Hallo Forum,
ich hätte mal ein paar Fragen.
Zum Hintergrund:
Trennung April 07, im Mai wurde ein notarieller Vertrag gemacht, der sämtlichen Besitzstand regelt (Eigentumswohnung, Haushaltsgegenstände, TU, außerdem Verzicht auf EU, auch nach der Scheidung, außerdem steht drin, dass Scheidung erst an Tag 1 nach dem Trennungsjahr eingereicht wird)
1.) Brauchen beide einen eigenen Anwalt oder reicht einer (es sind absolut keine Schwierigkeiten zu erwarten)
2.) Kann der Anwalt vorab einen Termin zur Verhandlung "sichern" oder muss dazu die Einreichung der Scheidung abgewartet werden?
3.) Wie hoch ist der Streitwert, wenn bereits alles geregelt ist, es nichts zu streiten gibt, auch Versorgungsausgleich ect. bereits geregelt ist, ebenso geregelt ist GSR und Aufenthalt des Kindes (bleibt beim Vater), Umgang ist ebenfalls geregelt.
Gibt es sowas wie einen Pausch-Streitwert für solche Fälle??
4.) Wie lange dauert es idR, bis Termin anberaumt wird (Aber ich denke, das ist sehr unterschiedlich von Gericht zu Gericht, wa? Hier sollte man vielleicht eher den Anwalt fragen...?!)
Und nochmal nur so: Ist mit rechtskräftiger Scheidung und nicht zu zahlendem EU dieses Thema für alle Zeit vom Tisch, oder könnte die Ex in von mir aus einem Jahr angewackelt kommen und was fordern??
Danke vorab für Erhellung!

Lesemaus