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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 23:08:33 *
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Autor Thema: wieder nicht geschieden  (Gelesen 720 mal)
coco
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 146


« am: 01. Juli 2004, 10:06:52 »

Hallo Ihr,

gestern hatte mein Freund seinen Gerichtstermin.
Zwei Stunden dauerte die Geschichte.
Geschieden ist er nach 3 Jahren und 4 geplatzten Terminen allerdings immer noch nicht.

Trotzdem war es ganz gut. Wir wissen jetzt ungefähr wo wir finanziell dran sind. Sie wollte 500 €, wir 150€ zahlen und getroffen wurde sich bei um die 300 €.

Das GSR bleibt bestehen. Die Richterin sah keinen Grund ihm dieses zu entziehen.
Trennungsunterhalt bzw. Nachzahlung dazu wurde sich geeinigt.

Nur beim Nachehelichen Unterhalt ab Scheidung ging es nicht. Ex will auf die 60 € die die Richterin abzog nicht verzichten. Ab 1.7. soll nämlich der Betreuungsbonus wegfallen weil beide Kinder über 10 sind.

Nachdem sie 3 x mit ihrem Anwalt rausgegangen ist, hat sie das ganze wieder geschmissen und will das nicht akzeptieren.

Jetzt geht das Urteil am 9. Juli schriftlich zu, bis Ende August kann Widerspruch eingereicht werden.

Und dann??? Muss sie dann zum OLG um ihre Forderungen durchzusetzen??? Sie wird doch auch das schriftliche Urteil nicht plötzlich akzeptieren??

Also weiter in die Verlängerung. So ein Mist. Es hört halt nie auf.

Wir sind mit den zu zahlenden Summen relativ zufrieden, aber trotzdem verstehe ich nicht, warum ihr das eigene Haus nicht als Wohnwertvorteil angerechnet wurde?Huch

Gruß,
coco
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SingSang
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« Antwort #1 am: 01. Juli 2004, 12:38:42 »

Hallo,

aus meiner Erfahrung kommt es am 09. Juli erst einmal zum Urteil. Wenn dann die Gegenseite micht zufrieden ist, KANN sie Beschwerde beim OLG Gericht einreichen. Dieses prüft dann erst mal ob die Beschwerde zugelassen wird.

Nur weil jemand etwas anderes will heißt das nicht gleich, dass eine rechtliche Verpflichtung daraus entsteht bzw. sich zwangsläufig das OLG damit beschäftigt. Da müssen schon sehr harte Gründe her das Urteil vom Familiengericht anzufechten.

Ich würde zunächst abwarten was passiert. Erst mal das Urteil und schlussendllich ob es zur Bescherde kommt oder nicht. Vorher könnt ihr eh nichts machen.

Für das OLG gelten schwierigere Bedingungen als für das Familiengericht. Es ist auch sehr viel teurer dort hin zu gehen. Der Nutzen sollte dort zum Aufwand abgeschätzt werden. Und wenn die Richterin sich nun erst mal Zeit nimmt wird sie sich genau überlegen zu welchem >aus ihrer Sicht< sicheren Urteil sie kommt.

Ich denke... Ihr könnt das zunächst ruhig auf Euch zukommen lassen.

Zum Haus... Gehört es noch beiden oder nur Ihr? Wer zahlt die Raten und die Nebenkosten?

 ;) Klaus





[Editiert am 1/7/2004 von SingSang]
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Auch Väter können Kinder behalten!  2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #2 am: 07. Juli 2004, 20:35:01 »

Hi Coco,
es ist war noch nicht der 9.7.aber vielleicht hast du ja trotzdem schon was gehört.
Bei uns ist es nämlich ähnlich - wird auch nicht geschieden, Haus wurde auch nicht anerkannt.
Das ist alles nur realtiv, wenn ein Richter das nicht will, dann will er nicht.
Wir haben versucht den Richter abzulehnen, ging leider auch nach hinten los.
Wir sind ihm ausgeliefert........................
Gespeichert
coco
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 146


« Antwort #3 am: 08. Juli 2004, 12:42:27 »

Hallo Klaus,
hallo Butzemann,

deine Nachricht stimmt mich sehr positiv. Ich hoffe das Ex diese Informationen über die Kosten und vorheriger Prüfung auch bekommen hat.
Ich habe ja wirklich noch die Hoffnung, dass Sie das Urteil anerkennen wird.
Dann wäre der Spuk bald vorbei.

Das Haus gehört ihr alleine. Sie hat meinen Freund vor etwa einem Jahr mit 20.000 € ausgezahlt und die Banken haben ihn aus allen Verpflichtungen rausgelassen als sie neue Bürgen beibringen konnte.
Sie steht alleine im Grundbuch.
Doch die Richterin sagt die Kosten plus Zinsen und Tilgung sind höher als die zu veranschlagende Miete und deshalb ist kein Vorteil zu sehen.
Naja, mein Menschenverstand sieht das anders. Eigentum ist Eigentum. Außerdem könnte sie sich ja eine kleinere, günstigere Wohnung nehmen. Egal.
Ich wünsche mir nur, dass sie die Sache nicht anfechtet und mein Freund geschieden wird und die Kosten feststehen.

Noch haben wir nichts gehört vom Amtsgericht. Ich denke das Urteil wird in den nächsten Tagen ins Haus flattern und so ausgehen, wie die Richterin es vorgeschlagen hat.

Gruß Coco

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