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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:40:11 *
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Autor Thema: Fachpsychologisches Gutachten - Fragen? Könnt ihr mir helfen?  (Gelesen 5743 mal)
Agent_Zero
_Agent Zero
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Beiträge: 1.702



« am: 20. Januar 2008, 20:53:35 »

Guten Abend,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich kämpfe mich jetzt seit einem halben Jahr mit Umgangsboykott der KM durch... mad

Verweigerung des Umganges wegen angeblichen Missbrauchsvorwürfen... Betreuter Umgang wurde gerichtlicherseits Angeordnet...Jetzt nach einem halben Jahr endlich der erste Betreute Umgang. Kind war supergut drauf und wie immer.....

Jetzt wurde noch ein Fachpsychologisches Gutachten meines Kindes angeordnet. Nächste Woche muss in nun zu einem Termin bei diesem Psychologen.

Könnt ihr mir sagen was dort gemacht wird? Bzw. was dort für Fragen gestellt werden?

Ich danke euch.

Gruss

Thomas
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Milan
_Milan
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« Antwort #1 am: 20. Januar 2008, 20:58:22 »

Moin Agent Zero und herzlich Willkommen hier!

Bitte beantworte erst folgende Fragen:

1) Hast Du gemeinsames Sorgerecht (GSR)?
2) Wie alt ist das Kind?
3) Was für Verfahren laufen bzw liefen bisher?

Zitat
Könnt ihr mir sagen was dort gemacht wird?
Das kommt auf die Fragestellung in der Beauftragung durchs Gericht an. Tipps mal ab und stells hier ein. Was konkret will das Gericht vom Gutachter erfahren?

Greetz,
Milan
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PhoeniX
Gast
« Antwort #2 am: 20. Januar 2008, 21:02:14 »

Moin

Als erstes schickst du Deep mal den Namen des Gutachter via PN und bittest ihn sich nach diesem zu erkundigen. Der hat da ganz andere Möglichkeiten (wenn es nicht schon zu spät ist).

unter >erste Hilfe< findest du die Rubrik: Umgang mit Gutachtern etc. Ließ dir das aufmerksam durch.

Mache dich darauf gefaßt, das jeder von euch einen Dachschaden hat. Irgendein Trauma oder so was finden die immer. Das ist noch kein Beinbruch.

Wie lautet die genaue Aufgabenstellung durch das Gericht??
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Agent_Zero
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« Antwort #3 am: 20. Januar 2008, 21:47:28 »

Moin,

ja, wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Mein Kind ist 3 1/2 Jahre alt.

Verfahren ist momentan ein Umgangsverfahren (Klage auf einstweilige Verfügung wegen Umgangsboykott der KM).

Sie hat Missbrauchsvorwürfe angedeutet dadurch musste die Richterin von Amtswegen einen betreuten Umgang anordnen.

Anordnung vom Gericht:

1. Dem Antragsteller wird mit den beiden Kindern .......  3 1/2 Jahre  und ........ 1/2 Jahr wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Umgangsrecht in der Form des begleiteten Umganges durch die Erziehungsberatungsstelle in ......... nach näherer Bestimmung durch die Erziehungsberatungsstelle in ......... eingeräumt.

2. Es ist ein psychologisches Sachverständigengutachten durch die Erziehungsberatungsstelle in ...... hinsichtlich des Kindes....... 3 1/2 Jahre einzuholen im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe.

3. Weiteres geschieht sodann nach Eingang des Gutachtens von Amts wegen.....


Gruss

Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
DeepThought
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WWW
« Antwort #4 am: 20. Januar 2008, 22:10:15 »

Moin,

es ist doch wohl der Oberhammer, dass ein strafrechtlich zu würdigender Straftatbestand im Rahmen eines popeligen Umgangsrechtsverfahren ermittelt werden soll. Wäre ich RA, würde ich diesem Unrechtsprecher seinen Beschluss dort festtackern, wo er sich drauf setzt.

Sei souverän, natürlich, ehrlich. Sprich von deiner Ex als "meine geschieden Frau", sprich von deinem Kind als "unser Kind" oder nenne den Vornamen, schau dem GA in die Augen, egal was du sagst, offene Arm- und Beinhaltung beachten. Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach. Es gibt nur eine dumme Frage, und das ist die, die du nicht stellst.

den Namen des Gutachter via PN
Hab ich nicht bekommen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Agent_Zero
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« Antwort #5 am: 20. Januar 2008, 22:24:09 »

Hallo Deep,

da gebe ich Dir vollkommen Recht. Aber was will man machen. Als KV hast du erst mal mit den Vorwürfen zu kämpfen.

Mittlerweile hat die KM den 3. RA, weil die vorherigen scheibar die Interessen der KM nicht zu ihrer Zufriedenheit verfolgt haben.

Letztere RA hat sich vor der Richterin von den Missbrauchsvorwürfen der KM distanziert. Daraufhin erfolgte RA-Wechsel der KM und eine Anzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Weil sie mit den "Nur-Vorwürfen" scheinbar nicht das von ihr gewünschte Ergebnis erzielt hat...

So eine Sauerei... Wenn die Anzeige jedoch fallen gelassen worden ist, möchte ich wenn möglich um das ASR bzw. ABR kämpfen!

Gruss
Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
DeepThought
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« Antwort #6 am: 20. Januar 2008, 22:36:08 »

Ich als dein RA hätte die Aussetzung des Gutachten beantragt, als deine Ex Anzeige erstattete. Denn die Ermittlungsergebnisse wiegen schwerer als das Gutachten. Vielleicht ist der Unrechtsprecher ja auch ein Fuchs (soll auch in dem Berufsstand mal vorkommen) und er weiß, wo das Karnickel im Pfeffer liegt. Dann nämlich würde über das GA einiges herauskommen können, dass der KM gar nicht in den Kram passt.

DeepThought
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Agent_Zero
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« Antwort #7 am: 20. Januar 2008, 22:54:07 »

Hallo Deep,

dafür ist es wahrscheinlich zu spät. Leider. Der Termin ist schon am Dienstag. Es ist echt ein Witz was man alles über sich ergehen lassen muss.

Hast du eine Ahnung was man beim GA für Fragen beantworten muss? Ich würde mir evtl. noch ein Diktiergerät besorgen. Was hältst du davon?

Habe ich eine Möglichkeit wenn die Anzeige fallengelassen wird um das ASR bzw. ABR zu kämpfen?

KM hat massive psychische Schwankungen (geht in eine Art Sekte) hat mich schon mehrmals (auch schriftlich) beschimpft und gesagt ich bin vom Teufel und von Dämonen besessen.

Gruss
Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
PhoeniX
Gast
« Antwort #8 am: 20. Januar 2008, 23:00:40 »

Moin

Mißverständniss: Agent sollte dir den Namen via PN schicken  mad3

Zitat
Ich würde mir evtl. noch ein Diktiergerät besorgen.
Bloß nicht. Der Schuß kann nur nach hinten losgehen.

Zitat
Hast du eine Ahnung was man beim GA für Fragen beantworten muss?
Wenn du ein Sänger wärst, was würdest du am liebsten singen? Rock Pop Klassik. Echt kein Witz. Hatte da so einen lustigen Fragebogen......
Es wird in deiner Kindheit gewühlt bla und blub. Das entscheidet alles der GA.

Zitat
Habe ich eine Möglichkeit wenn die Anzeige fallengelassen wird um das ASR bzw. ABR zu kämpfen?
Die Möglichkeit hat man immer.......

Zitat
Vielleicht ist der Unrechtsprecher ja auch ein Fuchs (soll auch in dem Berufsstand mal vorkommen) und er weiß, wo das Karnickel im Pfeffer liegt.
Hoffen wir das mal. Agents Storry scheint auf ein ABR / SR Verfahren hinauszulaufen und so schlecht schetze ich seine Karten nicht ein.......

Gruß

Martin
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Agent_Zero
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« Antwort #9 am: 20. Januar 2008, 23:11:19 »

Hallo Phönix,

ich war echt sprachlos als die Grünen Herren Beamten kurz vor Weihnachten eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen haben.

Vor zwei Wochen Unterhaltsklage - Prozess.

Es kostet zwar eine ungeheuerliche Kraft und Nerven, aber ich werde für meine Kinder kämpfen.

Vor einer Woche war der erste Betreute Umgang nach 6 Monaten. Mein Kind ist an mir hochgesprungen und hat mich umarmt, wie wenn Ostern und Weihnachten zusammen wären. Ganz normal, als hätten wir uns nie aus den Augen verloren.

Ich hoffe, der Herr vom JA gibt das auch so entsprechend weiter.

Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #10 am: 20. Januar 2008, 23:23:06 »

Hallo,

irgendwie hab ich Bammel dass mir durch die Fragen irgendwie das SR oder das ABR (hat denke ich die KM da beide Kinder bei ihr sind) flöten geht.

Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
PhoeniX
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« Antwort #11 am: 20. Januar 2008, 23:48:16 »

Moin

Zitat
hat denke ich die KM da beide Kinder bei ihr sind
Die Geschwisterbindung ist der Elternbindung nachzustellen. Meine EX hatte auch ein Kind aus früherer Beziehung und meine Tochter lebt nun bei mir. Na ja dafür macht sie sich halt ein paar neue   puzzled

So als der GA bei mir war, hat mich das die Bohne nicht interressiert und ich habe mit meiner Tochter gespielt. Irgendwann hat er uns dann no ein blödes Spielbrett mit Püpchen hingestellt. Dann haben wir damit gespielt. Oma fiel ins Klo und das Krokodiel wurde von Papa verprügelt.
"Herr B brachte immer wieder lustige Spielideen ein, die die Phantasie des Kindes beflügelte. Auch fühlt sich das Kind beim Herrn B geborgen, da nur die Papafigur das Krokodiel vertreiben konnte." (und dabei hab ich es doch verprügelt  rofl2 )

Also. Mach dir keinen Kopf. Du hast nichts zu verbergen. "Ich hasse KM aber sie ist die Mutter unserer Tochter....." Immer noch besser als: "Ich habe keinerlei Gefühle gegenüber KM."

Gruß

Martin
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PhoeniX
Gast
« Antwort #12 am: 20. Januar 2008, 23:50:16 »

Ansonsten zerflückt dein RA das Gutachten.

Deep hat dir ein paar Ansätze geschildert und >hier< findest du auch noch anreitze das Gutachten zu zerlegen.

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Milan
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« Antwort #13 am: 21. Januar 2008, 00:20:40 »

Moin!

Bin auch erstmal sprachlos. Trotz laufenden Strafverfahrens macht der Richter den Missbrauch zum Verfahrensbestandteil in einem UR-Verfahren. Naja, offenbar gibt es tatsächlich ALLES. Aber wer weiß - vielleicht tut er das, um Exes Vorwürfe endgültig auszuräumen und Dir den Weg frei zu machen. Ungewöhnlich bleibt es trotzdem. Er hätte nämlich einfach sagen können "Ergebnisse der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft werden abgewartet".

Ich an Deiner Stelle wäre recht entspannt in dem GA-Gespräch. Vorrausgesetzt Du hast niemanden missbraucht, so ist für ihn ja auch nur dies heraus zu finden. Da solltest Du nicht rumhampeln. Ehrlich sein, ruhig und offen. Ist der GA einigermaßen gut und neutral, so müsste ja in seinem Gutachten stehen, daß die KM riesengroßen **tsts - ID 1** labert ....

Und wie alle anderen bereits schreiben - kein schlechtes Wort über Exe. Damit steht und fällt vieles. Sie ist die Mutter Eures Kindes und daher respektierst Du sie. Alte Kamellen von früher interessieren niemanden. Deine persönliche Einstellung dazu sowieso nicht. Hilf dem GA einfach nur dabei heraus zu finden, daß Du niemanden missbraucht hast.

Ich persönlich würde nach einem solchen Missbrauchs-Angriff meiner eigenen Exe voll auf das SR losgehen und ihre Erziehungseignung vollends in Zweifel stellen. Und zwar sofort. Parallel bekäme sie eine Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung um die Ohren geknallt.

Greetz,
Milan

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PhoeniX
Gast
« Antwort #14 am: 21. Januar 2008, 00:37:47 »


Ich persönlich würde nach einem solchen Missbrauchs-Angriff meiner eigenen Exe voll auf das SR losgehen und ihre Erziehungseignung vollends in Zweifel stellen. Und zwar sofort. Parallel bekäme sie eine Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung um die Ohren geknallt.


 applaus1 applaus1 applaus1 applaus1


Wollte zwar mit so einer Aussage bis zum Ergebnis des Gutachten warten aber das trifft es.

Zitat
Hoffen wir das mal. Agents Storry scheint auf ein ABR / SR Verfahren hinauszulaufen und so schlecht schetze ich seine Karten nicht ein.......

Gruß

Martin
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Hessentom
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« Antwort #15 am: 21. Januar 2008, 01:04:24 »

Womit ich nicht ganz klar komme ist, wie bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren in der Strafsache, gleichzeitig die Begutachtung wegen des selben Vorwurfes in einem Umgangsverfahren angeordnet werden kann.

Ist das Gutachten erst mal auf dem Tisch des Familiengerichtes, kann es auch die Staatsanwaltschaft nutzen. Natürlich für und gegen Dich. Beweiserhebungs-und Beweisverwertungsverbot greifen hier nicht unbedingt im Strafverfahren.

Lt. STPO hast Du eine garantierte Selbstbelastungsfreiheit  thumbup, lt FGG eine Mitwirkungspflicht.  thumbdown thumbup

Ich würde mich hier dringend mit meinem Strafverteidiger und dem Umgangsanwalt in Verbindung setzen!

Ehrlich, ich bekomme gerade eine Gänsehaut.

Deep hat Recht, und ich hatte das, glaube ich (?), auch schon mal gepostet:, Warum ist das Umgangsverfahren nicht bis zum Abschluss der Strafsache ausgesetzt worden. Wenn diese Begutachtung nicht mehr zu verhindern ist, dann sieh zu, daß Dein Verteidiger anwesend ist. Er kann Dich evtl. davor schützen, Dich um Kopf und Kragen zu reden, falls er Dich aufs Glatteis führt.

GA wollen zwar keine Anwälte dabei haben, aber denke an Deine Strafsache!

Thomas
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Milan
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« Antwort #16 am: 21. Januar 2008, 01:23:02 »

Moin!

@Phönix:
Jo, hatte ich auch gleich im Kopf. Wichtig aber vielleicht trotz allem mal die Frage an den Opener:

Hast Du die Kurze missbraucht?

Zitat
Womit ich nicht ganz klar komme ist, wie bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren in der Strafsache, gleichzeitig die Begutachtung wegen des selben Vorwurfes in einem Umgangsverfahren angeordnet werden kann.
Ich auch nicht!

Zitat
Ist das Gutachten erst mal auf dem Tisch des Familiengerichtes, kann es auch die Staatsanwaltschaft nutzen. Natürlich für und gegen Dich. Beweiserhebungs-und Beweisverwertungsverbot greifen hier nicht unbedingt im Strafverfahren.
Vorausgesetzt, er hat niemanden missbraucht, so müsste das mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt und im GA vermerkt werden. Das würde ich dann höchstpersönlich bei der Staatsanwaltschaft abliefern als unantatstbaren Beweis meiner Unschuld. Zusammen mit meiner eigenen Strafanzeige. Die schriftliche Einstellung des Verfahrens aufgrund unwahrer Tatsachen, würde ich der Gegenseite dann in einem ganz neuen Verfahren vor die Füsse werfen und natürlich auch im lfd. Umgangsverfahren. Das wäre ne Menge gutes Futter für den RA.

Ich denk wenn hier echt kein Missbrauch stattgefunden hat, so wird das auch bei dem GA heraus kommen. Kinder sind zwar manipulierbar, aber gute Lügner sind sie in dem Alter noch nicht. Außerdem glaube ich, daß missbrauchte Kids diverse Anzeichen zeigen und nicht-missbrauchte Kids eben nicht. Ein Profi müsste das doch eigentlich ratzfatz aufgedeckt haben.

Daher würd ich Agent-Zero raten hier -den Umständen entsprechend- ruhig zu bleiben und abzuwarten, was da kommen wird. Eigentlich kann, so denn niemand missbraucht wurde, nicht viel Schlimmes auf ihn zukommen.

Gespräche mit Therapeuten, Beratern oder Gutachtern gleichen immer einem Kaffekränzchen, bei dem man sich gepflegt miteinander unterhält. Für den, der nix zu verbergen hat, sind nicht einmal die besprochenen Themen schwer oder anstrengend. Riskant und kraftraubend wird es immer für den, der lügt.

Greetz,
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Hessentom
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« Antwort #17 am: 21. Januar 2008, 01:53:11 »

Ich habe immer noch die Gänsehaut, Milan.

Vor etwa zehn Jahren habe ich mal bei einem GA gesessen, der meine Dienstfähigkeit nach einem versuchten Totschlag an mir überprüfen sollte. Es ging damals nur um den Abschluss eines beamtenrechtlichen Dienstunfallverfahrens.

Was der alles wissen wollte von mir, unglaublich. Erst mal ein Fragenkatalog im Multiple Choice Verfahren, wo etwa 520 Kreuzchen zu machen waren. Und dann die "Couchgespräche" c

Da kann man schnell mal das Kreuz an einer falschen Stelle machen.

Da waren Fragen dabei, die nix, aber auch gar nix mit meinem Job zu tun hatten.

An Agents Stelle würde ich die Begutachtung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Im Hinblick auf das Strafverfahren wäre mir das jetzt zu riskant. Auch wenn er völlig unschuldig ist!

Thomas
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« Antwort #18 am: 21. Januar 2008, 08:01:05 »

Moin,

@Milan Natürlich habe ich nichts gemacht.

Seit der Trennung März 06 habe ich die kleine nur unregelmässig (auf das Bestreben der KM hin) bekommen. Sie sagte sogar, dass das alleine Zugeständnisse von Ihrer Seite sind, dass ich die kleine bekomme.

Als meine neue LP mit ins Spiel kam ging es erst richtig los (Umgangsboykott). Wohe im Haushalt meiner Eltern (wieder heim gezogen). Die Umgänge fanden auch immer im Beisein meiner Eltern statt. Dann Missbrauchsvorwürfe (Kind würde sich in den Popo langen und sagt, der Popo tut ihr weh). Angeblich sagte sie, der Papa würde das auch machen.

Völliger Blödsinn. Dann hat sie plötzlich die Missbrauchsvorwürfe bei Gericht eingereicht und vermeintliche Zeugenaussagen (Bekannte, Bruder, Schwägerin, Mutter). Die Richterin hat den Braten gerochen, hat meinem RA aber gesagt, dass sie halt von Amtswegen her gezwungen ist einen Betreuten Umgang und ein Gutachten zu machen.

Im Umgangsprozess im Okt. dann bin ich aufgestanden und habe zur Richterin gesagt, dass ich es eine Unverschämtheit und eine Unverfrorenheit finde, dass man mich wegen so etwas beschuldigt. Mein Kind liebt mich über alles und ich liebe mein Kind über alles. Ich würde nicht einmal im Traum daran denken......

Daraufhin stand ihre RA auf und sagte, dass sie sich von jeglicher Aussage der KM distanziert. Sie habe lediglich das zu Papier gebracht, was die KM ihr gesagt hat.

Daraufhin erfolgte ein RA wechsel (ihre RA hat das Mandat gekündigt). Dann kam die Anzeige bei der Polizei. Sie hat den gleichen schriftlichen Inhalt der Vorwürfe dafür benutzt.

Diesmal aber nur die Mutter der KM als Zeugin.

Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #19 am: 21. Januar 2008, 10:59:05 »

Moin!

Zitat
@Milan Natürlich habe ich nichts gemacht.
Dacht ich mir. Aber der Vollständigkeit halber musste das mal gefragt werden.... 

Zitat
Dann hat sie plötzlich die Missbrauchsvorwürfe bei Gericht eingereicht und vermeintliche Zeugenaussagen (Bekannte, Bruder, Schwägerin, Mutter). Die Richterin hat den Braten gerochen, hat meinem RA aber gesagt, dass sie halt von Amtswegen her gezwungen ist einen Betreuten Umgang und ein Gutachten zu machen.
Klingt erstmal, als sei das Märchen von Exe geplatzt. Kann tatsächlich sein, daß die Richterin zu BU und GA gezwungen ist, sobald die Vorwürfe im Raum stehen. Obwohls ein Unding ist. Im Grunde hat sie Dich ja bis auf Widerruf für schuldig erklärt.

Zitat
Daraufhin stand ihre RA auf und sagte, dass sie sich von jeglicher Aussage der KM distanziert. Sie habe lediglich das zu Papier gebracht, was die KM ihr gesagt hat.
... womit die Lüge recht deutlich wird. Das solltest Du auch den Cops mitteilen.

Zitat
Dann kam die Anzeige bei der Polizei. Sie hat den gleichen schriftlichen Inhalt der Vorwürfe dafür benutzt.
Wer konkret hat die Anzeige erstattet? Der neue RA im Namen seiner Mandantin? Exe selbst? Und by the way - die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet zu ermitteln, sobald eine Strafanzeige vorliegt. Am Ende der Ermittlung steht die Entscheidung, ob Anklage gegen Dich erhoben wird oder ob das Ding eingestellt wird. Noch hängst Du also nur in einem völlig normalen Bürokratieablauf.

Also irgendwie klingt das alles etwas danach, als bestünde die Chance, daß Du in absehbarer Zeit die Gelegenheit bekommst, mit relativ guter Aussicht auf Erfolg das SR anzugehen. Anhaltender Boykott, Kommunikationsverweigerung, Rufmord ... ist sicher noch einiges mehr. Wobei man natürlich abwarten muß, was aus den Missbrauchsvorwürfen wird.

Schärf schon mal die Messer, damit Du -nach Einstellung- was draus machen kannst. Google mal nach "Missbrauch mit dem Missbrauch". Da solltest Du einiges finden...

Hessentom hat mich allerdings etwas verunsichert wegen dem GA gekoppelt mit der Strafsache. Knifflig würde es wohl werden, wenn Staatsanwaltschaft und GA zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden.

Greetz,
Milan
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« Antwort #20 am: 21. Januar 2008, 11:39:30 »

Moin!

@Milan

Sie selbst hat die Anzeige erstattet. Sie hat angegeben ich hätte Kinderpornografisches Material auf meinem PC. Was natürlich nicht der Fall ist. Da sind halt normale Familienbilder mit der Digicam drauf.

Jetzt versucht sie mir daraus einen Strick zu drehen. Da sie nur mit den einfachen Vorwürfen scheinbar nichts erreicht hat ausser dem BU und dem GA hat sie dies halt dann mit der Anzeige untermauert (bedauerlicherweise).

Hab mir daraufhin sofort einen Strafverteidiger genommen. Das Kind soll angeblich gesagt haben Fotografieren tut am Popo weh. Ich weiss nicht wie die darauf kommen.

Letzte Woche der erste betreute Umgang. Das Kind war ganz normal. Wie sonst auch.

Die Aussagen der Freundin usw. klingt ohnehin nach Absprache, hat mein RA auch gesagt. Aber die Ermittlungen müssen halt noch abgewartet werden. Ich hatte jedoch bedenken, da der Rechner bis Juni letztes Jahr noch im Besitz der Exe war und ich bereits im März ausgezogen bin.

Nicht dass die da etwas draufgetan haben...

Aber ich kann durch Schreiben von meinem RA nachweisen, dass der Rechner in ihrem Besitz war, da mein RA diesen schriftlich anforderte letztes Jahr.

Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #21 am: 21. Januar 2008, 11:55:07 »

Moin

Hattest du den Rechner nicht schon wiederbekommen??


habe gestern meine Kiste wiederbekommen.....  yltype

Ist alles unverändert. Aufgrund der Sachlage hatte ich mir einen Strafverteidiger genommen. Der hat nun die ganze Akte der Kripo erhalten (wer mich angezeigt hat usw.). Da stand aber nichts drinnen, ob die etwas gefunden haben oder nicht.

Jetzt bin ich etwas verunsichert, weil da gar nichts davon drin steht (die haben die Kiste ja als Beweismittel mitgenommen).


Gruß

Martin
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 11:57:23 von PhoeniX » Gespeichert
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« Antwort #22 am: 21. Januar 2008, 11:58:25 »

Moin Agent!

Ich will Dich hier nicht verunsichern, aber folgendes ist denkbar.

Der GA in der Umgangssache stellt nix fest, Du wärest also erst mal raus aus der Nummer.

Dieses Gutachten bietest Du dem Strafrichter als entlastenden Beweis an. Der muss das aber nicht abschliessend in die Entscheidung einfliessen lassen, noch dazu die StA auch eigene Beweisanträge stellen kann.

Allein der § 73 STPO gibt dem Tatrichter völlig freie Hand, wen er zum GA bzw. SV bestellt.

Dann Milan wieder recht; Zwei unterschiedliche Gutachten, es wird ein drittes angeordnet.

Ich würde zur Zeit die Finger davon lassen, mich im Umgangserfahren begutachten zu lassen.

Und dann lies Dir mal folgendes durch; Entnommen von Hefam: OLG FfM   6WF 168/00

Die rechtliche Beurteilung des gegenwärtigen Verfahrensstandes führt nun dazu, daß die Androhung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Teilnahme von Mutter und Kindern an einer Begutachtung ersatzlos aufzuheben ist, weil unter Zugrundelegung der Verfahrensordnungen FGG und ZPO keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ersichtlich ist, die die Begutachtung der Verfahrensbeteiligten in Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen ermöglicht. Dieser in Literatur und Judikatur herrschen Auffassung (vgl. etwa OLG Ffm, 2. Familiensenat in FF 2000, 176; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233) vermag der Senat keine Argumente entgegenzusetzen.

Was^sagt den Dein Strafverteidiger dazu?

Eine evtl. Verweigerung durch Dich, sich einer Begutachtung im Umgangsverfahren zu unterziehen, darf Dir nicht zum Nachteil in der Sache gereichen. Im GG 103 ist geregelt, "KEINE STRAFE OHNE GESETZ!" Das gilt auch im Zivilrecht!

Thomas


« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:05:55 von Hessentom » Gespeichert

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« Antwort #23 am: 21. Januar 2008, 12:29:37 »

Moin,

Knifflig würde es wohl werden, wenn Staatsanwaltschaft und GA zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden.

Das wäre allerdings mehr als "knifflig". Denn der Gutachter erhebt ja - im Gegensatz zu einem ermittelnden Staatsanwalt - nicht Beweis über etwas; er schliesst bestenfalls nach bestem Wissen und Gewissen etwas aus. Der vom GA im konkreten Fall befragte "Zeuge" ist dreieinhalb Jahre alt und würde bei entsprechender Fragestellung auch bestätigen, dass Mickymaus die Weihnachtsgeschenke bringt. Mehr als Indizwirkung kann ein solches Gutachten also nicht haben (so wenig, wie die Aussage eines Dreijährigen zur Aufklärung eines Verkehrsunfalles taugt).

Ein Staatsanwalt ist dagegen auf Beweise angewiesen: Medizinische Belege eines Kinderarztes beispielsweise, aber auch Zeugenaussagen anderer Erwachsener (die zum Beispiel gehört haben, wie KM ankündigte, ihren Ex per erfundenem Missbrauchsvorwurf fertigzumachen). In jedem Fall: Der Versuch einer Annäherung an ein scheinbar identisches Problem aus vollkommen unterschiedlichen Richtungen.

Überdies ist Kindesmissbrauch ein Offizialdelikt, das nicht nur dann verfolgt wird (bzw. werden darf), wenn eine boykottierende Ex sich einen Vorteil davon verspricht. Überdies gehe ich davon aus, dass der Gutachter von sich aus Anzeige erstatten müsste, wenn er eindeutige Hinweise auf Missbrauch findet; eine "Schweigepflicht" würde da ja nur den Täter schützen.

Just my 2 cents
Martin
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« Antwort #24 am: 21. Januar 2008, 12:50:17 »

@ brille

Agent soll begutachtet werden, nicht das Kind. Das dürfte wohl schon gelaufen sein cry_smile

Ein bestellter GA zeigt auch nicht an, er erstattet lediglich sein Gutachtenvor Gericht. § 75 STPO

Zum Thema Schweigepflicht: Der Betroffene muss natürlich einen ärztlichen GA von der Schweigepflicht entbinden, damit das GA vor Gericht erstattet werden darf. Inwieweit diese Zustimmung vom Gericht ersetzt werden kann, ist mir im Strafrecht nicht ganz klar, da es hier nicht nur ärztliche GA und SV gibt.

Man kann Agent schlicht nicht zwingen, sich dieser Begutachtung im Umgangsverfahren zu unterziehen.

Thomas
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Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
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