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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:46:41 *
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Autor Thema: Trennung offiziell ?  (Gelesen 768 mal)
der blonde dreifach-Papa
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


« am: 07. Juli 2004, 13:39:38 »

Hallo,

zu meiner momentanen Situation:

meine Frau und ich leben noch in der gemeinsamen Wohnung, sie sucht eine Wohnung, ich werde mit den Jungs in der jetzigen Wohnung bleiben.

Wir wollen eine vorrübergehende Trennung.

Da ich ab September einen Halbtagsjob habe, werde   ich mich hauptsächlich um die Kinder kümmern.

Da noch in den Sternen steht ob und wann meine Frau ausziehen wird, würde mich interessieren wie ich erreichen kann, dass wir   offiziell als getrenntlebend gelten.

Dies ist wichtig für z.B. das Pflegekrankengeld, das mir bei Erkrankung eines der Jungs zustehen würde.

Wo muss ich dieses "getrenntleben" anzeigen ?

Was gibts da zu beachten ?

Am Montag haben wir einen gemeinsamen RA-termin wo wir uns informieren wollen über einen Ehevertrag oder einer Trennungsvereinbarung (auch wenn die Trennung nur vorübergehend sein sollte, was noch niemand weiß).

Ich habe mir schon eine kleine Liste gemacht, was ich erfragen will, bin mir aber ziemlich unsicher.
Weiß jemand einen Link oder ähnliches für eine vorvformulierte Trennungsvereinbarung o.ä. ?

Vielleicht kann mir jemand helfen ?

L.G.
Jörg
Gespeichert
der blonde dreifach-Papa
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


« Antwort #1 am: 07. Juli 2004, 18:03:06 »

@martin:
vielen Dank für die Links, werds mir mal ansehen.

@Klaus und Tina:

haltet mich jetzt bitte nicht für verrückt, aber es geht im Moment alles drunter und drüber bei uns.
Sie will zwar die Trennung, aber wir lieben uns(auch fast täglich körperlich), verstehen uns im Moment blenden, die Jungs haben keine Angst, dass wir uns trennen werden(haben sie mir gesagt), weil wir uns ja so gut verstehen.
Ich will auch eigentlich keine Trennung, weiß aber nicht was meine Frau tatsächlich macht oder machen will, sie ist offensichtlich auch hin und hergerissen(will aber keine Hilfe oder Beratung annehmen).
  Ich kann nur nicht mehr auf sie einwirken, habe alles versucht.
Nur, wenn sie die Trennung doch will oder durchzieht, will und   muss ich vorbereitet sein, in meinem und besonders im Interesse der Kinder.
Das heißt ich muss mit allem rechnen. Deshalb meine Anfrage, damit ich eine grobe Vorstellung habe wie so eine Vereinbarung aussehen könnte.

ach nochwas Klaus:
Das mit der Steuerklasse ist irrelevant, da wir beide selbegeständig sind ;)

Also erstmal Danke, werd mir die Links mal "reinziehen"

Gruß
Jörg

[Editiert am 7/7/2004 von der blonde dreifach-Papa]
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #2 am: 07. Juli 2004, 17:28:51 »


Hallo zusammen,

wir haben das Trennungsdatum unserem Anwalt mitgeteilt. Wir haben dann noch 5 Monate in einer Wohnung gelebt, aber räumlich getrennt geschlafen.
Es wird wohl ziemlich pingelig teilweise gehandhabt. So wurde uns damals gesagt, daß wir füreinander nicht mehr waschen sollten oder kochen oder ähnliches. Ist in der praktischen Ausführung ziemlich affig aber wenn man sich einig ist, kann man das so angeben.
Bei der Scheidung wurde auch das angegebene Datum als Trennungsdatum anerkannt, obwohl mein Ex erst 5 Monate später ausgezogen ist.
Gruß
Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #3 am: 07. Juli 2004, 14:11:33 »

Hallo Jörg,

Zitat

Weiß jemand einen Link oder ähnliches für eine vorvformulierte Trennungsvereinbarung o.ä. ?


Schau beispielsweise mal hier:

http://www.formblitz.de/download_neu2.php?form_id=892&form_type=1123

oder hier:

http://www.gothaer.de/media/pdf/inwork/familie/trennungsvereinbarung.pdf

Das sollte Dir im Moment helfen.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
SingSang
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« Antwort #4 am: 07. Juli 2004, 14:16:19 »

Hallo Jörg,

es gibt bei Bürgerämtern ein Formular, wo das "getrennt Leben" der Stadt gegenüber mitgeteilt wird.

 schild_vorsicht

Das kann sich steuerlich auswirken. In der Regel bleibt man im Jahr der Trennung noch in der alten Steuerklasse aber ich wäre trotzdem vorsichtig.

Nach Trennungsvereinbarungen habe ich zu meiner Trennung auch im Netz gesucht. Mit wenig Erfolg. Es ist alles sehr individuell. Jede Sache ist immer irgendwie anders.

Zur Vorbereitung würde ich vorschlagen, dass ihr beide Euch schon mal Gedanken macht, wie Ihr Euch die Abwicklung vorstellt. Hier sollte eine schriftliche Vereinbarung im Bezug auf die Jungs enthalten sein. Umgang und ähnliches.

Dazu fällt mir grad ein... Einige Dich im Guten um Dich im Bösen um diese Dinge nicht mehr kümmern zu müssen.

 
Wie wahr... !


Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

 ;) Klaus


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Auch Väter können Kinder behalten!  2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR
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