Moin
Ich hab da mal eine Frage:
Als mir das AG seinerzeit das ABR zusprach hat meine Ex eine Berufungsbeschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG hat das ganze aber in der PKH-Prüfung abgeschmettert und meine Ex hat deswegen einen Rückzieher gemacht. Die Kosten wuredn explizit meiner Ex auferlegt.
Jetzt sollte ich meine RA-Kosten übernehmen und würde die wiederbekommen wenn meine Ex innerhalb der nächsten 30 Jahre zahlt.
Jetzt habe ich aber in einer Antwort von Deep gelesen:
Moin,
Das ist nicht dein Problem. Durch die Klageabweisung hat die Gegenseite für die dir entstandenen Kosten aufzukommen - so es im gerichtlichen Spruch steht. Du bist nicht in der Ersatzhaftung, wenn dein RA nicht an das Geld der Ex ran kommt.
DeepThought
Jetzt meine Frage: Wie begründet sich das? Und leider hab ich das ganze verpennt und es ist vom AG tituliert worden.
Was kann ich jetzt noch tun?
Gruß
Martin