Hallo zusammen,
ich habe leider einen komischen Unterhaltstitel, in dem die Anrechnung des Kindergeldes nicht erwähnt wird, ich zahle z.Zt. 840 Euro für 3 Kinder bei 114% und 7-11 Jahren. Das ist nicht das Thema, sondern eher, dass die Ex bzw ihre Anwältin noch mehr will als das...
Die drohen mit irgendwelchen Forderungen, die sich auf irgendwelche Mehraufwendungen für die Kinder gründen.
Ohne jetzt darauf einzugehen : die Anwältin der Ex droht zumindest, Forderungen zwangsvollstrecken zu lassen .
Ich glaube zwar dass momentan nicht viel passieren kann, da ich ja den titulierten Unterhalt zahle..
Nur für alle Fälle : wenn die an mein Gehalt wollen, gelten doch die Pfändungsfreibeträge oder ? ( Ich bin in zweiter Ehe verheiratet mit einem Kind ), die Anwältin der Ex behauptet, sie könne mich jederzeit ohne Rücksicht bis auf den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt ( also knapp 900 Euro ) pfänden lassen. Der die Tabelle der Pfändungsfreibeträge
lässt ja mehr Luft.... bei 1800 netto zu beispiel könnten nach der Pfändungstabelle bei 1 Unterhaltsberechtigtem ( das Kind aus 2. Ehe, die 2. Ehefrau lassen wir mal weg ) nur 222 Euro von meinem Gehlt gepfändet werden.
Hat da jemand Erfahrung mit sowas, was kann man mir tatsächlich pfänden ( was kann meiner 2. Frau passieren

)
Danke und Grüße
Mokus