er eine attraktive Frau habe. Selbstverständlich habe er die Bilder nur anonym ins Netz gestellt Der Frau sei dies im Übrigen bei der gewährleisteten Anonymität „egal gewesen". Sie habe die Bilder auch nur punktuell ansehen wollen; insgesamt kenne sie die Bilder wohl gar nicht genau. Zusätzlich habe er auch noch Sexgeschichten geschrieben und sie auch ins Netz gestellt. Sie sei von diesen Sachen sicherlich auch schockiert gewesen - sowohl vom Umfang her als auch von den Sexgeschichten selbst.
Dass diese Sexgeschichten auch ins Netz gestellt worden seien, habe sie wohl nicht realisiert. Herr .... meint, dass sie sich wohl vor ihrem jetzigen Freund geschämt habe. Er vermutet weiter, dass sie die Bilder jetzt instrumentalisiert habe, um ihm und den Töchtern das Leben zu erschweren. So „organisiere sie die Kinder weg, wenn sie verreise. Herr ... gibt weiter an, dass er ihr jetzt auch nicht mehr verzeihe, denn sie habe ihn ja doch betrogen. Weiter führt Herr .... aus, dass er das Gefühl gehabt habe, seine Frau habe ihn nie wirklich begehrt. Er sei dann auch in Chatrooms und in die Cybersexszene eingestiegen und habe konkreten Kontakt mit 2 Frauen gehabt.
Dies sei aber weit über das Sexuelle hinausgegangen. So habe er mittlerweile auch Bekannte in ... kennen gelernt, was aber deutlich über das Sexualforum hinausgehe; es seien alle möglichen Themen zur Sprache gekommen. Er habe zuletzt nur noch zweimal Cybersexkontakte gehabt. Zur Frage, ob das denn den Mädchen ... bekannt sei, meint Herr .... seine Frau habe dies nicht gewollt. Er habe die beiden Mädchen ... allerdings „kindgerecht" über die Bilder aufgeklärt. Sie hätten allerdings nicht gewusst, dass diese Nacktfotos auch im Netz seien bzw. waren. Die Kinder hätten die Fotos allerdings gekannt, die die Mutter darstellten. Herr .... räumt ein, dass sich seine Frau nie gerne habe fotografieren lassen, da sie ihren eigenen Körper nicht schön fände. Ihm zuliebe habe sie dann doch noch zugestimmt. Im Hinblick auf mögliche Lösungen, den jetzigen Konflikt zum Wohle der Kinder so beizulegen, dass (Kinder) nicht weiter belastet sind, betont Herr ..., dass er hier einfach „Gewissheit" brauche, wie es weitergehen soll. Dazu gehöre auch die Rücknahme des Vorwurfs seiner Frau, dass sie durch ihn sexuellen Missbrauch der Töchter befürchte. Er sei unter bestimmten Voraussetzungen auch bereit, auszuziehen. Hierzu gehöre auch, dass seine Frau nicht auf dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Töchter beharre.
Frau ... berichtet eingangs, dass sie in der ... tätig sei. Sie sei seit Kurzem .... Bezüglich der in Frage stehenden Aufnahmen räumt Frau .... ein, dass ein Teil dieser Bilder mit ihrer Zustimmung gemacht worden seien, teilweise ohne ihre Zustimmung, insbesondere seien die „bewegten Bilder definitiv" ohne ihre Zustimmung zustande gekommen (Handyaufzeichnungen). Auf jeden Fall habe sie „niemals zugestimmt" die Bilder ins Netz zu stellen. Im Übrigen habe sie im Verlauf der Beziehung immer weniger Spaß am **tsts - ID 10** mit Herrn .... gehabt. Sie habe sich von ihm aber immer wieder bedrängt gefühlt und das Foto machen durch ihn habe sie da auch etwas entlastet; sie habe sich von einer zu starken Häufigkeit seiner sexuellen Wünsche „freigestellt" gefühlt. Generell lasse sie sich nicht gerne fotografieren. Sie habe sich aber ihm zuliebe schon dazu bereit gefunden. Sie gehe davon aus, dass die Bilder ihn auch erregt hätten.
Besonders erschreckt habe sie die Tatsache, dass auch Sexgeschichten im Internet aufgetaucht seien, beispielsweise ein „...". Auch sei es bei diesen Geschichten seitenweise über Sexthemen gegangen und es seien verschiedene Stellungen beschrieben worden.
Sie selbst habe den Mädchen schon gesagt, dass Bilder von ihr im Internet seien, nachdem sie vorher vom Vater über die Nacktaufnahmen informiert worden seien. Herr .... betone ja immer, dass er dies „aus Liebe" für sie getan und auf diese Art seinen „Stolz" auf sie gezeigt habe. Tatsächlich habe sie aber ihr Vertrauen in ihn „total verloren".
Frau ... betont weiter, dass ihr sehr daran gelegen sei, eine gesunde sexuelle Entwicklung und eine angemessene weibliche Identität der Mädchen zu fördern und auch zu verantworten. Sie wolle auch deren soziale Bindungen pflegen und insoweit Kenntnis darüber haben, mit wem sie Kontakt haben. Auf keinen Fall wolle sie, dass (Kinder) mit dem Vater zu irgendwelchen Chat-Freunden nach ... fahren oder diese Bekannten hier in ... empfangen. Sie wolle den Mädchen einen Lebensmittelpunkt gewährleisten. Dies traue sie ihrem Mann nicht zu, da es sich schon öfters schnell gezeigt habe, dass er dann überlastet sei, wenn er die volle Verantwortung für (Kinder) habe. Tatsächlich habe er wohl einfach die Sorge, nach ihr auch noch die beiden Mädchen zu verlieren.
Im Hinblick auf den künftigen Lebensmittelpunkt und damit auch den Wohnort meint Frau ..., dass sie derzeit schon ein „Problem" damit habe. Sie bekomme zunehmend „Bauchschmerzen", hier in ... zu bleiben, insbesondere auch wegen des Risikos, „blöd angeguckt" zu werden. Sie wolle perspektivisch durchaus mit ihrem Lebenspartner zusammen leben und dies wolle sie sich auch nicht nehmen lassen. Mit dem jetzigen Wohnen fühle sie sich natürlich „massiv unwohl". Sie wolle sich jedenfalls möglichst schnell von solchen Belastungen befreien. Auch sehe sie die Gefahr, dass möglicherweise andere Leute nicht nur sie „schräg" anschauen, sondern auch gegenüber den Mädchen Vorbehalte äußern, was dann auch zu weiteren Komplikationen in deren Sozialkontakten führen könnte.
Weiter verweist Frau .... darauf, dass sie auf keinen Fall Übernachtungen der Mädchen beim Vater zustimmen könne, wenn sie nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge. Ansonsten könne sie ja gegebenenfalls nicht schnell genug handeln, wenn es doch zu problematischem Verhalten durch den Vater käme.In dem nachfolgenden gemeinsamen Gespräch mit Frau und Herr ... betont Herr .... seine Bedürfnisse gegenüber den Kindern. Weiter wolle er uneingeschränkten Umgang mit den Kindern und damit einhergehend auch die Sicherheit, dass die Kinder im hiesigen Umfeld bleiben. Schließlich brauche er auch eine Klärung der Partnerschaftsebene und eine Rücknahme der Vorwürfe und Befürchtungen im Hinblick auf einen Kindesmissbrauch durch ihn. Im weiteren Verlauf der Gespräche äußert sich der Vater dahingehend, dass für den Fall, dass Frau .... einen Ortswechsel anstrebe, er dann eben „auch dorthin umziehen" werde. Zuvor hatte Herr .... noch betont, dass für diesen Fall von ihm gefordert werde, dass die Kinder bei ihm in ... verbleiben müssten. Frau .... werde jedenfalls einer Übernachtung der Mädchen ohne entsprechende Begleitung nicht zustimmen. Nach weiteren Einzelgesprächen am ...06 mit Frau ... und Herrn ... (jeweils getrennt) kristallisiert sich zum einen heraus, dass Frau ... unter der Voraussetzung an der vorherigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie für die beiden Töchter ... bereit wäre, Übernachtungen der beiden Mädchen beim Vater zuzustimmen. Sie wolle gegebenenfalls auch die Möglichkeit einräumen, dass dieser Umgang in der jetzigen Wohnung in ... stattfindet, solange Herr .... noch keine geeignete Wohnung für sich gefunden habe. Herr ... erklärt sich zu einer gemeinschaftlichen Lösung nur bereit, wenn Frau .... die Befürchtung wegen der Mädchen zurücknimmt Im Übrigen sei er mittlerweile auch nicht mehr daran interessiert, eine Lösung nach der Cochemer Praxis zu finden, denn schließlich habe er immer nur Kompromisse gemacht und sei auf die Ängste der Mutter hinsichtlich der Kinder eingegangen. Er sei auch der Überzeugung, dass die emotionale Bindung der Mädchen an ihn stärker sei als an die Mutter. Die Mutter wolle ja ohnehin von ... weg ziehen. Er beabsichtige nun mehr sowohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht als auch das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Er sei mittlerweile ja sowohl sozial als auch finanziell durch das Verhalten der Frau ... geschädigt. Sie wolle einfach keine Kompromisse machen und daher denke er, dass er nun nicht mehr weiter an diesem Modell mitarbeiten wolle. Weiter bekräftigt Herr .... dass die Kinder sowohl emotional als auch erzieherisch bei ihm besser aufgehoben seien. Abschließend relativiert Herr .... seinen „so erklärten Ausstieg" aus einem Lösungsmodell und meint, er könne ja zumindest umgehend eine l- Zimmerwohnung finden, wenn dann der Umgang in der bisherigen Wohnung in ... stattfinden könne.
Mit Datum vom 1...6 leitet Frau ... eine Mitteilung von Herrn .... an sie „(Eingang bei ihr am 1...06) an den Sachverständigen weiter. Aus dieser Mitteilung von Herrn .... an Frau .... geht u. a. hervor, dass er an dem Wochenende 1... ,an dem Frau .... weg sei und die Kinder ebenfalls anderweitig bei Freunden untergebracht seien, vorhabe, einen Besuch in ... aufzunehmen: „Wäre es möglich, dass sie in unserem ehemaligen Schlafzimmer nächtigen ? Es ist ein Pärchen aus ...; sehr nette und anständige Leute. Es
wäre nur von Samstag auf Sonntag ........ Wenn nicht, lasse ich sie auf dem Sofa im Wohnzimmer schlafen. Außerdem wird meine neue Partnerin hier sei; ebenso wie über die Weihnachtsfeiertage ........... Ich hoffe, du hast nichts dagegen. Du und die Kinder sind ja nicht da".
Frau .... erläutert diese Mitteilung dahingehend, dass sie vermute, dass es sich bei dem Pärchen aus ... um Teilnehmer des ... Chatforums handele, wo ihre Fotos u.a. veröffentlicht seien. Auch nehme sie an, dass die neue Partnerin von dort komme und sie sich über das Internet, dasselbe Chatforum, kennen. Frau .... weiter: Da (Kind1) möglicherweise zwischendurch nach Hause fahre und zudem ab Sonntag gegen 12.00 Uhr zuhause sei, schließt Frau .... eine Begegnung mit diesem Besuch nicht aus. Sie habe ihrem Mann inzwischen mitgeteilt, dass die unter „keinen Umständen" damit einverstanden sei, dass diese Menschen sich in der ehelichen Wohnung aufhalten und dort auch schlafen.
Stellungnahme und Empfehlung
1. Der von den Rechtsvertreterinnen, Frau Rechtsanwältin ... und Frau
Rechtsanwältin ... initiierte lösungsorientierte Zugang des Sachver-
ständigen, mit dem Ziel einer einvemehmlichen Festlegung der hier in Frage ste-
henden Vereinbarungen ist zumindest derzeit durch die Parteien blockiert.
2. Frau ... wie Herr ... haben letztlich Hürden in Form wechselsei-
tiger Forderungen als Vorbedingung für eine einvernehmliche Akzeptanz aufge-
baut. Die danach fortbestehende schwierige, insbesondere die beiden Mädchen be-
lastende Wohnungssituation und die damit einhergehenden fortgesetzten Kommu-
nikationsprobleme zwischen Frau .... und Herrn .... sollten zunächst und unmittel-
bar durch eine geeignete richterliche Entscheidung mit dem Ziel eines räumlichen
„disengagement" im Sinne des Kindeswohls entlastet werden.
3. Bei Abwägung verschiedener Gesichtspunkte für die Empfehlung eines für die
beiden Mädchen am ehesten geeigneten Lebensmittelpunkts ist zunächst zu beden-
ken, dass sich beide Mädchen an der Schwelle zur Pubertät befinden und daher
insbesondere auch eine sehr geschlechtsspezifische Unterstützung ihrer Entwick-
lung gefragt ist. Frau .... gibt an, dass sie die Mädchen in geeigneter Weise aufge-
klärt habe.
Im Hinblick auf die Präsentation der Nacktfotos im Internet ist zwar letztlich
nicht mit der nötigen Sicherheit geklärt, in welcher Weise dies doch Zustimmung
seitens der Frau ... gefunden hat, doch ist hier insbesondere die funktionale Bedeu-
tung des „zur Schau Stellens" bei Herrn ... zu beurteilen.
4. In jedem Fall ist Herr ... mit seinem Verhalten im Zusammenhang mit der
Platzierung der bekannten Fotos seiner Frau (einschließlich bewegter Bilder zu
gemeinsamen sexuellen Aktivitäten) ein äußerst ungünstiges Modell für die beiden
Mädchen, mit Problemen umzugehen- insbesondere auch in diesem hochsensiblen
partnerschaftlich-sexuellen Bereich.
5. Die von Herrn ... geäußerten Motive für dieses „zur Schaustellen" sol-
cher Aufnahmen im Netz weisen durchaus psychopathologisch bedeutsame Merk-
male in Form eines „abgewandelten Exhibitionismus" auf. Solche Aktionen belegen
bei der erkennbaren Motivstruktur für diese Handlungen eine zutiefst narzistisch
gekränkte Persönlichkeit.
6. Die von Herrn ... intendierte Einladung und Übernachtung von Personen
in der noch ehegemeinsamen Wohnung, die er über spezielle chatrooms kennen
gelernt hat, weist auf grenzüberschreitendes, ausschließlich an seinen Wünschen
und Bedürfhissen orientiertes Verhalten hin, das mögliche ungünstige Auswirkun-
gen auf die Mädchen ... nicht zureichend berücksichtigt und vorrangig
an dem Motto ausgerichtet ist: Wenn es mir gut geht, kann ich auch für die
Mädchen ein guter Vater sein. Die Perspektive der Mädchen - schon gar nicht von
Frau ...- wird auch nicht ansatzweise abwägend dagegen gestellt.
7. Auch Frau ... verhält sich mit ihrer Zustimmung - trotz geltend gemachter
Abneigung- sicherlich nicht unproblematisch, wenn sie sich damit vor weiteren se-
xuellen Avancen des Herrn ... abschirmen möchte. Wenn sie Herrn ... insofern gewähren ließ, dass er diese Bilder gewissermaßen ersatzweise
für den von ihm gewünschten unmittelbaren sexuellen Kontakt mit ihr macht und
sie in der Folge dann „in Ruhe lässt", ist dieses Verhalten sicherlich auch kein
günstiges Modell für die beiden an der Schwelle zur Pubertät stehenden Mädchen,
mit Sexualität eigenständig und selbstbewusst umzugehen.
8. Sofern sich Herr ... durch die Trennung von seiner Frau nach wie vor
massiv belastet fühlt, muss auch befürchtet werden, dass die Kinder dadurch in ei-
ner Weise von ihm in Anspruch genommen werden, die dem Wohl der Kinder ent-
gegensteht.
9. Der Umgang von (Kinder) mit dem Vater bzw. der Mutter ist derzeit aus
der Sicht der Mädchen so gestaltet, dass es ihnen gelingt, Aspekte wie das „zur
Schau Stellen der Bilder" im Internet aus ihrer Zuwendung zum Vater auszuklam-
mern (abzuspalten). Ebenso wie es ihm wohl gelingt, die Zuwendung der Mutter
zu einem anderen Partner vergleichbar aus ihrem Erleben - zumindest derzeit -
herauszuhalten. Insoweit zeigen sie aktuell ein gewisses Gleichgewicht in ihrer
Zuwendung zum Vater und Mutter. Sie betonen ja auch ausdrücklich, dass sie zu
beiden Eltern gleichermaßen uneingeschränkten Kontakt haben wollen.
10. Einem völlig bzw. weitgehend ungeregelten Umgang mit dem jeweils anderen El-
ternteil können wir allerdings aus Sachverständigensicht nicht zustimmen. Die
beiden Mädchen brauchen einen verlässlichen Lebensmittelpunkt. Der Umgang
mit dem jeweils anderen Elternteil, gegebenenfalls mit Übernachtung, sollte bei-
spielsweise 14-täglich möglich sein, sofern beim umgangsberechtigten Eltemteil
entsprechende räumliche Voraussetzungen für eine Übernachtung gegeben sind.
Eine derartige Regelung sollte dabei nicht ausschließen, dass die Mädchen den
jeweils anderen Eltemteil spontan tagsüber besuchen bzw. sich mit ihm verabreden
können - eine gewisse Nähe der Wohnung vorausgesetzt.
In jedem Fall sollten immer nur beide Mädchen eine Wochenendübernachtung
(ggf. Freitagnachmittag bis Sonntagabend 18.30 Uhr im Winter ab dem Frühjahr
ggf. bis 19.30 Uhr) wahrnehmen. Solche Übernachtungen sind aber in jedem Fall
an geeignete Wohnungsvoraussetzungen beim umgangsberechtigten Eltemteil zu binden.
11. Wir empfehlen dem Familiengericht die dringend gebotene räumliche Trennung
der Eheleute ... baldmöglichst festzulegen, um die Mädchen möglichst
zeitnah zu entlasten.
12. Unter Abwägung der uns verfügbaren Daten halten wir er derzeit für psychologisch
hinreichend begründet, die bestehende Wohnung in ... der Mutter und
den Töchtern zuzuweisen bzw. eine vergleichbare Wohnung dafür vorzusehen.
Herr ... wäre danach anzuhalten, nunmehr definitiv und unmittelbar in ei-
ner der von ihm bereits wiederholt avisierten Wohnungen umzusiedeln.
Ein weiteres Verbleiben in der jetzigen Wohnung ist mit einer Belastung für
die Mädchen verbunden die dem Wohl der Kinder nachdrücklich und nachhaltig
entgegensteht.
Prof. Dr. XXX
Danke für´s lesen!!
