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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: 10 Tage Kindkrank
Seiten: [1] 2   Nach unten
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Autor Thema: 10 Tage Kindkrank  (Gelesen 3297 mal)
Hallifax83
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Beiträge: 57


« am: 30. Januar 2008, 20:45:09 »

Hi @ all!

Ich habe mal ne Frage was die 10 Tage Kindkrank angeht.
Wir haben eine 3 Jährige Tochter und beide das GSR. Seit über nen Jahr sind wir getrennt und sie hat nen neuen Partner und ich nicht. Die Kleine lebt bei ihr wurde aber nur privat zwischen uns entschieden. (also nichts schriftliches über ABR)
Ich gehe in Schichten und sie naja sagen wir mal so sie ist Hartz4-Empfängerin aber macht ne einjährige Ausbildung in Richtung Versicherungmarkler also sowas wie Selbstständigkeit. So etwa müßte das stimmen. Ja nun meinte sie das ich auch mal die 10 Krankentage nehmen soll, wenn die kleine krank ist. Mit der Begründung ich habe auch das Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht  da mir sonst die Schichtzuschläge fehlen die ich dringend brauche. Ja Ich bin auch der Meinung das ich ihr so ein gefallen nicht tue. Sie sagt nämlich das "wenn" sie mal Selbstständig ist ihr die Tage wo sie unsere Tochter hat wo sie krank ist nicht Arbeiten kann und dann garkein Geld bekommt.

Nun zur Frage. Sie will das ich Ihr meine 10 Tage überschreibe das Sie wenigstens 20 Tage hat die sie bezahlt bekommt wenn die Kleine krank ist?
Bin ich verpflichtet die 10 Tage zu nutzen wenn ich das Sorgerecht habe und die Kleine wärend einer Krankheit betreut werden muß?
Sie will das ich ein Teilsorgerecht an ihr abgebe ( genau habe ich ihre logik nicht verstanden) und sie es dann ihren Partner geben damit der mehr Entscheidungskraft hat. Sie hat da das Beispiel gegeben das wenn ich mal im Urlaub bin und sie in Regensburg auf Schulung also so 400km weg und dann der Kleinen etwas passiert kann er die kleine nicht ins Krankenhaus bringen weil er ja nicht hmm na ihr wisst schon. Ja und das die Kleine dann nicht im Krankenhaus angenommen wird. Da würde ich gerne mal eure Meinung zu wissen und ob ihr vielleicht wisst was sie vor hat.

Ja ich weiß viel Text aber kürzer gings nicht Danke und Bye
Hallifax83
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Kasper
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« Antwort #1 am: 30. Januar 2008, 21:10:20 »

Moin,

na das ist dann ja mal viel Meinungsbildung auf einem Haufen (damit meine ich NICHT Dich).

Zitat
meinte sie das ich auch mal die 10 Krankentage nehmen soll,
Die gibt es tatsächlich, ABER nur wenn man das Kind auch wirklich betreut. Weiterhin gibt es für diese Tage nur Krankengeld, so das nicht nur die Schichtzulage wegfällt, sondern noch ein wenig mehr.
Wie Ihr das regelt, bleibt Euer Bier ... theoretisch also durchaus möglich.

Zitat
Sie will das ich Ihr meine 10 Tage überschreibe das Sie wenigstens 20 Tage hat die sie bezahlt bekommt wenn die Kleine krank ist?
Ist absoluter Blödsinn, sind nicht übertragbar. Allerdings würde dann obige Forderung ja keinen Sinn mehr machen.

Zitat
Sie will das ich ein Teilsorgerecht an ihr abgebe ( genau habe ich ihre logik nicht verstanden) und sie es dann ihren Partner geben damit der mehr Entscheidungskraft hat.
Aus mehreren Gründen: NEIN!
1) Du kannst Dein Sorgerecht abgeben, aber dann stehst Du ziemlich Rechtlos da und musst um alles betteln. Einmal abgegebenes Sorgerecht wiederzuerlangen ist nahezu unmöglich, wenn die liebe KM nicht will. Nicht einmal in Teilbereichen.
2) Der neue Partner hat nichts mit dem Kind zu tun. Gar nichts. Wenn es sich um einen Notfall handelt, wird das Kind von jedem Arzt behandelt, dazu ist eine Vollmacht nicht nötig. Im übrigen kann dieser Partner auch mit einer Einzelvollmacht, die für den Notfall hinterlegt wird, zum Arzt gehen.

Zitat
ob ihr vielleicht wisst was sie vor hat.
Kurz und Knapp: sie versucht Dich Rechtlos zu stellen und Dich aus dem Leben Eures Kidnes zu schubsen ... oder, will arbeiten und möchte nicht, das Du Ihr den KU streitig machst, weil Du plötzlich eine bessere Betreuung hinlegen kannst.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Smilla
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« Antwort #2 am: 30. Januar 2008, 21:11:56 »

Hallo Hallifax,

ein bißchen wirr ist Deine Geschichte schon....

Solange Deine Ex Hartz4-Empfängerin ist, hat sie doch die Möglichkeit auf das kranke Kind aufzupassen.
Es sei denn, die Ausbildung ist genauso zeitintensiv wie eine Vollzeitstelle. Davon abgesehen:
Wie sieht denn die Betreuung jetzt aus, wenn das Kind nicht krank ist? Ist die Kleine ganztags im Kindergarten?
Vielleicht könntet Ihr Euch ja in solchen Ausnahmesituationen (die bestimmt nicht allzu oft vorkommen) auch
zeitlich arrangieren, gerade im Schichtdienst wäre es doch vielleicht möglich, ein paar Stunden zusätzlich auf
die Kleine zu schauen.
Und Du tust Deiner Tochter ja auch einen Gefallen damit.
Aufpassen würde ich allerdings bei der "Abgabe" des Sorgerechtes!
Ich weiß zwar nicht, ob das teilweise überhaupt möglich ist....aber wenn Du das Sorgerecht
freiwillig abgibst, dann verlierst Du damit viele andere Rechte auch!
Dazu musst Du nur mal ein paar Fälle hier lesen....
Ins Krankenhaus bringen kann der LG Deiner Ex die Kleine durchaus....sie dürfen Notfälle gar nicht ablehnen,
das wär unterlassene Hilfeleistung! Allerdings hätte er kein Anrecht darauf, Informationen zu erhalten oder
Einfluß auf die Behandlung zu nehmen.
Soweit ich weiß, hat man als Alleinerziehende bei Erkrankung des Kindes unter 12 Jahren sowieso 20 Tage Freistellung im Jahr. Aber das wissen andere hier sicherlich besser.
LG
Smilla
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haddock
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« Antwort #3 am: 30. Januar 2008, 21:21:54 »

Hi, Halifax

Vorausschicken möchte ich, dass viele jede Chance nutzen würden, soviel wie möglich Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. So schlimm kommt vielen der monetäre  Ausfall nicht vor, wenn sie mal eine etwas längere Zeit mit Töchterchen zusammen sein können - zumal auch das Signal: Liebe Tochter - du bist krank - ich bin natürlich für dich da!" bei deinem Kind sicher ankommt und eure Verbindung stärken kann.

Zu deinen Fragen:
Zunächst mal, die 10 Tage kann man nicht einfach so "nehmen". (Und schon gar nicht "übertragen".
Der Gesetzgeber hat einfach nur festgelegt, dass ein arbeitender Elternteil ohne großen Aufwand bis zu 10 Tagen Kinderkrankengeld erhalten kann. Darüber hinausgehende Notwendigkeit ist möglich, aber mit hohen Risiken verbunden (bis hin zum Jobverlust). BTW: Der Arbeitgeber spart sich für diese Tage den Lohn. Du bekämst von der KK etwas Geld, wovon die Soz.vers. abgezogen wird. Es ist also etwas weniger, als wenn du arbeiten gingst.
Die entsprechende Bescheinigung bekommt man vom (Kinder)-arzt.
Aber auch nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

Also in deinem Fall: Tochter hat LMittelp. bei KM, welche offenbar nicht arbeitet. Damit bist du eigentlich gar nicht berechtig Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen.Sollte sie doch arbeiten, bzw. zeitl. Verpflichtungen haben und "ihre" 10 "problemlosen" Kinderkrankheitstage schon genommen haben, so wäre es eigentlich fair, dann auch mal zur Verfügung zu stehen. Es müssen ja nicht die ganzen 10 Tage am Stück sein.
Aber zwingen kann dich niemand.

Auch lass dich nicht auf Spielchen ein , wie auf Teile des SR zu verzichten.
Das ist Quatsch und geht gar nicht. Deine Ex ist schlecht informiert!

Der Freund braucht das SR nicht! Es steht ihm auch nicht zu! Wenn er eure Tochter als Notfall in die Klinik bringt, und es eine Wahl gibt, wird genug Zeit da sein, dass ihr Eltern die Entscheidung fällen könnt. Wenn diese Zeit nicht da ist, dann gibt es auch keine Wahl - und die Ärzte tun was sie tun müssen - egal wer "den Notfall" brachte.

Entweder man hat das gemeinsame SR (Regelfall), das alleinige SR (wenn, dann meistens bei der KM) oder man hat eben kein SR.
Ich würde warten, bis sie konkret was von dir will (Unterschrift oder so)

Meine Antw. ist auch etwas lang, und inzwischen bin ich sicher überholt worden, aber vielleicht bringt´s dir doch Erhellung.

Gruß

Haddock
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polly
Gast
« Antwort #4 am: 30. Januar 2008, 22:37:23 »

Hallo,

Alleinerziehende (und ich nehme an offiziell gilt die KM als alleinerziehend) haben Anspruch auf die gesamten 20 Krankentage pro Kind.

LG Polly
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JensB2001
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« Antwort #5 am: 30. Januar 2008, 22:45:01 »

Hey

Kurz u bündig...........

Die KM ist alleinerziehend, somit stehen ihr 20 Tage von der KK zu, bei Erkrankung des Kindes zu....(da gibt es also keine Tage zu vo dir zu übertragen)

SR abgeben?! Warum u wozu?!..gibt es keinerlei Grund zu!! Ausser das du alle Rechte was das SR betreffed verlierst..

SR für den neuen Partner?! Davon mal abgesehen, es geht nicht, er ist kein leiblicher Elternteil, wenn dann müßte er das Kind adoptieren um SR zu erlangen, dazu müßtest du aber zustimmen, was du nicht tun solltest bzw. wirst. warum auch..
Also was soll er mit dem SR, das er eh nicht bekommen kann.
Entscheidungskraft? Hat er keine wird er auch nei welche bekommen..weil, kein leiblicher Elternteil..

Wenn der kleinen was pasiert das sie ins KH muß? Na dann bringt man sie ins Kh u gut ist, die Ärzte entscheiden dann schon was zu tun ist, u notfalls holen sie sich die Einwilligung von einem Elternteil u gut is, in Notfällen wird dann so oder so von den Ärzten gehandelt..

Also alles Blödsinn was deine Ex da von sich gibt.

Da muß nix geregetl oder geändert werden, lass es beim GSR u alles ist gut...

Lass dich nicht veralbern.

Gruß
Jens
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Hallifax83
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« Antwort #6 am: 31. Januar 2008, 12:05:10 »

Hi das ist ja eine große Flut an Informationen.
Ich danke euch. Ich habe mir das schon gedacht das es sowas wie ein Teilsorgerecht nicht gibt. Ich weiß, dass man die 10 tage bei einem verheirateten Paar übertragen kann warum sollte es dann nicht gehen wenn beide das Sorgerecht habe. Ja ich freue mich das ER keine Möglichkeit hat irgendwie eine Entscheidungskraft über meine Tochter zu bekommen. Meiner Ex helfe ich sehr sehr ungerne. Ich werde die 10 Tage behalten weil ich mir jetzt denke wer weiß was später ist. Solange meine Ex keine richtig Arbeit hat muß sie eben selber aufpassen. Sie hat ja noch ihren Partner der Geld verdient warum sollte ich dann zurückstrecken. Sie hat aber eine Arbeit wo sie aber unter 400€ verdient habe ich ja geschrieben deshalb bekommt sie noch Hartz4. Was für mich aber kein Unterschied macht ob Hartz4-Empfänger oder nicht. Was die Sache mit dem Krankenhaus angeht da muß ich meiner Ex etwas recht geben. Es gibt wirklich Ärzte oder Schwester die einen in der Notaufnahme nach Hause schickenm, wäre in unseren Krankenhaus nichts neues. Wobei mir persönlich ist das noch nie passiert. Meiner Ex anscheinen schon. Im Fernsehen sieht man ja auch manchmal sowas und wenn man dann nichtmal was zu sagen hat, dann hat man ja garkeine Chance.

Noch ne Frage an Kasper!
Kurz und Knapp: sie versucht Dich Rechtlos zu stellen und Dich aus dem Leben Eures Kidnes zu schubsen ... oder, will arbeiten und möchte nicht, das Du Ihr den KU streitig machst, weil Du plötzlich eine bessere Betreuung hinlegen kannst.
Geht das denn das ich ihr das Unterhalt strittig machen kann und wie? Ja natürlich erst wenn sie richtig Geld verdienen sollte.

So na dann bye und danke.
Hallifax83
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midnightwish
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« Antwort #7 am: 31. Januar 2008, 12:28:10 »

Hi hallifax,

Zitat
Was die Sache mit dem Krankenhaus angeht da muß ich meiner Ex etwas recht geben. Es gibt wirklich Ärzte oder Schwester die einen in der Notaufnahme nach Hause schickenm, wäre in unseren Krankenhaus nichts neues. Wobei mir persönlich ist das noch nie passiert.

Ich gebe deiner Ex da absolut nicht recht. Wenn ein Notfall vorliegt muß behandelt werden, da ist noch nicht mal eine fehlende KK ein Grund jemanden abzuweisen. Zur Not kann sie ja eine Vollmacht aufsetzen, in der sie xy gestattet in die Notaufnahme mit dem Kind zu fahren.

Zitat
Ich danke euch. Ich habe mir das schon gedacht das es sowas wie ein Teilsorgerecht nicht gibt

Stimmt so nicht ganz. natürlich können Teile des SR an einen Elternteil übertragen werden. So z.B. ist das ABR Teil des SR und wird häufig dem Elternteil übertragen bei dem das Kind lebt. Andere Teiel wären die Gesunheitsfürsorge, die Vermögenssorge, der Bereich Ausbildung. Aber für eine Übertragung gibt es da keinerlei Gründe. Zudem sie sowieso nichts auf ihren LG übertragen kann.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
polly
Gast
« Antwort #8 am: 31. Januar 2008, 12:36:09 »

Hallo Hallifax,

nochmal: Du kannst keine 10 Tage "behalten"! Deine Ex gilt als alleinerziehend und hat daher eh schon den Anspruch auf die gesamten 20 Tage.

LG Polly
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« Antwort #9 am: 31. Januar 2008, 14:17:40 »

Hey!

Lies dir mal durch was @polly geschrieben hat!!

Du hast keine 10 Tage, sondern die KM 20 !!
Da gibt es nichts abzugeben oder auf zu sparen...


Zitat
Was die Sache mit dem Krankenhaus angeht da muß ich meiner Ex etwas recht geben. Es gibt wirklich Ärzte oder Schwester die einen in der Notaufnahme nach Hause schickenm
Du glaubst aber doch nicht mehr an den Weihnachtsmann oder?!
Warum glaubst du denn dann alles Gefassel deiner Ex??

Die Ärzte oder soagr Schwestern möchte ich sehen die ein Kind nach Hause schicken, wenn es Schmerzen hat, oder z.B. eine offene blutende Wunde, die das Kind dann nach Hause schicken, wenn da jemand mit dme Kind erscheint, der zwar nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist, sonder sich nur als LG der Mutter ausgibt.
Die möchte ich wirklich mal sehen..das würden sie sicherlich nur einmal machen, weil danach würden sie an dem KH nicht merh praktizieren..
Sie müssen das Kind behandeln, egal wer da mit dem kind kommt, alles andere, würde schon fast automatisch zu einer Strafanzeige führen..mal ehrlich findest die Aussage deiner Ex nicht selber etwas merkwürdig..
Nocvh anders gesagt, was würde denn passieren wenn euer Kind einen Unfall in der Schule hätte u das Kind ins KH muß, wird es dann da auch abgewiesen, weil kein Elternteil dabei is, oder muß dann die Schule das SR haben??

Also völliger Blödsinn den dir deine Ex da erzählt...

Zitat
  Meiner Ex anscheinen schon.

Jaja is klar, ihr is das schon passiert..grad ihr!!! Ihr die das SR hat u die Mutter ist, die wird im KH mit ihrme kind abgewiesen..naaa..fällt dir was auf?Huch

Zitat
Im Fernsehen sieht man ja auch manchmal sowas und wenn man dann nichtmal was zu sagen hat, dann hat man ja garkeine Chance.

Fernsehen?! Na gut das das nicht das Reallife ist..was es da so alles gibt, was es im Reallife eben nicht gibt...


Zitat
Geht das denn das ich ihr das Unterhalt strittig machen kann und wie?

Ich glaub da hast du etwas falsch verstanden.. U KU steht dem Kind zu, so oder so, da kann man nichts groß strittig machen, auser du wärst nicht leistungsfähig im Moment ..

Gruß
Jens
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Hallifax83
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« Antwort #10 am: 31. Januar 2008, 14:54:11 »

Hi einige von euch verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben das wir das GSR haben wie könnt ihr dann schreiben das sie das alleinige Sorgerecht hat. Völliger Quatsch. Hier haben doch einige geschrieben wie es ist und so sehe ich es auch. In erster Linie muß der jenige das Kind betreuen wo es gemeldet ist und wenn derjenige keine 10 Tage mehr hat und arbeitsmäßig verhindert ist dann sollte der andere Erziehungsberechtigte auf das Kind aufpassen und pflegen. Ich habe auch 10 Tage denn sonst würde sie nicht so ein Aufstand machen wenn das so wäre wie ihr sagt. Ich werde aber zur Sicherheit nochmal meine Krankenkasse fragen. Ich bin mir da aber ganz sicher.
Ihr habt recht das könnten wirklich Tricks sein. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen das Kinder mit Verletztungen nach Hause geschickt werden. Vielleicht hat sie da was falsch verstanden. Sie sagt ja sie hat da ihren Arzt gefragt wie das ist wenn der Partner mit dem Kind in Krankenhaus geht. Ich habe ja den selben Arzt da kann ich ja mal fragen was er davon hält was sie mir sagt.
Ich werde da auf jedenfall nicht nachgeben und mein Sorgerecht behalten. Eher würde ich das ABR bekommen als sie mein Sorgerecht. Das will ich am liebsten haben und dann würde ich auch im kauf nehmen zu Hause zu bleiben wenn die Kleine krank ist.

Bye Hallifax83
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« Antwort #11 am: 31. Januar 2008, 15:18:02 »

Hallo hallifax,

du darfst das Sorgerecht nicht mit dem Status des Alleinerziehenden verwechslen.

Ich habt das GSR, aber trotzdem gilt deien Exals Alleinerziehend, da das Kind bei ihr lebt und somit stehen ihr die 20 Tage zu, nurwenn ihr zusammenleben würdet oder ein WM vollziehen würdet, hätte jeder von euch 10 Tage, die dann übertragen werden könnten.

Tina
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« Antwort #12 am: 31. Januar 2008, 15:27:42 »

Hey

Zitat
Hi einige von euch verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben das wir das GSR haben wie könnt ihr dann schreiben das sie das alleinige Sorgerecht hat. Völliger Quatsch.

Vielleicht verstehst du uns eher nicht, denn keiner hat etwas davon geschrieben das sie das ASR hat...Sie ist alleinerziehend u das ist was anderes..alleinerziehend u nicht alleinsorgeberechtigt !!

U daher stehen ihr die 20 Tage zu..frag einfahc notfalsl selber bei der KK nach...

Naja u alles andere, wegen KH u abweisen..eindeutig dummes Geschwätz deiner Ex.. u du glaubst es auch noch!

Gruß
Jens
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #13 am: 31. Januar 2008, 15:50:05 »

Hallo zusammen,

meiner Meinung ist die Info falsch, dass AE automatisch 20 Tage haben. Bei GSR haben m. M. beide je 10 und übertragen werden können die nicht so einfach, weil die eine KK dann mehr Unkosten hätte, als die Andere. Die KK haben schon ihr eigenes Interesse, dass jeder nur die 10 Tage hat.

Aber Himmel, da fragt ne KM schon mal, ob sich der KV um das kranke Kind kümmert und der sagt NEIN  puzzled

Sorry, hätte ich als KM auch kein Verständnis für.

LG LBM, deren KV auch immer sagt "seinem AG" sei sowas nicht zuzumuten.... (klar, aber dem der Mütter *augenroll*)
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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« Antwort #14 am: 31. Januar 2008, 15:58:28 »

So, ich hab mir jetzt mal den Gesetzestext rausgesucht:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0504500

Da steht unter anderem drin:

Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

LG
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ginnie
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« Antwort #15 am: 31. Januar 2008, 21:31:51 »

Die 25 bzw. 50 Tage beziehen sich auf mehrere Kinder. Für ein Kind gibt es 10 Tage, bzw. bei Alleinerziehenden 20. Setzt natürlich voraus dass man in der gesetzlichen Krankenversicherung auch versichert ist 
Für die Übertragung auf das andere Elternteil muss man beachten, dass erstens der eine Elternteil 10 Tage schon (fast) aufgebraucht hat, und zweitens der Arbeitgeber von dem zustimmt, der die 10 Tage mehr bekommt (denn der Arbeitgeber muss ja 20 Tage unbezahlte Freistellung statt 10 Tage gewähren, wenn die Übertragung stattfindet).
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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« Antwort #16 am: 31. Januar 2008, 21:38:28 »

Hey

@ginnie

Ohje...nu machen wir es aber völlig kompliziert...

Sie is doch alleinerziehend die KM, also stehen ihr doch 20 Tage zu!

Zitat
  Für die Übertragung auf das andere Elternteil muss man beachten, dass erstens der eine Elternteil 10 Tage schon (fast) aufgebraucht hat, und zweitens der Arbeitgeber von dem zustimmt, der die 10 Tage mehr bekommt (denn der Arbeitgeber muss ja 20 Tage unbezahlte Freistellung statt 10 Tage gewähren, wenn die Übertragung stattfindet).
U danach kann es DAS was du da jetzt beschreibst nicht geben...entweder ist sie AE u bekommt 20 Tage pro Kind oder eben nur 10 da is doch nichts mit übertragen drin..

(m.E. nach heißt es auch bei Eheleuten das es nur 10 Tage pro Kind gibt, nicht pro Elternteil 10 Tage..mag mich da jetzt vielleicht irren, aber letztendlich ist sie AE u bekommt 20 Tage..da kann nix übertragen werden m.E. ..)

Gruß
Jens
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« Antwort #17 am: 01. Februar 2008, 18:46:41 »

Ok da es immernoch Unklarheiten untereinander gib ob meine Ex jetzt alleinerziehend ist oder nicht kann ich sagen das sie nicht alleinerziehend ist da das Aufenthaltbestimmungsrecht ABR nicht entschieden wurde und nur wir beide eine Umgangsregelung haben in der ich die Kleine so oft es meine Arbeit zulässt habe.
Das kann ich sagen weil meine Ex mir heute über das Amtsgericht einen Brief zukommen ließ in dem sie um die Übertragung des ABR klagt. Nun ich hätte damit nicht gerechtnet. Ich denke mal nun ist es so wenn es Gerichtlich entschieden wurde wo das Kind lebt ist es wohl so das diese Person als alleinerziehend gilt und dann die 20 Tage bekommt.
Bei uns ist es so das die Kleine bei beiden im wechsel lebt aber bei ihr gemeldet ist, weil irgendwo muß das Kind ja gemeldet sein. So haben wir beide eine gleichgewichtige Entscheiungsbefugnis (so steht es in der Begründung in der Anklage) die in meinen Augen dann auch aussagt das wir beide die 10 Tage nuzten können. Das mit der Übertragung hat sich daher nun erledigt und muß nicht unbedingt mehr hier diskutiert werden.
Übrigens meiner Krankenkasse ist es auch nicht anderes bekannt als das wenn beide Sorgeberechtigt sind auch beide 10 Tage haben.

Gut danke euch allen
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« Antwort #18 am: 01. Februar 2008, 18:52:14 »

*mich nochmal einmisch*

Alleinerziehend hat weder mit dem SR noch mit dem ABR etwas zu tun.

Für den Status alleinerziehnd reicht einzig und allein die Tatsachedas das Kind mit einem Elternteil zusammenlebt und dort gemeldet ist.

Zäumen wir es von der anderen Seite auf. Nach deiner Logik wäre die KM alleinerziehend, wenn sie das ABR hat und mit einem anderen Mann verheiratet ist. Das das nicht stimmt eschließt sich allein aus der Tatsache das der Unterhaltsvorschuß (falls der Vater nicht zahlen kann) nurgezahlt wird, wenn die KM nicht neu verheiratet ist. Unterhaltsvorschuß steht nur AE zu dn das ist defintiv nicht der Fall sobald eine neue Ehe besteht und das hat dann nix mit SR oder ABR zu tun.

Tina
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polly
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« Antwort #19 am: 01. Februar 2008, 18:57:42 »

Hallo Hallifax,

so ganz verstehe ich Dein Problem nicht.
Wenn das Kind bei Ihr gemeldet ist und Du Kindsunterhalt zahlst kann man nicht vom Wechselmodell ausgehen. Dann ist die KM alleinerziehend.
Das Wechselmodell bedeutet, dass das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen ist und daher bekommt auch keiner vom anderen Unterhalt für das Kind. Das Kind so oft zu nehmen, wie es die Arbeit zulässt ist für mich nicht das Praktizieren des Wechselmodells. Aber andere hier können Dir sicher die genauen rechtlichen Hintergründe darlegen.
Alleinerziehend hat nichts mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht zu tun.
Wenn ihr aber tatsächlich noch in einer Klärungsphase seid und tatsächlich euch beiden die 10 Tage zustehen, verstehe ich nicht, warum Du nicht bereit bist diese auch zu nehmen, wenn Dein Kind krank ist und Betreuung braucht.
Du sagst, Du wirst Deine Ex nie unterstützen. Und was passiert, wenn sie die 10 Tage aufgebraucht hat und Euer Kind wird krank?

Grüße Polly
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« Antwort #20 am: 01. Februar 2008, 19:04:49 »

Hey!

Völliger Blödsinn!

Wie @midnightwish es schon geschrieben hat, es hat weder etwas damit zu tun wer das Sr hat, oder ob das ABR gerichtlich geregelt wurde..oder beide das ABR inne haben..
Das Kind lebt bie einem Elternteil, u die Eltern sind getrenntlebend oder geschieden..heißt dann der Elternteil bei dem das Kind lebt ist alleinerziehend...

Außerdem ist die FRage des ABR ja letztendlich geregelt gewesen, beide haben dem Aufenthalt des Kindes bei der KM zugestimmt u es lebt bei der KM überwiegend..somit ist SIE alleinerziehend...

Jetzt ist, scheinabr das ABR strittig, warum eigentlich?!
Es war doch geregelt schenbar, Kind lebt bei ihr, oder wolltest du jetzt was anderes?
Das versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht, warum sie jetzt mitmal Antrag beim FamGericht auf Übertragung des ABR aus sie gestellt hat?!?!
Warum ist das jetzt so???

Fakt ist, sie ist AE u es stehen ihr 20 Tage zu...

Ein Wechselmodell hattet ihr offensichtlich nicht...also AE u daran kann man nichts drehen...u es hat nichts mit dem ABR oder SR zu tun!
U so wie du es beschreibst ist es kein Wechselmodell..

Zitat
 Übrigens meiner Krankenkasse ist es auch nicht anderes bekannt als das wenn beide Sorgeberechtigt sind auch beide 10 Tage haben.

Klar, wenn du ihnne erzählst das beide das SR haben u keiner von euch alleinerziehend ist, dann stimmt das ja auch so...

Aber ehrlich gesagt, blikt man nicht so ganz durch wie u was wie geregelt ist bei euch..siehe schon das sie jetzt mitmal das ABR beantragt..(bist aber sicher das sie nicht das ASR beantragt?)

Gruß
Jens

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« Antwort #21 am: 02. Februar 2008, 16:02:43 »

Hi ihr alle und besonders JensB2001

Also lesen kann ich schon ( Antragsentwurf zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes). Ich verstehe es oft auch nicht was meine Ex sich alles so ausdenkt um mir zu schaden aber anderesrum funktioniert das mit dem Umgang gut. Ich habe natürlich öfters wo sie sich überfordet oder zu beschäftigt fühlte ( wie gesagt sie macht ja sowas wie ne Ausbildung in richtung Versicherung wo sie dann selbsändig ist) dass ich ihr auch gerne die kleine ganz abnehme. Bräuchte aber ihre Zustimmung da ich mich versetzen lassen müßte und ohne das ich sicher weiß das die Kleine dann bei mir lebt werde ich diesen gut bezahlten Job nicht aufgeben.

Ich möchte gerne das die kleine bei mir lebt. Ich war aber damals bei der Trennung zu blöd das ich es damals nicht versucht habe. Ich war damals mit den Gedanken ausgezogen das ich eh bald wieder komme und als Vater im Schichtbetrieb eh nie das ABR bekomme. Es war also in beiderseitigen Einverständnis das die Kleine bei ihr lebt. Aber von meiner seite eher gezwungener maßen. Hätte ich gewußt das es so weitergeht hätte ich es nie erlaubt.

Ich habe aber nun wirklich nicht die Ahnung was ich anderes machen soll mit der Klage als zum Anwalt zu gehen. Ich weiß noch nichtmal was ich dem sagen soll. Ich möchte schon gerne das es so bleibt wie es war. Die Kleine lebt bei ihr und ich habe sie so oft  ich kann. Ja und wenn das nicht möglich ist möchte ich das die Kleine bei mir lebt. Glaubt mir meine Ex ist eine Person die mehr Entscheidung über das Kind gnadenlos ausnutzt. Ohne auf das Wohl des Kindes zu schauen sondern fast nur auf ihres.

Sie will mir schaden. Warum weiß ich nicht, vielleicht weil ich im weg bin. Ich denke mal sie will ne Familie mit ihren Neuen ohne das ich ständig präsent bin. Ich selber sehe das so. Sie hat sich von mir getrennt weil sie mich nicht mehr liebt sondern den anderen ja aber ob meine Tochter lieber mit DEM eine Familie haben will, als mit mir, stand nie zur Debatte. Meine Ex hat entschieden Ich bin die Mutter und sie gehört zu mir. Meine Tochter wollte sich bestimmt nicht von mir trennen. Deshalb halte ich mich stehts an die Umgangszeiten und zahle immer pünktlich meinen Unterhalt so dass ich die Mutter nicht verärgere und meine Tochter immer zu mir kann.

Es hat in der Vergangenheit öfter streit gegeben wegen Kleinigkeiten. Habe mir dann immer alles aufgeschrieben. Die Konsequenz dieser Streits war oft das ich meine Tochter zu den Umgangzeiten nicht bekommen habe. Ich war mir nie einer Schuld bewußt das ich ihr was angetan habe warum meine Ex jetzt solche Schritte macht. Ganz besonders nicht weil ja von ihrer seite aus der Umgang immer gut geklappt hat.

Über diese doofen 10 Tage kindkrank will ich nichtmehr reden ich glaube auch nicht das es jetzt nicht wichtig ist. Ja und warum ich nicht auf meine Tochter aufpasse wenn sie krank ist einfach weil die Mutter flexibel ist und auch mal einkaufen gehen könnte denn sie hat ja noch den Partner der auf die kleine aufpasst und könnte so dennoch arbeiten, aber eben nicht von morgens bis abends sondern nur nachmittags. Ich selber hätte keine Chance dazu. Ja und ihr sagt ja sowieso das ich keine 10 Tage habe.


Wenn ihr mir vielleicht helfen könnt wäre das gut ich kann jeden tip gebrauchen.

Gut na dann bye
Hallifax83
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« Antwort #22 am: 02. Februar 2008, 18:17:39 »

Hey

@Hallifax83 gestern waren es noch die Krankeheitstag des Kindes heute ist es schon das ABR ..  u das alles ohne Infos...
Die Frage war, das die KM Antrag auf Übertragung des ABR gestellt hat, aber was gibt sie für eine Begründung an, die könnte in dem Antrag ja mit drin stehen..
Oder was denkst du warum sie das jetzt beantragt...denn es war ja ansich nicht strittig so wie du es schreibst.

Wobei ich noch zusätzlich grad über diese "Klammern" gestolpert bin:
Zitat
   ( Antragsentwurf zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes).
..eine Antwort vorher, hast du geschrieben das du das übers AG bekommen hast, und dann steht da  "Antragsentwurf"??


Zitat
  Ich habe natürlich öfters wo sie sich überfordet oder zu beschäftigt fühlte ( wie gesagt sie macht ja sowas wie ne Ausbildung in richtung Versicherung wo sie dann selbsändig ist) dass ich ihr auch gerne die kleine ganz abnehme
Ganz abnimmst? .. was verstehst du da drunter? übers WE oder wenn du nicht arbeitest?
Oder soll das heißen du hast ihr Angeboten euer Kind ganz abzunehmen?
Soll heißen, das du ihr vorgeschlagen hast das euer Kind zu dir wechselt u bei dir lebt?


Zitat
Bräuchte aber ihre Zustimmung da ich mich versetzen lassen müßte und ohne das ich sicher weiß das die Kleine dann bei mir lebt werde ich diesen gut bezahlten Job nicht aufgeben. 
Naja mit dem Hintergrund, gleich ein Ortswechsel auch für das Kind, ist das sicherlich nicht grad ne optimal Lösung..bzw. vielleicht auch ein Grund für die KM dagegen zu sein..

Zitat
Ich möchte gerne das die kleine bei mir lebt.
in Verbinung mit dem:
Zitat
und als Vater im Schichtbetrieb eh nie das ABR bekomme. 
..hast du natürlich recht, das das so eher unwahrschweinlich ist, auch schon weil die KM überwiegend auch schon vorher das Kind wohl betreut hat..
Und wenn man dann  bedenkt das :
Zitat
  Es war also in beiderseitigen Einverständnis das die Kleine bei ihr lebt
...demnach dann ja dem so war, bestand ansich auch bisher für die KM kein Grund einen solchen Antrag zu stellen, allerdings wiederspricht sich das mit deinen Aussagen wieder, das du eigentlich möchtest das das Kind bei dir lebt!
Ja was denn nun eigentlich??

Zitat
Aber von meiner seite eher gezwungener maßen.
Und wer hat dich mit was gezwungen??

Zitat
Hätte ich gewußt das es so weitergeht hätte ich es nie erlaubt. 
Das was wie weiter geht?


Zitat
  Ich weiß noch nichtmal was ich dem sagen soll.
Das alles auf jedenfall nicht, was du hier schreibst...denn da würde jedem Richter das Gefühl aufkommen, das es eindeutig strittig ist das ABR u er würde dann eine Entscheidung fällen, u rate mal wer da wohl das ABR bekommen würde..

Erst recht wenn du dann wiederum noch das sagst:
Zitat
Ich möchte schon gerne das es so bleibt wie es war. Die Kleine lebt bei ihr und ich habe sie so oft  ich kann. 

Auf der einen Seite, findest du alles ok, u es war in beiderseitigem Einverständnis, und auf der anderen Seite willst du das das Kind aber bei dir lebt um dann im nächsten Satz zu sagen, das du eigentlich möchtest das alles so bleibt wie es ist..um dann aber zu sagen , wenn es nicht so bleiben kann, dann wil ich das das Kind zu mir wechselt...

Ähm..das nicht grad gut, das durcheinander!


Zitat
aber ob meine Tochter lieber mit DEM eine Familie haben will, als mit mir, stand nie zur Debatte. Meine Ex hat entschieden Ich bin die Mutter und sie gehört zu mir.   

Huhu!!!!
U du warst damit einverstanden..aber auch nicht, aber andererseits doch...

Was stimmt denn jetzt??


Zitat
Schuld bewußt das ich ihr was angetan habe warum meine Ex jetzt solche Schritte macht.
Ich könnte mir denken, das sie das evtl macht weil du bei ihr ebenso "hin u her" überkommst u sie die Angelgenheit geregelt haben will, u nicht das du mal das Kind bei dir haben willst u dann soll es so bleiben wie es ist und dann und dann ...


Zitat
Wenn ihr mir vielleicht helfen könnt wäre das gut ich kann jeden tip gebrauchen.
Mein Rat wäre erstmal:
Sammel dich
Überlege dir erstmal was du selber eigentlich willst..
Und sollte es das sein, das du willst das dein Kind bei dir lebt, dann verfahre auch konsequent danach, und überlege dir genau wie du das regeln kannst u wie du z.B. die Betreuung sicher stellst u alles weitere..auf jedenfall nicht so ein hin u her, von wegen, ich will sie aber es ist ok wenn sie bei der KM lebt, aber ich will das sie bei mir lebt aber eigentlich bin ich so damit einverstanden wie es ist..
Es muß einfach klar sein wie du dir das denkst u auch was .. bei dem hin u her bist du eher das ABR los, als das du notfalls es so belässt wie es ist u das das ABR erstmal einvernehmlich bei beiden bleibt u Kind bei KM lebt..
Und du mußt den Wechsel zu dir gut begründen!!

Und wenn es darum geht gegen den Antrag der KM zu argumentieren, damit das ABR nicht gerichtlich geregelt wird,  müßte man wissen womit sie den Antrag begründet!

Gruß
Jens
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« Antwort #23 am: 02. Februar 2008, 22:01:22 »

Ok mal schritt für schritt. Jewals zu den Zitaten bei deinem Text.

1. Ja der Brief kam vom Amtsgericht aber in dem Brief steht:
Sie erhalten hiermit eine Abschrift des hier eingegangenen Prozeßkostenhilfeantrages. Eine Abschrift der Klageschrift für das beabsichtigte Verfahren ist zum                                   Verständnis beigefügt. ja und auf der beigefügten Klageschrift steht das mit dem Antragsentwurf.

2. Ich habe ihr vorgeschlagen das die Kleine auch bei mir leben könnte und si den Umgang hat. So das sie sich ihrer Arbeit widmen kann. und das ist der eigendliche Grund warum sie das beantragt hat weil es (angeblich) strittig ist wo das Kind leben soll. Sie sagt es lebt bei ihr und ich soll ständig sagen das ich die kleine zu mir nehmen möchte. Ja und so oft habe ich es auch wieder nicht gesagt.

3. So ein Ortswechsel ist für die Kleine nicht das Problem sie ist sehr gerne hier und fragt mich jedesmal wenn ich sie habe ob sie bei mir schlafen kann. Ich habe sie ja sehr oft wie ich schon geschrieben habe. Manchmal mehr als die Mutter aufgrund des vielen Urlaubs und der Freischichten. Naja gibt auch Monate wo es eben ganz selten klappt. Sommer meist. Sie hat bei mir ein Zimmer eine Freundin bei mir in der Nachbarschaft. Ich kann mir nicht vorstellen das es schwer ist für die kleine bei mir zu wohnen. Sonst bleibt ja alles gleich Kita und so.

4.und 5. Zu der Zeit als wir zusammen waren war ich die Hauptbezugsperson für die Kleine da die Mutter die Abendschule besucht hat danach war die Trennung und dann weißt du ja.

6. und 7. und 8.  wie ich aber geschrieben habe war ich zu der Zeit nicht in sie verliebt und habe daher gedacht ich komme ja sowieso wieder zurück wenn sie mich vermisst. Dem war ja nicht so und weil ich ihr eben viel da gelassen habe an Möbel und so hatte ich wenig und die Kleine ist in der Wohnung groß geworden. Wir waren damals in guten auseinander gegangen deshalb meine ich wenn ich gewußt hätte das ich nicht mehr mit ihr zusammenkomme und die solche streitereien anfängt dann hätte ich damals gestritten und hätte all mein zeug mitgenommen und hätte jetzt meine ruhe. Also gezwungener maßen zum Wohl des Kindes.

9. und 10. Ja du wirst recht haben mit dem hin und her selber merke ich das garnicht so. Ich möchte in erster linie das es so bleibt wie es war und ist. WIr haben und öfter geholfen wenn jemand was vor hatte und haben dafür gesorgt das die Kleine von beiden Elternteilen gleich viel hat. Haben es auch unseren Plan wenn die Kleine bei wem ist schriftlich gemacht bei einer Frau vom Jugendamt und haben beide unterschrieben das habe ich noch nicht erzählt gehabt. Die Frau von Jugendamt fand ihn gut meinte aber wenn sich dinge ändern sollten wir beide zusammen überlegen ob der Plan das Richtige ist. Wenn sie aber nun so streiten ist eine friedliche einigung so warscheinlich nicht mehr möglich daher wäre es mir lieber wenn die Kleine bei mir lebt denn die Mutter würde Ihre "MACHT" voll ausnutzen gegen mich. Ich bin nicht so eine Mensch und will das die Kleine kontakt zu beiden Eltern hat wann immer sie möchte und die Eltern können.

11. Das der neue bei ihr irgendwann einzieht damit war ich nie einverstanden konnte aber nichts machen gibt kein Gesetz für sowas es ist ihre Wohnung.
aber was ich meinte das die kleine nie eine wahl hatte und es noch dauern wird bis sie entscheiden kann wo sie leben möchte. Ich denke mal so ein Kind will immer das Mama und Papa zusammenbleiben und wenn das nicht geht will da nur einen ich glaube nicht sie will trotzdem beide und nicht das Papa weg ist und ihr ein neuer Papa vorgesetz wird. Ja und meine Ex denkt da eben nur an sich ich bin die Mama ein Kind gehört zur Mama. Ich muß dazu sagen das sie selber nur von ihrer Mutter großgezogen wurde seit sie 3 ist und ihr Vater abgehauen ist und noch nichtmal unterhalt bezahlt hat. Erst mit 14 hatte sie den ersten kontakt wieder mit ihm und auch nur spärlich.

Zu dem letzten es es steht drin:
Die Parteien haben das gemeinsame Sorgerecht. Über den Aufenthalt des Kindes besteht Streit.

So ich hoffe es hilft dir weiter
gibt es noch ne andere möglichkeit mit dir zu kommunizieren E-mailadresse?
Bye Hallifax83
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« Antwort #24 am: 02. Februar 2008, 23:01:14 »

Hey

Punkt1:
Also geht es derzeit erst noch um die Bewilligung von PKH. Sicher sollst du hierzu Stellung nehmen?!Richtig?
Du könntest auch dem ganze den Wind aus den Segeln nehmen, in dem du mitteilst, das das ABR nicht strittig ist, sofern du das nun willst das euer Kind weiterhin bei ihr lebt u sich ander Regelung die ihr getroffen hattet nichts geändert werden soll...


Punkt2:
Wie ich schon schrieb, du selber klingst da auch etwas nach hin u her, u nicht entweder es bleibt wie es ist oder du willst die kleine definitiv zu dir nehmen..u vermutlich ist es eben so, das die KM das nun klären will, weil sie davon ausgeht das du willst das die Kleine bei ihr lebt..drum ist sie dir jetzt zuvorgekommen

Punkt3:
Zitat
So ein Ortswechsel ist für die Kleine nicht das Problem 
Mit Ortswechsel meinte ich ja nicht von der KM zu dir, sondern damit meinte ich das:
Zitat
  Bräuchte aber ihre Zustimmung da ich mich versetzen lassen müßte
..und das klang nach einem Ortswechsel, wenn du von versetzen sprichst...

Punkt4 u 5:
Zitat
Zu der Zeit als wir zusammen waren war ich die Hauptbezugsperson für die Kleine da die Mutter die Abendschule besucht hat 
Abendschule? Wie es schon heißt, ABENDschule, heißt tagsüber hat sie das Kind betreut, während du deinem Job nachgegangen bist.Oder?! Heißt sie war Abends für einige Stunden in der Abendschule, also war doch eher mehr sie die Hauptbezugsperson..

Punkt6, 7 u 8:
Zitat
wie ich aber geschrieben habe war ich zu der Zeit nicht in sie verliebt und habe daher gedacht ich komme ja sowieso wieder zurück wenn sie mich vermisst
Öh..sorry..aber das übersteigt jetzt echt meinen Horizont...
Du warst nicht verliebt, hast aber gedacht du kommst zurück wenn sie dich vermisst .. und dann is alles wieder gut u so wie vorher?1 Hä?! Hab ich jetzt was verpasst?

Zitat
  Dem war ja nicht so
Öhm, ja..wobei jetzt die Frage wäre "wem nicht wie wäre"
Das sie dich vermisst hat?
Du sie wieder geliebt hast?
Oder das du wieder zurück gekommen bist?

Wobei die Antwort wirklich unerheblich ist, weil, das was du da beschreibst kann es wohl nicht wirklich sein....

Also deine weiteren Ausführungen zu Möbel u mitnehmen u Streiten u nicht streiten u wieder zurück kommen usw. naja..weiß nicht, Dinge gibts ja ..


Punkt9 u 10:
Zitat
Ich möchte in erster linie das es so bleibt wie es war und ist. 
Es ist aber ein hin u her..
Aber wenn dem so ist wie oben zitiert, dann ist doch eigentlich alles i.O. dann teil ihr das mit u gut is...dann braucht es auch keine gerichtliche Regelung.

Aber deine weitere Ausführung warum dann aber doch wieder die Kleine dann bei dir leben soll, kann ich nicht wirklich nachvollziehen u mit dir teilen..
Davon abgesehen, das es auch keine wirkliche Begründung ist..

Punkt11:
Zitat
Das der neue bei ihr irgendwann einzieht damit war ich nie einverstanden konnte aber nichts machen gibt kein Gesetz für sowas es ist ihre Wohnung.
Das wäre ja auch noch schöner wenn es darüber auch noch ein Gesetz gäbe.
Na u das du damit ebenfalls nicht einverstanden bist, naja, mal ehrlich was sol das?
Du nimmst dir das Recht zu gehen, weil du sie nicht liebst, möchtest aber dann wieder kommen, wenn sie dich denn dann vermisst..öhm..jo..u wenn nich, bitte schön, soll sie auch keine neuen Partner mehr habe?! Äh ja..

Und wie schaut das so bei dir aus?!
Bleibst du jetzt ein lebenlang auch Single??

Und deiner Tochter wird ja auch nicht ein neuer Papa vorgesetzt, sondern die KM hat einen neuen Partner, völlig normal u legitim..denke wird bei dir ähnlich sein..oder wie gesagt bleibst du ewig Single?

Sorry, aber so einige Ansicht von dir kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Gruß
Jens

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