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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:48:28 *
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Autor Thema: Hilfe was soll ich machen.??????????????????  (Gelesen 1238 mal)
Aldruper
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« am: 02. März 2008, 15:02:33 »

Hallo ihr Lieben. Ich weiss nicht mehr weiter.Ich habe zwei Töchter aus erster Ehe sie leben bei der Mutter wir haben  beide das Sorgerecht .Ich bin seit 3Jahren wieder neu verheiratet und habe aus dieser Ehe einen zweijährigen  Sohn.
Seit 4 Jahren bin ich geschieden ab da fing alles an. Wenn ich nicht so funktioniere wie es die Kindesmutter will wird mal eben das Besuchsrecht verweigert,oder man redet den Kinder ein das der Vater nichts mehr wissen will von Ihnen oder es kommt der Spruch euer Vater hat euch nicht mehr lieb ,der hat nur noch das neue Kind  lieb.Nun sind meine beiden Töchter 11 Jahre sie fragen mich immer warum beschimpft die Mama dich?und wieso schimpf die Mama über deine neue Frau die ist doch so lieb?
Vor 2Jahren eskalierte es bei einer Tochter sie wollte nach einem Besuchswochenende nicht mehr zur Mutter zurück. Mit dem Jugendamt wurde beschlossen das die Tochter erstmal bei dem Vater lebt .Von da an lief alles gut die Mutter schimpfte nicht mehr und alle lebten glücklich miteinander.Nach einem halben Jahr war es der Wunsch meiner Tochter wieder nach der Mama zurück zu gehen weil die Mama wieder friedlich ist.Durch das Jugendamt meiner Stadt sollte ich dem Wunsch nachkommen.Danach fing alles von vorne an nur noch schlimmer.Bei den W.E besuchen erzählen mir die Kinder das Mama einen neuen Freund hat und  mitbekommen wie Mama und der neue Freund es treiben oder sie erzählen die Mama hat ein Testament gemacht wo drin steht wenn sie stirbt dann werden wir nicht zu dir kommen sondern zu einer Freundin.Da meine Kinder dank der Mutter an Übergewicht leiden und sie immer nur im Schlabberlook rumlaufen kaufte ich beiden  neue Anziehsachen die sie sich selber aussuchen durften.Am Telefon fragte ich die Kinder was Mama dazu gesagt hat ? Die Mama sagte ich sehe aus wie eine Fleischwurst.Die Kinder werden von der Mutter mit Verboten zu mir geschickt wenn ich sie mal übers Wochenende hole, die Kinder reden kontinuirlich aber wenn ich sie nach Hause bringe bringen sie kein Ton mehr raus ich frage sie dann immer und freut ihr euch wieder auf´zu Hause ?Sie beantworten es mit einem nein.Papa wir würden lieber bei dir bleiben aber du weist Mama will das nicht.Es wurde mir schon von mehreren Personen zugetragen das meine Töchter nicht glücklich sind .Jetzt am W.E  sind  beide Töchter ausgerastet als ich sie wieder zur Kindsmutter zurück brachte sie waren so fertig das sogar der Notarzt kommen musste um ihnen eine Beruhigungspritze zu geben.Aber kein Wunder aus Frust auf dem Vater wurde ihnen der Besuch beim Vater in den Osterferien verwährt dabei hatten sich die Kinder soooo sehr darauf gefreut.Nach dem Theater habe ich meine Töchter angerufen und gefragt wie es ihnen geht ,darauf hin sagte meine Tochter wenn das Mama weiss das ich mit dir rede dann gibt es wieder Ärger.Danach versuchte ich am anderen Tag mit den Kindern zu sprechen bekam aber von der Mutter die Antwort die beiden sind im Bett und das um halb sieben :)Heute versuchte ich erneut mit den Kindern zu sprechen da bekam ich nur die Antwort nein geht nicht wir fahren gleich weg. Nun habe ich wieder einen Termin beim Jugendamt um den Sachverhalt zu klären ich habe die Jugendbeamtin gebeten  das die Kinder auch befragt werden unter Ausschluss der Eltern. Die Mutter hat jetzt  bis nächste Woche Zeit um die Kinder zu manipulieren was mach ich dann ??Die Kinder haben seit zwei Jahren nur fünfen und sechsen auf den Zeugnissen stehen aber wenn ich was sage heißt es von der Mutter halt du dich da raus.Ich habe keine Lust mehr ich kann mir das Leid der Kinder nicht mehr anhören meine Hände sind mir gebunden alles was ich mache bekommen meine Töchter ab.Es wurden x mal Eltervereinbarungen getroffen die hielte aber nur ein halbes Jahr lang.Was kann ich noch mache,damit es den Kindern besser geht ?Solte ich,vielleicht nächste Woche über das Jugendamt das Familiengericht mit einschalten?Manchmal möchte ich das man mir das Sorgerecht entzieht dann soll sie die Kinder weiter ruinieren nur eines Tages bekommt sie es von denn eigenen Kindern zu spüren. Wie soll es jetzt weiter laufen?wie kann ich meinen Kindern helfen cry_smile mad
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PhoeniX
Gast
« Antwort #1 am: 02. März 2008, 15:58:50 »

Moin

Erst mal generell ein paar Stichpunkte:

Manchmal möchte ich das man mir das Sorgerecht entzieht dann soll sie die Kinder weiter ruinieren nur eines Tages bekommt sie es von denn eigenen Kindern zu spüren.

Das ist jetzt nicht dein Ernst oder? Ich rechne es mal deinem momantanen Gemütszustand zu. Sich durch den Verlußt des SGR aus der Verantwortung stehlen zu wollen, nur um sein Gewissen zu beruhigen, ala: "Ich kann ja nichts mehr dagegen tun.", ist moralisch schon sehr verwerflich.

sie erzählen die Mama hat ein Testament gemacht wo drin steht wenn sie stirbt dann werden wir nicht zu dir kommen sondern zu einer Freundin


Kann die KM ja gerne machen, ist aber juristisch nicht praktikabel, den es verstößt gegen Art.6 GrundGesetz. Desweitern hebelt § 1680 BGB diese Testamentsklausel wieder aus. 

Jetzt zum allgemeinen Teil:

Was du tun sollst, kann und wird dir hier keiner Vordiktieren. Hier können wir dir nur Hilfestellung für deinem Weg geben und durch einen Erfahrungsaustausch den Unterschied zwischen Realität und Praxis aufzeigen. Dieses klafft im Familienrecht sehr weit auseinander.

Bezüglich der Umgänge wüßte ich noch gern, ob es einen richterlichen Beschluß gibt, oder beiher alles nur über Vereinbarungen geregelt wurde.

Stelle dir selbst die Frage, was du für die Kinder am besten hältst und was die Kinder wollen würden. Danach solltest du handeln.

Gruß

Martin
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Aldruper
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« Antwort #2 am: 02. März 2008, 17:11:54 »

Hallo Martin,
zur zeit bin ich Kampfmüde wenn ich höre was die Kindesmutter macht und das geht schon seit Jahren.Klar werde ich weiter Kämpfen um die Kinder.  Das mit dem Testament habe ich auch meinen Töchtern gesagt das das so nicht geht  was die Mama da sagt.Nach den Gespräch der Kinder Waren sie heilfroh und sagten es der Mutter sie Antwortete darauf:Ich entziehe vorher das Sorgerecht für euern Vater dan geht das.
Nein es gibt kein Richterlichen beschluss haben immer alles mit dem Jugendamt  besprochen darauf uns geeinigt mit Elternvereinbarung,die aber nicht lange anhielten.
Was ich will ist das meine Töchter ein normales leben leben.

Gruss Stefan
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PhoeniX
Gast
« Antwort #3 am: 02. März 2008, 18:20:51 »

Moin

Ich entziehe vorher das Sorgerecht für euern Vater dan geht das.

Nöö. >§ 1680 BGB< besagt eindeutig was anderes. Nur ohne SGR kommt schnell mal die Pflegemafia ins Spiel, aber das ist eh momentan irrelevant.


Was ich will ist das meine Töchter ein normales leben leben.

Wie möchtest du das bewekstelligen, bzw ist das bei deiner EX möglich?

Gruß

Martin
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Aldruper
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« Antwort #4 am: 02. März 2008, 18:38:22 »

Hallo,
Das das mit dem Sorgerecht nicht geht,das weiss ich ja aber das Erzählt sie den Kinden und Kinder glauben was Eltern sagen Oder?

Durch die Äusserung meiner Kinder habe ich nicht den Eindruck,das es den dort gut geht. Sie leiden unter Gewichtsprobleme,sind in der Schulischen leistung die schlechtesten in der Klasse seit2 J.,fügen sich selber Verletzung zu.Deswegen Versuche ich es mit dem Jugendamt
wenn da nicht vielleicht über das Familiengericht.

Gruss Stefan
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DeepThought
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« Antwort #5 am: 02. März 2008, 18:51:23 »

Moin,

meiner Meinung hast du es zu lange schleifen lassen und darauf vertraut, dass sich die Einsicht bei deiner Ex einstellt.

Vergiss es.

Zieh' vor Gericht und gut ist. Schluss mit herumeiern.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aldruper
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« Antwort #6 am: 02. März 2008, 19:12:30 »

Hallo,
Ich dachte auch immer das ich mich mit der Kindesmutter einigen könnte aber da habe ich wohl falsch gedacht. cry_smile Wie ist das wenn ich das Umgangsrecht per Gericht einklage?Ist es dann meine Pflicht die Kinder alle 14 Tage zu einer bestimmten Uhrzeit abzuholen und auch wieder zurück zu bringen?Aus beruflichen Gründen wäre es mir nämlich nicht möglich immer diese Zeiten einzuhalten da ich als Berufskraftfahrer keine geregelten Arbeitszeiten habe.Wie sieht es mit den Kosten für die Klage aus ?bekomme ich dafür Prozesskostenhilfe?Da ich ein Mangelfall bin wurde ich finanziell schon auf den Selbstbehalt runter geschraubt. mad
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Beppo
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« Antwort #7 am: 02. März 2008, 20:07:31 »

Umgangsklagen sind nicht sehr teuer.

Ich habe für meine genau 11,80 € bezahlt.

Wenn der Richter kein Vollidiot ist (welche es leider in nicht geringer Zahl gibt) wird er versuchen deine terminlichen Probleme zu berücksichtigen.

Das Problem ist nur: Je weniger spezifisch du deine Zeiten angeben kannst, desto unpräziser wird das Urteil.

Wenn nachher drinsteht: "Frau X muss Herrn Y irgendwann ausreichend Umgang gewähren." hast du nix gewonnen.

Und ein Urteil nach dem Motto: "Immer wenn Herr Y Umgang wünscht, hat Frau X diesen zu ermöglichen" wird es leider auch nicht geben.

Versuche also dem Richter eine möglichst präzise und bequeme Brücke zu bauen, über die er nur noch rüber gehen muss.


Dein Problem geht allerdings über das Umgangsrecht deutlich hinaus.

Ich fürchte, du musst dir noch einen etwas dickeren Knüppel besorgen.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 02. März 2008, 20:09:15 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #8 am: 02. März 2008, 20:18:18 »

Danke Beppo für deine Antwort du hast mich Gestärkt weiter für meine Töchter zu Kämpfen.
Frage was meinst du mit Knüppel besorgen question

Gruss Aldruper
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Beppo
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« Antwort #9 am: 02. März 2008, 20:28:46 »

Frage was meinst du mit Knüppel besorgen question

Naja, das was du beschreibst klingt schon ziemlich beunruhigend.
Da ist es mit Besuchen alle 14 Tage nicht getan.

Wenn du deinen Töchtern wirklich helfen willst solltest du überlegen, ob du sie nicht ganz zu dir holen kannst.

Mit 11 spielt der Wunsch der Kinder schon eine erhebliche Rolle.

Dazu gehört allerdings beherztes Auftreten und solche Texte, wie sie Phoenix dir ja schon um die Ohren gehauen hat sind auf jeden Fall ein absolutes no go!

Wenn du so etwas vor Gericht auch nur andeutest, kann dieser Wunsch schneller erfüllt werden als du niesen kannst.

Gruss Beppo
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« Antwort #10 am: 02. März 2008, 20:54:17 »

Wie sieht das aus wenn ich das alles durchziehe die Kinder werden doch auch befragt,wenn aber die Mutter  sie vorher bearbeitet   und ihnen damit droht wenn sie die Warheit vor Gericht aussagen dann müssen sie für immer zum Papa und dürfen nie wieder zur Mama.Sie lieben ihre Mama und wollen sie nicht verlieren und man weiss ja Mütter können mit ihren Kindern machen was sie wollen die Kinder werden ihr immer wieder verzeihen.

Gruss Aldruper
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« Antwort #11 am: 02. März 2008, 20:57:33 »

Dann hast Du die Möglichkeit den Kindern zu sagen, dass sie die Mama jederzeit sehen dürfen, wenn sie bei Dir leben würden. Und dass es ein Gesetz gibt, in dem drin steht, dass der Umgang mit dem Elternteil, wo sie nicht wohnen, nicht verboten werden darf.

Sie kommen ja jetzt in ein Alter, wo man durchaus zB nach Fakten gemeinsam googlen könnte oder vielleicht auch mal gucken, was bei Wiki dazu steht.

LG LBM
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« Antwort #12 am: 02. März 2008, 21:07:14 »

Wie das genau ablaufen und ausgehen würde, weiss niemand aber einen Teil der Antwort kannst du oben in der Signatur von Phoenix finden, der diesen Kampf übrigens auch gewonnen hat und seine Kinder bei sich hat.

Was man dafür tun muss weiss ich nicht so genau, da ich eher der Spezialist für die leichte Muse bin aber wie gesagt, manch Andere hier haben da reichlich Erfahrung.

Nur, ehrlich gesagt, du klingst im Moment nicht so, als ob du dafür die richtige Einstellung hättest. Das geht nicht mal eben so zwischen Jause und Pause.



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« Antwort #13 am: 02. März 2008, 21:16:40 »

Hallo ,
Danke an alle für die Unterstüzung werde alles in bewegung setze was sich bewegen lässt.Im wohle der Kinder.Und wenn es daneben geht,kann man mir nicht nachsagen du hast nicht für deine Kinder Gekämpft.Wünsche euch allen einen schönen  restlichen Sonntag

Gruss Aldruper
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PhoeniX
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« Antwort #14 am: 02. März 2008, 23:14:24 »

Moin

Ein ABR-Antrag ist immer ein "Alles oder Nichts" Antrag. Entweder gehst du mit dem ABR nach hause, oder deine EX. Das muß dir klar sein.

Ein ABR-Antrag gehört zu den schmutzigsten Schlamschlachten, die es gibt, denn deine Ex wird es so auffassen, das du ihr das Kind wegnehmen willst. Dort wirst du deine EX in neuen Dimensionen erleben. Verleumdungen wie Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum und Mißbrauchsvorwürfe sind bei diesem Thema schon fast an der Tagesordnung. Es hagelt Terror und Drohungen. Es gibt kein dazwischen.

Aber du tust es für die Kinder. 
Zitat
Und wenn es daneben geht,kann man mir nicht nachsagen du hast nicht für deine Kinder Gekämpft.
Falsch. Auch danach hört es nicht auf. Selbst wenn du das ABR verlieren würdest. Für das was mit deinen Kindern ist, erhältst du keine Absolution nur weil du eine Schlacht verloren hast. Finde dich mit den Gedanken ab, das du solange du lebst für deine Kinder verantwortlich bist. Mit ABR oder ohne. Mit SGR oder ohne.

Versteh das nicht falsch. Gerade weil ich so was "durch" habe, verurteile ich niemanden, der sagt das ihm die Kraft dafür fehlt. Auch wenn ich es nicht gut heiße sich vor der Verantwortung zu drücken.

Aber Absolution wirst du nie erhalten, da du dir dabei immer selbst im Weg stehen wirst. Der Gedanke, das es den Kindern nicht gut geht .... Der Selbsthaß der aus dem Wissen entsteht nicht stark genug gewesen zu sein .... Die Vorwürfe sich selbst gegenüber nicht alles (AG OLG etc) versucht zu haben .... Das wird nie verschwinden. Selbst wenn man das ABR zugesprochen bekommen hat und das ganze Ausmaß der Vernachlässigung die das Kind erlebt hat zu spüren bekommt fragt man sich noch, wie man es hätte verhindern können, wieso man so lange zugeschaut hat.

Auch deine jetzige Frau wird die Ausläufer den Sturmes in Form eines "öfter am Boden zerstören Mannes" zu spüren bekommen. Eure Ehe sollte auf einem sehr stabilen Felsen gebaut sein, damit die Brandung ihn nicht wegspühlt.

Aber glaub mir. Das Gefühl endlich was für die Kinder zu tun wird dich beflügeln und die Liebe die man von den Kindern erhält, wenn sie endlich altersentsprechend Leben dürfen läßt vieles Leid was man selbst erlebt hat vergessen.

Wichtig ist es eine klare Linie zu fahren und das ohne wenn und aber. Eine Kursabweichung verändert immer das Ziel.

Gruß

Martin
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Aldruper
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« Antwort #15 am: 03. März 2008, 09:05:46 »

Morgen ,wenn ich ein ABR Antrag stelle isr es Sinvoll mit dem Jugendamt,wo ich nächste woche ein Termin habe oder sollte ich gleich zu RA.

Gruss Aldruper
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« Antwort #16 am: 03. März 2008, 09:10:08 »

@Phoenix
Ein ABR-Antrag ist immer ein "Alles oder Nichts" Antrag. Entweder gehst du mit dem ABR nach hause, oder deine EX. Das muß dir klar sein.


Da mich dieser Satz etwas verunsichert und ich den Thread vom Aldruper nicht zereden will, habe ich hier http://vatersein.de/Forum-topic-12392-start-msg127235.html#new einen neuen Faden mit meiner Frage aufgemacht.

Gruss Beppo
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #17 am: 03. März 2008, 11:08:11 »

Hallo Aldruper

Morgen ,wenn ich ein ABR Antrag stelle isr es Sinvoll mit dem Jugendamt,wo ich nächste woche ein Termin habe oder sollte ich gleich zu RA.

Hier ist Planung und überlegtes Vorgehen gefragt und keine Schnellschüsse. Bevor du eine Aktion startest,
setzt dich hin und werde dir darüber klar, was du willst und was du durchhalten kannst. Wenn du diesen Stein
ins Rollen bringst, gibt es kein zurück mehr.

Was immer du auch tust, DU musst es tun und zwar ohne jegliche Absolution von den Kindern. Die Kinder musst du da raus halten.
Wenn DU der Meinung bist, die Kinder müssen und wollen da raus, dann zieh es durch. Es ist wichtig sich zu positionieren und
diese Position zu behaupten. Mit den Kindern Fragen des Familienrechtes zu googeln halte ich für sehr bedenklich. Wir Grossen
treffen die Entscheidungen und die Kinder vertrauen darauf, dass es die richtigen sind. Kinder wollen keine Beweise, sondern
einen Vater der klare Ansagen macht. Es schadet nicht, wenn man einem Kind sagt: Das habe ich entschieden und so wird es gemacht.

Zu den Möglichkeiten:

Du kannst einen Antrag auf ABR stellen. Dazu solltest du dich an einen Anwalt ( Familienrecht ) wenden. Der wird die Sache dann
in Gang  bringen.

Du kannst die Kinder einbehalten und Antrag auf ABR und eine EA für das ABR bis zur Verhandlung beantragen. Dieser Weg ist aber
nicht anzuraten, wenn sich die Kinder nicht klar weigern, zur Mutter zurück zu gehen. Dieser Weg birg viele Gefahren, deshalb kann
ich dir nicht dazu raten ihn einzuschlagen. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass du hierfür viel Kraft und ein sehr dickes Fell brauchst.

Wenn ich allerdings so etwas lese:

Jetzt am W.E  sind  beide Töchter ausgerastet als ich sie wieder zur Kindsmutter zurück brachte sie waren so fertig das sogar der Notarzt kommen musste um ihnen eine Beruhigungspritze zu geben.

frage ich mich, was noch passieren muß, bevor du handelst  question


LG Thomas
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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