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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:32:22 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Rechtskraft der Scheidung  (Gelesen 668 mal)
mitschiii
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« am: 24. Dezember 2007, 10:17:28 »

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-10281-start-msg122201.html#new


Wenn du mit "Schreiben" das Scheidungsurteil meinst, stimmt deine Datums-Berechnung. Wenn es das Verhandlungsprotokoll ist, stimmt deine Datums-Berechnung nicht.
DeepThought

hallo,

wenn "im namen des volkes" draufsteht ist es ja das scheidungsurteil oder?

von protokoll kann ich da nix lesen...

dann zahl ich nächsten monat nochmal den kompletten u hoffe, daß die gegenseite nicht in berufung geht! dann endlich nix mehr 

danke schon mal für deine antworten deep! wünsch dir ein frohes fest u vl könntest mir noch die obige frage beantworten bzw ein anderer user.

gruß mitschiii
« Letzte Änderung: 13. Januar 2008, 15:43:12 von DeepThought » Gespeichert
DeepThought
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« Antwort #1 am: 24. Dezember 2007, 10:35:44 »

Moin nochmal,

wenn "im namen des volkes" draufsteht ist es ja das scheidungsurteil oder?
Jep. Nur wo "Im Namen des Volkes" drauf steht ist "Im Willen des Unrechtsprechers" drin. Du bist somit rechtslräftig geschieden vier Wochen nach Eingangsstempel vom RA.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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mitschiii
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« Antwort #2 am: 07. Januar 2008, 11:00:58 »

Moin nochmal,
Jep. Nur wo "Im Namen des Volkes" drauf steht ist "Im Willen des Unrechtsprechers" drin. Du bist somit rechtslräftig geschieden vier Wochen nach Eingangsstempel vom RA.

DeepThought

Hallo,

nochmal ne Frage zur genauen Rechtskraft der Scheidung:

Da mein Anwalt am 11.12.07 das Schreiben (Urteil) bekam, dann lassen wir 4 Wochen vergehen, d. h. wir wären am 8.01.08 eigentlich rechtskräftig geschieden.

Ihr Anwalt jedoch meinte angeblich zu ihr, daß wir es erst einen Monat danach wäre, also am 11.01.08.

Kann es sein bzw ist es so, daß Feiertage, die unter der Woche sind, diese 4 Wochen verlängern, es waren ja 3, und somit die Rechtskraft echt erst am 11.01.08 eintritt?

oder bin ich doch schon morgen rechtskräftig geschieden?

gruß mitschiii
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mitschiii
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« Antwort #3 am: 07. Januar 2008, 17:23:42 »

hallo,

hab jetzt selber noch a bissle im internet gestöbert und das gefunden unter anderem:

Ist die Sache entscheidungsreif, so wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden. Die Ehegatten können anschließend - wenn sie wollen - erklären, dass sie auf Rechtsmittel gegen die Scheidung (z.B. Berufung) verzichten. Dies hat den Vorteil, dass die Scheidung sofort rechtskräftig wird, während sonst noch der Ablauf der einmonatigen Berufungsfrist abgewartet werden muss.

Mit der Zustellung des schriftlichen Scheidungsurteils ist - falls keine Berufung eingelegt wird - das Verfahren beendet
 

meist liest man 1 monat nach zustellung ist die scheidung rechtskräftig...

das würde ja heissen, daß ich "erst" am freitag geschieden bin, doch nicht morgen, da am freitag, der 11.01., genau einen monat verging, seitdem ich bzw mein anwalt das urteil bekam...

lieg ich da richtig?

gruß mitschiii
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #4 am: 07. Januar 2008, 17:32:27 »

Hallo Mitschii,

das ist eine Monatsfrist. Wenn das Ereignis (Scheidung) am 11.12. ist und die Frist dann am Folgetag zu laufen beginnt und einen Monat dauert, endet sie am 11.01. um 24 Uhr.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
mitschiii
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« Antwort #5 am: 07. Januar 2008, 18:18:10 »

Hallo Mitschii,

das ist eine Monatsfrist. Wenn das Ereignis (Scheidung) am 11.12. ist und die Frist dann am Folgetag zu laufen beginnt und einen Monat dauert, endet sie am 11.01. um 24 Uhr.

LG LBM

hallo,

das scheidungsurteil traf am 11.12. bei meinem anwalt ein. heißt es dann, daß ich bis einschließlich 10.01. oder einschließlich 11.01. verheiratet bin?

gruß mitschiii
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DeepThought
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« Antwort #6 am: 07. Januar 2008, 18:21:46 »

Mal ehrlich, kommt es auf diese 24 Stunden an? An deiner Unterhaltspflicht bzgl. TU ändert es nix. Im Zweifelsfalle kannst du dich zwei Tage lang volllaufen lassen, um das Ereignis zu feiern.

Wenn du jedoch penibel und zielgenau feiern willst, musst du den Ablauf des 11.01.2008 abwarten, denn die Rechtskraft tritt mit Ablauf dieses Tages ein. In Vermeidung weiterer erbsenzählerischer Fragen: Du bist ab dem 12.01.2008 rechtskräftig geschieden.
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« Antwort #7 am: 13. Januar 2008, 15:03:15 »

Wenn du jedoch penibel und zielgenau feiern willst, musst du den Ablauf des 11.01.2008 abwarten, denn die Rechtskraft tritt mit Ablauf dieses Tages ein. In Vermeidung weiterer erbsenzählerischer Fragen: Du bist ab dem 12.01.2008 rechtskräftig geschieden.

Hallo nochmal,

durch was weiß ich jetzt, ob ich schon heute geschieden bin oder noch nicht? weil wenn mein Exen Anwalt bis Freitag Einspruch gegen dieses Urteil erhoben hat, dann bin ich es ja nicht, wenn kein Einspruch erhoben wurde bin ich es...

Muß ich die nächsten Woche noch abwarten, ob noch was auf mich zukommt oder wie erfahr ich das, ob ich schon "frei" bin? weil es geht ja auch darum, wenn sie keinen Einspruch einlegt, muß ich keinen TU mehr für Februar zahlen, wenn doch dann eben schon...

Danke schon mal für eine Antwort

Gruß Mitschiii
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« Antwort #8 am: 13. Januar 2008, 15:18:07 »

Wofür ist das wichtig?  puzzled
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« Antwort #9 am: 13. Januar 2008, 16:04:44 »

Wofür ist das wichtig?  puzzled

Bin nur noch bis Mi nächste Woche da u bis dahin muß ich dann eine Überweisung tätigen, falls die Scheidung eben nicht durch ist! Danach bin ich 4 Wochen beruflich im Ausland u komm da nicht mehr dazu um eine Überweisung kurzfristig zu tätigen.Und da möchte ich keine  Probleme bekommen! Deswegen müßte ich es möglichst bald erfahren...

Gruß Mitschiii
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« Antwort #10 am: 13. Januar 2008, 16:16:33 »

Dann ruf doch am Montag bei Gericht an und frage, ob Berufung eingelegt wurde, oder nicht!
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