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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:30:13 *
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Autor Thema: TU-Klage anderthalb Jahre nach Auskunftsverlangen?  (Gelesen 1641 mal)
Thomas60
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Beiträge: 146


« am: 14. Februar 2008, 18:14:00 »

Hallo,

meine Bitte an euch ist etwas kompliziert und auch lang.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, mein Anwalt hat schon die Segel gestrichen.

Scheidung war im September 07. Jetzt fordert meine EX-Frau TU nach.
Januar 06 war offiziell Trennung und im Rahmen einer Mediation wurde eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung getroffen. Danach bediene ich die beiden Kinder voll (135%) und für meine EX bleibt nichts übrig. Sie hatte auch schon während der Ehe einen 400 Euro-Job.
Anfang Mai 2006 zog mein Sohn (damals 12) zu mir, worauf ich die KU-Zahlung für meinen Sohn einstellte.
Am 01.08.06 wurde unser gemeinsames Haus verkauft und 461.- Haus-Rate fielen weg.
Am 15.05.06 bekam ich ein Auskunftverlangen ihres RA, wg. Geltendmachung TU.
Verlangen wurde per Gerichtsurteil abgebügelt, da ja erst im Rahmen der Mediation erteilt.

Erst jetzt, im November 2007, anderthalb Jahre nach Auskunftsverlangen,  wurde Klage wegen TU eingereicht. Da tauchte auch zum ersten Mal eine Summe auf (469.-). Eine konkrete Forderung hat es vorher nie gegeben.
Kann ich mich vielleicht darauf berufen?

Nach bürgerlichem Recht ( § 242 BGB) ist der Unterhaltsanspruch verwirkt und damit in vollem Umfange entfallen, wenn und soweit er vom zuständigen Träger illoyal verspätet geltend gemacht worden ist. Davon ist bei mehr als einjähriger Untätigkeit seit Fälligkeit des Anspruchs auszugehen (Zeitmoment), wenn sich der Unterhaltsverpflichtete aufgrund besonderer Umstände nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (Umstandsmoment). Je nach Fälligkeit des Anspruchs ist ggf. nur ein Teil davon verwirkt.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/alg_ii_durchfuerhungshinweise/hw33.pdf

Prozesskostenhilfe wurde gewährt, wenn sie ihre Forderungen auf 288.- zurückschraubt. Allerdings stellen sich einem bei den Zahlen der Richterin die Haare auf:

Nettoeinkommen damals: 2400.- abzüglich:
5% Werbungskosten: 120.-
Lebensversicherung (Altersvorsorge): 52.-
Hypothekendarlehen: 170.-
Gemeinsamer Autokredit: 102.-
KU- Tochter (7): 257
KU- Sohn (12): 291.-
Betreuungsbonus-Sohn: 120.-
Bleiben 1288.-, abzüglich Selbstbehalt 1000.- macht 288.- TU.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

Wo ist ihr eigenes Einkommen?
Bei TU wird doch der Tabellenbetrag der DT abgezogen und der war lt DT 7/2005, bei meiner Tochter 334.- und bei meinem Sohn 393.-
Am niedrigen Betreuungsbonus von meinem Sohn kann ich wohl nichts machen? Immerhin wäre mein Gehalt, wenn ich eine Frau wäre, ja zur Hälfte überobligatorisch.
Meine tatsächlichen Fahrkosten von c.a.250.- werden nicht anerkannt, mit dem Verweis auf die Vereinbarung, in der 5% festgeschrieben sind. Allerdings wohnte da auch mein Sohn noch nicht bei mir. Ich überlege, veränderte Voraussetzungen geltend zu machen, denn ich wohne auf dem Land und die Fahrerei mit Bus und Bahn würde 2 Stunden beanspruchen, die von der Betreuungszeit meines Sohnes abgehen.

Meint ihr, ich habe da Chancen, das Eine oder Andere durchzukriegen? Mein Anwalt ist eine Pappnase aber mittlerweile auch schon der Dritte und irgendwann hat man auch keine Lust mehr, immer einen Neuen zu suchen. Ich verlaß mich da lieber auf euch, bin ich bis jetzt immer besser gefahren.

Gruß
Thomas
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brille007
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« Antwort #1 am: 14. Februar 2008, 18:30:14 »

Moin Thomas (oder besser: Hello back)

zuerst einmal eine Verständnisfrage: Wurde tatsächlich bereits Klage eingereicht oder nur PKH beantragt? Das geht aus Deinem Posting nicht klar hervor..

Ansonsten würde ich mir tatsächlich einen guten Anwalt suchen (der Streitwert ist ja relativ gering) und die Nummer durchfechten. Ich würde tatsächlich den Grundsatz von Treu und Glauben einwenden. BTW: Wovon hat sie denn in der Zeit gelebt, für die sie jetzt TU nachfordert?

Nicht ganz klar ist mir auch die damalige Hypothekenrate - einmal schreibst Du von 461.-; in der Auflistung stehen aber nur 170.- (was kaum denkbar ist). Bei 461 sollte die Kuh eh vom Eis sein; da bleibt für TU nix über.

Aber vielleicht geht das Ganze nach dem Motto "Mit PKH kann man's ja mal versuchen..."

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Thomas60
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Beiträge: 146


« Antwort #2 am: 14. Februar 2008, 20:11:20 »

Hallo Martin,

tja, ist irgendwie ne neverending Story. Wenn man bedenkt, das extra eine Mediationsvereinbarung gemacht wurde um genau das zu vermeiden... rausgeschmissenes Geld das Ganze, na egal.

Klage wurde eingereicht, in Verbindung mit Antrag auf PKH. Der Klage wird stattgegeben und die PKH wird bewilligt, sofern sie sich auf 288.-beschränkt.
Die 461.- waren die Rate für das Haus (wurde mit Hausverkauf getilgt) und die 170.- sind ein Renovierungsdarlehen auf Hypothekenbasis (noch offen). Problem ist das die 461.- nur bis August 06 angerechnet werden können, da dann ja das Haus verkauft wurde. Das Hypothekendarlehen habe ich durch ein Arbeitgeberdarlehen ablösen lassen, weil sonst das Haus ja nicht hätte verkauft werden können.  Daraus versucht sie mir auch einen Strick zu drehen von wegen "den Kredit habe ich nicht mit unterschrieben, also sieh zu". Da mache ich mir aber keine Sorgen, weil ich nachweisen kann das ich die Hypothek damit abgelöst habe.

Dre Anwalt ist, wie gesagt, schon der Dritte und warum sollte der Vierte mehr taugen? Scheint sich hier nur Schrott rumzutreiben. Wenigstens gewährt mir dieser Anwalt Ratenzahlung und hört zu wenn ich ihm etwas sage. Habe ich auch schon anders erlebt. Muß ihn halt nur ordentlich mit Paragraphen füttern, dann gibt er sich auch Mühe. Nur komisch das ich mehr kenne als er...

Falls die Geschichte mit Treu und Glauben nicht klappt, wie sieht es denn mit den anderen Punkten aus?
Meine Fahrtkosten, ihr Einkommen, der niedrige Betreuungsbonus und der Sache mit Tabellen-und Zahlbetrag beim KU?

Danke schoma

Gruß
Thomas
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Schmusepapa
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« Antwort #3 am: 14. Februar 2008, 22:25:02 »

Hallo Thomas,

[Seziermodus an]

Scheidung war im September 07. Jetzt fordert meine EX-Frau TU nach.
Januar 06 war offiziell Trennung

... also von Januar 06 bis September 07, da es sich ja um TU handelt.?

und im Rahmen einer Mediation wurde eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung getroffen. Danach bediene ich die beiden Kinder voll (135%) und für meine EX bleibt nichts übrig. Sie hatte auch schon während der Ehe einen 400 Euro-Job.

Also müssten ihr doch die 400 € angerechnet werden. Oder die Richterin sieht das als "überobligatorisch" an. Gerichte gehen auch gerne den Weg, das Gehalt voll anzurechnen und dann einen Betreuungsbonus abzuziehen. Dies sind normalerweise aber keine 400 € im Monat!

Anfang Mai 2006 zog mein Sohn (damals 12) zu mir, worauf ich die KU-Zahlung für meinen Sohn einstellte.

Wenn sie keinen KU zahlt, kannst du den Tabellenbetrag abziehen und ein Betreuungsbonus wurde ja weiter unten berücksichtigt.

Am 01.08.06 wurde unser gemeinsames Haus verkauft und 461.- Haus-Rate fielen weg.

Ich gehe mal davon aus, dass deine "Ex" im Rahmen des Zugewinnausgleiches am Erlös beteiligt wurde oder dass der Erlös die Restschulden abgelöst hat - die Belastung war eheprägend und sie hatte ja auch ihren "Anteil" daran. Dies müsste eigentlich bis zum 01.08.06 berücksichtigt werden.

Am 15.05.06 bekam ich ein Auskunftverlangen ihres RA, wg. Geltendmachung TU.

Frühestens ab diesem Zeitpunkt kann TU gefordert werden.

Verlangen wurde per Gerichtsurteil abgebügelt, da ja erst im Rahmen der Mediation erteilt.

Das verstehe ich nicht; erkläre mal genauer was warum durch welches Gerichtsurteil "abgebügelt" wurde.

Erst jetzt, im November 2007, anderthalb Jahre nach Auskunftsverlangen,  wurde Klage wegen TU eingereicht. Da tauchte auch zum ersten Mal eine Summe auf (469.-). Eine konkrete Forderung hat es vorher nie gegeben.

Vielleicht, das ist juristisch zu hoch für mich. Hast du jemals auf dieses Schreiben reagiert? Wurde Auskunft erteilt?

Kann ich mich vielleicht darauf berufen?

Nach bürgerlichem Recht ( § 242 BGB) ist der Unterhaltsanspruch verwirkt und damit in vollem Umfange entfallen, wenn und soweit er vom zuständigen Träger illoyal verspätet geltend gemacht worden ist. Davon ist bei mehr als einjähriger Untätigkeit seit Fälligkeit des Anspruchs auszugehen (Zeitmoment), wenn sich der Unterhaltsverpflichtete aufgrund besonderer Umstände nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (Umstandsmoment). Je nach Fälligkeit des Anspruchs ist ggf. nur ein Teil davon verwirkt.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/alg_ii_durchfuerhungshinweise/hw33.pdf


Du kannst dich darauf berufen - ob das Gericht dich erhört, wissen wir alle erst hinterher.

Prozesskostenhilfe wurde gewährt, wenn sie ihre Forderungen auf 288.- zurückschraubt.

Hast du oder dein Anwalt jemals auf diesen PKH Antrag reagiert?

Wo ist ihr eigenes Einkommen?

s. oben

Bei TU wird doch der Tabellenbetrag der DT abgezogen und der war lt DT 7/2005, bei meiner Tochter 334.- und bei meinem Sohn 393.-

Prinzipiell richtig; studiere aber im Zweifelsfall mal die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines zuständigen OLGs.

Am niedrigen Betreuungsbonus von meinem Sohn kann ich wohl nichts machen? Immerhin wäre mein Gehalt, wenn ich eine Frau wäre, ja zur Hälfte überobligatorisch.

Ich würde am Betreuungsbonus des Sohnes nix anfechten und für Tochter einen Betreuungsbonus von 200 € unterstellen. Das heißt im Klartext, dass von ihrem Gehalt immerhin 200 € angerechnet werden. Es kann ja wohl nicht sein, dass dein Gehalt voll zählt minus Betreuungsbonus und das bei ihr nicht so ist.

Meine tatsächlichen Fahrkosten von c.a.250.- werden nicht anerkannt, mit dem Verweis auf die Vereinbarung, in der 5% festgeschrieben sind. Allerdings wohnte da auch mein Sohn noch nicht bei mir. Ich überlege, veränderte Voraussetzungen geltend zu machen, denn ich wohne auf dem Land und die Fahrerei mit Bus und Bahn würde 2 Stunden beanspruchen, die von der Betreuungszeit meines Sohnes abgehen.

Würde ich probieren - nur schreibst du was von einer Vereinbarung, die wir nicht kennen. Was steht da drin?

[Seziermodus aus]

Meint ihr, ich habe da Chancen, das Eine oder Andere durchzukriegen? Mein Anwalt ist eine Pappnase aber mittlerweile auch schon der Dritte und irgendwann hat man auch keine Lust mehr, immer einen Neuen zu suchen. Ich verlaß mich da lieber auf euch, bin ich bis jetzt immer besser gefahren.

Brauchst du noch nen Anwalt? Du bist doch jetzt schon rechtlich ziemlich "fit"...
Natürlich hast du eine Chance, davon etwas durchzubringen - nur musst du es auch entsprechend ans Gericht schreiben.

Meine Vermutung: "Ex" hat einen PKH Antrag gestellt, auf den du wegen irgendeiner Vereinbarung (die wir nicht kennen) oder aufgrund eines Gerichtsurteils(?) nicht reagiert hast. Dieses "U-Boot" taucht jetzt wieder auf. Die Richterin hat die Akte nicht richtig gelesen bzw. hat nur einseitige Angaben der "Ex".

Die "Knackpunkte" sind m.E.:

  • Trennung der Zeiträume - mache mal für jeden Zeitraum (Trennung, Sohn zieht zu dir, Hausverkauf) eine separate Berechnung
  • Verwirkung - Unterhalt muss zeitnah gefordert werden
  • Anerkennung ihres Einkommens - es kann ja nicht sein, dass dein Einkommen minus Betreuungsbonus zählt, ihres aber überhaupt nicht. Es muss dann ja auch ihr Einkommen minus Betreuungsbonus berücksicht werden.
  • Fahrtkosten - 250 € vs. 120 €
  • Abzug des Tabellenbetrages der DT und nicht Abzug des Zahlbetrages
  • Unterhalt kann erst ab Mai 2006 gefordert werden
  • Berücksichtigung der Hausschulden bis August 2006

Ob und was du davon "durchbekommst", kann dir beim deutschen Familienrechtsroulette keiner sagen - ich würde aber all diese Punkte gegenüber dem Gericht angeben.

Gruß

Martin
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Thomas60
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« Antwort #4 am: 14. Februar 2008, 23:19:58 »

Hey, noch ein Martin.

Danke für deine Ausführungen.

Januar 06 bis September 07 TU ist richtig. Ich habe nur November 07 aufgeführt weil das der Zeitpunkt war, an dem zum ersten Mal eine konkrete Forderung gestellt wurde.

Das mit den 400.- sehe ich genauso. Dieses Einkommen ist ja auch in der Trennungs-und Scheidungsvereinbarung (T+S- Vereinbarung) als nicht überobligatorisch festgeschrieben, da sie das auch schon während der Ehe verdient hat.
Ist ja auch von ihrem RA in seinem Schreiben ans Gericht erwähnt worden. Keine Ahnung, warum die Richterin das einfach unterschlägt.

Den Betreuungsbonus halte ich, mit 120.-,  für zu niedrig. Leider gibt es aber in unserer Trümmer-Rechtsprechung da keine konkreten Zahlen, so das ich auf das Wohlwollen der Richterin angewiesen bin.
Aber ich akzeptiere doch nicht einen Betreuungsbonus von 200.- für meine Ex und nur 120.- für mich. So eine Ungleichbehandlung müßte mir die Richterin erstmal erklären.

Das ich vor dem Verkauf des Hauses nicht leistungsfähig war, ist ebenfalls in der T+S-Vereinbarung aufgeführt. Nur steht nichts davon im Schreiben des Gerichts.

Am 15.05.06 verlangte ihr RA  Auskunft über mein Einkommen. Ich verwies ihn auf die T+S-Vereinbarung und das in diesem Rahmen mein Einkommen bereits offengelegt wurde. Darauf hin Klage auf Auskunftserteilung.
Beim Antrag auf PKH wurde die T+S-Vereinbarung verschwiegen, woraufhin sie PKH zugesprochen bekam. Die Richterin war "not amused" und die Klage wurde abgewiesen. Berufung beim OLG ebenfalls.

Der TU wurde ebenfalls in der T+S-Vereinbarung berechnet (0.- mangels Masse) er war also nie strittig. Kann man über etwas vor Gericht streiten, das nie strittig war? Das einzig Strittige ist evtl. die Höhe des TU und da hätte sie doch nur mal eine Forderung stellen müßen, hat sie aber nie. Ihrem Anwalt haben ja alle relevanten Zahlen vorgelegen. Also bin ich davon ausgegangen das da nichts mehr kommt.  Das fällt meine Erachtens unter Treu und Glauben und das kann das Gericht nicht einfach ignorieren, ist immerhin Gesetz.

All diese Zahlen wurden dem Gericht, beim PKH-Antrag, dargelegt. Nur wurden sie geflissentlich ignoriert und nach eigenem Gutdünken zurechtgebogen. Soviel Ignoranz treibt schon die Wut in einem hoch.

Ich habe vor, jeden einzelnen der Punkte, mit Händen und Füßen zu verteidigen und richte mich daher schon mal auf eine Verhandlung vor dem OLG-Celle ein.
Wollte halt von euch wissen, ob evtl. einige dieser Punkte rechtlich nicht haltbar sind und ob ich evtl. etwas vergessen habe.

Gruß
Thomas
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« Antwort #5 am: 15. Februar 2008, 08:56:36 »

Hallo Thomas,

danke für die Klarstellungen.

Das mit den 400.- sehe ich genauso. Dieses Einkommen ist ja auch in der Trennungs-und Scheidungsvereinbarung (T+S- Vereinbarung) als nicht überobligatorisch festgeschrieben, da sie das auch schon während der Ehe verdient hat.
Ist ja auch von ihrem RA in seinem Schreiben ans Gericht erwähnt worden. Keine Ahnung, warum die Richterin das einfach unterschlägt.

Wenn du nicht wenigstens etwas von ihrem Wohlwollen abhängig wärst, würde ich mir die Frechheit erlauben, mal nachzufragen ob es sich dabei wirklich um deinen Fall handelt.

Den Betreuungsbonus halte ich, mit 120.-,  für zu niedrig. Leider gibt es aber in unserer Trümmer-Rechtsprechung da keine konkreten Zahlen, so das ich auf das Wohlwollen der Richterin angewiesen bin.
Aber ich akzeptiere doch nicht einen Betreuungsbonus von 200.- für meine Ex und nur 120.- für mich. So eine Ungleichbehandlung müßte mir die Richterin erstmal erklären.

Die Idee dahinter ist, dass ein Kind, je älter es wird, umso weniger Betreuung braucht. Euer bei dir lebender Sohn ist halt nun mal älter als eure bei der KM lebende Tochter.

Das ich vor dem Verkauf des Hauses nicht leistungsfähig war, ist ebenfalls in der T+S-Vereinbarung aufgeführt. Nur steht nichts davon im Schreiben des Gerichts.

Die Richterin hat die Akte wohl nicht ansatzweise gelesen...

Am 15.05.06 verlangte ihr RA  Auskunft über mein Einkommen. Ich verwies ihn auf die T+S-Vereinbarung und das in diesem Rahmen mein Einkommen bereits offengelegt wurde. Darauf hin Klage auf Auskunftserteilung.
Beim Antrag auf PKH wurde die T+S-Vereinbarung verschwiegen, woraufhin sie PKH zugesprochen bekam. Die Richterin war "not amused" und die Klage wurde abgewiesen. Berufung beim OLG ebenfalls.

Ist es dieselbe Richterin?

All diese Zahlen wurden dem Gericht, beim PKH-Antrag, dargelegt. Nur wurden sie geflissentlich ignoriert und nach eigenem Gutdünken zurechtgebogen. Soviel Ignoranz treibt schon die Wut in einem hoch.

Kann ich versetehen - ist halt aber leider "Standard" in deutschen Gerichten.
Wie sagte mein Anwalt neulich: Die Richterin ist noch jung und motiviert - und sie hat die Akte gelesen. Dies scheint also leider nicht mehr selbstverständlich zu sein.

Gruß

Martin
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Thomas60
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« Antwort #6 am: 01. März 2008, 01:01:44 »

So, weiter geht´s.

Am 03.03.08 ist erstmal Verhandlung in Sachen "nachehelicher Unterhalt".
Bin gespannt, ob sie ein fiktives Einkommen angerechnet bekommt, da sie ja (nach neuem Scheidungsrecht) selbst eine Erwerbsobligenheit hat.
Ansonsten muß ich mir eigentlich keine Sorgen machen, so denn meine tatsächlichen Fahrkosten anerkannt werden.
Trotzdem sind erst mal einige schlaflose Nächte garantiert.

Drückt mir bitte die Daumen.

Gruß
Thomas
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« Antwort #7 am: 01. März 2008, 08:03:06 »

Hallo Thomas,

ich drücke dir beide Daumen ganz fest.

Berichte mal, wie es ausgegangen ist, damit wir hier aus deinem Fall evtl. was lernen können.

Gruß

Martin
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Sukram
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« Antwort #8 am: 01. März 2008, 08:38:01 »

Hallo Thomas ,
was ist denn mit Betreuungsbonus gemeint ?. sorry , das ich frage ,aber so fit bin ich noch nicht !
..kann mir auch so etwas passieren .. habe einen Sohn von fast 11 Jahren
Gruss Sukram
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Thomas60
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« Antwort #9 am: 03. März 2008, 11:35:00 »

So, Verhandlung für EU ist gelaufen.

Meine Fahrtkosten wurden nur für 20 Tage bewilligt, von wegen "im Urlaub fährt man ja nicht".
Das abstruseste ist die Begründung für meinen Selbstbehalt der Mutter gegenüber. Laut Richterin ist der, nach altem Unterhaltsrecht, ebenfalls 900.- da sie da noch mit den Kindern unterhatsrechtlich gleichgestellt war. Erst ab 2008 wird mir 1000.- zugestanden.
Von dem Tabellenbetrag der neuen DT wurde noch das halbe KG abgezogen.
Arbeiten gehen muß sie nicht, da sie auch bei einer Halbtagstätigkeit, nicht auf ihren Mindestbedarf käme. Mehr sei ihr, bei einem 7Jährigen Kind, nicht zuzumuten. Fiktives Einkommen ist daher nicht, soviel mal zu Eigenverantwortung und Erwerbsobligenheit..
120.- Betreungsbonus für Sohnemann wurden anerkannt, ebenfalls alle Schulden.

Nach der etwas eigenartigen Rechnung der Richterin, bleiben so 33.- EU für die Zukunft übrig und 13.- für das vergangene Jahr.
Könnte ich mit leben ;-)
Die Frage ist nur ob sich bei diesen Summen eine Berufung vor dem OLG lohnt. Zumal es bei mir ja nur noch um ihre Erwerbsobligenheit ginge und die steht ja wohl auf sehr wackeligen Beinen (Billigkeit).
Der Selbstbehalt von 900.- bei Ehegatten wäre auch noch ein Grund, aber wegen 13.- ?

Gruß
Thomas
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #10 am: 03. März 2008, 12:00:45 »

Hallo Thomas,

Ich denke, wie du auch, das lohnt sich nicht.

Zumal sich anderenfalls  auch noch die Zahl derUnterhaltsempfänger erhöht, dann bekämst du vielleicht noch beim KU ne neue Baustelle.

So hat deine Ex nur einen Pyrrhussieg errungen. Trotz dieser "vorbildlichen" Richterin.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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Thomas60
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« Antwort #11 am: 03. März 2008, 12:18:37 »

Moin Beppo

Naja, so gaaanz übel war die Richterin auch nicht.
Als der Anwalt meiner EX nach der Begründung für den Betreuungsbonus fragte, meinte die Richterin ganz lapidar das sie 6 Kinder hätte und ob er ihr ernsthaft erklären wolle,  wieviel Betreung ein 14Jähriges Kind brauche.
Auf den Verfahrenskosten bleibt EX ebenfalls zu 90% sitzen, da ihr toller Herr Anwalt fast 460.- EU verlangt hatte und meinen Sohn im PKH-Antrag schlichtweg verschwieg.

Tenor ist bei ihr wohl, das die EX Unterhalt bekommen muß und seien es nur 5.-. Sie verlöre ja sonst auch ihr Gesicht, weil sie unnütz PKH bewilligt hätte.

Gruß
Thomas
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Thomas60
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« Antwort #12 am: 29. März 2008, 19:52:10 »

Hallo,

heute ist das schriftliche Urteil eingetroffen und das weicht, in einem Punkt, ganz erheblich von der mündlichen Verhandlung ab.
Die Richterin hat für das vergangene Jahr (nach der Scheidung) den KG-Zahlbetrag anstelle des Tabellenbetrags von meinem Gehalt abgezogen.
Ist in der Verhandlung explizit angesprochen und auch von ihr bejaht worden.
Was ist denn eine mündliche Verhandlung wert, wenn dann das schriftliche Urteil doch nach Gutdünken ausgestellt wird? Wozu dann überhaupt noch verhandeln? Könnte man dann ja auch einfach weglassen
So mü0te ich der Ex jetzt rund 1000.- EU nachbezahlen. EU für die Zukunft (wenn auch nur 33.-) wurde in keinster Weise (weder in Höhe, noch in Dauer)  beschränkt.
Erwerbsobliegenheit liegt nicht vor, da sie selbst bei Vollzeitbeschäftigung ihren Mindestbedarf nicht decken kann. Das sie eigentlich sogar eine erweiterte Erwerbsobliegenheit hat , da sie keinen Untehalt für ihren Sohn zahlt, ist nirgends vermerkt. Bei einem Mann hätte das sicher anders ausgesehen.

Soviel Ignoranz gegen geltendes Recht will ich nicht so einfach hinnehmen und werde wohl vor das OLG(Celle) ziehen.
Was liegt denn jetzt an?
OLG-zugelassenen RA suchen.
Vollstreckungsschutz beantragen
Noch was vergessen?

Oder meint ihr gar das ich bezahlen soll und den Gang zum OLG meiden?

Gruß
Thomas


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elwu
Gast
« Antwort #13 am: 29. März 2008, 23:45:51 »

Hallo,

bei so einer geringen Streitsumme wird Revision möglichwerweise gar nicht angenommen. Und was in einer mündlichen Verhandlung erzählt wird, egal von wem, ist in der Tat wurscht. Einzig zählt: das Protokoll. Und was da drin steht bestimmt allein der Unrechtsprecher.

Inhaltlich: würdest du bitte das ganze Rechenwerk samt Urteilsbegründung zur Verfügung stellen (natürlich anonymisiert)?

Ach ja: hast du inzwischen auf Unterhalt für deinen Sohn geklagt? Wenn nicht, wann willst du das anstrengen?

/elwu
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Thomas60
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« Antwort #14 am: 30. März 2008, 00:37:42 »

Naja, Streitsumme... 1000.- sind ne Menge Geld, ab wann geht es denn beim OLG los?
Für meinen Sohn habe ich noch keinen KU eingefordert. Sie hat ja nichts, würde also nichts bei rauskommen.

Wenn mir jemand verrät wie man hier Bilder reinbekommt (habe keinen Webspace), dann stelle ich das Urteil gerne ein.

Gruß
Thomas
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