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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:45:11 *
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Autor Thema: Wer bekommt was nach Pfändung?  (Gelesen 2202 mal)
Perle
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« am: 25. Januar 2008, 14:20:40 »

Hallo zusammen,

schon seit Ewigkeiten zieht sich bei mir ein klienes Unterhaltsdrama hin - aber da will ich gar nicht so ausfürhlich daruf eingehen.
Das was mich jetzt interessiert, versuche ich mal in K urzform zu fassen 

Also, im Juni hat Ex ohne Absprache dem Gesamtunterhalt einfach mal um die Hälfte reduziert und seit Juli 07 bekomme ich vom Ex keinerlei Unterhalt!
Habe dann gleich Unterhaltsvorschuss für die Kids beantragt und bekomme ich auch seit Juli 07!
Im Sept. 07 per Einstweiliger Anordnung wurde Unterhalt festgelegt bzw. tituliert, für die Kinder und für mich.

Ex kommt trotz EA der Zahlung nicht nach!

Vollstreckbare Ausfertigung beantragt und auch bekommen.

Dann lief ganz viel schief, seitens Gericht, Post , Arbeitgeber des Ex, aber das tut alles nichts zur Sache.

Es hat lange gedauert, aber nun ist erneut ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss raus - an 3 (!!!!!!) Arbeitgeber.

Wenn alles klappt, scheine ich nun doch bald mal ein wenig Geld zu bekommen!

Und nun meine Frage :

die EA zählt ab September, d.h. Unterhaltsrückstand von Juni/Juli und Ausgust wird nicht gepfändet.
Die UVK bekommt also vom Pfändungsbetrag ihren UNterhaltsvorschuss zurück.
Wie wird das aufgeteilt?

Mal angenommen ich bekomme im Feb. 1200 Euro - kassiert dann UVK erst alles für sich ein, weil KIndesunterhalt vor geht und ich ja schon mehr wie 1200Euro bekommen  habe? und ich habe dann trotz Pfändung nichts über?
Wird erst der laufende Unterhalt gepfändet oder erst der Rückstand?

Mich interessiert einfach, ob ich nun endlich bald ein wenig mehr Geld habe, oder ob das dann auch alles wieder weg ist.
Hatte schon bei der UVK nachgefragt, aber die haben gesagt, ich soll mich melden, wenn ich Geld bekommen habe, dann sehen wir, was ich denen zurückzahlen muss  question

Hoffe, ihr habt meine Frage verstanden 

Gruß Perle
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sky
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« Antwort #1 am: 25. Januar 2008, 20:15:11 »

Hallo Perle,

wird aus beiden Titeln vollstreckt, also KU und EU?

Ansonsten kommt darauf an, was beantragt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass laufender und rückständiger Unterhalt gepfändet wird. Da sich seit dem 01.01.2008 die Rangverhältnisse auch bei einer Pfändung geändert haben (§ 1609 BGB), steht Kindesunterhalt nunmehr auf dem 1. Rang, Ehegattenunterhalt auf dem 2. Rang. Unterhaltsvorschuss geht also vor Ehegattenunterhalt.

Wenn Unterhaltsvorschuss weiter bezogen wird, muss dieser Betrag aus der Pfändung bedient werden, allerdings gequotelt, wenn der titulierte Betrag höher ist als der Unterhaltsvorschuss (z.B. 2/3 des pfändbaren Betrages geht an die Unterhaltsvorschusskasse, 1/3 an das Kind). Das gleiche dürfte auch für die Rückstände gelten.

Der Ehegattenunterhalt ist nachrangig und wird erst bedient, wenn die Forderung der erstrangigen Gläubiger bedient ist.

Grüsse
sky
« Letzte Änderung: 25. Januar 2008, 20:16:56 von sky » Gespeichert

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Perle
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« Antwort #2 am: 26. Januar 2008, 17:14:49 »

Hallo Sky,

ja, es wird KU und EU vollstreckt.
Der titulierte KU liegt über dem Unterhaltsvorschuss ( 254 Euro pro Kinde )

Also wenn ich das jetzt dann richtig verstanden habe, habe ich dann aber, trotz Rückzahlung an die UVK ein wenig Geld monatlich mehr, richtig?
Das ist nämlich genau das, was mich interessiert.
Da ich seit Juli wirklich ganz ganz hart mit dem Geld knappse ist jetzt jeder Euro in der Tasche mehr ein riesen Gewinn 

Ich denke, wenn der laufende Unterhalt gepfändet wird, werde ich ja sicherlich von UVK nichts mehr bekommen müssen.
d.h. ich zahle dann da den UV von Sept. ( denn ab da hab ich ja erst den Titel ) bis jetzt zurück, und dann ist das damit erledigt.
Für die Monate Juli und August wenden die sich dann an den Ex?Huch

Vielen Dank für Deine Antwort
Gruß Perle
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sky
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« Antwort #3 am: 26. Januar 2008, 17:51:43 »

Hallo Perle,

Also wenn ich das jetzt dann richtig verstanden habe, habe ich dann aber, trotz Rückzahlung an die UVK ein wenig Geld monatlich mehr, richtig?

so sollte es sein - ja.

Ich denke, wenn der laufende Unterhalt gepfändet wird, werde ich ja sicherlich von UVK nichts mehr bekommen müssen.

Richtig. Der Unterhaltsvorschuss kann zwar weiterlaufen, Du müsstest diesen nur jeden Monat aus der Pfändung erstatten. Das hat den Nachteil, dass der Anspruch (72 Monate) weiter verbraucht wird, was dem JA  nur gefallen kann, und Du sorgst auch noch für die Rückzahlung.

d.h. ich zahle dann da den UV von Sept. ( denn ab da hab ich ja erst den Titel ) bis jetzt zurück, und dann ist das damit erledigt.
Für die Monate Juli und August wenden die sich dann an den Ex?Huch

Meinst Du denn, dass ein so hoher Betrag pfändbar ist? Wenn ja, kann man das so machen. Der Titel kann aber auch geteilt werden, dann kann das JA selbst vollstrecken. Um die nichttitulierte Forderung Juli und August muss sich das JA sowieso selbst kümmern. Es macht also Sinn, die Leistungen zu beenden und den Titel zu teilen. Dann geht es m.E. in der Reihenfolge: 1. Laufender KU - 2. Rückstände Unterhaltsvorschuss - 3. Ehegattenunterhalt.

Grüsse
sky
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Perle
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« Antwort #4 am: 28. Januar 2008, 08:46:11 »

Vielen Dank Sky für Deine Antwort, hat mich ein ganzes Stück weitergebracht.

Dann warte ich jetzt gespannt auf das, was kommt.
Es ist bereits vorab so viel schief gelaufen ( selbst meine Anwältin sagt, sie hätte sowas noch nicht erlebt ) daß jetzt aber eigentlich alles klappen müsste!

Viele Grüße
Perle
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Perle
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« Antwort #5 am: 20. Februar 2008, 09:34:01 »

Hallo zusammen,

habe nochmal ne Frage zu meiner Pfändung! ( siehe oben )

Inzwischen ist nun unheimlich viel Zeit vergangen - wie ich finde - und ich habe bisher nicht viel gehört, geschweige denn, irgendwelche Zahlungen erhalten.
Ist das normal, daß die Mühlen sich so langsam drehen? ( wahrscheinlich kommt es mir nur sooo lange vor, weil ich dringend Geld brauche, da meine Reserven komplett aufgebraucht sind )

Also ich weiß, daß beim zuständigen Gericht der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss inklusive Zusammenrechnungsantrag der unterschiedlichen Einkommen am 01.Feb. erlassen wurde.
Dauert es so lange, bis es an die einzelnen zuständigen Gerichtsvollzieher ( alle drei Arbeitgeber bzw. Gehaltszahlende Stellen liegen in unterschiedlichen Orten ) weitergeleitet worden ist?

Bei mir ist in der Vorgeschichte schon so viel schief gelaufen ( in Sachen Pfändung d. Unterhalts ) daß ich so langsam die Hoffnung verliere, überhaupt noch mal Geld zu bekommen.

Vielen Dank fürs Zuhören und eventuell antworten 
Perle

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sky
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« Antwort #6 am: 20. Februar 2008, 15:20:32 »

Hi,

Also ich weiß, daß beim zuständigen Gericht der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss inklusive Zusammenrechnungsantrag der unterschiedlichen Einkommen am 01.Feb. erlassen wurde.

wenn der PfÜB am 01.02.08 erlassen wurde, dürfte er den Drittschuldnern bereits zugestellt worden sein. Da auch Du von dem Erlass Kenntnis hast, ist vermutlich Deinem RA Mitteilung über den Erlass und die veranlasste Zustellung gemacht worden.

Dauert es so lange, bis es an die einzelnen zuständigen Gerichtsvollzieher ( alle drei Arbeitgeber bzw. Gehaltszahlende Stellen liegen in unterschiedlichen Orten ) weitergeleitet worden ist?

Nein, das dauert nur ein paar Tage. Das Gehalt für Januar ist durch, da war die Zustellung zu spät. Wenn der Schuldner sein Gehalt erst am Ende des Monats erhält, kann an den Gläubiger auch erst am Ende des Monats abgeführt werden.

Was ist mit der Drittschuldnererklärung, liegt die vor?

Grüsse
sky
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« Antwort #7 am: 20. Februar 2008, 15:49:58 »

und was passiert mit so einem titel wenn kein geld zu holen ist?sprich vollzieher geht auf Bank und kein Geld da?
Wer bezahlt ab wann eigentlich den gerichtsvollzieher???
sorry das ich Deinen Thread benutze?aber hatte mich gerade bei dir reingelesen
michael
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« Antwort #8 am: 20. Februar 2008, 16:34:20 »

Hi,

und was passiert mit so einem titel wenn kein geld zu holen ist?sprich vollzieher geht auf Bank und kein Geld da?
Wer bezahlt ab wann eigentlich den gerichtsvollzieher???
sorry das ich Deinen Thread benutze?aber hatte mich gerade bei dir reingelesen
michael

hier wird das (zusammengerechnete) Gehalt gepfändet, Drittschuldner ist der Arbeitgeber. Der Gerichtsvollzieher hat hier nur zustellende Funktion. Der PfÜB entfaltet seine Wirkung mit der Zustellung.

Eine Kontopfändung ist eine andere Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Aber auch hier geht der Gerichtsvollzieher nicht zur Bank und guckt, ob Geld auf dem Konto ist, denn auch hier ist er "nur" Zusteller des PfÜBs. Drittschuldner ist die Bank. Wenn auf dem Konto nichts ist und auch das künftig eingehende Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze liegt, geht die Pfändung letztendlich ins Leere. Der Drittschuldner teilt das dem Gläubiger in der Drittschuldnererklärung mit.

Grüsse
sky
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« Antwort #9 am: 25. Februar 2008, 09:31:53 »

Hallo Sky,

vielen Dank mal wieder für Deine aufschlussreiche Antwort.

Gerade heute habe ich von meinem RA eine Kopie einer Drittschuldnererklärung bekommen ( die 2 anderen fehlen noch ).
Leider war diese Info mal wieder ein Schlag in die Magengrube......

Mein Ex bekommt nämlich laut Drittschuldnererklärung seit November 2007 von der Bundeswehr vorerst keine Versorgungsbezüge mehr wegen " mangelnder Mitwirkung und kein Einreichen von fehlenden Unterlagen"

Wir hatten ja im Oktober 07 bereits schon einmal einen PfÜB bei der Bundeswehr eingereicht, und auf der Drittschuldnererklärung stand bereits das Gleiche.
Eigentlich sind wir davon ausgegangen, daß jeder normale Mensch doch spätestens dann, wenn ein Arbeitgeber die Zahlung einstellt, weil Unterlagen nach mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht vorliegen, schnellstmöglich seine Sachen zusammensucht und einreicht, oder?

Naja, ich denke, er weiß genau, daß dann davon gepfändet wird, und nun reicht er die Unterlagen nicht ein, damit wir kein Geld kriegen....
Ich könnte heulen .... warum tut man sowas? Geht doch um seine Kinder....

Tja, nun bleibt abzuwarten, was die anderen Drittschulder schreiben - aber dadurch, daß nun weiter die Übergangsgebührnisse der Bundeswehr wegfallen, schrumpft natürlich das Gesamteinkommen enorm ( Übergangsgebührnisse hätten sich auf ca 1300 Euro belaufen )
Meine Hoffnungen auf zukünftig endlich ein bisschen mehr Geld sind somit also wiedermal im Keller, denn jetzt wird denke ich mal nicht wirklich viel mehr bei rumkommen, wie ich von der UVK schon bekomme.
 mad


sorry das ich Deinen Thread benutze?aber hatte mich gerade bei dir reingelesen
michael

Überhaupt kein Problem 
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Perle
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« Antwort #10 am: 03. März 2008, 08:34:44 »

Hallo zusammen,

sagt mal gibt es irgendwie eine Möglichkeit, den Ex dazu zu verdonnern, seine Unterlagen, die die Bundeswehr von ihm haben will ( siehe oben ) einzureichen, damit wir endlich Unterhalt bekommen?
Er würde ja sofort wieder seine Übergangsgebührnisse bekommen, wenn er sich nur drum kümmert.
Wie gesagt, ich denke, er tut es nur nicht, weil er weiß, daß durch den enormen Unterhaltsrückstand ( inzwischen ca. 9500 Euro laut Gericht KU und TU ) eh nichts für ihn übrig bleiben wird!

Wir haben Unterhlatsklage beim Gericht eingereicht, kann man in diesem Zuge auch was erreichen, daß er das mit der Bundeswehr klärt?
Oder ist er damit fein raus, wenn er sich darum nicht kümmert, und somit sein Einkommen sinkt und wir nichts bekommen?
Mensch das kann doch nicht sein, oder?

Wie kann ein Vater so sein? Absichtlich den Kindern den Unterhalt zu verwehren?

Bin langsam total am Verzweifeln, da ich finanziell langsam wirklich am Ende bin - die Ersparnisse sind inzwischen aufgebraucht und ich weiß nicht mehr, wie ich die nächsten Monate über die Runden kommen soll...
Und Ex weiß das.... behauptet mir gegenüber aber immer, er hätte das bei der Bundeswehr geklärt, und ach, da ist dann wohl wieder was schief gelaufen, blablabla    aber natürlich wissen wir ja, daß das nicht so ist.l...

 cry_smile

Kann man da nicht irgendetwas machen?
Ich will doch nur daß die Kids das bekommen, was ihnen zusteht. Der TU ist mir nicht so wichtig, ich gehe arbeiten, habe meine Wochearbeitszeit erhöht, um mehr zu verdienen, aber die KInder können das nicht.....
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brille007
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« Antwort #11 am: 03. März 2008, 09:20:40 »

Moin Perle,

man kann unmöglich jeden Fall im Kopf haben, schon gar nicht detailliert, aber ich meine mich zu erinnern, dass es mit Deinem Ex auch massive Probleme in Sachen Kindesumgang zu geben scheint, der ihm nach Gutsherrenart von Dir zugeteilt wird - oder eben nicht. Man sollte Unterhalt und Umgang zwar nicht miteinander vermischen - aber läge nicht vielmehr da der Hebel, den Du selbst umlegen musst? Väter, die aus dem Leben ihrer Kinder gekickt werden und ihre Vaterrolle nicht mehr ausüben dürfen, neigen dazu, in die innere Emigration zu gehen, auch in finanzieller Hinsicht. Da bringt Dich ein Bestehen auf "Ich will, was mir/den Kindern zusteht" auch nicht wirklich weiter. Selbst dann nicht, wenn Du mit der Keule namens Pfändung kommst: Es gibt genügend Möglichkeiten, sich selbst in Richtung eines Mangelfalles zu bugsieren. Und einem Nackten kann man irgendwann nicht mehr in die Tasche fassen, weil da nichts mehr ist. Was genau hast Du dann gewonnen?

Wenn Du im Glauben an die Rechtmässigkeit Deines Tuns ständig nur die Pfändungskeule schwingst, können alle Beteiligten - einschliesslich Dir! - "on the long run" nur verlieren. Dann geht Dein Ex eben Taxifahren oder kellnern und pfeift auf irgendwelche "Lebensstandards". Wir Menschen sind - abseits aller Juristerei - nun einmal so gepolt, dass wir etwas von dem haben wollen, für das wir bezahlen: Beim Bäcker erwarten wir Brot für unser Geld und wenn wir eine Wohnung mieten, wollen wir auch drin wohnen dürfen. Von daher kann ich jeden Vater verstehen, der seine Zahlungen minimiert oder einstellt, wenn er gegen seinen Willen nicht mehr Vater sein darf.

Ihr habt offensichtlich ein Kommunikations- und Umgangsproblem, in dem vor allem Du zu wissen glaubst, was gut und was schlecht für Eure Kinder ist. Gedankenspiel: Warum versuchst Du nicht, "Pfändung" durch "väterliche Verantwortung" zu ersetzen? Zum Beispiel in Form einer Mediation, in der es nicht primär um Deine "Rechte" geht, sondern um eine kampflose Zukunft - zum Wohl Eurer Kinder? Daran werden Eure Kinder Dich nämlich irgendwann messen - und nicht daran, ob Du "im Recht" warst.

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Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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« Antwort #12 am: 03. März 2008, 09:41:51 »

Hallo Brille

da hast Du wohl ein total falsches Bild......

Der Vater ist weder aus dem Leben der Kinder gekickt, noch wird ihm der Umgang in Gutsherrenart von mir zugeteilt...

Er ist derjeneige, der sich seit langer Zeit nicht mehr um den Umgang bemüht und sich nicht ein Stück um die Kinder kümmert - und die Geschichte mit Meditation habe ich längst versucht.... aber es wird von anderer Seite boykottiert....
Allerdings finde ich, tut das jetzt hier auch überhaupt gar nichts zur Sache....

Ich habe um Hilfe gebeten weil ich inzwischen wirklich nicht mehr weiter weiß, und ich wollte nicht solche voreingenommenen Meinungen hören, zumal das, was Du schreibst nicht im entferntesten stimmt....  mad

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« Antwort #13 am: 23. Juli 2008, 20:15:03 »

Hallo Perle,

bin gerade auf deinen Thread gestoßen und ich habe ein ähnliches Problem. Kurzorm:
Kind vom verheirateten Mann, Beistandschaft von 12/07 bis 05/08, Anwalt eingeschaltet, da der KV nicht kooperieren wollte.
 JA - zumindest das für mich zuständige; Arbeitszeit für eine JA-Kraft von hunderten solchen Fällen: 8.00 bis 12.00 Uhr  crash- hat nicht viel gemacht. Nur hin und wieder mal beim KV angefragt wo die Unterlagen sind. Ich hatte den meisten Teil selbst erledigt, da er zwischendrin auch noch einen privaten Vaterschafstest machen wollte. Irgendwann hat es mir gereicht und ich habe mir einen Anwalt genommen. Seit Mai 08 versucht dieser nun eindringlich Auskunft über seine Finanzen zu bekommen. KV blockierte. Nahm sich ebenfalls einen Anwalt, der auch immer wieder versprach Unterlagen vom KV zuzuschicken. Ist nie passiert. Jetzt sind wir bei der EA. Wurde vor 3 Wochen mit anhängigem Hauptsacheverfahren eingereicht. Ich finde es total **tsts - ID 35**, wie sein Anwalt das auch noch unterstützt. Aber egal. Meine frage an Dich: Wie lange dauert es bei der EA von der Einreichung bis zum Erlaß? Wenn er nicht zahlt - was ich stark annehme - wie kann ich ihn dann pfänden? Brauche doch eine vollstreckbare Ausführung, wenn ich das jetzt richtg verstanden habe. Wäre supernett, wenn Du mir helfen könntest.
Ich hoffe, daß deine Situation  sich mittlerweile verbessert hat, da ich keinen Beitrag mehr hier lesen kann. Wenn nicht wünsche ich es Dir von ganzem Herzen.

Liebe Grüße
Melanie
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« Antwort #14 am: 25. Juli 2008, 11:23:24 »

Hallo Melanie
hast Glück, daß ich hier gerade noch mal reinschaue - fahre nachher für ne Woche in Urlaub 

Tja, also bei uns ist es nach wie vor ein Unterhaltsdrama - was aber nicht mit der Pfändung ansich, sondern anderen Dingen zu tun hat - das würde jetzt aber zu lange dauern, daß zu erklären.

Also, zum Pfänden:
Ich hatte ja auch zunächst eine EA - davon brauchst Du eine vollstreckbare Ausfertigung und damit kannst Du dann zum zuständigen Gericht und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. ( kann aber auch Dein Anwalt für Dich machen )
Die Dauer, bis Du Geld gepfändet bekommst, ist da ganz unterschiedlich - richtet sich auch danach, ob Du für den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss Prozesskostenhilfe beantragen musst, oder nicht.
Die Prüfung des Prozesskostenhilfeantrags hat jetzt, bei meinem aktuellen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 3 Wochen gedauert - nun ist er genehmigt und der Beschluss geht sofort zur zuständigen Gerichtsvollzieherverteilungsstelle. Die Stellen daß dann dem Drittschuldner zu - das kann schnell gehen, aber auch, gerade jetzt in der Urlaubszeit, länger dauern. Und dann haben die Drittschuldner ja auch noch eine Frist von 14 Tagen, darauf zu reagieren.  c Also alles in allem dauert schon ein bisschen, bis man dann Geld bekommt.

Habe ich jetzt richtig verstanden, daß ihr die EA noch nicht habt und das Verfahren jetzt erst eingereicht wurde?
Das dauert dann ja auch noch mal eine Weile - richtet sich wieder nach Auftragslage des Gerichts.
Bei mir hat es vom Einreichen der Teilklage bis zum Gerichtstermin so ca. 6 Wochen gedauert.
Bei der Hauptsache, die ja im Anschluss an die EA anhängig gemacht werden muss, noch länger.
Aber wenn Du die EA hast, dann hast Du ja auch erstmal was in der Hand.

Tja, daß mit der Auskunft über die Finanzen kenne ich auch.
Mein Ex hat 3 Arbeitgeber - 2 schon noch während unserer Beziehung, 1 weiteren danach.
Den hat er auch nicht rausgerückt-das hab ich dann irgendwann mit Trick 17 aus ihm rausgekitzelt.
Tja, und dann hat er den Arbeitgeber gewechselt, bzw. ist von der Firma, bei der er vorher über eine Zeitarbeitsfirma angestellt war, übernommen worden.
Glaub man ja nicht, daß er mir bis heute den Arbeitgeber mitgeteilt hat.
Nein, steckt sich nun fein sein Geld komplett in die Tasche, statt auch nur einen Cent für seine Kinder zu zahlen.l
Tja, da muss man dann selbst wieder erfinderisch werden und zu einem kleinen Sherlock Holmes werden.
Sei froh, daß Dein Ex nen Anwalt hat - ich denke, so können die das betsimmt nicht so lange rauszögern, denn er ist ja verpflichtet, Dir Auskünfte zu erteilen - und das weiß ja auch sein Anwalt.

Mein Ex hat keinen Anwalt, und das macht die ganze Sache verdammt schwierig!

So, wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich.
Werde nur bis Ende nächster Woche nicht online sein, aber danach wieder 

Liebe Grüße und viel viel Glück
Perle

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