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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:55:48 *
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Autor Thema: Sorgerechtsverhandlung ohne Befragung der Kinder?  (Gelesen 1314 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 30. Juni 2004, 16:23:57 »

Gibt es das in Ausnahmefällen, oder werden die Kinder grundsätzlich immer befragt? Oder betrifft eine Befragung nur das Umgangsrecht?

Gruß AJA
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shica
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Beiträge: 123


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« Antwort #1 am: 30. Juni 2004, 19:35:54 »

Moin Aja!
Also, der Sohn meines Lebensgefährten ist im Zusammenhang mit "Besuchsrechts-Erweiterung" von der Richterin befragt worden (ohne KM !) und hat mit ihm über belanglose Dinge geredet (in seinem Fall sein Angel-Hobby) und wird in der Zwischenzeit die Fragen herausgekitzelt haben, die sie interessierten. Danach war sie sehr negativ gegenüber der KM eingestellt - er empfand es wie eine normale Unterhaltung, als wir ihn später danach fragten.

Hilft Dir also auch nicht wirklich weiter, denn anscheinend kann jeder Richter entscheiden, wie er vorzugehen gedenkt.
LG Shica
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Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
Uli
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Beiträge: 5.561


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« Antwort #2 am: 30. Juni 2004, 16:38:17 »

Hallo AJA,

das liegt im Wesentlichen im Ermessen des Richters und dürfte wohl auch vom Gang der Verhandlung bestimmt sein. Ich habe bei mir Verhandlungen erlebt, wo die Kinder geladen, aber nicht gehört wurden und ich hatte Verhandlungen, in denen die Kinder bereits vorab befragt wurden. Ich denke generell kann man dazu nichts sagen.

LG Uli
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 01. Juli 2004, 08:38:08 »

Danke schon mal euch beiden.
Habe schon befürchtet, dass es da keine allgemeingültige Antwort geben kann, aber ich lese doch heraus, dass es in keinem Fall abgehen kann, ohne das die Kinder davon Wind bekommen. Vor einer Befragung hätte ich keine Angst, aber ich wollte ihnen ersparen überhaupt davon etwas mitzubekommen.
Macht es Sinn, den Richter oder das Jugendamt zu fragen, wie im Falle eines Falles entschieden würde? Aber wahrscheinlich werden die auch zu keiner Auskunft bereit sein, solange noch nicht einmal eine Klage läuft...

Gruß AJA
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mel
Gast
« Antwort #4 am: 01. Juli 2004, 08:55:25 »

hi AJA,
du kannst bei gericht den antrag stellen dass die kinder befragt werden sollen.
wie alt sind die kinder?
mel
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coco
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Beiträge: 146


« Antwort #5 am: 01. Juli 2004, 11:22:37 »

Hallo AJA,

bei meinem Freund war es so, dass die Mutter ASR beantragt hat.
Die Kinder wurden dann  im Vorfeld von der Richterin befragt.
Die beiden sind 9 u. 12. Da sie von dem Scheidungskrieg eh immer alles mitbekommen haben, fanden sie es bei der Richterin auch nicht schlimm. Sie war wohl nett und es gab Gummibärchen.
Mein Freund hat das SR behalten.
Den Kindern hat das nicht geschadet.

Gruß,
coco
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #6 am: 03. Juli 2004, 00:00:36 »

@mel und coco

Die Kinder sind 6, 8 und 10. Bisher haben sie von all dem Trennungs- und Scheidungskram nicht allzuviel mitbekommen. Auch der Umgang verlief bislang problemlos. Inzwischen hat sich die Situation allerdings drastisch verändert und ich wollte sie da tunlichst raus halten. Auf Dauer wird mir das ohnehin nicht gelingen, aber wenn die Beantragung des ASR eine Befragung bedeutet, lasse ich es lieber. Es war nur mal so eine spontane Idee, weil es im Moment vieles vereinfachen würde und der KV an den "wichtigen" Entscheidungen ohnehin nicht interessiert ist, oft tagelang nicht erreichbar ist...
Das ASR sollte nur vorübergehend sein, bis sich die momentane Situation entschärft hat.

Gruß AJA
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