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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:43:57 *
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Autor Thema: Bin fertig, brauche dringend Hilfe!  (Gelesen 4151 mal)
Furbie30
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« am: 22. Januar 2008, 10:56:47 »

Hi
ich bin schon wieder, aber ich weiss nicht weiter.
Heute um 8 uhr rief das Büro von meiner Anwältin an und teilte mir mit,daß gestern das schreiben vom Gericht angekommen ist,daß die Pfändung gestoppt wird.
Ich mich gefreut und plötzlich meinte die Frau zu mir, ABER das Gericht verlangt 3000 Euro von mir, als Absicherung, daß die Pfändung auch gestoppt wird, mehr auskunft konnte sie mir nicht geben, aber meine Anwältin wollte mich sofort zurück rufen , wenn sie vom gerich twieder da ist.

Ich bin sauer und wütend und frage mich was das soll, wie soll ich als normaler Bürger bei einem normalen Nettogehalt 3000 euro aufbringen,daß die Pfändung gestoppt wird und dann noch als Absicherung was den bitte sehr für eine absicherung.
Ist das normal kennt das jemand von euch, musste schonmal ejamdn von euch 3000 euro hin legen damit eine Pfändung gestoppt wird?

Ein verzweifelter Furbie  cry_smile
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brille007
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« Antwort #1 am: 22. Januar 2008, 11:48:30 »

Moin furbie,

damit ist wohl gemeint, dass Du eine Sicherheitsleistung hinterlegen sollst - nicht ungewöhnlich in solchen Fällen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Uli
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VS-Fossil


WWW
« Antwort #2 am: 22. Januar 2008, 12:01:35 »

Hallo Furbie,

ggf. kannst Du bei Gericht auch eine Bankbürgschaft hinterlegen. Dann müsstest Du nicht irgendwo Geld zusammenkratzen. Zumal es manchmal recht schwierig sein kann, seine Sicherheitseistung wieder zurückzuerhalten! Frag mal bei Gericht nach, ob die das akzeptieren.

LG, Uli
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Furbie30
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« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 12:22:47 »

Hallo

Hä ich möchte doch nur,daß die Pfändung still gelegt wird, mehr nicht zumal ich nirgendswo 3000 euro zusammen kratzen kann.

Wie meinst du das mit einer Bankbürgschaft uli?

LG
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midnightwish
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« Antwort #4 am: 22. Januar 2008, 12:38:53 »

Hallo furbi,

< Bürgschaft >

das heißt nichts anderes als das du die 3000 € nicht in bar hinterlegst, sondern die Bank versichert, das das Geld gezahlt wird, sollte es fällig werden. Wobei sich die Bank natürlich gegenüberdir absichert.

Wichtig ist einfach das du die Pfändung vom Hals kriegst, dazu verlangt aber das Gericht diese Sicherheitsleistung. IMO soll diese gewährleisten das im Falle, das die Pfändung doch als rechtmäßig erkannt wird die "auststehenden Raten" aus der Sicherheitsleistung bezahlt werden können.

Ich denke immer noch besser als wenn die Exweiterhin pfänden kann undes auch tut und dann ein Gericht feststellt, das es nicht mehr ok war. Dann ist das Geld nämlich erstmal weg und ob du es von der Ex je wiedersehen wirst...

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Milan
_Milan
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« Antwort #5 am: 22. Januar 2008, 13:42:15 »

Moin!

Zitat
das heißt nichts anderes als das du die 3000 € nicht in bar hinterlegst, sondern die Bank versichert, das das Geld gezahlt wird, sollte es fällig werden. Wobei sich die Bank natürlich gegenüberdir absichert.
Hmmm ... da hat sich was geändert. Kenne es von Mietkautionshinterlegung. Diese bankbürgschaft bedeutet, daß man die Kohle bei der Bank hinterlegt auf einem eigens dafür eingerichteten Konto. Die Bank bestätigt dann dem Vermieter, daß sie die Kohle hat.

Weiß nicht, wie es in anderen Pfändungssachen ist. Bei Mietgeschichten ist die Bankbürgschaft jedoch keine echte Bürgschaft mehr.

Greetz,
Milan
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Furbie30
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« Antwort #6 am: 22. Januar 2008, 13:46:32 »

Hallo
Also meine Anwältin rief mich an und erklärte mir,daß ich die 3000 Euro zahlen soll, dann wird noch heute die Pfändung still gelegt, oder ich warte bis Februar ab, da ist dann die Gerichtsverhandlung zwecks Abänderungsklage und gucke was die Richterin dort entscheidet.
Sollte di Richterin bis dahin aber sagen sie weiss noch nichts genaues kann sich die Verhandlung noch bis zu 6 Monate in die länge ziehen und so lange bekommt auch Exchen weiterhin das gepfändete.

Ich weiss nicht was ich machen soll ich werde keinen Kredit ect bekommen , weiol ich mich schon durch meien Ex verschuldet habe und dies auch in der Schufa steht.

Ich könnt echt als Mann los heulen ich finde es einfach ungerecht.

LG
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la_florentina
Gast
« Antwort #7 am: 22. Januar 2008, 13:52:33 »

Also das mit der Bürgschaft habe ich bei meiner Miete anders gemacht ...

Die Bank bürgt für die Kaution. Ich musste das Geld nicht hinterlegen ... Nur eine Gebühr ...
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Furbie30
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« Antwort #8 am: 22. Januar 2008, 13:55:09 »

Aber die Bank bürgt für keinen der einen schufa Eintrag hat.

LG
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Milan
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« Antwort #9 am: 22. Januar 2008, 14:00:27 »

Zitat
Aber die Bank bürgt für keinen der einen schufa Eintrag hat.
Ich steh nicht in der Schufa. Hab trotzdem keine Bürgschaft bekommen. Willkommen in BRD - dem Land der fehlenden Rechtssicherheit.

Milan
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Furbie30
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« Antwort #10 am: 22. Januar 2008, 14:01:57 »

Danke Milan wenigstens bin ich nicht alleine  cry_smile

Mir ist echt zum heulen zu mute meine Frau sitzt seit heute morgen hier rum und weiss nicht was sie sagen soll.

Wir waren beide so optimistisch was die Pfändung anbelangt.

LG
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brille007
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« Antwort #11 am: 22. Januar 2008, 14:10:53 »

@ furbie,

hast Du heute denn schon mit der Bank gesprochen wegen der Bürgschaft? Wenn Du regelmässige Einkünfte hast, sollte das kein Problem sein.

Die Bürgschaft ist kein Kredit; sie ist nur eine "Zahlungszusage für den Fall des Falles. Müsstest Du stattdessen Deine Ex weiterbedienen, wäre die Kohle hinterher weg; die Dame könnte mit "Entreicherung" argumentieren und dass sie das Geld guten Glaubens bereits ausgegeben habe.

Vor einer entsprechenden Anfrage bei der Bank ist Heulen jedenfalls nicht sehr sinnvoll...

Grüssles
Martin
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Furbie30
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« Antwort #12 am: 22. Januar 2008, 14:17:47 »

Hallo
Nein ich habe noch bei keiner Bank nach gefragt ist es egal welche Bank man fragt?
ich kenne mich mit sowas absolut nicht aus.

LG
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midnightwish
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« Antwort #13 am: 22. Januar 2008, 14:21:38 »

Frag die Bank bei der du dein Konto hast. Die wird am ehesten bereit sein, denn sie kennt deinen Zahlngseingang nd auch die Zahlungsmoral. bei anderen Banken wird erst beider Schufa nachgefragt.

Sicher hilft es ach bei der bank deines Vertrauens die Situation zuschildern.
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Mux
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« Antwort #14 am: 22. Januar 2008, 14:35:16 »

Hi Furbie,

1. (Tipp Uli): abklären, ob Gericht Bankbürgschaft akzeptiert! Kann mir vorstellen, dass die auf cash bestehen.
2. Wenn ja: geh zu Deiner Hausbank, die kennen Dich und da kannst Du vielleicht im persönlichen Gespräch was reißen.
Voraussetzung für die Bankbürgschaft ist ausreichende Bonität. Es fallen Bearbeitungsgebühren (ist von Bank zu Bank verschieden)
und i.d. Regel 2-4 % der gebürgten Summe pro Jahr an.

Schulden ist kein Hindernis, negative Einträge in der Schufa schon (d.h. wenn Du z.B. Kredite nicht bedient hast). 

Hast Du ein regelmäßiges Einkommen?

Wenn Gericht auf Bargeld besteht, nimm einen Kredit auf. 3000 € sind nicht so ne große Summe, bei verschiedenen   
Banken versuchen, da die alle unterschiedliche Kriterien bei der Vergabe haben.

Wenn alles nicht klappt, kann nicht Verwandschaft (gesplittet 6 * 500 € oder so) aushelfen?
Setz alle Hebel in Bewegung.

Viele Grüße,
Mux

"Optimismus ist lediglich ein Mangel an Information." - Heiner Müller
« Letzte Änderung: 22. Januar 2008, 14:36:52 von Mux » Gespeichert
Furbie30
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« Antwort #15 am: 22. Januar 2008, 14:48:20 »

Hallo Mux

Kredit funktioniert nicht, da ich wie gesagt schufa einträge habe.
Verwandschaft werde ich mit sicherheit nicht bei 6 Leuten nachfragen ob sie mir 500 euro leihen können zumal unsere Verwandschaft auch leider keine Goldesel im Keller haben.

Ich werde mal meine RA anrufen und nachfragen ob sie die Richterin wegen Bankbürgschaft nachfragen.

LG
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Mux
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« Antwort #16 am: 22. Januar 2008, 15:02:45 »

hi Furbie,

wenn Deine Bonität so im Keller ist, dass Du keinen Kleinkredit bekommst,
wird es mit der Bankbürgschaft auch eng. Die Bank bürgt für Dich mit 3000 €, d.h.
wenn gefordert zahlt sie die Summe aus und will natürlich dann das Geld zurück von Dir.

Insofern unterscheiden sich die Voraussetzungen für Kredit und Bankbürgschaft nicht
voneinander. Die Abwicklung ist etwas anders.

Bleibt Dir das Gespräch bei der Bank Deines Vertrauens.

Viel Glück,
Mux
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« Antwort #17 am: 22. Januar 2008, 15:13:08 »

Moin,

eine fremde Bank wird für niemanden bürgen, den sie nicht kennt - warum auch? Die eigene Bank (die über Geldein- und ausgänge jedes Kunden ein eigenes Scoring hat) übernimmt in aller Regel eine Bürgschaft (mindestens) in der Höhe des eingeräumten Dispokredits ohne Probleme.

Aber wie schon gesagt: Man muss mit den Bankern reden; das blosse Beklagen des Problems und der Ungerechtigkeit der Welt hilft so wenig weiter wie das Auflisten all dessen, was angeblich nicht geht...

Grüssles
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« Antwort #18 am: 22. Januar 2008, 15:23:20 »

Die Bankbürkschaft hat ausserdem den "Charme", dass man hinterher, wenn man obsiegt hat, keine Probleme hat, sein Geld zurückzuerhalten. Für die Aufhebung und Rückzahlung der Sicherheitsleistung bedürfte es nämlich der Zustimmung der Exe!
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« Antwort #19 am: 22. Januar 2008, 20:19:37 »

Hallo

JA ihr habt recht und werde versichen die 3000 euro zu bekommen , schon allein das ex kein Geld mehr bekommt und ich nur den Ku zahlen werde ist es die ganze sache schon wert.

LG
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« Antwort #20 am: 22. Januar 2008, 21:55:27 »

Hi,

(,,,) , schon allein das ex kein Geld mehr bekommt und ich nur den Ku zahlen werde ist es die ganze sache schon wert.

eben. Du hast doch Abänderungsklage gem. § 323 ZPO erhoben und Vollstreckungsschutz beantragt? Dann wird die Zwangsvollstreckung i.d.R. nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt.

Grüsse
sky
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« Antwort #21 am: 23. Januar 2008, 18:12:23 »

Hallo
Ja Pfändung wird nur eingestellt, wenn ich die sicherheitsleistung zahle.
Find ich irgendwie nich tin Ordnung, da selbst die Richterin weiss, daß meiner Ex mit sicherheit bei 4 Unterhaltspflichtigen personen meiner Ex bestimmt keine 509 euro mehr zu stehen verlangt sie sowas.

Habe jetzt versicht einen Kredit zu bekommen Antwort erhalte ich morgen.

Am 21.02 ist Verhandlung wegen Unterhalt, sagt mal kann ich da nicht auch gleich die Ferienregelung fest schreiben lassen, oder darf man das nicht?

LG
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sky
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« Antwort #22 am: 23. Januar 2008, 21:53:03 »

Hi,

Am 21.02 ist Verhandlung wegen Unterhalt, sagt mal kann ich da nicht auch gleich die Ferienregelung fest schreiben lassen, oder darf man das nicht?

nein, das ist ein eigenständiges Verfahren.

Grüsse
sky
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« Antwort #23 am: 24. Januar 2008, 09:36:31 »

Alles klar danke dir.

Tja heute habe ich das schreiben von der gegenseite bekommen und was der Anwalt meiner Ex mal wieder ans Gericht schreibt ist der hammer.
Angeblich kann man meiner Ex keine Teilzeit zumuten , weil ja unsere Tochtert erst 6 jahre alt wäre und durch das neue Unterhaltsgesetz wäre ja noch lange nicht raus ob, meiner EX der volle EU also 509 euro nicht doch noch zustehen würde und ich hätte ja soviel netto einkommen.

ichhabe jetzt gehört, daß der EU in Lohnsteuerklasse 1 gerechnet wird und der KU nach Steuerklasse 3 , wie soll sowas funktionieren?

Bei Lohnsteuerklasse 1 habe ich ein Nettoeinkommen von 1650 euro und bei 3 habe ich 1950 euro.

Bei 1 wäre ich Mangelfall und bei 3 nicht.

Wenn ich jetzt die KU von den 1950 euro abziehe habe ich noch 1442 über (230+278 euro KU) und wie soll man dann den EU ausrechnen?

LG
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #24 am: 24. Januar 2008, 09:44:15 »

Hallo Furbie,
ich würde dann die 300,-€ Steuerdifferenz nach dem KU von den 1.442,-€ abziehen dann bleiben 1.142,- und damit maximal 142,- für EU. Und selbst dieser muss doch noch zwischen den beiden Frauen aufgeteilt werden oder?

Du könntest auch versuchen den Argumenten von pappasorglos zu folgen und sogar die Steuerklasse 3 beim KU anzweifeln, nachdem deine neue Frau, ja im neuen Unterhaltsrecht für sich selbst zu sorgen hat, und dementsprechend nicht mehr um die Früchte der ehelichen Steuererleichterung gebracht werden dürfte.

Das steht zwar bisher weder im Gesetz, noch gibt es dazu Urteile aber wenn dein RA das schmissig formuliert könnte das greifen.



Gruss Beppo



« Letzte Änderung: 24. Januar 2008, 09:46:57 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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