Ein großes Sorry an alle, daß ich mich erst jetzt wieder hier melde.

Nun ist ja einige Zeit vergangen, das Gericht hat eine Psychologin beauftragt die auch schon die Hälfte Ihrer Arbeit getan hat. Es gab einen Gesprächstermin mit mir, einen mit meiner Exe. Sie war bei einem BU dabei, hat mit dem Kinderschutzbund gesprochen ( dort ist der BU). Auch hat Sie, bei der Exe, mit Ihr und/oder den Kindern gesprochen. Alles lief normal (wenn man es denn so nennen darf) und ich warte und warte. Nachdem ich bei meinem Anwalt anrief um den „Stand der Dinge“ zu erfahren, teilte er mir mit das nur noch das Gutachten fehlte. Er aber bei dem Richter mal anrufen würde . Nun ja, halt noch weiter warten. Nur zwei Wochen später, also am vergangenen Mittwoch rief die Gutachterin bei mir an und entschuldigte sich fast bei mir, das es so lange dauern würde. Sie hatte mir dennoch einen Vorschlag zu unterbreiten, einen BU mit den Kinder in meiner Wohnung zu machen. Ach ja, die EXE würde auch kurz mitkommen

um sich die Örtlichkeiten mal anzusehen. Damit Sie irgendwann die Kinder beruhigt zu mir bringen kann. Was sollte ich also sagen, einen Vorschlag abstreiten der von der Gericht bestellten Gutachterin kommt ? Eher nicht, also zugestimmt.
Am Freitag vergangener Woche kam nun von der gleichen Gutachterin ein Schreiben zur Entbindung der Schweigepflicht für beide Kinder von einer Dipl. Psychologin Frau ... im ... , soweit sogut , nur in diesem Zentrum gibt es diese Psychologin nicht. Ich habe dort angerufen und mal nachgefragt bei wem meine Kinder denn in „ Behandlung“ seien. Ich habe herrausgefunden das zu Zeit nur meine Tochter in „Behandlung“seien, nicht bei der Frau Dipl. Psychologin ... sondern bei einem berüchtigtem bekannten Familientherapeuten (!!!) , zu dem ich meine Zustimmung NICHTgegeben habe. Ist also hinter meinen Rücken gelaufen.

Meine Vermutung ist nun, da die Gutachterin sehr darauf beharrt ( ... ich würde da jetzt keine Welle machen ! original Ton der Gutachterin ) mit der Frau Dipl. Psychologin ... ein Telefongespräch zu führen, das Sie sagt, Sie würde mir dieser Frau Dipl. Psychologin ... sprechen, tatsächlich jedoch mit diesem Familientheraupten spricht, welches natürlich nie nachgewiesen werden kann.
Um das jetzt nochmal in einem Satz zu sagen: Die Gutachterin möchte mit einer Frau Dipl. Psychologin ... am Telefon sprechen, die es nicht gibt. Die jedoch in einem Kinderneuerologischem Zentrum in ... arbeitet, in welchem meine Tochter zu einen Familientherapeuten geht, zu dem mein Anwalt, und auch ich, eine ablehnende Haltung haben ...
Hilfe ... was soll ich tun ...
LG AgentM