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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:15:21 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Nicht eheliche Väter haben kein Interesse an ihren Kindern  (Gelesen 2512 mal)
Yvonne2
Gast
« am: 29. November 2007, 14:47:26 »

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-11509.html

Meines Wissens ist für die Ehelichkeit bei Heirat nur entscheidend,  wann die Frau geboren hat. Bei Scheidung reicht es aber aus, dass die Empfängnis  noch während der Ehe erfolgt ist und das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wurde.

Bei unehelichen Kindern bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind, weil der Vater typischerweise an dem Kind nicht interessiert ist. Besondere Situationen kann mit der Sorgeerklärung Rechnung getragen werden. Diese "Seitensprungsituation" ist aber typischerweise bei Scheidung der Ehe nicht gegeben, so daß noch zur Zeit der bestehende Ehe gezeugte Kinder als ehelich gelten.


LG Yvonne
« Letzte Änderung: 29. November 2007, 18:44:32 von DeepThought » Gespeichert
DeepThought
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WWW
« Antwort #1 am: 29. November 2007, 15:06:59 »

Bei unehelichen Kindern bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind, weil der Vater typischerweise an dem Kind nicht interessiert ist.
Wo hast du DEN Spruch denn her?  mad
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #2 am: 29. November 2007, 15:12:37 »

Hi,

Wo hast du DEN Spruch denn her?  mad

Das ist doch kein Spruch, daß ist die gängige Meinung in dieser unseren männerfeindlichen Gesellschaft.  mad

Gruß
babbedeckel
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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Yvonne2
Gast
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 16:24:03 »

Bereits 6 Monate nach Geburt haben in den alten Bundesländern die Hälfte aller Väter unehelicher Kinder mit ihren Kindern keinen Kontakt mehr. Ich meine, daß diese Zahlen statistisch die Behauptung untermauern, daß sich die Beziehung eheliches Kind/Vater und uneheliches Kind/Vater nicht vergleichen läßt.

LG
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midnightwish
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« Antwort #4 am: 29. November 2007, 16:28:11 »

Yvonne,

sagt deine Statistik auch etwas darüber aus wieviele Mütter den Kontakt verhindern und so verhindern das ein nichtehelicher Vater eine Beziwhung zu seinem Kind aufbaut?

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Yvonne2
Gast
« Antwort #5 am: 29. November 2007, 16:38:10 »

Der absolute Regelfall ist, daß die Mutter sehr wohl versucht den Konkakt des Kindes zum KV herzustellen, sich die Herren der Schöpfung das Ergebnis ihrer Seitensprünge aber nicht zurechnen lassen wollen, insbesondere verhindern wollen, daß das uneheliche Kind ihre eigene eheliche Familie beeinträchtigt.

Daß die Mutter wegen ihres alleinigen Sorgerechts versucht den Vater auszugrenzen, ist Unfug, Denn unabhängig vom fehlenden Sorgerecht des KV, steht dem KV ein Umgangsrecht zu, das dieser leider all zu häufig aus den oben genannten Gründen nicht wahrnimmt.

LG
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riviera
Gast
« Antwort #6 am: 29. November 2007, 16:42:21 »

Tina,

solche Muetter gibt es doch gar nicht, schon vergessen? Es sind rein die Vaeter, die nie und nimmer Interesse haben an ihren Kindern, die ja nicht ihre sind oder doch? Da muss man mal die Muetter befragen.

Gruss riviera
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riviera
Gast
« Antwort #7 am: 29. November 2007, 16:45:00 »

...ich lach mich kaputt!

Was ist denn dann mit der Ehefrau des Fremdgaengers? Unterstuetzt sie ihn denn vollends, oder ist das eine Art Frau?

So ganz kapier ich das nicht.
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midnightwish
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« Antwort #8 am: 29. November 2007, 17:37:44 »

Yvonne,

ich empfehle ein mehrtägiges Studium der Geschichten die hier zu finden sind. Wer nicht weiß wovon er redet sollte besser den Mund halten. Es gibt sicherlich die Väter, die keinen Kontakt zu den Kindern wünschen, aber es düfte die Minderheit sein. Rein vorsorglich: Ja der Vater meiner Töchter möchte keinen Umgang und trotzdem weiß ich das es mhr Väter gibt, die keinen Umgang habern dürfen, weil die Mütter es nicht zulassen.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Yvonne2
Gast
« Antwort #9 am: 29. November 2007, 17:57:10 »

Das sind teilweise auch sehr subjektiv gefärbte Sichtweisen. Du kommst um die Tatsache nicht herum, daß das Sorgerecht und das Umgangsrecht zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Daß die Mutter eines unehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht hat, kann folgerichtig nicht die Ursache für den fehlenden Umgang des KV mit dem Kind sein. Damit ist Dein Argument von oben widerlegt.
« Letzte Änderung: 29. November 2007, 18:00:44 von Yvonne2 » Gespeichert
riviera
Gast
« Antwort #10 am: 29. November 2007, 18:03:37 »

...fast richtig.

Mit dem alleinigen SR meine aber Muetter, dass sie erst Recht nicht verpflichtet IHR Kind dem Vater zum Umgang geben zu muessen.

Selbst mit SR ist es fuer Vaeter schon scheisseschwer (sorry Deep) Umgang zu haben, da auch Beschluesse etc nicht helfen, wenn Frau nicht will.

Das alleinige SR wird gerne als Freifahrtschein angesehen.

Genau deine Meinung macht es der Realitaet so schwer der Oeffentlichkeit zu zeigen was Tatsache ist, Frau kann tun was immer sie will, erst Recht mit ASR.

damit ist das Thema fuer mich auch durch, riviera
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82Marco
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« Antwort #11 am: 29. November 2007, 18:10:13 »

Servus Yvonne!
Zitat
Das sind teilweise auch sehr subjektiv gefärbte Sichtweisen
Schau Dir doch mal bitte die Schicksale von Vätern hier an, die Vaterschaft anerkannt haben, ihre Kinder sooft es geht sehen wollen und von den KM´s nur auf ihre Pflichten (meist Kohle) reduziert werden.
Anders herum, was hat eine Vielzahl von Müttern nichtehelicher Kinder daran gehindert, dem KV GSR zuzusprechen oder am Sorgerecht teilzuhaben?

Umgangsrecht hat damit nichts zu tun, aaaber wenn bespielsweise KM eine Entfernung von mehreren 100 km zwischen Kind und KV schafft, WEIL sie u.a. das ASR hat (sie darf ja, oder?), ists aus meiner Sicht nicht verwunderlich, wenn manch KV finanziell einfach die Puste ausgeht und seine Kinder schlichtweg nicht sehen KANN!
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« Antwort #12 am: 29. November 2007, 18:12:38 »

Herzchen,

Daß die Mutter eines unehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht hat, kann folgerichtig nicht die Ursache für den fehlenden Umgang des KV mit dem Kind sein. Damit ist Dein Argument von oben widerlegt.

Allein diese Äusserung (über alle anderen sollten wir hier den gnädigen Mantel des Schweigens breiten) belegt den bekannten Spruch "Es genügt nicht, keine Meinung zu haben; man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken".

Offensichtlich hast Du nicht den Hauch einer Ahnung von den Realitäten des deutschen Familienrechts. Muss ja auch nicht sein - hol einfach Deine Förmchen und geh wieder in Deine Sandkiste, bevor Du Dich hier weiter blamierst...

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Martin
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« Antwort #13 am: 29. November 2007, 18:19:09 »

Zitat
Daß die Mutter eines unehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht hat, kann folgerichtig nicht die Ursache für den fehlenden Umgang des KV mit dem Kind sein. Damit ist Dein Argument von oben widerlegt.

Zitat
Bei unehelichen Kindern bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind, weil der Vater typischerweise an dem Kind nicht interessiert ist.

.....

Nein Umgang und SR haben nichts miteinander zu tun, das ist völlig richtig. Inzwischen wurden Kidenr ja beim Unterhaltsrecht gelichgestellt, egal ob ehelich oder nicht. Das war nicht immer so. Mir leuchtet nicht ein, warum das nicht auch beim SR so ist. Denn da wird eindeutig das Recht des Kindes beschnitten von beiden Elternteilen erzogen zu werden. Für mich gäbe es nur in begründeten Ausnahmefällen das ASR für einen Elternteil.

Im übrigen ist das Umgangrecht nicht nur Recht, sondern auch Pflicht udn das höre und staune für beide Elternteile. Auch eine ASR Mutter hat diesen Umgang nach Kräften zu fördern, auch wenn das heißt dem Vater das Kind ne Weile hinterherzutragen.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Yvonne2
Gast
« Antwort #14 am: 29. November 2007, 18:29:30 »

Ich sehe da auch einen gewissen Reformbedarf, inbesondere für die Fälle, daß das uneheliche Kind in einer stabilen Beziehung zwischen KV und KM aufwächst.

Die Themenerstellerin hatte jedoch eine andere Frage. Sie wollte wissen, ob ein gemeinsames Sorgerecht auch für solche Kinder gilt, die zu einer Zeit empfangen wurden, als die Ehe noch bestand und nach Scheidung geboren wurden. §1592 Nr.1 scheint ja auf den ersten Blick dagegen zu sprechen. Aber gegenüber solchen Kindern besteht dennoch ein GSR, weil hier die Überlegung des Gesetzgebers, die dem ASR der Mutter eines unehelichen Kindes zugrunde liegt, wie von mir dargestellt, nicht greift.

Wir können uns hier über Sinn oder Unsinn dieser SR-Regelung streiten (wobei manche doch recht unsachlich werden, was hat die Diskussion mit einer Sandkiste zu tun?). Das hilft der Themenerstellerin aber auch nicht weiter.

LG
« Letzte Änderung: 29. November 2007, 18:36:43 von Yvonne2 » Gespeichert
DeepThought
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WWW
« Antwort #15 am: 29. November 2007, 18:49:11 »

Ich war so frei, das Thema abzutrennen.

Die Themenerstellerin hatte jedoch eine andere Frage. Sie wollte wissen, ob ein gemeinsames Sorgerecht auch für solche Kinder gilt, die zu einer Zeit empfangen wurden, als die Ehe noch bestand und nach Scheidung geboren wurden.
Falsch. Es ging um ein Kind, das ehemals verheiratete Eltern nach der Scheidung zeugen und später erneut heiraten.


Wir können uns hier über Sinn oder Unsinn dieser SR-Regelung streiten
Nein, kann man nicht. SR für Eltern und gut ist. Ausnahme wäre für mich, wenn das Kind in Folge einer Straftat gezeugt wurde.

(wobei manche doch recht unsachlich werden,
Bei der von dir abgesonderten Hähme kann Mann und Vater nicht sachlich reagieren.

was hat die Diskussion mit einer Sandkiste zu tun?).
Nun, deine Weisheiten entstammen derselbigen, was auch Rückschluss auf deine geistige Reife und Erfahrungshoriziont schließen lässt.

Das hilft der Themenerstellerin aber auch nicht weiter.
Deine aufgebrachte These ebensowenig.

Ich würde mich gern mit dir weiterhin intellektuell duellieren, sehe jedoch, dass du unbewaffnet bist.

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« Antwort #16 am: 29. November 2007, 19:05:23 »

Wir können uns hier über Sinn oder Unsinn dieser SR-Regelung streiten (wobei manche doch recht unsachlich werden, was hat die Diskussion mit einer Sandkiste zu tun?). Das hilft der Themenerstellerin aber auch nicht weiter.

Nein, das ist die gängige Feminanzen-"Argumentation". Halten wir fest: Die Threaderstellerin hat eine konkrete Frage gestellt; Du hast lediglich mit dummen Allgemeinplätzen darauf geantwortet. Dafür kann ich nichts.

Beispiel:
Zitat
Der absolute Regelfall ist, daß die Mutter sehr wohl versucht den Konkakt des Kindes zum KV herzustellen, sich die Herren der Schöpfung das Ergebnis ihrer Seitensprünge aber nicht zurechnen lassen wollen, insbesondere verhindern wollen, daß das uneheliche Kind ihre eigene eheliche Familie beeinträchtigt.

Wenn das in Deiner Welt der "absolute Regelfall" ist, bin ich heilfroh, weit weg von dieser Welt zu sein. Denn Schwangerschaften in ausserehelichen Verhältnissen sind (gemessen an der Zahl dieser Verhältnisse) die absolute Ausnahme: Es gibt dort ein paar Verhütungspannen und - mindestens so häufig - "Damen", die glauben, mit einer "zufälligen" Schwangerschaft ihren Seitensprung-Partner an sich binden zu können. That's it.

Der Regelfall im wirklichen Leben sind aber einfach nicht verheiratete Eltern; nachzulesen beispielsweise ganz aktuell  >>>HIER<<<. Und in diesem Forum wimmelt es von Vätern, die mit grosser Überzeugung Vater (aber eben nicht Ehemann) geworden sind und ihren Anteil an der elterlichen Sorge liebend gerne auch nach einer Trennung mit Leben erfüllen würden - was die Mütter ihrer Kinder ihnen mit Wonne und Boshaftigkeit verweigern. Beim Lesen Deiner früheren Postings, beispielsweise >>>DIESES<<<, stellt man unschwer fest, dass Du genau zu dieser Gruppe gehörst: Du Arme bist mit einem Ex geschlagen, der sich anmasst, bei Erziehungsfragen mitreden und einen eigenverantwortlichen Umgang mit seinen Kindern pflegen zu wollen. Oder um es noch deutlicher zu sagen: Menschen mit einer ewiggestrigen Einstellung wie Du sind ein Hauptgrund dafür, dass es ein Forum wie vatersein.de überhaupt geben muss.

Der "gewisse Reformbedarf" des deutschen Familienrechts besteht darin, das Sorgerecht automatisch beiden Eltern zuzuschreiben; ganz egal, ob sie miteinander verheiratet sind oder waren. Alles andere ist ein Anachronismus aus der Zeit des grossen Führers: Dort waren junge, unverheiratete Frauen willkommene Gebärmaschinen für Kanonenfutter, zu begatten beispielsweise durch junge, arisch einwandfreie und gentechnisch gesunde  SS-Männer. Und diese legten in der Tat keinen Wert auf ein anschliessendes Sorgerecht. Lies mal ein paar Bücher, bevor Du daherfaselst wie der Blinde von der Farbe...

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« Antwort #17 am: 29. November 2007, 19:15:06 »

Ich sehe da auch einen gewissen Reformbedarf, inbesondere für die Fälle, daß das uneheliche Kind in einer stabilen Beziehung zwischen KV und KM aufwächst.

Nicht nur Du, auch das Bundesverfassungsgericht. Aber wenn der Vater dann tatsächlich danach fragt, destabilisiert das ja die Beziehung, das heisst,alle Eltern haben natürlich das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes - es sei denn, sie fragen danach. Das habe ich schriftlich vom Oberlandesgericht Frankfurt.

Diesen verlogenen Quatsch braucht kein Mensch, wir haben ein Grundgesetz, darin steht, dass für die Erziehung der Kinder die Eltern verantwortlich sind. Es gibt die Europäische Menschenrechtskonventionen und die UN Kinderrechtskonvention, alles völlig eindeutig.  Nur in Deutschland schafft es eine Mafia aus Politik und Justiz, Rechtsnormen aus der Nazizeit am Leben zu halten.
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« Antwort #18 am: 29. November 2007, 19:36:33 »

Falsch. Es ging um ein Kind, das ehemals verheiratete Eltern nach der Scheidung zeugen und später erneut heiraten.

Schau dir das Thema nochmal an. 

Nun, deine Weisheiten entstammen derselbigen, was auch Rückschluss auf deine geistige Reife und Erfahrungshoriziont schließen lässt.
Deine aufgebrachte These ebensowenig. Ich würde mich gern mit dir weiterhin intellektuell duellieren, sehe jedoch, dass du unbewaffnet bist.

Ich will der Themenerstellerin ihre Frage beantwortet und das auf den Boden der herrschenden Meinung und nicht irgendwelche ideologischen Thesen vermitteln. Ich sehe daher keinen Grund, warum Du an dieser Stelle ehrenrührig wirst.

Nein, das ist die gängige Feminanzen-"Argumentation". Halten wir fest: Die Threaderstellerin hat eine konkrete Frage gestellt; Du hast lediglich mit dummen Allgemeinplätzen darauf geantwortet. Dafür kann ich nichts.



Ich habe die Frage konkret beantwortet. Im übrigen ist das kein dummer Allgemeinplatz. Daß KV von unehelichen Kindern typischerweise an ihren Kindern nicht oder wenig interessiert sind, unterstellt §1626a II BGB.


Beispiel:
Wenn das in Deiner Welt der "absolute Regelfall" ist, bin ich heilfroh, weit weg von dieser Welt zu sein. Denn Schwangerschaften in ausserehelichen Verhältnissen sind (gemessen an der Zahl dieser Verhältnisse) die absolute Ausnahme: Es gibt dort ein paar Verhütungspannen und - mindestens so häufig - "Damen", die glauben, mit einer "zufälligen" Schwangerschaft ihren Seitensprung-Partner an sich binden zu können. That's it.

Der Regelfall im wirklichen Leben sind aber einfach nicht verheiratete Eltern; nachzulesen beispielsweise ganz aktuell  >>>HIER<<<. Und in diesem Forum wimmelt es von Vätern, die mit grosser Überzeugung Vater (aber eben nicht Ehemann) geworden sind und ihren Anteil an der elterlichen Sorge liebend gerne auch nach einer Trennung mit Leben erfüllen würden - was die Mütter ihrer Kinder ihnen mit Wonne und Boshaftigkeit verweigern.

Das Gesetz kann für die Leute, die Rechtssicherheit haben wollen, die Ehe vorgesehen. Man kann nicht die Ehe vermeiden, weil man sich nicht binden will, und dann nach Bindung schreien. Das ist selbstwidersprüchlich. Niemmand zweifelt an, daß es bei Ehen ein GSR gibt.

Der "gewisse Reformbedarf" des deutschen Familienrechts besteht darin, das Sorgerecht automatisch beiden Eltern zuzuschreiben; ganz egal, ob sie miteinander verheiratet sind oder waren. Alles andere ist ein Anachronismus aus der Zeit des grossen Führers: Dort waren junge, unverheiratete Frauen willkommene Gebärmaschinen für Kanonenfutter, zu begatten beispielsweise durch junge, arisch einwandfreie und gentechnisch gesunde  SS-Männer. Und diese legten in der Tat keinen Wert auf ein anschliessendes Sorgerecht. Lies mal ein paar Bücher, bevor Du daherfaselst wie der Blinde von der Farbe...

Auch diese Stellungnahme zeigt Deine Unkenntnis. Zur Zeit der "Großen Führers" hatte der Kindervater weder das Erziehungsrecht noch ein Umgangsrecht. Dieses stand der Mutter zu, welches sie mit einem Amtsvormund teilen musste.


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« Antwort #19 am: 29. November 2007, 19:38:32 »

Mal ehrlich, weil's mich interessiert: Welchem feministischem Schlamm bist du entkrochen?
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« Antwort #20 am: 29. November 2007, 19:40:31 »

Diesen verlogenen Quatsch braucht kein Mensch, wir haben ein Grundgesetz, darin steht, dass für die Erziehung der Kinder die Eltern verantwortlich sind. Es gibt die Europäische Menschenrechtskonventionen und die UN Kinderrechtskonvention, alles völlig eindeutig. 

Du weiß hoffentlich, daß das Elternrecht nicht unbeschränkt ist, sondern zum Wohl der Kinder eingeschränkt werden kann. Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber Gebrauch gemacht. Das ist nicht völlig eindeutig, sondern eine Wertungs- und Abwägungsfrage, die man so oder so beantworten kann.

Nur in Deutschland schafft es eine Mafia aus Politik und Justiz, Rechtsnormen aus der Nazizeit am Leben zu halten.


Das ist Quatsch. Siehe oben.
« Letzte Änderung: 29. November 2007, 19:42:49 von Yvonne2 » Gespeichert
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« Antwort #21 am: 29. November 2007, 19:45:55 »

Mal ehrlich, weil's mich interessiert: Welchem feministischem Schlamm bist du entkrochen?

Ich kann verstehen, daß Du von Deinem konkreten SR-Fall, den ich nicht kenne, frustriert bist. Darüber hinaus solltest Du jedoch nicht die Befähigung verlieren, Sachverhalte allgemein zu betrachtet und argumentativ zu bewerten.

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« Antwort #22 am: 29. November 2007, 19:46:35 »

Hast du eigentlich die Frage nach der Statistik über die prozentuale Verteilung von Berufen innerhalb der deutschen Bevölkerung beantwortet bekommen? Schreibst du als Mann immer unter weiblicher Flagge?
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« Antwort #23 am: 29. November 2007, 19:49:08 »

prozentuale Verteilung von Berufen? Wo bist Du denn?
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« Antwort #24 am: 29. November 2007, 19:52:51 »

Zitat
Ich habe die Frage konkret beantwortet

Nein, soweit ich gelesen hab wardeine Antwort nicht korrekt.

Ein Kind gilt als ehelich ,wenn es in der Ehe doer 300 Tage nach Rechtskraft der Scheidung geboren wurde oderwenn die Eltern nach der Geburt heiraten. Mit der Ehelichkeit des Kindes verbunden ist das GSR.

Ausgansfrage:

Zitat
Wird ein ehelich gezeugtes Kind erst nach der Scheidung geboren, gibt es dann das gemeinsame SR? Das BGB sagt, sind die Eltern im Moment der Geburt nicht verheiratet, dann kein automatisch gemeinsames SR. Jetzt frag ich mich, ob bei Niederschreibung diese § damit nicht ausschließlich auch vorher nicht verheiratete Paare gemeint waren...?

Deine Antwort:

Zitat
Meines Wissens ist für die Ehelichkeit bei Heirat nur entscheidend,  wann die Frau geboren hat. Bei Scheidung reicht es aber aus, dass die Empfängnis  noch während der Ehe erfolgt ist und das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wurde.

Nicht korrekt, wie du anhand des von dir aufgeführten § eindeutig ersehen kannst. Was dort allerdings nicht steht, ist das das ASR der Mutter deshalb zusteht, weil der Vater sich nicht interessiert, sondern schlicht und einfach deshlab, weil er nicht mit der KM verheiratet ist.

Zu deeps Anmerkungen noch eine kleine: Die im sog. Lebensborn von SS-Offizerien gezeugten und von  arischen ledigen Frauen geborenen Kinder waren "Eigentum des Staates". Das SR lag weder bei der Mutter noch beim Vater. Geht man dann noch ein paar Jahre zurück hatte allein der Vater das SR (stopp, das galt sogar noch nach dem Krieg; da mußte der Mann sogar zustimmen ,wenn Frau arbeiten gehen wollte)

Ein kleiner Ausflug in die Geschichte zeigt also, das das SR immerso interpretiert, gestaltet und gesetzlich festgelgt wurde, wie es dem vorherrschenden zeitgeist entsprach.

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