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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:24:25 *
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Autor Thema: Gemeinsamer Mietvertrag- Räumungsklage?  (Gelesen 623 mal)
Doc Steve
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« am: 09. Juli 2004, 12:51:09 »

Hallo,

im Zusammenhang mit meinem Gesamt-Problem (s. "Eine Ehe zu Dritt" im Forum "Deine Geschichte") frage ich hier, wie man eventuall aus einem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen kann, wenn es die Frau (mit der ich eine Münchner Wohnung - in getrennten Zimmern) noch teile, nicht will.

Sie sagt, sie will in der Wohnung (mit meinen Sohn) noch ein Jahr bleiben (und dann das Kind mit nach Berlin nehmen, was ein anderes Problem ist), und wenn ich auszöge, sei es meine Sache, aber ich müsse jedenfalls den gemeinsamen Mietvertrag weiter erfüllen.

Ich hatte die Überlegung, mir eine neue Wohnung (für mich und den 8-Jährigen) zu suchen, könnte mir aber keinesfalls die Bezahlung von 2 Wohnungen leisten. Mein RA war auch nicht sehr hilfreich, der meinte, da gäbe es  eigentlich nur eine einvernehmliche Lösung.

Und wenn ich nun einfach gehe und nicht mehr zahle? Wird dann mein Gehalt gepfändet, oder bekommt sie die Räumungsklage?

Wer hat Erfahrungen?

Steve
Gespeichert

Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden... aber wie ist es mit den Narben?
FJforJJT
Rege dabei
***
Beiträge: 141


« Antwort #1 am: 09. Juli 2004, 13:32:58 »

Hallo Steve,

ich hatte mal das Problem dass mein Ex- LG mich nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag lassen wollte. Die Wohnung lief damals über eine Wohnungsgesellschaft und dort habe ich dann auch fristgerecht gekündigt und auch bei den Stadtwerken angegeben dass sie nach der dreimonatigen Kündigungsfrist die Kosten für Wasser, Strom und Gas bitte vom Konto des anderen Mieters abbuchen sollen.
Die Gesellschaft schrieb damals meinen Ex an und teilte ihm mit dass ich fristgerecht gekündigt hätte. Sollten sich diesbezüglich irgendwelche Probleme auftun sollte er sich innerhalb zwei Wochen mit der Gesellschaft in Verbindung setzen, ansonsten würde diese davon ausgehen dass er meine Kündigung schweigend akzeptiert hätte.
Dem war dann auch so.
Hast Du eine Möglichkeit mit Eurem Vermieter zu sprechen? Vielleicht kann er einen ähnlichen Weg gehen und Deine Frau ähnlich anschreiben??? Allerdings weiß ich nicht was passiert wenn sie "Einspruch" erhebt oder ob es eine andere Regelung gibt weil ihr verheiratet seid...

Viele liebe Grüße,
Jenny
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #2 am: 09. Juli 2004, 13:34:47 »

Hallo Steve,

du musst dich erstmal mit dem Vermieter in Verbindung setzung und fragen, ob er mit Dem Austrag von dir aus dem Mietvertrag einverstanden ist.
Lässt er dich nicht raus, musst du, da ihr anschenend beide den Mietvertrag unterschrieben habt,  deine Seite erfüllen.
Wenn du nun einfach nicht zahlst, wird sie nach einer Zeit die Räumungsklage bekommen, sollte sie die Miete alleine nciht aufbringen können. Damit bist du aber nicht aus dem Schneider. Auch hier wirst du für deinen Teil haftbar gemacht. Bei meinem LG lag der Streitwert bei ihrer Räumungsklage bei ca. 12.000,-, da sie für ein Jahr angesetzt wird und für diesen Zeitraum auch der Mietausfall im Voraus berechnet wird. Das Sozialamt hat ihr die Mietrückstände bezahlt und bezahlt auch die laufende Miete, das jedoch veranlasst hier den Vermieter auch nicht, meinen LG aus dem Vertrag zu entlassen.

Die Mietsache meines LG`s liegt bereits beim OLG, da der Vermieter nicht bereit ist, ihn aus dem Vertrag zu entlassen.

Tatsächlich ist es also so, daß es im Ermessen des Vermieters liegt. Wenn deine Frau die Miete evtl. mit Unterhalt und Kindergeld doch halten kann, bliebe noch die Möglichkeit, daß ihr beide kündigt und der Vermieter ihr alleine einen neuen Mietvertrag gibt. Auch hier seid ihr vom Vermieter abhängig. Ist der Vermieter z.B. der Meinung, deine Frau kann die Wohnung nicht alleine halten, wird er euch auch hier einen Strich durch die Rechnung machen. Er will schließlich an jemanden herantreten können, den er haftbar machen kann.

Also: trete an den Vermieter ran und berichte ihm von eurer Situation, vielleicht ist er ja nicht so stur wie der meines LGs.

Viel Glück
Tina


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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #3 am: 09. Juli 2004, 14:06:02 »


ich nochmal,

habe gerade erst deinen Beitrag unter "deiner Geschichte" gelesen. Schließe mich den Antworten dort an.
Deine Frau sollte die Wohnung verlassen und du mit deinem Kind dort bleiben. Der Vermieter entlässt sie wahrscheinlich sogar aus dem Vertrag.

Gruß
Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
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