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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:24:25 *
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Autor Thema: Ra Kosten tragen obwohl Ex zahlen müßte  (Gelesen 637 mal)
PhoeniX
Gast
« am: 17. Dezember 2007, 22:00:08 »

Moin

Ich hab da mal eine Frage:

Als mir das AG seinerzeit das ABR zusprach hat meine Ex eine Berufungsbeschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG hat das ganze aber in der PKH-Prüfung abgeschmettert und meine Ex hat deswegen einen Rückzieher gemacht. Die Kosten wuredn explizit meiner Ex auferlegt.

Jetzt sollte ich meine RA-Kosten übernehmen und würde die wiederbekommen wenn meine Ex innerhalb der nächsten 30 Jahre zahlt.

Jetzt habe ich aber in einer Antwort von Deep gelesen:
Moin,
Das ist nicht dein Problem. Durch die Klageabweisung hat die Gegenseite für die dir entstandenen Kosten aufzukommen - so es im gerichtlichen Spruch steht. Du bist nicht in der Ersatzhaftung, wenn dein RA nicht an das Geld der Ex ran kommt.

DeepThought

Jetzt meine Frage: Wie begründet sich das? Und leider hab ich das ganze verpennt und es ist vom AG tituliert worden.
Was kann ich jetzt noch tun?

Gruß

Martin
Gespeichert
DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2007, 22:10:59 »

Moin,

der Titel ist nicht rechtens und du hast dagegen vorzugehen in Form eines Widerspruches. Der RA muss sich die Rechtmäßigkeit dann von Gericht bestätigen lassen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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