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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:31:03 *
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Autor Thema: Gerichtskosten  (Gelesen 608 mal)
andree74
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 52


aka Zorro72


« am: 16. Februar 2008, 10:34:21 »

Hallo alle zusammen!

Ich lebe seit 3 Monaten nicht mehr mit meiner Ex und unserem Kind zusammen. Bisher sehe ich unsere Tochter sehr unregelmäßig und meistens nur dann, wann meiner Ex es passt. Für mich ist es eine sehr unbefriedengende Situation. Ich lebe in der gleichen Stadt und könnte es auch zeitlich einrichten, meine Tochter häufig zu sehen. Ich möchte auch an ihrem Leben teilhaben.

Da mehrere Gespräche beim Amt für Familie und Soziales bzw. bei der Erziehungsberatungsstelle unfruchtbar blieben, bleibt mir wohl keine Wahl als das Gericht. Darauf will meine Ex wohl auch aus und bleibt deshalb so stur!

Jetzt frage ich mich, was es ca. an Kosten verursachen würde?
Wie lange dauert die Gerichtsverhandlung?
Ist es an einem Tag bzw. in 2-3 Stunden geklärt?
Was bringt mir das Gerichtsurteil, wenn mir ein 14 tägiges Umgangs-/Besuchsrecht zugestanden wird?
Kann meine Ex danach auch noch mit mir Katz und Maus spielen, indem sie sie mir nicht hergibt oder zum Kinderarzt geht?

Das waren jetzt ersteinmal viele Fragen... Ich hoffe, dass ich von euch ein paar gute Tipps bekomme!

Gruß andree74 
Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #1 am: 16. Februar 2008, 11:35:17 »

Moin

a) Da Vermittlungsversuche beim JA gescheitert sind, kannst du eventuell >PKH< beantragen. Dieses orientiert sich an deinem Einkommen.

b)ca 2-3 Monate evtl auch länger.

c)Nein. Die Gerichtsverhandlung dauert zwar nur ca. 1-2 Stunden, aber ....... Ein Urteil ist erst 14 Tage nach Urteilszustellung gültig. In dieser Zeit kann man Rechtsmittel einlegen, der Richter könnte entscheiden, das ihr euch bei einer Beratungsstelle einigt, etc

d) Eine Vollstreckbarkeit. Hier gibt es Zwangsmittel, Umgangspflegschaften uns so weiter.....

e) Das kommt auf deine Ex an. Es gibt so viele Möglichkeiten und Register die die Ex ziehen kann.....

Gruß

Martin
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #2 am: 16. Februar 2008, 11:43:15 »

Hey

Zitat
 Jetzt frage ich mich, was es ca. an Kosten verursachen würde?

Das liegt an den Streitwert der Sache, bei Umgansstreitigkeiten meine ich gibt es da eionen festgelegten Betrag, weiß jetzt aber ehrlich gesagt nicht die Höhe.
Aber evtl. hast du ja auch Anspruch auf Beratungshilfe u später im Verfahren anspruch auf PKH, wenn du entsprechendes geringes Einkommen hast u entsprechende Ausgaben..

Zitat
Wie lange dauert die Gerichtsverhandlung?
Ist es an einem Tag bzw. in 2-3 Stunden geklärt?  

Das kann man nicht wirklich sagen, es gibt ja kleinen Fahrplan  
Aber in der Regel sollte so ein Termin nach einer Stunde o 2 abgehandelt sein.

Allerdings kann es dazu schon kommen das später nochmals ein weitere Termin folgt, Moate später...

Zitat
Was bringt mir das Gerichtsurteil, wenn mir ein 14 tägiges Umgangs-/Besuchsrecht zugestanden wird?  

Na das du eine vor Gericht geschlossene Umgangsvereinbarung hast in schriftlicher Form, die ansich bindend ist...

Die  Einbringung von Zwangsmitteln im Urteil wäre evtl. nicht schlecht bei weiterem Boykott der KM ..

Zitat
 Kann meine Ex danach auch noch mit mir Katz und Maus spielen, indem sie sie mir nicht hergibt oder zum Kinderarzt geht?
Ja das kann sie leider weiterhin, allerdings da das ganze vor Gericht schon war, besteht dann die möglichkeit  sie durch Zwangsmittel zum Umdenken zu bewegen...allerdings wird das letztendlich doch eher sehr selten angewendet..

Gruß
Jens

edit: ..boah hab ich lange zum tippen gebraucht  ich lass es mal dennoch stehen..
« Letzte Änderung: 16. Februar 2008, 11:46:00 von JensB2001 » Gespeichert
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