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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:38:39 *
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Autor Thema: Trennung ohne Streit  (Gelesen 1093 mal)
Gondolf
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 10. Juli 2004, 22:13:07 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

und wieder hat eine "verlorene Seele" den Weg zu Euch gefunden.
Ich lese die Beiträge nun schon seit letzten Montag und bei einigen Beiträgen wird es mir ganz anders.

Nun zu mir, ich bin verheiratet (noch), 28 Jahre und habe 2 Kinder.
Meine Frau möchte sich nun aufgrund eines anderen von mir trennen.
Meine Geschichte spielt hier ersteinmal keine Rolle, vielleicht schreibe ich sie zu einem späteren Zeitpunkt auf.

Im Gegensatz zu vielen anderen, ist bei uns im Moment das Thema Trennung nicht von Streitereien und gegenseitigen Beschuldigungen geprägt.

Wir möchten die Trennung/Scheidung soweit es geht ohne Anwälte/Gerichte abwickeln.

Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen und ich hoffe, das mir jemand ein paar Tips oder Ratschläge dazu geben kann.

1. kann man von irgendeiner Stelle den zu bezahlenden Unterhalt ausrechnen lassen, oder muss man unbedingt zum Anwalt gehen. Vom jugendamt weiss ich, hab aber in den verschiedenen Foren unterschiedliche Meinungen gehört.
Meine Frau möchte mich (noch) nicht über "den Tisch ziehen" (keine Ahnung, ob sich da etwas ändert).
Und auch ich habe nicht vor, "sie auf die Strasse zu setzen". Ich werde mich natürlich um die finanzielle Unterstützung für sie und die Kinder nicht "drücken".

2. Im Moment wohnen wir noch zusammen. Sie kocht (und vorallem animiert mich zum Essen - ich krieg keinen Bissen runter) und wäscht weiter für mich.
Am liebsten wäre es Ihr auch, wenn ich die nächste Zeit wohnen bleiben würde, was ich aber nicht mehr durchhalte. Deswegen habe ich vor, die Wohnung zu verlassen.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide.

Wenn ich jetzt ausziehe und der Mietvertrag auf sie umgeschrieben ist, kann sie dann soziale Hilfe (Wohngeld, Sozialhilfe) beantragen, auch wenn nichts über einen Anwalt geregelt wurde?
Sie kann die Wohnung alleine von den Unterhaltzahlungen +Kindergeld+eigenes Einkommen (340Eur Basis) nicht bezahlen. Kann sie von mir zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen auch noch Mietunterstützung verlangen?

3. Mit der Wohnungsaufteilung sind wir uns auch einig. Nur definitiv wurde noch nichts geregelt.
Reicht es wenn wir ein Schriftstück aufsetzen und beide unterschreiben oder muss es von einem Notar beglaubigt werden.

4. Mit den Kindern gibt es (wieder noch) keine Probleme., Ich darf (und will) sie weiterhin sehen, so oft und wann ich will.
Was passiert dann aber, wenn Sie irgendwann Ihre Meinung ändert?

Ich denke das reicht jetzt erstmal, mir schweben noch soviele Gedanken im Kopf herum, aber im Moment kann ich keine klaren Worte mehr finden.

Ich freue mich auf Eure Antworten

Gruss
Roger
Gespeichert
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #1 am: 10. Juli 2004, 22:21:40 »

Hallo,

zum Finanziellen: Auf das Sozialamt kann deine Frau nicht gehen - du bist ihr Unterhalt verpflichtet genauso deinen Kindern. Vom Kinderunterhalt wird auch Miete bezahlt.
Warum geht ihr nicht zusammen zu einem Beratungsgespräch bei einem RA?
Kindesunterhalt kannst du dir kostenlos beim JA ausrechnen lassen.

Wenn sie einen anderen Partner hat - zieht er dann bei ihr evtl.ein?
Gespeichert
micmac
Gast
« Antwort #2 am: 11. Juli 2004, 09:17:14 »

Hallo Roger !
Ich habe hier zwar meistens meine krasse Meinung wieder gegeben, aber ich wurde bisher auch darin bestätigt. Auch meine Ex hat mir eine gütliche und schöne Trennung in Aussicht gestellt.
Wie ich erwartet hatte, ging die Sache aber wegen dem Geld dann erst richtig los.
Ich bin ausgezogen und habe einen persönlichen und finanziellen Schnitt gemacht.
Ich kann dir nur sagen, es geht mir mittlerweile besser als meiner Ex.
Zwei meiner Kollegen haben sich ebenfalls getrennt und die schöne Trennung war beabsichtigt. Beide sitzen jetzt da und heulen sich die Augen aus,
weil sie sie wie ein Depp fühlen, der nochmals hereingefallen ist.
Wegen irgendwelchen Zahlungen, wie Wohngeld usw. geh auf deine Gemeindeverwaltung und lass es dir ausrechnen. Mir bleiben 840
Selbsterhalt und da mein Sohn bei mir ist, bekomme ich noch etwas mehr dazu.
Ich bin glücklicher, ruhiger und zufriedener nach meiner Trennung.
Bin optimistisch für die Zukunft und denke ich werde auch sonst alles noch schaffen.

Gruss
micmac
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #3 am: 11. Juli 2004, 10:40:07 »

Moin Roger,

willkommen uaf vatersein.de.

Für eine einvernehmliche, friedliche und eure Kinder wenig belastende Trennung/Scheidung drücke ich euch alle verfügbaren Daumen.

Zu deinen Fragen: [list=1]
  • Das JA betitelt, so ie du es möchtest. Eine Prüfung wird in den seltensten Fällen vorgenommen. Wenn du nach Auffassung deiner Ex zu wenig KU betiteln lässt, kann sie klagen. Den TU kann man ausrechnen. Guck dir mal das Schema auf Seite 2 in diesem Beitrag an.
  • Achte darauf, dass der Folgemietvertrag von ihr geschlossen wird. Lass es dir zeigen! Du bist für ihre Mietschulden haftbar. Einen Zuschuss zur Miete musst du nicht leisten, wenn sie Alleinmieter ist.
  • Macht ein Protokoll über alle Dinge die ein jeder behält und schreibt darunter, dass von weitergehenden Ansprüchen aus der Hausratsaufteilung Abstand genommen wird. Das könnt ihr privatrechtlich machen, also ohne RA oder Notar.
  • Den Umgang kann der Betreuungselternteil letztlich so gewähren, wie er lustig ist. Erst wenn ein Urteil oder Vergleich besteht, hast du einen durchsetzbaren Rechtsanspruch. Wenn es erst mal so klappt, ist es prima. Ihr könnt auch vor dem JA eine Umgangsvereinbarung treffen. Wird diese dann später nicht eingehalten, hast du zumindest schon mal etwas schriftliches. [/list=1]

    DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Gondolf
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #4 am: 11. Juli 2004, 12:31:18 »

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mal schauen, wie sich das nun alles entwickelt.

Gruss
Roger
Gespeichert
friuw
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #5 am: 11. Juli 2004, 14:02:11 »

Hallo,

genau Dein Problem hatte ich vor 10 Jahren.
Alles sollte fair ablaufen. Wir haben sogar noch ein gemeinsames Seminar zum Thema "Rechtliche Folgen bei Ehetrennung" besucht. Der Seminarleiter wurde dann der Rechtsanwalt meiner Ex-Frau. Verprach ihr den Himmel auf Erden vor. Heute ist sie krank, kaputt und verbittert.
 
Nur der Rechtsanwalt zockt immer noch weiter. Bei der Unterhaltsverhandlung am AG kam es zum Vergleich, dann zum Urteil am OLG nach 3 Jahren mit einer Nachzahlung von ca. einem Jahreseinkommen. Sofort Kontopfändung, Lohnpfändung bis hin zur BFA-Rentenpfändung. Der Rechtsanwalt zieht alle Register. Verdient immer. Sogar gegen meine zweite Frau wurde prozessiert. Heute ist alles bezahlt, das Pfändungskonto sogar überzahlt. Die Antwort war gleich wieder eine neue Lohnpfändung mit der Anmerkung, dass die Überzahlung ja  mit der nächsten Unterhaltsfälligkeit verrechnet werden könnte. Und.... weil die Schulden schnell innerhalb von drei Jahren abgetragen wurden, wurde gleich eine neue Unterhaltsklage angekündigt.
Meine Empfehlung: Meide jeden Rechtsanwalt. Frauen bekommen den Himmel auf Erden versprochen und die Rechtsanwälte zocken Dich ab bis an Dein Lebensende.

Herzlichst

Friuw
Gespeichert
micmac
Gast
« Antwort #6 am: 11. Juli 2004, 14:13:23 »

Hi Friuw, Hi Roger
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Heute ist sie krank, kaputt und verbittert
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So ist es leider immer öfters. Es wird ihnen wirklich der Himmel auf Erden versprochen, sie glauben es aber auch! Was ist nach einer Scheidung besser ? Klar in einigen Fällen ist eine Trennung notwendig, darüber braucht niemand streiten. Die Mehrzahl der Scheidungen kommt aber daher, dass viele meinen es kommt etwas besserers, weil man es ihnen eben versprochen hat.
Bei einer fehlerhaften Beratung kann man ruhig mal den Rechtsanwalt verklagen. Ich habe schon einen Prozess gewonnen, aber es hat auch lange gedauert bis ein Rechtsanwalt bereit war den anderen zu verklagen.
Mein Motto: Immer schauen was geht, meistens geht noch viel.

Gruss
micmac
Gespeichert
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