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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 03:24:00 *
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Autor Thema: Aufsichtspflicht verletzt??  (Gelesen 1252 mal)
Alex55
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4



« am: 11. Februar 2008, 21:47:21 »

Guten Abend wertes Forum,
ich suche heute voller Entrüstung über soviel Leichtsinn nach Rat.
Folgendes ist passiert:
Ich kam gegen 17 Uhr wie üblich jeden Montag zum Haus meiner Ex-Schwiegermutter um meine Kleine abzuholen.
(Dies ist so abgesprochen, da meine ehem.Partnerin wieder arbeiten geht.) Meiner Ex.Schwiegermutter ist also für diese Zeit die Aufsichtspflicht übertragen.
Als ich ankomme finde ich in der Hofeinfahrt (Keine 5 Meter von der Straße weg) den Kinderwagen mit meiner Kleinen darin schlafend vor (Kind 1,5 Jahre alt). Die eigentliche Aufsichtsperson ist im Gebäude und kümmert sich um den Haushalt. Der Standort des Kinderwagens ist 1. für jedermann zugänglich, da kein Zaun oder Hoftor das Grundstück begrenzt und 2. von der Wohnung aus nicht einsehbar.
Als ich meine Ex-Schwiegermutter darauf anspreche, werde ich mit Belächeln und Bagatelisierung der Situation abgefertigt.
Wie kann ich dagegen vorgehen? (haben gem. Sorgerecht), denn ich habe ehrlich gesagt Angst um mein Kind. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen mit dem Kinderwagen zu verschwinden. Nach Aussage der Ex.Schwiegermutter schlief mein Kind dort schon seit 2 Std.

Bereits vorab vielen Dank für Ihre Antworten
mfG Alex
Gespeichert

mfg Alex
Smilla
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 285



« Antwort #1 am: 11. Februar 2008, 22:19:12 »

Hallo Alex,
 
ich kann Deine Sorge schon verstehen, habe aber das Gefühl, dass Du ein bißchen heftig reagierst.
Wohnt Deine Ex-Schwiegermutter denn in einer so gefährlichen Gegend? (Großstadt o.Ä.)
Ich habe meine Kinder auch immer draußen im Kinderwagen schlafen lassen und einfach alle paar
Minuten mal danach gesehen....(hat Deine Ex-Schwiegermutter vermutlich auch gemacht, oder?)
Wer ein Kind klauen will, dem ist das egal, ob da noch ein Hoftor ist oder nicht....
Mag sein, dass ich da sehr naiv war und Glück hatte....ich habe mir diesbezüglich nie Gedanken gemacht.
Allerdings lebe ich auch in einer ländlichen Gegend!

Ich würde Deiner Ex-Schwiegermutter an Deiner Stelle nicht mit Vorwürfen kommen, sondern ihr ruhig erklären,
dass sich die Welt ein bißchen verändert hat, seit sie eigene Kinder hatte und man leider heutzutage mit
solchen Vorfällen rechnen muss...wenn sie versteht, dass Dich die Sorge treibt und nicht der Gedanke, aus
ihr eine schlechte Oma zu machen, dann wird sie sicherlich in Zukunft mehr Sorgfalt walten lassen.
Erst wenn sie völlig uneinsichtig ist, würde ich über weitere Schritte nachdenken...

LG
Smilla
Gespeichert
Kasper
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.963



« Antwort #2 am: 11. Februar 2008, 22:46:18 »

Moin,

nimm beim nächsten Mal den Kinderwagen mit und ruf Deine ExSchwiegermutter an, um Ihr mittzuteilen das Du ein paar Minuten später kommst ... frag dabei nebenbei, wie es der Lütten geht !!!!

Rechtlich entsteht Dir kein Nachteil!

Gruß
Kasper
Gespeichert

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
PhoeniX
Gast
« Antwort #3 am: 12. Februar 2008, 00:14:57 »

Moin

Kasper hat da schon recht, denn erst aus Schaden wird man klug.

Alternativ könnte man auch noch mal das JA belästigen. Wenn keinerlei Einsicht zu erkennen ist könnte man auch nachdrücklicher werden: ALA: Liebes Exchen, wenn so etwas weiter Vorkommt, sehe ich mich gezwungen einen ABR-Antrag zu stellen, da bei dir durch deine Arbeitstätigkeit scheinbar das Kindeswohl gefährdet ist. Oder ich beantrage deiner Mutter den "unbegleiteten Umgang" zu sperren. Oder hast du Gegenvorschläge...... Huch

Gruß

Martin
Gespeichert
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #4 am: 12. Februar 2008, 08:26:54 »

Hallo,

in der heutigen Zeit sieht die dargestellte Situation erstmal "verantwortungslos" aus.

Du kannst Deiner "lieben" Schwiegermutter einen nettformulierten Anstoß geben, dieses zu unterlassen.


Allerdings kann ich auch nachvollziehen, dass Sie es nicht weiter verwerflich findet.

In damaligen Zeiten wurden Kinderwagen + Kind vor den Geschäften abgestellt und "Mutti" ist erstmal einkaufen gegangen.

Hat ein Kind dann geweint oder war sonst etwas, so haben sich Passanten um das Kind gekümmert....bis Mama wieder da war.


Leider leben wir in einer dermaßen kaputten Zeit, dass wir dieses nicht mehr machen können oder auch wollen.

Menschen die hilfreich zu Seite stehen wollen, werden doch gleich als "Perverse" abgestempelt und wir fahren sofort die Krallen aus.


Es soll Kulturen geben, da wäre diese Diskussion völlig abwägig.



MFG

papi74
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
haddock
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 837


« Antwort #5 am: 12. Februar 2008, 11:22:31 »

Moin,

das einzige was du machen kannst ist - wie schon beschrieben- der Schwiegermutter auf die eine oder andere Weise klarzumachen, das du solchen Umgang mit der Verantwortung nicht gut findest.
Was Kasper schrieb ist schon super - wenn man übers verbale mal heraus gehten mag.

Aber JA einschalten oder gar mit Antrag auf ABR drohen solltest du nicht, wenn sich solches allein auf die von dir beschriebenen Vorfälle bezieht.

Das JA wird keine Aufsichtspflichtverletzung konstatieren, denn deine Ex hat euer Kind in die Obhut der Schwiegermutter gegeben, und diese wird sagen, dass sie den Kinderwagen immer auf dem "Radarschirm" hatte.

Und mit etwas drohen sollte man nur, wenn auch etwas Substanz dahinter ist - und wenn du wegen dieser Sache einen ABR-Streit vom Zaun brechen solltest - wird dir sogar das SR deutlich um die Ohren fliegen. Das wird Ex auch wissen. Deshalb: Vorsicht mit solchen Drohungen.

Gruß
Haddock
Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #6 am: 12. Februar 2008, 14:26:32 »

Moin

Eine Drohung ist die Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn durch Einschüchterung oder Furcht zur Nachgiebigkeit zu bewegen. 

Die Drohung ist mächtiger als die Ausführung. (Savielly Tartakower)

Gruß

Martin
Gespeichert
haddock
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 837


« Antwort #7 am: 12. Februar 2008, 16:08:50 »

Hi,

Wer droht, ohne die Drohung im Entferntesten wahrmachen zu können
wird nicht ernstgenommen und wirkt unglaubwürdig. (von mir)

 

Gruß
Haddock
Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.766



« Antwort #8 am: 12. Februar 2008, 16:38:13 »

Servus Alex55!

Ich denke auch, dass ein ordentlicher Schreck ähnlich kaspers Vorschlag bei Ex-SchwiMu lang anhaltende und dauerhaft positive Auswirkungen haben wird!
Alles andere wäre IMHO vergeudete Zeit, Nerven, Geld und was-weiß-ich-noch-was...

Grüße ausm Süden
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #9 am: 12. Februar 2008, 19:11:48 »

Moin,

Ich denke auch, dass ein ordentlicher Schreck ähnlich kaspers Vorschlag bei Ex-SchwiMu lang anhaltende und dauerhaft positive Auswirkungen haben wird!
ein solcher Tipp - so gut er gemeint sein mag - kann böse nach hinten losgehen. Ein pfiffiger Anwalt verdreht eine solche Aktion problemlos ins Gegenteil - und "Alex55" ist der Böse. Denn im Zweifelsfall zählt nicht, was wirklich wahr, sondern was leichter geglaubt wird. Und dann wird aus väterlicher Sorge ganz leicht ein böser Streich gegen die Schwiegermutter - und ein Beweis, dass der Vater nicht einmal davor zurückschreckt, das Kind gegen seine Ex und ihre Familie zu instrumentalisieren.

@ Alex55: Sorgerechtsfragen stehen wegen so etwas nicht zur Debatte. Suche das Gespräch mit Deiner Ex, ggf. unter Zuhilfenahme eines unparteischen, sachkundigen Mediators. Bringe Deine Sorge über den Vorfall zum Ausdruck, aber versuche, das ohne Vorwürfe zu lösen. Die bringen Deine Ex nur in eine Verteidigungshaltung - und dort hat sie als Mutter die längeren Messer.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Alex55
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4



« Antwort #10 am: 13. Februar 2008, 20:41:23 »

Hallo Forum,
erstmal vielen Dank für alle Antworten.
Ich teile die Meinung, dass Drohungen eher Schaden, wenn sie substanzlos sind und ins Leere laufen.
Ich habe mittlerweile mit meiner EX gesprochen. Allerdings nur mit wenig Erfolg. Ich habe an Ihr Gewissen appelliert und hoffe auf Einsicht.

Nicht ganz teilen kann ich die Ansicht von Smilla. Ich wohne zwar in einer "ruhigen ländlichen Gegend" dennoch sind die Medien z.Z. (zu)voll mit Nachrichtigen über Kinderschicksale.

wünsche noch einen schönen Abend
Guß Alex
Gespeichert

mfg Alex
Smilla
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 285



« Antwort #11 am: 13. Februar 2008, 21:11:29 »

Hallo Alex,

dass Du mit meiner Einstellung Probleme hast, kann ich verstehen...
Das geht sicher Einigen hier so.

Klar könnte immer was passieren....und man sollte sein Kind so gut als möglich vor Gefahren schützen.
Aber meine Kinder haben nun mal am Besten geschlafen, wenn ich sie in der frischen Luft im Kinderwagen
hingelegt habe...und ich habe sie ja nicht dauerhaft aus den Augen gelassen, sondern wirklich ständig geschaut.

Man steht ja als Elternteil oft vor dem Problem, dass Gefahren lauern:
Ist man eine schlechte Mutter, weil man sein Grundschulkind zu Fuß von der Schule nach Hause gehen lässt?
Es könnte ja ein Fremder ohne weiteres das Kind ins Auto zerren....
Kann man sein Kleinkind wirklich einem Babysitter für ein paar Stunden überlassen oder den Sohn alleine ins Fußballtraining gehen lassen (so gut kennt man den Trainer ja auch wieder nicht).....man liest soviel über Kindesmißbrauch...

Das Schlimme ist, dass man sein Kind nicht in ein Glashaus stecken kann, so gern man das sicherlich manchmal
tun würde. Und so muss man jeden Tag aufs Neue zwischen Gefahr und Nutzen abwägen!

LG
Smilla 
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #12 am: 14. Februar 2008, 11:23:33 »

@ weisnich und Jens:

Eure Diskussion hab ich mal <hierher> verschoben.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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