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Autor Thema: Einstweilige Anordnung auf Erlass der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 896 mal)
babbedeckel
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AE-Papa


« am: 19. Februar 2008, 18:30:51 »

Hi @all,

da ich auf heißen Kohlen sitze, warte und warte ich auf den Erlass der Zwangsvoillstreckung für den EU  gun
Ich weiß auch, daß das AG dicht ist. Alter Richter gestorben, neue Richterin muß sich einarbeiten, bzw. Altlasten aufarbeiten  exclamation_smile
...TOLL  thumbdown
Außerdem würde ich wetten, daß die EX die schon gezahlte Kohle nicht mehr rausrückt  gun
Meine Fragen sind nun:
  • Wie lange dauert so eine EA ? Bzw. welche Erfahrungswerte habt ihr ?
  • Darf die ewig dauern ? ...oder muß die EA höher priorisiert bearbeitet werden ?
  • Kann mann querschießen, indem man den GV anschreibt, mit dem Verweis auf die -noch nicht entschiedene- EA, um nix auf das Konto der EX zu überweisen , oder so?

schonmal Danke für die Antworten.

Gruß
babbedeckel
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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Schmusepapa
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« Antwort #1 am: 19. Februar 2008, 20:29:44 »

Hallo babbedeckel,

EA bedeutet Verfahrenseröffnung innerhalb von 3 Monaten. Wie "genau" das Gericht damit umgeht, kann ich nicht sagen. Wenn sich nach Ablauf von 3 Monaten nix tut, kannst du Untätigkeitsbeschwerde einlegen (ob der Begriff so genau juristisch richtig ist kann ich nicht sagen).

Zum Rest kann ich derzeit wenig sagen, da ich die Worte

da ich auf heißen Kohlen sitze, warte und warte ich auf den Erlass der Zwangsvoillstreckung für den EU  gun

nicht wirklich verstehe. Du willst den EU einstellen, hast Abänderungsklage eingereicht zusammen mit EA??? Und du willst Vollstreckungsverzicht deines bislang und immer noch bestehenden Urteils / Vergleiches erreichen?

Sorry, ich habe deinen Fall mit allen Details gerade nicht mehr in Erinnerung.

Gruß

Martin
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babbedeckel
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Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #2 am: 19. Februar 2008, 20:40:16 »

Hi,

Du willst den EU einstellen, hast Abänderungsklage eingereicht zusammen mit EA??? Und du willst Vollstreckungsverzicht deines bislang und immer noch bestehenden Urteils / Vergleiches erreichen?
2mal Ja
Ja, ich möchte das die Vollstreckung eingestellt wird, bis zum Hauptverfahren.
Abänderungsklage habe natürlich auch eingereicht.

Ich würde halt am liebsten den EU für März -zumindest auf Konto von EX- nicht mehr überweisen.

Gruß
babbedeckel
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Schmusepapa
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Beiträge: 1.461


« Antwort #3 am: 19. Februar 2008, 21:10:11 »

Hallo babbedeckel,

Ich würde halt am liebsten den EU für März -zumindest auf Konto von EX- nicht mehr überweisen.

dann mach mal  puzzled.

Im Ernst, ich bin kein Vollstreckungsexperte. IMHO kann sie aus dem bestehenden Titel pfänden lassen, sofern das Gericht noch nicht über die Aussetzung der Vollstreckung entschieden hat.

Zahlst du nicht, kann sie den Gerichtsvollzieher losschicken. Aber die haben normalerweise auch einiges um die Ohren. Die spannende Frage wäre, ob zuerst die Aussetzung der Vollstreckung kommt - ob überhaupt und wann. Evtl. kommt diese schneller als der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Tür steht. Vielleicht ist dieser auch schneller.

Was du jetzt machst, hängt von deiner "Kriegskasse" und deinen Nerven ab. Ne Pfändung ist nicht lecker, meine Meinung zumindest.

Vielleicht liege ich auch juristisch völlig falsch. Aber es wird sich hoffentlich der eine oder andere Experte noch melden.

Gruß

Martin
Gespeichert
sky
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« Antwort #4 am: 19. Februar 2008, 21:24:24 »

Hi,

das Prozessgericht wird i.d.R. gegen Sicherheitsleistung einstellen. Im Übrigen § 769 ZPO Abs. 2 beachten.

Thomas/Putzo 26. Auflage

Zuständigkeit: a) Prozessgericht [...] b) Vollstreckungsgericht (Abs2; §764) dessen Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RPflG), nur in dringenden Fällen, nämlich dann, wenn das Prozessgericht nicht mehr rechtzeitig entscheiden kann, bevor eine Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt wird, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (z.B. Versteigerung). Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die ZwVollstr stattfindet.

Grüsse
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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